Hat sich bei Elterngeld was geändert seit der Einführung? Zumindest 2007/08 konnte man problemlos Elterngeld beziehen, gleichzeitig TZ in EZ arbeiten und auch einen Platz in einer Betreuungseinrichtung belegen. Letzteres aufgrund der Berufstätigkeit. Die Höhe des Elterngeld bemisst sich nach dem Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt und wird ja nur in den ersten 12 Monaten gezahlt. Zumindest den Sockelbetrag i. H. v. 300EUR bekam man auf jeden Fall. Das ist nach wie vor so, nachzulesen hier.
Das Betreuungsgeld kam ja erst später und hat mit dem Elterngeld nichts zu tun.