geförderten Tagesmutterplatz in Elternzeit in Anspruch nehmen geht nicht?

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  • Hat sich bei Elterngeld was geändert seit der Einführung? Zumindest 2007/08 konnte man problemlos Elterngeld beziehen, gleichzeitig TZ in EZ arbeiten und auch einen Platz in einer Betreuungseinrichtung belegen. Letzteres aufgrund der Berufstätigkeit. Die Höhe des Elterngeld bemisst sich nach dem Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt und wird ja nur in den ersten 12 Monaten gezahlt. Zumindest den Sockelbetrag i. H. v. 300EUR bekam man auf jeden Fall. Das ist nach wie vor so, nachzulesen hier.


    Das Betreuungsgeld kam ja erst später und hat mit dem Elterngeld nichts zu tun.

  • Ist denn schon sicher, dass es das Betreuungsgeld weiter gibt in Bayern?

    Nö. soweit ich weiß ist nichts sicher.

    Zitat

    Nun
    kommt nur noch der Umstand hinzu, dass das Betreuungsgeld ja gekippt
    wurde. Dann ist dieses ganze Gedöns mit gefördert und ungefördert
    hinfällig, Betreuungsgeld gibts ja dann keins mehr. Außer du lebst in
    einem Bundesland, wo es noch Landeserziehungsgeld gibt, Bayern zählt da
    meines Wissens aber nicht dazu.

    Stimmt. Das wiederum ist ein echtes Problem. Wären wir nicht auf den geförderten Platz gerutscht, hätten wir den Privatplatz nehmen müssen und das ist eine andere Summe Geld #yoga Wir haben gerechnet und das Betreuungsgeld natürlich da mit eingerechnet. Sonst könnten wir uns den Platz nicht leisten, obwohl Wico nur 18 h geht.

    Elterngeld ersetzt das Gehalt im Bezugszeitraum solange du dein Kind nicht in die Betreuung gibst. Sobald du dein Kind betreuuen lässt, kannst du ja arbeiten gehen und brauchst den Lohnersatz demzufolge nicht mehr.

    Es geht in meinen tausendundeinem Gerücht gar nichts ums ElternGELD, sondern um ElternZEIT.


    Nur der Vollständigeit halber. Geht man arbeiten bekommt man den Sockelbetrag von 300 Euro Elterngeld.


    So ungefähr:


    Hat sich bei Elterngeld was geändert seit der Einführung? Zumindest 2007/08 konnte man problemlos Elterngeld beziehen, gleichzeitig TZ in EZ arbeiten und auch einen Platz in einer Betreuungseinrichtung belegen. Letzteres aufgrund der Berufstätigkeit. Die Höhe des Elterngeld bemisst sich nach dem Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt und wird ja nur in den ersten 12 Monaten gezahlt. Zumindest den Sockelbetrag i. H. v. 300EUR bekam man auf jeden Fall. Das ist nach wie vor so, nachzulesen hier.




    Das Betreuungsgeld kam ja erst später und hat mit dem Elterngeld nichts zu tun.

    Mit einem Osterhäschen reich beschenkt ❤️

  • Aber wie soll das denn beim neuen Elterngeld funktionieren? Beide müssen für Partnerschaftsmonate 25-30 Wochstunden arbeiten.
    Wir haben die luxuriösen Umstände, dass wir das relativ problemlos ohne Betreuung geschafft haben, geht aber fast in keiner Familie, die ich kenne.


    Außerdem können doch auch beide Eltern gleichzeitig Eltergeld bekommen, obwohl der jeweils andere die Betreuung abdecken könnte, wenn dann beide 7 Monate parallel Elterngeld bekommen gibt's ab dem 8. Lebensmonat die Chance auf Förderung und wenn Eltern ihr Elterngeld komplett nacheinander nehmen, gibt's die erst ab dem 15. Monat??
    Das ist doch total unlogisch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das vor Gericht Bestand hätte, das klingt für mich so, als ob es halt mal probiert wird.
    Das Recht auf Betreuung ist völlig unabhängig von Beschäftigungsgrad. Ich vermute nur, dass Eltern mit mehr Wochenstunden leichter Ganztagesplätze bekommen können / sollen.


    Ich finde es für die großen Kinder ganz unabhängig von irgendwelchen Ansprüchen echt hart - müssen die dann echt für 6 Monate wieder zuhause bleiben (und danach ja vermutlich in ne andere Betreuung), nur weil die Eltern entscheiden, dass sie in eher kurzem Abstand ein weiteres Kind wollen und dieses zunächst Zuhause betreut wird?!?
    Wie ist es wenn nur der Mutterschutz genommen würde?? Oder wenn beide Elternteile schnell wieder in Teilzeit arbeiten und das versetzt, so dass Baby Zuhause bleiben kann - dann muss das große Kind auch zuhause bleiben oder darf es dann in der Betreuung bleiben??
    Sorry für das OT, aber ich find das gerade echt absurd!!


    Edit: Elternzeit kann das Kriterium nicht alleine sein, da ja jeder Teilzeit in Elternzeit arbeiten kann und Menschen mit ausgelaufenem Vertrag dagegen sind nicht in Elterzeit und u. U. trotzdem Zuhause, die können ja gar nicht in Elternzeit sein - also immer das Recht auf nen geförderten Platz?!?

  • Also hier -auch Hessen - kann man auch bei EZ oder TZ in Elternzeit geförderte TaMu-Plätze bekommen.
    A ging ab 5 Monaten zur TaMu (ab 6 Monate war ich wieder TZ), ich,war diesen Monat also daheim, A ging zur TaMu (Eingewöhnung) und wir wurden gefördert.
    Die Monate danach waren mein Mann und ich gemeinsam TZ in EZ und hätten trotzdem einen 30h-Platz gefördert bekommen. Haben aber nur 20 in Anspruch genommen.

  • Ich finde es für die großen Kinder ganz unabhängig von irgendwelchen Ansprüchen echt hart - müssen die dann echt für 6 Monate wieder zuhause bleiben (und danach ja vermutlich in ne andere Betreuung), nur weil die Eltern entscheiden, dass sie in eher kurzem Abstand ein weiteres Kind wollen und dieses zunächst Zuhause betreut wird?!?
    Wie ist es wenn nur der Mutterschutz genommen würde?? Oder wenn beide Elternteile schnell wieder in Teilzeit arbeiten und das versetzt, so dass Baby Zuhause bleiben kann - dann muss das große Kind auch zuhause bleiben oder darf es dann in der Betreuung bleiben??
    Sorry für das OT, aber ich find das gerade echt absurd!!

    Genau das hab ich mir auch gedacht. Und es ist ja völlig utopisch Plätze für beide Kinder zu finden wenn man dann wieder arbeiten will. Oder womöglich noch ein drittes kind #hammer




    Elternzeit kann das Kriterium nicht alleine sein, da ja jeder Teilzeit in Elternzeit arbeiten kann und Menschen mit ausgelaufenem Vertrag dagegen sind nicht in Elterzeit und u. U. trotzdem Zuhause, die können ja gar nicht in Elternzeit sein - also immer das Recht auf nen geförderten Platz?!?

    Ich habe es von der Tagesmutter so gehört: Wer nicht arbeitet, sprich einem Beruf mit Gehalt am Ende des Monats nachgeht, der bekommt keinen Platz. Für eine Arbeit braucht man einen Platz, für einen Platz braucht man Arbeit. Schöne Sch.. für Arbeitssuchende. #hammer
    Bei Krippen scheint das aber anders zu sein...

    Ich finde es für die großen Kinder ganz unabhängig von irgendwelchen Ansprüchen echt hart - müssen die dann echt für 6 Monate wieder zuhause bleiben (und danach ja vermutlich in ne andere Betreuung), nur weil die Eltern entscheiden, dass sie in eher kurzem Abstand ein weiteres Kind wollen und dieses zunächst Zuhause betreut wird?!?

    Ob kurzer oder langer Abstand ist wurscht. Unsere Freunde haben ein Kind, das jetzt in die Schule kommt. Mama ist noch mit dem kleinen Bruder bis Dezember zuhause. Das ist der Plan. Da wird der Kleine ein Jahr. Problem: Weil sie zu Schuljahresbeginn noch zu Hause ist, bekommt sie keinen Hortplatz/Mittagsbetreuungsplatz. Für den kleinen Bruder hat sie einen Geschwisterplatz ergattert. Den kann er mit knapp 2 Jahren belegen. Aber auch dann fällt für die große Schwester kein Hortplatz mehr vom Himmel. Pech gehabt. #hammer Wäre der kleine Bruder im August geboren, wäre alles gut #hammer #hammer #hammer #hammer #yoga #yoga #yoga

    Mit einem Osterhäschen reich beschenkt ❤️

  • Das ist irgendwie alles eine Konsequenz der Mangelverwaltung. Die Kommunen müssen bei insgesamt zu wenigen Plätzen notgedrungen priorisieren. Das war früher noch drastischer. D. h. einen Platz bekommen zunächst berufstätige oder in Ausbildung stehende Eltern. Hier wird bei den Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft nach wie vor die Zahl der Arbeitsstunden beider Elternteile abgefragt und die größten Stundenkontingente an diejenigen mit dem größten Arbeitspensum verteilt. Egal ob Krippe, Kindergarten oder Hort.

  • Ich kann ja verstehen, dass man ohne Erwerbstätigkeit nur weniger Stunden buchen kann, aber gar keine?? Wenn ich meine Stunden am WE abarbeiten kann, hab ich mehr Anrecht auf ne Betreuung als ne Mutter von drei Kindern, die mit dem Jüngsten gerade Zuhause ist?
    Da bin ich ja froh, dass das hier anders läuft (BW).

  • Ich finde unsere Stadt mal wieder total familienunfreundlich, wenn ich das hier lese. Hier kann definitiv kein Kind einen Krippenplatz bekommen, wenn Mama in Elternzeit ist. Da hilft es gar nicht, dass es schon über ein Jahr alt ist. Das Kind meiner Kollegin war zwei, als das Geschwister kam und das Große eigentlich in die Krippe sollte. Der Platz war schon zugesagt, aber wegen Elternzeit dann auch wieder abgesagt. Ich habe bei Zusage für unseren Krippenplatz unterschrieben, dass wir zusammen 1, 5 Stellen besetzen, sonst hätten wir kein Anrecht auf den Platz gehabt. Letzte Woche hat mein Mann den Arbeitszeitnachweis abgegeben (meinen hatten sie schon), wir wurden extra per Brief dran erinnert.
    Für die Förderung der Tagesmutter müssten wir damals auch immer vom Arbeitgeber einen Wisch ausfüllen lassen, wie viele Stunden wir arbeiten.

    Hier auch so

    Cheers & Oi! Jazzyi

    02/2013 Bergtroll, +04/2016 Sternchen, 03/2017 Höhlentroll

    Wenn euer Leben ein dunkles, stinkendes, dreckiges Loch ist, dann RAUS DA! Schlagt die Wand ein, sucht die Tür oder macht ein Fenster auf, aber tut WAS!!!

  • Weniger Stunden kann schon sein, gefördert wird der Recvhtsanspruch (der natürlich nirgendwo mit Stunden festgeschrieben ist - bei uns sind es 20 Stunden egal wie, bei einem Kind aus der Nähe waren es 20 Stunden, aber max. 4 am Tag - 4x5 Stunden wurden nicht gefördert, erst als die Mutter sich arbeitssuchend meldete wurde dann sofort ein voller Platz bezahlt.
    Hortplätze sind leider kein Rechtsanspruch - und es kann natürlich sein, dass in Krippen die Regel "wer arbeitet hat Vorrang" haben - aber eine SELBSTÄDNDIGE Tagesmutter darf ihre eigenen Regeln machen und JEDES Kind ab 1 Jahr hat das Recht auf einen Betreuungsplatz, der auch gefördert wird.
    Ich würde es da auf einen Streit mit dem zuständigen Amt ankommen lassen, wenn die SB mir ein Kind kündigen wollte, weil ein anderes den Platz dringender braucht.
    Aber dazu braucht man eben auch ein passende TM, die das mitmacht.
    Wen ich aufnehme oder ablehne entscheide alleine ICH und wenn das Kind 1 Jahr alt ist ODER die Eltern oder bei Alleinerziehenden eben nur der eine Elternteil arbeitet, dann wird der Platz gefördert - für dei benötigte Arbeitszeit oder für eine Mindeststundenzahl, meist ca. 20 Stunden pro Woche.


    LG, gaagii

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    Wenn ich mir einen Krankenwagen im Ballettröckchen tätowieren lasse, habe ich Tatütatatütütattoo! #blume
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  • Wie geht das denn praktisch mit dem Verlust eines Platzes, weil die Eltern nicht mehr arbeiten?


    Da ist das Kind gerade eingewöhnt und muss dann wieder gehen, weil ein geschwisterchen kommt?
    Fragt denn die Tagesmutter beim Aufnahmegespräch, ob die Familie demnächst ein zweites Kind will?


    Hier ist Praxis, wer einen Platz erstmal hat, der hat den Platz...
    Ich habe damals einen teilzeitbetreuungsplatz (täglich 5-7h) für Duracellmädchen bekommen, obwohl ich nur 30h im Monat gearbeitet habe (an 10 Tagen im Monat entweder von 7-10uhr oder 13-16 Uhr)
    Kitas also auch Krippen verstehen sich ja als Bildungspreise) und da wäre ungünstig, wenn ein Kind nur stundenweise kommt, weil die Eltern nur stundenweise arbeiten

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Hier ist Praxis, wer einen Platz erstmal hat, der hat den Platz...

    Das ist hier auch so.

    Ich habe damals einen teilzeitbetreuungsplatz (täglich 5-7h) für Duracellmädchen bekommen, obwohl ich nur 30h im Monat gearbeitet habe (an 10 Tagen im Monat entweder von 7-10uhr oder 13-16 Uhr)

    Wow. Das ist hier leider nicht so. Ich habe damals, als der Kleine bei einer Tamu war, 32h/Woche gearbeitet. Gefördert werden maximal 5 Stunden mehr als man arbeitet, aber nur in 5h Schritten. Also wurden bei uns 35h gefördert. Mein Argument, dass ich dann für eine Wegstrecke von 25 km einfacher Weg täglich ganze 18 Minuten für einen Weg zur Verfügung habe (völlig utopisch, da Hauptverkehrsstrecke im Berufsverkehr) und den Stift fallen lassen muss, wenn meine Arbeitszeit zu Ende ist, hat den SB herzlich wenig interessiert. 40 Stunden fördern ging nicht. #kreischen