Frage zur PKV an verbeamtete Rabinnen mit studierenden Kindern

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  • Nein, Beihilfe gibt's nur für die Private, bzw. die Beihilfe läuft schon weiter, aber da muss ich mich noch schlau machen, in welchen außerordentlich seltenen Fällen er noch einen Beihilfeanspruch hätte. Man kann sich aber in der Gesetzlichen nicht zu 20% versichern, die Beiträge sind für alle Studierenden gleich.


    50 Euro ist viel, das stimmt. Das wird aber doch nicht regional unterschiedlich sein, oder?

  • Nein, wer sich gesetzlich versichert trägt alles selbst.


    Central .... ja, da werde ich noch meinen Spaß haben, werde aber wegen diverser Grunderkrankungen nicht mehr wechseln können. Die Kinder haben alle eine Ausschlussdiagnose, also könnte ich nur wechseln wenn die Kinder alle selber versichert sind.

    Bei meinem Vertrag geht es halbwegs mit den Steigerungen, waren letztes Jahr 3 EUR.


    Und ich sag lieber nicht, was durch die tolle "Beratung" der DVAG bzw. meines Ex-Schwagers an finanziellem Schaden entstanden ist ... Wie meinte mein Ex immer "das ist doch egal, wir haben doch das Geld, das ist alles nicht so schlimm". Nun bade ich die Sch*** aber alleine aus. Und ich finds zum Kotzen, dass ich mich bei manchen Dingen habe breitschlagen lassen...

  • Nein, wer sich gesetzlich versichert trägt alles selbst.

    Das stimmt so nicht .

    Du erhältst auch all GKV Beamter Beihilfe.

    Im Prinzip funktioniert die Beihilfe folgendermaßen:

    Sie übernimmt jede Arztrechnung anteilig. Das weiß die PKV und versichert dich über den restlichen Anteil.

    Auch bei GKV wird die Arztrechung anteilig von der Beihilfe bezahlt.

    Es ist nur so, dass man bei der GKV mit 100% in" Vorkasse " tritt und sich seinen Anteil dann von der Beihilfe wiederholt. Dafür gibt es Formulare .

  • Aber den Versicherungsbeitrag zahlt man doch selber voll, oder?


    Mein Kollege zahlte im Tef die GKV selber und rechnete nix mit der Beihilfe ab... Hm...

    Du zahlst doch auch die PKV selber voll.


    Bei der Beihilfe gilt folgendes:

    Kein Arztbesuch – keine Beihilfe ( egal wie du versichert bist)


    Die PKV kann ihre Tarife ja beliebig setzen( Gesundheitsprüfung), also schließt du einen Vertrag darüber ab, dass sie 50 % der Kosten einer Arztrechnung übernimmt, die restlichen 50 % die Beihilfe. Daher musst du die Rechnung auch immer bei der Beihilfe einreichen, um die Arzt Kosten erstattet zu bekommen.

    Bei der GKV wird der Versicherungbeitrag nach deinem Einkommen berechnen und das zahlst du dann. Dafür zahlt die GKV auch jedes Mal die Rechnung komplett. Jetzt kannst du dir aber von dem Arzt bescheinigen lassen, für wie viel du bei ihm an Kosten verursacht hast (Rechnung), diese reichst du dann bei der Beihilfe ein und erhältst ebenfalls 50 % zurück.

    So das Prinzip.

  • Kollegen meines Vaters ( Beamte ) warten zum Beispiel gar nicht krankenversichert.

    Die haben einfach die Hälfte jeder Rechnung aus eigener Tasche bezahlt.

    Also erstmal die Gesamtsumme an die Ärztin überwiesen und dann die Hälfte von der Beihilfe wiedergeholt.

  • Das geht aber doch gar nicht mehr. Beihhilfe hätte mir gar nichts gezahlt, wenn ich nicht due Versicherungspolice vorgelegt hätte. Oder verlangen sie die nur, wenn sie mehr als 50% bezahlen müssen?


    Und ich zahle 30% Pkv. Bei der GKV müsste ich aber 100% bezahlen. Das meine ich mut "voll".

    Aber das ist mitttganz schön offtopic

  • Die PKV kann ihre Tarife ja beliebig setzen( Gesundheitsprüfung), also schließt du einen Vertrag darüber ab, dass sie 50 % der Kosten einer Arztrechnung übernimmt, die restlichen 50 % die Beihilfe. Daher musst du die Rechnung auch immer bei der Beihilfe einreichen, um die Arzt Kosten erstattet zu bekommen.

    Bei der GKV wird der Versicherungbeitrag nach deinem Einkommen berechnen und das zahlst du dann. Dafür zahlt die GKV auch jedes Mal die Rechnung komplett. Jetzt kannst du dir aber von dem Arzt bescheinigen lassen, für wie viel du bei ihm an Kosten verursacht hast (Rechnung), diese reichst du dann bei der Beihilfe ein und erhältst ebenfalls 50 % zurück.

    So das Prinzip.

    Das kann ich mir jetzt irgendwie nicht vorstellen. Sagen wir mal, Sohn zahlt 91 Euro für die GKV im Monat, wird dann aber am Blinddarm operiert, was ja durchaus mehr als 91 Euro an Kosten verursachen dürfte. Dann könnte er sich ja 80% der verursachten Kosten von der Beihilfe zurückholen und damit ordentlich Reibach machen.


    Mir hat die Beihilfestelle auch gesagt, dass mein Sohn auch in der Beihilfe ist, wenn er in der GKV versichert ist. Welche Fälle damit abgedeckt sind, hat sie mir allerdings nicht gesagt. Das versuche ich jetzt noch rauszufinden, viel kann's nicht sein. Was ich in den letzten Wochen an Urteilen, Gesetzestexten usw. durchforstet habe, geht echt auf keine Kuhhaut ...

  • Klar geht das nicht mehr( gibt ja jetzt die Versicherungspflicht), ich wollte nur verdeutlichen, dass die Beihilfe nicht an eine Krankenversicherungform , sondern an die Arztrechnung gebunden ist . Und die 50% waren jetzt nur zur vereinfachten Darstellung.

    Und so ganz OT ist es jetzt nicht sendlingerin kann sich ja mal bei ihrer Beihilfestelle erkundigen , ob und wieviel ihr Sohn in der GKV an Beihilfe Zustände.

  • sendlingerin , es gibt natürlich einen maximal Summe , die man zurück erhält ( ich glaube 50% der KV Beiträge) Also , wenn dein Sohn für 1092 € im Jahr krank ist , erhält er 541 € zurück .

    Ist er für mehr krank , "verfällt" der Rest.

    Eigentlich zahlt die Beihilfe alles das, was sie auch in der PKV zahlt.

  • sendlingerin

    Du hast die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung herausgesucht. Die ist höher. Bei der Grenze für die GKV er ca. 52.000Eu Brutto.

    Das erscheint mir als Jahresgehalt machbar.

    Quelle Wikipedia

    Schoko

    Schokojunkie mit Töchtern (5/07 und7/09)

  • sendlingerin

    Du hast die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung herausgesucht. Die ist höher. Bei der Grenze für die GKV er ca. 52.000Eu Brutto.

    Das erscheint mir als Jahresgehalt machbar.

    Quelle Wikipedia

    Schoko

    Die Beitragsbemessungsgrenze ist aber nicht entscheidend, sondern die Verischerungspflichtgrenze. Die liegt dieses Jahr bei 57.000 Euro - als (ja doch eher gut verdienende) Ärztin im ersten Berufsjahr muss man da schon ganz schön viele Dienste schieben, um da drüber zu kommen. Meine Freundinnen aus den geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen liegen da nochmal deutlich drunter.


    Ich selbst war im Studium in der PKV, bin dann über die Berufstätigkeit in die GKV gerutscht und werde da jetzt auch bleiben - allerdings ab dem nächsten Jahr freiwillig statt pflichtversichert. Mein Bruder hat das gerade ähnlich gemacht, wird aber noch auf absehbare Zeit pflichtversichert bleiben.

  • sendlingerin

    Du hast die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung herausgesucht. Die ist höher. Bei der Grenze für die GKV er ca. 52.000Eu Brutto.

    Das erscheint mir als Jahresgehalt machbar.

    Quelle Wikipedia

    Schoko

    Du hast Recht - falsche Spalte erwischt. Dann lag ich damals nur 200 DM unter der Grenze, da hatte ich ja Glück #blink


    OK, also es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass wir vielleicht sogar Glück hatten, dass das so gelaufen ist. Von selbst wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, ihn nicht von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen. Und wenn's beim Jüngeren auch soweit ist, sind wir vorgewarnt ...


    *edit* Kata Versicherungspflichtgrenze? Ich frage mich ja immer, wie man als normaler Mensch durch das alles durchsteigen soll. Ist ja Wahnsinn.


  • Du erhältst auch all GKV Beamter Beihilfe.

    Es ist nur so, dass man bei der GKV mit 100% in" Vorkasse " tritt und sich seinen Anteil dann von der Beihilfe wiederholt. Dafür gibt es Formulare .

    Die Beihilfe zahlt bei der GKV in meine Fall nur das, was überhaupt nicht von der Krankenkasse finanziert wird. Wenn es dort nicht ausgeschlossen ist. Hier gibt es im Prinzip also nichts.

    Gibt es da ggf einen. unterschied zwischen Landes- und Bundesbeamten?

    Liebe Grüße,


    Ich, mit Tochter (2/06) und tochter (12/07).

  • Wie geht denn GKV plus Beihilfe praktisch? Man kann als Arzt doch nur entweder privat nach GOÄ oder mit der Kasse nach EBM abrechnen. Sind völlig verschiedene Systeme und Abrechnungsprinzipien. Oder geht es nur um zusätzliche IGeL Leistungen?

  • CaRoSo , kann schon sein.


    Die Beihilfe ist auch in den Bundesländern nicht immer gleich. Am besten bei der zuständigen Beihilfestelle nachfragen .

  • So ,ich muss hier zurückrudern . Ich bezog mich die ganze Zeit auf Hessen und habe gerade nachgelesen,in Hessen ist da wohl anders geregelt, als in den anderen Bundesländern.

    Tut mir leid.


    Aber trotzdem immer bei der zuständigen Beihilfestelle nachfragen.

  • Ja eben, nachfragen werde ich auf jeden Fall.

    Wobei ich fürchte, bei mir ist es wie bei CaRoSo, jedenfalls hatte ich das ungefähr so im Hinterkopf. Aber es könnte ja auch mal eine positive Überraschung geben ...