Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

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  • Gab es dazu schon einen Thread?
    Ich finde dieses neue Gesetz jedenfalls :stupid: #stirn #kreischen



    Zitat

    Das Müttermonopol ist gebrochen - der Bundestag verabschiedet ein historisches Gesetz, das es Vätern leichter machen soll, ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder zu erwirken.


    http://www.sueddeutsche.de/leb…t-geburtsfehler-1.1587717





    Eine recht gute Erklärung, worum es geht, ist hier: http://liga-kind.de/news/newsletter.php#4 zu finden. Ich kopiere den Text mal hier rein.




    Zitat

    (4) eaf: Kindeswohl ist zweitrangig: Bundestag will Reform des Sorgerechts beschließen


    Am 31. Januar soll im Bundestag das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern verabschiedet werden. So sinnvoll es ist, dass auch Väter auf Antrag das gemeinsame Sorgerecht erwirken können, so muss doch erstaunen, dass das Kindeswohl beim gemeinsamen Sorgerecht offenbar eher zweitrangig ist.
    Darum geht es: Wenn die nicht miteinander verheirateten Eltern sich nicht auf das gemeinsame Sorgerecht verständigen können, kann der Vater dies beim Familiengericht beantragen. Die Mutter hat dann mindestens sechs Wochen Zeit gegen diesen Antrag schriftlich Gründe vorzubringen, warum das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl widerspricht. Das Gericht entscheidet dann ausschließlich nach Aktenlage. Weder die Eltern noch das Jugendamt werden dazu gehört. Beim Jugendamt wird auch nicht nachgefragt. Äußert sich die Mutter gar nicht, gilt ihr Schweigen als Zustimmung. Diese Sechs-Wochen-Frist beginnt in voraussehbar vielen Fällen unmittelbar nach der Geburt, also in einer Zeit, in der Mütter in der Regel vollends damit beschäftigt sind, sich an das Leben mit dem Neugeborenen zu gewöhnen. Für ein Verstreichen dieser Frist kann es viele Gründe geben, z. B. gesundheitliche Probleme des Neugeborenen bzw. der Mutter, Überforderung angesichts der Situation oder auch mangelnde Deutschkenntnisse.
    Der überwiegende Teil nicht miteinander verheirateter Eltern gibt heute bereits eine gemeinsame Sorgeerklärung ab. Das ist eine gute Entwicklung. Gerade in strittigen Fällen – und nur um diese geht es – muss jedoch sehr sorgfältig das Kindeswohl gegen Elterninteressen abgewogen werden. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, was auch die Anhörung von Sachverständigen im Bundestagsausschuss ganz klar gezeigt hat. Ihre überwiegende Mehrheit ist gegen das schriftliche Schnellverfahren. In einer Onlinekampagne des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter, an der sich weitere Verbände, darunter auch die eaf, beteiligt haben, sprachen sich außerdem in knapp vier Wochen über 3.000 Unterzeichner gegen diese Verfahrensweise aus.
    „Es kann doch nicht sein, dass über das Kindeswohl, um das es zuallererst geht, gerade in Streitfällen ausschließlich nach Aktenlage entschieden wird. Die eaf ist entsetzt über die Entscheidung der Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf ohne Änderungen in der 2./3. Lesung so passieren zu lassen“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. „Wir appellieren an die Abgeordneten, das Kindeswohl zum Maßstab ihrer Zustimmung zu machen“, so Frau Riemann-Hanewinckel weiter.


    Quelle: Pressemitteilung der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen e. V. vom 30.1.2013

  • ich vermelde die andere seite ....


    mein partner hat für seinen sohn kein GSR, erfüllt aber umgangs- und untehraltspflicht/-recht. kennt nicht mal den namen der schule :|


    und trotzdem müssen väter einen antrag stellen. in anderen europäischen ländern gibt es das gemeinsame sorgerecht mit geburt! väter müssen es sich immer noch einklagen.


    lg
    mellipop


  • Ich halte es für längst überfällig, die Rechte nicht verheirateter Väter an jene der Verheirateten anzupassen. Mir erschließt sich nämlich nicht, warum bei Unverheirateten höhere Ansprüche an das Kindeswohl gelten sollten als bei Verheirateten, die automatisch beide das Sorgerecht erhalten. Und für mich ganz persönlich fühlt es sich nicht stimmig an, dass es bislang rechtlich möglich war, meinem Partner ohne Angabe von Gründen die Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht zu verweigern.


    Eine sechswöchige Widerspruchsfrist finde ich in Ordnung, auch wenn sie häufig in der Phase nach der Geburt sein wird. Nicht nur die Frau ist gerade Mutter geworden, auch der Mann Vater, und in den meisten Fällen müssen sich beide auf das Leben mit dem Baby einstellen. Andere bürokratische Dinge sind auch in dieser Zeit zu erledigen, z. B. Anmeldung beim Standesamt, Kindergeld- und Elterngeldantrag etc., warum dann nicht auch das?


  • Ich halte es für längst überfällig, die Rechte nicht verheirateter Väter an jene der Verheirateten anzupassen. Mir erschließt sich nämlich nicht, warum bei Unverheirateten höhere Ansprüche an das Kindeswohl gelten sollten als bei Verheirateten, die automatisch beide das Sorgerecht erhalten. Und für mich ganz persönlich fühlt es sich nicht stimmig an, dass es bislang rechtlich möglich war, meinem Partner ohne Angabe von Gründen die Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht zu verweigern.


    Eine sechswöchige Widerspruchsfrist finde ich in Ordnung, auch wenn sie häufig in der Phase nach der Geburt sein wird. Nicht nur die Frau ist gerade Mutter geworden, auch der Mann Vater, und in den meisten Fällen müssen sich beide auf das Leben mit dem Baby einstellen. Andere bürokratische Dinge sind auch in dieser Zeit zu erledigen, z. B. Anmeldung beim Standesamt, Kindergeld- und Elterngeldantrag etc., warum dann nicht auch das?



    Danke, dem schließe ich mich an.


    Zudem hat eine Schwangere auch monatelang Zeit einen Einspruch/Widerspruch vorzubereiten, so eine Schwangerschaft dauert doch 'ne Weile und man muß das ja nicht erst auf den letzen Drücker erledigen.

    "Über besorgte Bürger wusste er Bescheid. Wo auch immer se sich aufhielten: Sie sprachen immer die gleiche private Sprache in der "traditionelle Werte" und ähnliche Ausdrücke auf "jemanden lynchen" hinaus lief." Terry Pratchett: Die volle Wahrheit
    LG Bryn mit Svanhild (*01), Arfst (*02), Singefried (*09) und Isebrand (*12)

  • Und für mich ganz persönlich fühlt es sich nicht stimmig an, dass es bislang rechtlich möglich war, meinem Partner ohne Angabe von Gründen die Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht zu verweigern.


    Ich denke, kritisch wird es eben dann, wenn der Vater eben nicht dein Partner ist.


    Dann lebt die Mutter mit dem Kind in Ort A, Vater lebt in Ort B.


    Und für jede Entscheidung (Wahl der Kita, Wahl der Schule, med. Versorgung etc.) muss die Mutter den Kindsvater kontaktieren weil nämlich oftmals beide Elternteile Verträge für das Kind unterschreiben müssen. (= viele Diskussionen bei unterschiedlichen Auffassungen, hoher Zeitaufwand wenn der Kindsvater nicht kooperiert)


    Das ist nicht nur kompliziert, es kann für so ein Kind auch extrem irritierend sein, wenn die Mutter z. B. Schule X für die Richtige hält, und der Vater meint, Schule Y wäre das Non-Plus-Ultra. Da können sich wichtige Entscheidungen im Extremfall sehr verzögern und es für das Kind schwierig machen, sich rechtzeitig darauf einzustellen.


    Hier geht es (meiner Meinung nach) eindeutig um die Rechte der Väter. Nicht um die Rechte der Kinder.

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    There is no foot too small, that it cannot leave an imprint on this world.

    Einmal editiert, zuletzt von staubschaefchen ()

  • Wer als Mann auf das automatische Sorgerecht bauen möchte, der kann schlichtweg die Frau vor der Schwangerschaft heiraten.


    Ich halte die Gesetzesvorlage für eine deutliche Verschlechterung der Situation derer, die sich mit gutem Grund dagegen entschieden haben, dem Kindsvater ein gemeinsames Sorgerecht einzuräumen.


    In aller Regel ist das Ganze eh nur relevant, wenn es massive Probleme zwischen den Eltern gibt. Und diese werden mit einem aufgezwungenen geteilten Sorgerecht nicht kleiner.


    Diejenigen, die meinen, man könne den Widerspruch doch locker in der Schwangerschaft anfertigen oder das im Wochenbett tun, haben bisher anscheinend großes Glück im Leben gehabt.
    Keine Depressionen, größere Schwierigkeiten verschiedener Art, die solchen Papierkram manchen Menschen phasenweise unmöglich machen etc.


    Und anscheinend haben die auch noch nicht erlebt, daß Beziehungen sich manchmal schneller anders entwickeln können, als man sich das erhofft hat.


    Schön für Euch, aber das kann nicht der Maßstab für alle sein.


  • Wer als Mann auf das automatische Sorgerecht bauen möchte, der kann schlichtweg die Frau vor der Schwangerschaft heiraten.


    Und wenn Mann will, Frau aber nicht?


    Oder die Sst nicht geplant war?


    Den One Night Stand heiraten?


    Oder Frau will ein Kind, "egal" von wem und möglichst allein im Sinne von "Ich brauch nur 'nen Erzeuger"


    Oder, oder, oder...

    "Über besorgte Bürger wusste er Bescheid. Wo auch immer se sich aufhielten: Sie sprachen immer die gleiche private Sprache in der "traditionelle Werte" und ähnliche Ausdrücke auf "jemanden lynchen" hinaus lief." Terry Pratchett: Die volle Wahrheit
    LG Bryn mit Svanhild (*01), Arfst (*02), Singefried (*09) und Isebrand (*12)

  • Meiner Meinung nach sollten Alleinerziehende immer das alleinige Sorgerecht haben.
    Es gab gerade wieder 2 Threads über das Problem "Schulanmeldung wenn der Vater nicht greifbar ist."


    Es erschließt sich mir auch nicht warum jemand der unseren Alltag nicht kennt bestimmen soll wo mein Kind zur Schule geht.
    Das gilt auch im umgekehrten Fall. Wenn meine Große irgendwann zu ihrem Vater ziehen würde, dürfte er auch frei entscheiden, was für sie das Beste ist und ich fände es äußert nervig für alle, wenn ich da ständig für irgendwelche Unterschriften antanzen müsste. (Würde es natürlich tun.)

    LG
    Anid-Yonja #rose


    Früher war ich eingebildet. Heute weiß ich, dass ich schön bin.

  • Wenn er auf Nummer sicher gehen will, verhütet der Mann immer total konsequent, bis er verheiratet ist.
    Normalerweise geht bei korrekter Kondombenutzung nichts schief, die Nummer im Kämmernchen von Herrn Becker halte ich für eher selten.


    Wenn die Frau nicht heiraten will, sollte er sich klar machen, daß er damit riskiert, kein gemeinsames SR zu bekommen.
    Und sich halt darum bemühen.


    Nach meiner Erfahrung gibt es kaum Frauen, die kooperativen Männern das gemeinsame Sorgerecht nicht geben wollen- wenn es Streit gibt, müssen sich eben beide mehr bemühen.
    Dies durch eine Entscheidung auf Antrag des Mannes nach AKTENLAGE ändern zu wollen, halte ich für den völlig falschen Weg.


    Für mich riecht das danach, daß die Männer halt jetzt mal wieder Rosinen picken- früher konnten sie sich lässig aus der Affäre ziehen, und ließen evtl ihre Bettgenossin "sitzen" und zahlten hoffentlich wenigstens, jetzt hat die Männerschaft gemerkt, daß Kinder doch was tolles sind, jetzt dreht man es halt wieder so, wie es passt.

  • Wenn er auf Nummer sicher gehen will, verhütet der Mann immer total konsequent, bis er verheiratet ist.
    Normalerweise geht bei korrekter Kondombenutzung nichts schief, die Nummer im Kämmernchen von Herrn Becker halte ich für eher selten.


    Daraus folgt für mich:


    Wenn Frau auf keinen Fall ein Kind mit gemeinsamen Sorgerecht will, dann verhütet sie konsequent.
    Sie bekommt kein Kind, dann muß sie auch kein Sorgerecht teilen und die Neuregelung des Gesetzes kann ihr egal sein.

    "Über besorgte Bürger wusste er Bescheid. Wo auch immer se sich aufhielten: Sie sprachen immer die gleiche private Sprache in der "traditionelle Werte" und ähnliche Ausdrücke auf "jemanden lynchen" hinaus lief." Terry Pratchett: Die volle Wahrheit
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  • Wo soll denn der Zusammenhang zwischen der Hochzeit und dem Sorgerecht sein? Ein Kind hat nun mal Mutter und Vater, unabhängig davon, ob diese verheiratet sind oder nicht, wieso sollte der Vater vom Sorgerecht ausgeschlossen werden?

    LG, Suse


    Denn leise kann ja niemand hören... #blume

  • Wer als Mann auf das automatische Sorgerecht bauen möchte, der kann schlichtweg die Frau vor der Schwangerschaft heiraten.


    Naja, aber wir sind ja froh, daß die Zeiten vorbei sind, wo man im Falle einer Schwangerschaft heiraten MUSSTE.

  • Meiner Meinung nach sollten Alleinerziehende immer das alleinige Sorgerecht haben.
    Es gab gerade wieder 2 Threads über das Problem "Schulanmeldung wenn der Vater nicht greifbar ist."


    Es erschließt sich mir auch nicht warum jemand der unseren Alltag nicht kennt bestimmen soll wo mein Kind zur Schule geht.
    Das gilt auch im umgekehrten Fall. Wenn meine Große irgendwann zu ihrem Vater ziehen würde, dürfte er auch frei entscheiden, was für sie das Beste ist und ich fände es äußert nervig für alle, wenn ich da ständig für irgendwelche Unterschriften antanzen müsste. (Würde es natürlich tun.)


    Das finde ich sehr nachvollziehbar, doch das Gesetz bezieht sich nicht nur auf Alleinerziehende, sondern auf alle unverheirateten Eltern. Es gibt viele nicht verheiratete Paare, und ich sehe keinen Grund, warum das Sorgerecht dieser Väter keine gesicherte Rechtsgrundlage haben sollte, sondern lediglich vom Willen der Mutter abhängig sein sollte.


    Im übrigen nehme ich stark an, dass die neue Regelung hauptsächlich für Väter interessant ist, die Verantwortung übernehmen wollen, denn mit den Rechten gehen auch Pflichten einher. Welcher abwesende Vater, der mit Kind und Mutter so wenig wie möglich zu tun haben will, bindet sich denn zusätzliche Pflichten ans Bein und stellt so einen Antrag?

  • Welche Pflichten gehen denn mit dem Sorgerecht einher?
    Unterhaltspflicht und Umgangsrecht sind doch beide vom Sorgerecht unabhängig.


    Ich habe übrigens das alleinige Sorgerecht für meine beiden Kinder. Vom Vater der Großen bin ich getrennt, mit dem Vater der Kleinen lebe ich zusammen.
    Es gab bisher noch keinen Grund das Sorgerecht zu teilen.


    Und es gibt genug Menschen die ihren Expartnern liebend gerne Steine ans Bein hängen. Warum auch immer.


    Ach ja, und ich fände es sehr seltsam wenn mich mein Partner in einer bestehenden Beziehung verklagen würde. Das kann doch dann keine funktionierende und stabile Beziehung sein.

    LG
    Anid-Yonja #rose


    Früher war ich eingebildet. Heute weiß ich, dass ich schön bin.

    Einmal editiert, zuletzt von Anid-Yonja ()

  • Unrealistisch, weltfremd, eine Katastrophe.


    Die Väter (die leider die Minderheit sind, der große Rest ist dann doch nicht soo interessiert), die wirklich ein Interesse daran haben, könnten ja einen Antrag stellen und angehört werden (!), genauso wie die Mütter. Das wäre sinnvoll. Plus Gutachten, falls es kritisch wird.


    Aber so - nein.


    Mich wundert auch ein wenig, dass du, rheinländern, hier so dafür sprichst - ich hab dich sonst sehr gerne gelesen. :) Und alle anderen Emanzigen in meinem Umfeld sehen das genauso wie ich.

  • Ein großes Problem kann es zum Beispiel darstellen, wenn gar keine längerfristige Beziehung zum Mann vorgesehen war (bei einer Ehe wir dieses Ja zur Partnerschaft ja vorausgesetzt). Frauen, deren Lebens- und Berufsplanung noch mit einer hohen Mobilität verbunden sein kann. Ihre Entscheidung für das Kind ist dann ggf. mit dem Wissen erschwert, dass der Kindsvater einem Umzug grundsätzlich zustimmen muss (gerade, wenn er dadurch sein Umgangsrecht erschwert sieht). Ganz davon abgesehen, dass sie einen engen Austausch mit jemanden pflegen muss bzgl. Einstellung zu medizinischen Behandlungen, KiGa / Schule etc..


    Ich finde es einen deutlichen Unterschied, wenn Frau sich bewusst in einer Partnerschaft für ein Kind entscheidet oder in ihrer Lebensphase ohne feste Partnerschaft schwanger wird.


    Problematisch ist außerdem, dass die Antragstellung mit Entscheidungsphase kurz nach der Entbindung gelegt ist. Da wird eine junge Mutter mit einer derartigen Situation, in die JA und Familiengericht einbezogen sind, nicht selten überfordert sein.


  • Es wird doch das gemeinsame Sorgerecht nur auf Antrag geben, nicht automatisch, oder habe ich das falsch verstanden? Welcher nicht verheiratete Vater, der keine Pflichten übernehmen will, wird denn so einen Antrag stellen? Umgangsrecht gibt es ja auch so. Aber Arzttermine, Elternabende etc. sind doch eher Bereiche, in denen "abwesende" Väter sich nicht engagieren.


    Ich finde es problematisch, mit dem Kindeswohl zu argumentieren. Verheiratete müssen nicht begutachten lassen, ob das Kindeswohl bei ihnen gewährleistet ist, Mütter auch nicht, geschiedene Väter nicht, warum sollten dann nicht verheiratete Väter das tun sollen?


    Sollte das Kindeswohl gefährdet sein, gibt es Instrumente, die dann zum Einsatz kommen können. Ob diese ausreichen oder ausreichend genutzt werden, lässt sich sicher diskutieren, aber das ist ein anderes Thema.