Gab es dazu schon einen Thread?
Ich finde dieses neue Gesetz jedenfalls
ZitatDas Müttermonopol ist gebrochen - der Bundestag verabschiedet ein historisches Gesetz, das es Vätern leichter machen soll, ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder zu erwirken.
http://www.sueddeutsche.de/leb…t-geburtsfehler-1.1587717
Eine recht gute Erklärung, worum es geht, ist hier: http://liga-kind.de/news/newsletter.php#4 zu finden. Ich kopiere den Text mal hier rein.
Zitat(4) eaf: Kindeswohl ist zweitrangig: Bundestag will Reform des Sorgerechts beschließen
Am 31. Januar soll im Bundestag das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern verabschiedet werden. So sinnvoll es ist, dass auch Väter auf Antrag das gemeinsame Sorgerecht erwirken können, so muss doch erstaunen, dass das Kindeswohl beim gemeinsamen Sorgerecht offenbar eher zweitrangig ist.
Darum geht es: Wenn die nicht miteinander verheirateten Eltern sich nicht auf das gemeinsame Sorgerecht verständigen können, kann der Vater dies beim Familiengericht beantragen. Die Mutter hat dann mindestens sechs Wochen Zeit gegen diesen Antrag schriftlich Gründe vorzubringen, warum das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl widerspricht. Das Gericht entscheidet dann ausschließlich nach Aktenlage. Weder die Eltern noch das Jugendamt werden dazu gehört. Beim Jugendamt wird auch nicht nachgefragt. Äußert sich die Mutter gar nicht, gilt ihr Schweigen als Zustimmung. Diese Sechs-Wochen-Frist beginnt in voraussehbar vielen Fällen unmittelbar nach der Geburt, also in einer Zeit, in der Mütter in der Regel vollends damit beschäftigt sind, sich an das Leben mit dem Neugeborenen zu gewöhnen. Für ein Verstreichen dieser Frist kann es viele Gründe geben, z. B. gesundheitliche Probleme des Neugeborenen bzw. der Mutter, Überforderung angesichts der Situation oder auch mangelnde Deutschkenntnisse.
Der überwiegende Teil nicht miteinander verheirateter Eltern gibt heute bereits eine gemeinsame Sorgeerklärung ab. Das ist eine gute Entwicklung. Gerade in strittigen Fällen – und nur um diese geht es – muss jedoch sehr sorgfältig das Kindeswohl gegen Elterninteressen abgewogen werden. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, was auch die Anhörung von Sachverständigen im Bundestagsausschuss ganz klar gezeigt hat. Ihre überwiegende Mehrheit ist gegen das schriftliche Schnellverfahren. In einer Onlinekampagne des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter, an der sich weitere Verbände, darunter auch die eaf, beteiligt haben, sprachen sich außerdem in knapp vier Wochen über 3.000 Unterzeichner gegen diese Verfahrensweise aus.
„Es kann doch nicht sein, dass über das Kindeswohl, um das es zuallererst geht, gerade in Streitfällen ausschließlich nach Aktenlage entschieden wird. Die eaf ist entsetzt über die Entscheidung der Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf ohne Änderungen in der 2./3. Lesung so passieren zu lassen“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. „Wir appellieren an die Abgeordneten, das Kindeswohl zum Maßstab ihrer Zustimmung zu machen“, so Frau Riemann-Hanewinckel weiter.
Quelle: Pressemitteilung der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen e. V. vom 30.1.2013