Schulbefreiung wegen Hochzeit

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    Öhm ... ich würde mein Kind einfach rausnehmen, krank melden und gut ist. Aber ich bin da wirklich unzeremoniell, vermutlich. Auf die Idee der Freistellung bin ich noch garnicht gekommen! :wacko:


    Da hast du aber im Falle etwa eines Verkehrsunfalls unterwegs ein massives Versicherungsproblem. Freistellung wegen Haushaltsauflösung ist hingegen völlig Easy zu bekommen, es sei denn, es schließen sich Ferien an. Macht in NRW der Klassenlehrer, vor Ferien der Schulleiter mit Genehmigungspflicht durch die Bezirksregierung. Das geht auch, braucht aber etwa 3 Wochen Vorlauf. Echt jetzt, warum sollte euch jemand daran hindern, zusammen zu dieser Hochzeit zu fahren? Lehrer sind grundsätzlich Unmenschen oder was?

  • Zitat

    Kann das sein, dass das von Bundesland zu Bundesland extrem unterschiedlich gehandhabt wird? Oder gar von Schule zu Schule? Hier weiß ich definitiv, dass man quasi nie eine Freistellung bekommt, einzige Ausnahme sind besondere Ereignisse in der Kernfamilie. Also zur Hochzeit der Mutter bekommt man schon frei, aber zu der der Tante nicht. Einzige Ausnahme, von der ich weiß: Beerdigung der Großeltern.


    Nein, das ist so für die Lehrer: es gibt einen Tag frei für Hochzeit und Beerdigung Verwandter ersten Grades. Für alle anderen kann man nach Beamtenrecht einen Tag Sonderurlaub nehmen, genau wie für Kranke Kinder und so. Davon hat's in NRW aber nur 4 pro Jahr.


    Die Regelungen sind, wie immer, in NRW in der BASS gesammelt. In den anderen Bundesländern muss man sich die zusammensuchen, mehr oder weniger. Ich fürchte, manchmal wissen auch die Lehrer nicht so genau, wie sie es richtig machen müssen. Der Schulleiter muss das aber wissen. Sonst mit der oberen Schulaufsicht/ dem Schulamt telefonieren.

    • Offizieller Beitrag

    Einmal in der gesamten Grundschulzeit ist aber nicht viel.


    Die Regelungen sind, wie immer, in NRW in der BASS gesammelt. In den anderen Bundesländern muss man sich die zusammensuchen, mehr oder weniger. Ich fürchte, manchmal wissen auch die Lehrer nicht so genau, wie sie es richtig machen müssen. Der Schulleiter muss das aber wissen. Sonst mit der oberen Schulaufsicht/ dem Schulamt telefonieren.


    Ich seh schon, wenn ich bei der Schule mit irgendwas abgespeist werde wird mein Standardsatz: "Nennen Sie mir doch bitte mal die rechtliche Grundlage zu ihrer Entscheidung."


    Hier ist das wirklich ziemlich restriktiv mit dem Freistellen. Ich habe von einigen gehört, dass sie da enorme Probleme hatten (konkret weiß ich von 3 Hochzeiten: 2 der Tante/Onkel -> Kind wurde nicht freigestellt, einmal Hochzeit der Mutter -> Kind wurde freigestellt)

  • Zitat

    OT Aoife: Das mit den 4 Kinderkranktagen gilt aber nur für Beamte, die über der Bemessungsgrenze vom Bruttoeinkom- men liegen (2013:52 200€ jährlich/monatlich 4350€). Ansonsten gelten die selben Richtlinien wie bei Angestellen. Schau mal hier:http://www.gew-nrw.de/fileadmi…erurlaub_krankes_Kind.pdf


    Das mag alles sein. Ich hatte jetzt aber nicht vor, alle Eventualitäten zu eruieren, auf die BASS habe ich ja verwiesen.

  • Einmal in der gesamten Grundschulzeit ist aber nicht viel.


    naja so oft kommt das doch normalerweise wirklich nicht vor und bei guten Gründen wird wohl auch keiner was meckern, wenn es 2-3 mal der Fall war. Wenn sie das aber so reinschreiben, dann sehen die Leute das als Freibrief.

  • War das früher einfacher als heute?


    Sorry, dass ich hier so reingrätsche. Ich les ja immer interessiert in die Schulthreads rein.


    Ich wurde früher jedes Jahr im Herbst für 2 Tage (Freitag und Samstag) freigestellt, weil die ganze Familie zur Weinlese zu meinem Opa angerückt ist. Auch die Kinder, und zwar von der Grundschule bis zum Abi (da nur noch Freitags ^^). Das war nie ein Problem, und ging sogar immer sehr formlos - Bescheid sagen und ein Telefonat, fertig.

  • Hier in RLP gilt auch bis zu 3 Tage vom Klassenlehrer, ausgenommen vor und nach Ferien. Diese Fälle (vor den Ferien, da man noch einen günstigeren Flug bekommt o.ä.) nehmen nämlich zu und die Anträge müssen über die Schulleitung laufen und werden in der Regel abschlägig beschieden.

  • Also wir handhaben das mit den Freistellungen eigentlich auch recht großzügig.


    In der Regel sind das ja auch nicht mehrere Male pro Jahr, sondern es kommt alle paar Jahre mal vor, dass die Tante/Cousine/... am anderen Ende Deutschlands heiratet und dann ist das völlig ok.
    Wichtig ist mir, dass der Antrag frühzeitig kommt (nicht 3 Tage vorher - sollte bei Hochzeiten und Geburtstagen ja kein Problem sein) damit meine Kollegen und ich das bei der Terminierung der Klassenarbeiten berücksichtigen können, damit wir keine Nachschreibetermine anbieten müssen, das nervt dann nämlich.


    Bis zu 3 Tagen darf ich selber entscheiden, bei fragwürdigen Fällen (selten) oder längeren Freistellungen (Konzertreisen, Sportcamps, auch mal längeren Besuchen bei der Tante in Australien) geht das Ganze dann an den Schulleiter, der - soweit schulisch und leistungsmäßig vertretbar - da auch eher großzügig ist.
    Sofern es nicht ausschließlich um die 200 Euro Ersparnis beim Flug geht, stellt unser Chef in begründeten Fällen (ungünstige Betriebsferien bei den Eltern, Kinder gehen in unterschiedlichen Bundesländern mit unterschiedlichen Ferienzeiten in die Schule, etc.) auch unmittelbar vor oder nach den Ferien frei.
    Früher hat ich mal nen Schulleiter, der hat auf Antrag auch mal für ein Robbie-Williams-Konzert freigestellt oder Mädchen vom Nachmittagsunterricht befreit, damit sie vor dem Abschlussball einen dreistündigen Friseurtermin wahrnehmen konnten - da haben dann viele meine Kollegen eher mit Unverständnis reagiert. Insbesondere da man sich als Kollege ausführlich rechtfertigen musste, wenn man alle Schaltjahre mal für einen wichtigen Arzttermin, den man schon ein halbes Jahr vorher ausmachen musste, eine Stunde früher gehen wollte...


    Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass, je nach Alter, sich die Kids meist verplappern, wenn sie aufgrund des günstigeren Rückfluges einen oder zwei Tage krank gemeldet werden. Auch sind knackbraun gebrannte und sehr muntere Kinder, die am Mittwoch nach Schulbeginn erst wieder vor mir sitzen, verdächtig. Da guck ich dann bei den nächsten Ferien auch mal genauer im Klassenbuch nach den Fehlzeiten und frag dann mal nach. Wirkliche Konsequenzen hat es hier aber deshalb noch nicht gegeben.

    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…


  • Sofern es nicht ausschließlich um die 200 Euro Ersparnis beim Flug geht, stellt unser Chef in begründeten Fällen (ungünstige Betriebsferien bei den Eltern, Kinder gehen in unterschiedlichen Bundesländern mit unterschiedlichen Ferienzeiten in die Schule, etc.) auch unmittelbar vor oder nach den Ferien frei.


    Naja .. weißte, 200€ sind sehr viel Geld. Und bei uns durchaus ein Grund, sich einen Urlaub nicht leisten zu können, wenn es 200€ mehr sind. Ich finde Urlaub aber enorm wichtig - auch für Kinder. Die Erlebnisse, die man dabei hat sind von unschätzbarem Wert und überwiegen garantiert den Input, den ein Grundschüler an einem oder zwei Tagen (oder auch einer Woche) an einem Schultag mitbekommen würde. Auf die Schulpflicht geb ich nichts, solang uns dadurch keine rechtlichen Folgen drohen. Schlimm genug, dass ich darüber überhaupt nachdenken muss und bei meiner Klassenlehrerin betteln gehen müsste, damit wir uns eine erholsame, verbindende und lehrreiche Zeit fernab des Alltags gönnen dürfen.


    In unserer Schule läuft sowieso vieles sehr entspannt. Das wird mir immer erst bewusst, wenn ich sehe, was andere hier so schreiben. Dass Kinder mehr lernen können im Leben - auch während der Grundschulzeit - als ihnen die Schule bieten kann ist den Lehrern und der Leitung unserer Schule sehr bewusst und deshalb gäbe es deshalb kein Mucken. Wohl auch deshalb wär mir nie in den Sinn gekommen, überhaupt um Freistellung zu bitten.

    2 Mal editiert, zuletzt von MaidenMotherCrone ()

    • Offizieller Beitrag

    Naja MMC - billigere Flüge gibt es meist auch zwei/drei Tage VOR Ferienende. Und ob der Wert des Urlaubs jetzt den zwei Tagen hängt #weissnicht


    Bekannte wohnen in der Schweiz und haben dort eine coole Regelung: Im Schuljahr gibt es ein oder zwei Jokertage: Die darf man unbegründet fehlen - egal ob es drum geht, einen Tag blau zu machen, früher in den Urlaub zu fahren oder zu Tante Gittis 70sten Geburtstag. Man sagt halt ein/zwei Tage vorher Bescheid und jut is.

  • Hm, kann ich irgendwie immernoch nicht nachvollziehen. Ich hab keine Übersicht über Flugpreise, bisher sind waren wir noch nie auf Flugpreise angewiesen. Es ging mir eher um das Prinzip :) Wenn sich eine andere Lösung finden lässt als die Schule zu verpassen nehme ich die auch. Schon allein, weil mein Kind ungern Schule verpasst. Aber ich mache keinen Eiertanz herum. Wenn uns eine Hochzeit wichtig ist gehen wir hin, ob man dann nun einen Tag Schule verpasst oder nicht. Das wollte ich damit sagen, mehr auch nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn sich eine andere Lösung finden lässt als die Schule zu verpassen nehme ich die auch


    Siehste, genau das meinte ich auch. Das es oft noch andere Lösungen gibt.


    Und wie gesagt, ich finde diesen Jokertag echt gut. Man hat die Gewissheit, bei dringenden Fällen den Tag freizuhaben, ist nicht auf goodwill angewiesen - perfekt.

    Hermine und drei Jungs (04, 07 und 09)

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    demokratische Ordnung braucht außerordentliche Geduld im Zuhören und außerordentliche Anstrengung, sich gegenseitig zu verstehen

    Willy Brandt, 1969

  • @mmc: Ich kann Dir aus der Sicht der Lehrer aber sagen: Wenn ich diese Einstellung billige (was ich bzw. die Schule ja würde, wenn sie das offiziell erlaubt), dann kann ich kurz vor den Ferien auch die Schule zumachen.


    Deine Einstellung zur Schule spielt da schlicht keine Rolle. Dann entschuldige Dein Kind schriftlich und stehe dazu, dass Du und Dein Kind die Folgen tragen müsst. Ferdisch. Die Lösung kann aber nicht sein, dass die Schule hier eine Laissez-faire-Taktik fährt. Dann führt sie sich selbst ad absurdum.

  • hm, wir bekommen das von Australien sehr konkret mit und da bekommen die Schüler für Reisen sehr großzügig frei (auch mehrere Wochen) mit der konkreten Begründung, daß der Input, den sie dort bekommen, sehr wertvoll ist. Es wird offenbar problemlos akzeptiert, daß Familien sich das nicht immer in die vorhandenen Ferien packen können. Ich muß mal nachfragen, ob es da die Schule konkret interessiert, was für Reisen das sind, also ob bei Badeurlaub nein und bei "Kultur" ja gesagt wird oder ob das generell so großzügig gehandhabt wird.

    Viele Grüße
    Elena mit Mini1 (*2004) und Mini2 (*2006)