Ich unterschreib bei kysyra, möchte aber noch etwas ergänzen.
Für einige (viele?) Ärzte in den Kliniken sind hausgeburten etwas exotisches bzw etwas aus einer lang zurückliegenden Zeit! Sie denken beim Aufklärungsgespräch für eine as nicht automatisch an eine mögliche hausgeburt bei einer folgeschwangerschaft.
Mich hat die Ärztin ja auch völlig überzeugt mit "beim nächsten mal sehen wir uns dann eine Etage weiter oben" entlassen.
Das hat doch auch nichts mit mangelnder Aufklärung und Schadensersatz zu tun? Fällt mir grad so ein.
Wenn die frau wieder schwanger wird, dann wird sie ja betreut (egal ob durch Arzt oder hebamme) und im Rahmen der Anamnese wird ja auch bei einem wechsel die as zur Sprache kommen.
Wenn die dann betreuende/behandelnde Person nicht auf das Risiko hinweist, dann wäre die doch schadensersatzpflichtig?
Nicht (allein) die Ärzte der Schwangerschaft vorher?