Läuseverdacht oder krank, muss die Kita/der kiga das Kind nehmen?

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  • Hi,


    ich lasse das mal einfach so stehen. Wisst ihr da was zu? Rechtliche Grundlagen? Gibts da pauschale Aussagen zu oder muss man anhand von Verträgen argumentieren? Und nein, es betrifft mich nicht persönlich.

    Ich bin mal gespannt #freu

    Glück kann man nicht kaufen, Glück wird geboren

  • Irgendwie versteh ich die Frage nicht wirklich #schäm .

    Bei Läusen oder ansteckenden Krankheiten (um welche Krankheiten geht es denn) dürfen Kinder nicht in die kita. Und einen Verdacht auf Läuse oder ansteckende KH muss man abklären. Entweder es hat nichts, dann kann es in die kita, oder es hat was, dann nicht.

    Was bedeutet Verdacht auf Läuse? Kopf juckt? Läusekontakt?

    Gruß, flummi

    Einmal editiert, zuletzt von flummi (18. März 2014 um 21:03)

  • Mit gesichertem Läusebefall muss man einen Tag zuhause bleiben, vorausgesetzt man behandelt mit einem gelisteten Präparat und wiederholt die Behandlung nach einer Woche nochmal.
    Was soll Läuseverdacht sein? Entweder hat man welche oder nicht #confused

  • Ok dann weite ich das doch mal aus. Bei uns gibt es aktuell einen Fall von Läuseverdacht, was ssich darin äußert, dass das Kind sich am Montag schon auffällig oft und stark am Kopf kratzte. Heute, am Dienstag wurde es wieder gebracht. Auf Nachfrage wurde geäußert man sei beim Arzt gewesen, es handle sich um eine beginnende Neurodermitis. Im Laufe des Tages bei anhaltendem kratzen wurde mal nachgefragt beim Kind ob es weh täte und der Arzt eine Salbe mitgegeben habe damit es dann besser würde. Da meinte das Kind auch auf mehrmaliges nachfragen es sei doch nicht beim Arzt gewesen, Tante Moni habe mal geschaut. Daraufhin haben die Erzieher mal geäugt auf den Kopf und schon auch krabbltierchen mit bloßem Auge gesehen. Beim Abholen wurde dann nochmal daraufhin gewiesen und auch darauf, dass betreffendes Kind auch deutlich krank ist, es hat einen sichtbar roten Kopf, tränende Augen, ist stark erkältet, hustet und die Nase läuft. Es wurde dahingehend tagsüber keiner erreicht um es eventuell eher abzuholen. Beim abholen zur regulären Zeit sprach eine der Erzieherinnen die Mutter darauf an und diese rastete gepflegt aus. Sie sei beim Arzt gewesen, das Kind habe außerdem kein Fieber etc pp. Sie stauchte die Erzieherin regelrecht zusammen. Die Leitung war krankheitsbedingt leider nicht da um unterstützend einzugreifen also sprang dann ein Teil des Vorstandes ein und gab vor, morgen solle ein Attest auf Läusefreiheit vorgelegt werden. Die Mutter war sichtlich pikiert.

    Wie also ist das? Darf man verweigern das Kind im Kindergarten entgegen zu nehmen? Und wenn ja, wer? Darf eine erzieherin dass verweigern oder ist das Sache der Leitung?

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  • Bei uns muß ein Verdacht auf Läusebefall / irgendeine ansteckende Krankheit ärztlich abgeklärt werden. Und der Arzt schreibt dann eine "Gesundschreibung" für den Kiga oder eben auch nicht.

    Das steht bei uns im Betreuungsvertrag und der Abschnitt stützt sich auf das Infektionsschutzgesetz und die Vorgaben vom Gesundheitsamt. Ergo hat die Kigaleitung da fast keinen Handlungsspielraum. Sie darf lediglich bestimmen, ob sie der Beteuerung der Eltern glaubt, dass das Kind wieder gesund ist bzw der Vardacht nicht bestätigt wurde, oder ob sie das schriftlich vom Arzt haben will.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • In welcher Rolle bist du in dem Kiga, arbeitest du dort oder bist du eine "Mitmutter"?
    Uneinsichtige Fälle oder wenn Läuse wiederholt auftreten, oder der Verdacht besteht, dass nicht behandelt wird, dürfen zum Gesundheitsamt geschickt werden.

  • das Kind tut mir auch total leid. Ok etwas erkältet oder zumindest etwas verschnupft sind hier derzeit viele aber gleich so gestraft zu sein....Wäre dem Kind ja zu wünschen dass es tatsächlich *nur* Läuse sind und keine Neurodermitis. Punkt ist aber auch, dass diese Woche bei uns die alljährliche Kindergartenübernachtung stattfindet. Und ein Kind mit Läusen, dass sich mal eben über drei Kissen rollt mit denen danach ne Kissenschlacht stattfindet ist für mich da auch nicht unbedingt am rechten Ort. Voll blöde die Situation

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  • Wenn Läuse zu sehen sind, ohne dass auf dem Kopf an den klassischen Stellen gesucht wurde (das darf der Kiga nicht ohne Einwilligung!), ist das kein Verdacht. Das IST dann ein Läusebefall!

    Hier werden Kinder sowohl im Kiga als auch in der Schule nach Entdeckung von Ungeziefer oder spontanem Ausbruch ansteckender Krankheiten (Brechen zB) soweit als möglich separat betreut, bis sie abgeholt werden.

    LG
    Marion mit zwei Mädels 04/04 und 05/06

  • In welcher Rolle bist du in dem Kiga, arbeitest du dort oder bist du eine "Mitmutter"?
    Uneinsichtige Fälle oder wenn Läuse wiederholt auftreten, oder der Verdacht besteht, dass nicht behandelt wird, dürfen zum Gesundheitsamt geschickt werden.

    In welcher Rolle bist du in dem Kiga, arbeitest du dort oder bist du eine "Mitmutter"?
    Uneinsichtige Fälle oder wenn Läuse wiederholt auftreten, oder der Verdacht besteht, dass nicht behandelt wird, dürfen zum Gesundheitsamt geschickt werden.

    Beides ein bisschen. Ich bin selber zur Zeit mit meinen beiden jüngeren Kindern dort in der Einrichtung und es wäre gelogen wenn ich behaupte, das Risiko der verbreitung sei mir komplett unwichtig. Aber ich bin auch Teil des Vorstandes. Ich war gestern wegen ein paar anderer Dinge vorzeitig schon dort und hatte das Kind in seinern was recht erbärmlichen verfassung schon gesehen, von den Läusen sofern es denn welche sind da aber noch nichts gewusst. Den Part, ein Attest einzufordern übernahm spontan eine andere Mutter im Vorstand, die eben dies Gespräch beim abholen mitbekommen hat. Unsere erzieherin, die das Gespräch begonnen hatte und so zusammengestaucht wurde, von wegen was das solle, das sei doch schikane etc, ob sie etwa der Lüge bezichtigt werde war ziemlich nieder. Was sie nun morgen machen soll wenn das Kind ohne Attest kommt, ob sie es annehmen muss oder ob sie auch Nein sagen darf...

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  • Ich zitiere mal aus einem Belehrungsblatt des Gesundheitsamtes, dass wir unlängst von unserer Schule bekommen haben. Da sind Läuse explizit aufgeführt.

    Zitat

    Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei
    Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten (u.a. Kopflausbefall)

    Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet und tragen dazu bei, dass wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen können.

    Hervorhebung von mir.

    Einen Verdacht kann der Kindergarten sicher auch aussprechen. Das muss dann abgeklärt werden. Bis dahin: Besuchsverbot.

  • @ mary. Nein also richtiggehend untersucht wurde das Kind nicht also irgendwie mit Lupe oder wie ich mir das vorstellen mag. Die erzieherin meinte, als sie am Basteltisch neben ihr gesesessen hat konnte sie ja so (sie ist ja größer und höher) nur so vom etwas genauen hinschauen schon sehen, dass da was krabbelt. Also ohne Lupe, ohne extra Lampe, ohne Stuhl unter der Lampe, ohne dass das Kind untersucht worden wäre so dass es das gemerkt hätte. Sie hat sie dabei nicht angefasst oder extra gesucht/gekämmt oder sonstwas.

    Glück kann man nicht kaufen, Glück wird geboren

  • @ mary. Nein also richtiggehend untersucht wurde das Kind nicht also irgendwie mit Lupe oder wie ich mir das vorstellen mag. Die erzieherin meinte, als sie am Basteltisch neben ihr gesesessen hat konnte sie ja so (sie ist ja größer und höher) nur so vom etwas genauen hinschauen schon sehen, dass da was krabbelt. Also ohne Lupe, ohne extra Lampe, ohne Stuhl unter der Lampe, ohne dass das Kind untersucht worden wäre so dass es das gemerkt hätte. Sie hat sie dabei nicht angefasst oder extra gesucht/gekämmt oder sonstwas.

    Das dürfen die Erzieherinnen ja auch gar nicht. Aber einen Verdacht dürfen sie sicher aussprechen, zumal wenn er so begründet ist. Und Verdacht reicht für Besuchsverbot. Es ist ja auch echt leicht, das abzuklären und wenn es wirklich Läuse sind, dann sind sie ja auch schnell behandelt. #augen

  • So meinte ich das ja. Wenn man die Läuse so schon sehen kann, reicht das. Das ist ja schon mehr als ein Verdacht, das sind krabbelnde Fakten. :)
    Und sei sicher, die Erzieherinnen erkennen Läuse, wenn sie welche sehen. #cool
    Da braucht man keine Lupe, die adulten Läuse sind knapp 3 mm groß.

    LG
    Marion mit zwei Mädels 04/04 und 05/06

  • öhm ja. Ich denke auch unsere Erzieher erkennen das sicherlich allesamt. Ich für mich kann das leider oder gott sei dank nicht sagen ob ich das kann weil ich noch nie Läuse selber gesehen habe. Ich hatte nur als Kind selber einmal welche, meine Lütten waren bislang verschont, daher hab ich ehrlich gesagt keine Ahnung wie genau man das sieht oder untersuchen muss. Und auch null Ahnung von der Behandlung. Ich erinnere mich schwach, dass wir damals als Kinder ziemlich ekliges Shampoo auf dem Kopf bekam und auch daran dass meine mama fürchterlich geflucht hat als sie sämtliche Textilien bearbeitet hat, waschen, einfrieren, Bürsten enthaaren, teils entsorgen.

    Und wie ist dass dann mit der Behandlung? Muss man nicht schon Läusefrei sein um wieder umgangstauglich zu sein? Und ist man Läusefrei nach einer behandlung?

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  • Und wie ist dass dann mit der Behandlung? Muss man nicht schon Läusefrei sein um wieder umgangstauglich zu sein? Und ist man Läusefrei nach einer behandlung?


    Ja, die Haare müssen mit dem Mittel nach Anweisung behandelt und mit einem Nissenkamm gekämmt werden. Wenn das erfolgt ist, dann darf das Kind am nächten Tag wieder in die Einrichtung. Nach einer Frist muss nochmal behandelt werden, falls Nissen vergessen wurden und daraus nocheinmal Läuse geworden sind.
    Der Aufwand zu Hause hält sich in Grenzen, da die Tiere ziemlich schnell verhungern, wenn sie keinem Menschen begegnen. Dinge, auf denen eventuell noch Läuse sitzen und die nicht heiß gewaschen werden können, muss man nicht einfrieren, sondern nur einfach ein paar Tag separat aufbewahren.

  • Das dürfen die Erzieherinnen ja auch gar nicht. Aber einen Verdacht dürfen sie sicher aussprechen, zumal wenn er so begründet ist. Und Verdacht reicht für Besuchsverbot. Es ist ja auch echt leicht, das abzuklären und wenn es wirklich Läuse sind, dann sind sie ja auch schnell behandelt. #augen

    Echt, eine Erzieherin darf nicht näher nachschauen? OK, das mit Lampe und Stuhl ist vielleicht extrem, das wäre ja schon unangenehm für das Kind - aber wenn ich bei einem Kind etwas hab krabbeln sehen oder dachte, das könnten Nissen sein, dann habe ich das Kind immer gebeten ob ich mal in seinen Haaren etwas gucken darf. am liebsten bei Tageslicht auf dem Spielplatz, aber da habe ich schon genaus gesucht, hinter den Ohren, da wo es schön warm ist. Und dann den Eltern entsprechend Bescheid gegeben.
    Ich behandle ja nichts oder mache irgendwas medizinisches (wobei laut letztem Erste Hilfe Kurs das Entfernen einer Zecke mittlerweile zur ersten Hilfe zählt und getan werden darf, sofern man ein Zeckenzange oder -karte nutzt und geübt ist)..

    Liebe Grüße, gaagii

    Tante Edit meint, ich soll noch erzählen, dass wir bei einem Mädchen Läuse am Vormittag der Übernachtung gefunden haben....... - der Opa war erreichbar, war mit der Enkelin beim Arzt, hat das Mittel besorgt, die Locken behandelt und sie hat abends mit übernachtet.
    Alles roger, keine wieteren Kinder mit Haarlingen, die sich "infiziert" hatten.
    Muss halt ordentlich gemacht werden.

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    Wenn ich mir einen Krankenwagen im Ballettröckchen tätowieren lasse, habe ich Tatütatatütütattoo! #blume
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    Einmal editiert, zuletzt von gaagii (18. März 2014 um 22:06)