Dozententätigkeit ohne Gewerbeanmeldung?

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Ich habe voriges Jahr Gewerbe angemeldet. Naturpädagogik, Workshops und Lebensberatung.
    Nun sind nicht alle Bereiche angelaufen und ich möchte aktuell nur als Dozentin arbeiten, das wäre realistisch so 2-5x im Jahr.

    Kennt sich jemand damit aus: brauche ich eine Gewerbeanmeldung dafür?


    Was gibt es an Möglichkeiten Stundenweise/ auf Honorarbasis zu Arbeiten, ohne dass es schwarz ist und ohne, dass ich mein Gewerbe dauerhaft angemeldet lassen muss?
    GIBT es diese Möglichkeiten?

  • Wenn du als Dozentin arbeitest, dann ist das an der vhs z. B. steuerfrei möglich Bis zu einem gewissen Betrag, weil das dann der Allgemeinheit zugute kommt. Steht im Vertrag.

    Ansonsten kannst du tätig sein, musst es aber versteuern.
    Das fällt dann unter Einnahmen/Nebenerwerb aus selbständiger Arbeit. Gewerbe brauchst du dafür nicht.

    Es gibt Tage, an denen Du denkst, dass Du untergehst. Wie stark Du wirklich bist, erkennst Du erst, wenn Du sie überstanden hast...

  • Es kommt drauf an, für wen Du als Dozentin arbeitest. Ggf. kommst Du - wie knalli - in den Genuss der sog. Übungsleitrpauschale gemäß § 3 Nr. 26 EStG.
    Nebenberufliche Einnahmen sind dann bis zu einer Höhe von jährlich 2400 EUR steuerfrei, wenn eine (nebenberufliche) Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts vorliegt. Dazu zählen z.B. nebenberufliche Dozenten, an VHS, FH und Unis bzw. für hemeinnützige oder kirchliche Institutionen.

    Neben den steuerlichen Vorteilen sind die Einnahmen dann auch nicht sozialverscherungspflichtig.

  • Das hilft mir schonmal weiter, Danke.

    Wisst ihr auch wie das ausschaut, wenn ich mir die Möglichkeit selbst geschaffen habe, also ohne Träger einen workshop anbiete?

  • Völlig OT: Auf meinem Bildschirm stand grade (ganz bestimmt!!)

    Darmtätigkeit ohne Gewerbeanmeldung?

    (Es ist so absurd, ich wollte es gern mit euch teilen. :D)

    Trillian grüßt


    “Isn't it enough to see that a garden is beautiful without having to believe that there are fairies at the bottom of it too?“ (Douglas Adams)

    • Offizieller Beitrag

    Ist Dozententätigkeit nicht freiberuflich?

    Dann musst du evtl eine ganz normale EÜR machen und gibst den Erlös an in der Steuererklärung, aber Gewerbe ist das nicht.

    Zitat

    Als Freiberuf oder freier Beruf werden – im deutschen Recht – Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Sie betreffen nach § 18 EStG und § 1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Beispiele sind: Architekt, Arzt, Informatiker, Ingenieur, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§ 1 Abs. 2 PartGG).

    Menschen, die freie Berufe ausüben, werden auch als Freiberufler (im Gegensatz zum Gewerbetreibenden) bezeichnet. Die Personen, die in einem Unternehmen die für die Einordnung dieses Unternehmens als freier Beruf notwendige Qualifikation besitzen, werden als Berufsträger bezeichnet.
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler


    Wenn die Tätigkeit so gering ist wie bei dir, liegst du wahrscheinlich mit deinem Einkommen so gering, dass sowieso keine Gewerbeseteuer anfällt. Möchtest du das aber ausbauen, solltest du dich evtl. beraten lassen, ob es sinnvoll ist, schon von Anfang an das als freiberuflich zu machen.

  • Ich hätte das auch als freiberuflich eingeschätzt. Freiberuflichkeit gibts nicht nur für die klassischen freien Berufe - man kann im Zweifel dem Finanzamt darlegen, was man macht, und die entscheiden dann. Ich z.B. habe als Dozentin freiberuflich gearbeitet, obwohl ich keinen klassischen freien Beruf habe.

  • ich hatte mich auch mal als Referentin/Dozentin freiberuflich angemeldet, das war mit meinem Grundberuf völlig problemlos
    Gewerbe brauchte ich nicht, nur die EÜR

    Liebe Grüße,
    Tine und die Muckelmäuse (7/98 und 9/02)

    ...ich flog in dein Licht...

  • Solange das innerhalb der Übungsleiterpauschale läuft, musst Du gar nichts anmelden und das ist völlig unproblematisch (und abgabenfrei).

    Ansonsten geht das auch freiberuflich.

    Aber aufpassen - ich bin nicht mehr auf dem aktuellen Stand - aber es war immer so, dass man als freiberuflicher Dozent/Lehrer rentenversicherungspflichtig war. (Habe gerade geschaut - 2005 lag die Grenze bei 400 Euro "Gewinn" im Monat.) Hinzu kommt die Krankenversicherung.

  • Das ist freiberuflich. Ich habe letztes Jahr einen Englischkurs im Kindergarten gegeben. Dürfte vom finanziellen her evtl. vergleichlich sein? Angemeldet hatte ich die freiberufliche Tätigkeit sowieso schon, da ich auch als Trageberatung gearbeitet habe.

    Abgaben muss man erst ab einer bestimmten Einnahmenhöhe zahlen.