Ich wollte hier jetzt eigentlich ein PDF anhängen zum lesen und weiterverbreiten....schaffe ich aber nicht, hat jemand eine Idee wie ich das hier jetzt einfügen kann ?
Juristische Stellungnahme Vorgaben der GKV zur Geburtshilfe
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Wenn es ein Link ist, den angeben. Ein PDF von deiner Festplatte geht m.E. hier so nicht.
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Nein, leider kein Link. Ein PDF, welches ich per Mail bekommen habe.
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Ich habe das Dokument auch gerade bekommen und kopiere es einfach mal hier rein als Zitat...
Zitat
Dr. Reinald Eichholz, Velbert
ehem. Kinderbeauftragter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
An Greenbirth e.V.z. Hd. Frau Irene Behrmann – per Mail –
Betr.: Vorgaben der GKV zur Geburtshilfe
Velbert, den 25.5.2015
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
aus juristischer Sicht schätze ich das Vorhaben der GKV, unmittelbar nach dem errechneten Geburtstermin eine ärztliche Untersuchung zu verlangen, wie folgt ein:Das tragende Argument, die Auflage solle verhindern, dass die GKV „eine ambulante Geburt auch dann zur Verfügung zu stellen hätte, wenn die Durchführung der ambulanten Geburt für die Mutter oder das Kind eine gesundheitliche Gefahr birgt“, ist von nur vordergründiger Plausibilität. Die geplante Regelung trifft vielmehr aus tatsächlichen und (verfassungs-)rechtlichen Gründen auf grundsätzliche Bedenken:
1. Die Regelung verletzt das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Sie greift im Interesse der Risikovermeidung ohne zureichenden Grund unverhältnismäßig in die Rechte der Betroffenen ein. Die schematische Ausrichtung an dem theoretisch errechneten (und oft unzutreffenden) Geburtstermin ist erfahrungsgemäß kein Indiz dafür, dass ein Geburtsrisiko im Einzelfall tatsächlich gegeben ist. Damit würde der Frau unabhängig vom tatsächlichen Vorliegen einer Übertragung eine Mitwirkungspflicht zugemutet, die umso weniger gerechtfertigt ist, als die Untersuchung im Ergebnis häufig den Weg zu einer außerklinischen Geburt im Geburtshaus oder zuhause versperren wird. Der untersuchende Arzt würde auch bei objektiv normalem Verlauf voraussichtlich schon aus Gründen der eigenen Haftung keine Garantie für das Ausbleiben eines Risikos übernehmen.
2. Die Regelung verletzt das Selbstbestimmungsrecht der Frau (Art. 2 Abs. 1 GG). Die Wahl des Geburtsortes ist Teil des verfassungsrechtlich geschützten Freiheitsrechts zum selbstbestimmten Umgang mit der eigenen Gesundheit. Die Vorgabe eines Arztbesuches ohne im Einzelfall gegebenen Anlass greift - zumal sie de facto zur Behinderung der freien Wahl oder zum Ausschluss der außerklinischen Geburt führen kann - in dieses Grundrecht unzulässig ein.
3. Die Regelung verletzt die Rechte des Kindes. Das Kind hat Anspruch auf vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls (Art. 3 Abs. 1 KRK). Die Entscheidung, ob eine klinische Geburt oder eine außerklinische Geburt im Geburtshaus oder zuhause dem Kindeswohl besser entspricht, ist nicht von staatlich/behördlicher Seite zu treffen, sondern obliegt den Eltern als Treuhändern des Kindes. Ihre sorgerechtlichen Pflichten werden durch die Wahl einer Hebamme zur Betreuung der Geburt erfüllt. Die beabsichtigte Regelung der GKV unterläuft hinsichtlich der Bestimmung des Kindeswohls das verfassungsrechtlich geschützte „Interpretationsprimat“ der Eltern.
4. Die Regelung verletzt das verfassungsrechtlich geschützte Berufsausübungsrecht der Hebammen. Die Beurteilung, ob ein Geburtsrisiko gegeben ist, das die Überweisung an einen Arzt erfordert, hat nicht der Arzt zu treffen; sie gehört zum Aufgabenkreis der Hebamme. Die GKV ist nicht berechtigt, Versicherungsleistungen von einer ärztlichen Entscheidung abhängig zu machen, für die die Zuständigkeit fehlt. Liegt ein Risiko vor, das die Einweisung in eine Klinik erfordert, ist die Hebamme verpflichtet, dies zu veranlassen. Der Arzt entscheidet erst anschließend, ob er aufgrund der Entscheidung der Hebamme Anlass für ärztliches Handeln sieht.
5. Die Regelung verletzt das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 GG). Die mit der Lebensführung allgemein verbundenen Risiken trägt der Einzelne als Ausfluss seines Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die GKV erkennt dies in zahlreichen Fällen riskanter Lebensführung an, z.B. Alkohol- und Nikotinkonsum, bei schädli- chen Ernährungsgewohnheiten oder Risikosportarten. Zwar trifft die pauschale Bewertung einer außerklinischen Geburt wenige Tage nach dem errechneten Termin als risikobehaftet nicht zu; soweit die GKV dies aber annimmt, verstößt sie mit der beabsichtigten Regelung gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Die vorgeschlagene Regelung wäre deshalb rechtswidrig.
Mit freundlichen Grüßen, Dr. Reinald Eichholz
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oder so .. Danke!
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Das geht ja runter wie Öl!!!
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Das geht ja runter wie Öl!!!
JAAAA. Aber dennoch... Es wird schwer. -
JAAAA. Aber dennoch... Es wird schwer.Da haste recht. In der letzten Zeit ist in Deutschland auch von staatlicher Seite einiges durchgewunken worden was sich m.M. nach nicht mit dem Grundrecht vereinbaren läßt, und ich habe nicht das Gefühl, dass die Stimmung der Bevölkerung da so sehr aufmerksam für ist, bzw. nicht bereit für echtes Aufbegehren...
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8I
Mag mich mal jemand aufklären? Was ist da los? -
Der GKV möchte Hausgeburten ab ET+1 zum Risiko erklären und damit nicht mehr bezahlen. Der DHV hat dem bisher noch nicht zugestimmt.
Mit der Stellungnahme haben wir jetzt - wenn es dazu kommt - Ansatzpunkte für eine Klage. -
Danke für die prägnante Zusammenfassung, sitopanaki.
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Dieser Risikobegriff geht mir so dermaßen auf den Sack.
Erst diese BEL-Sache, die ich ja am eigenen Leib ausstehen musste. Und jetzt die TÜ-Frauen.
Was soll das?
Es fühlt sich so dermaßen beschissen an, als RISIKO bezeichnet zu werden, wenn man im Grunde seines Herzens weiß, dass doch eigentlich alles fein ist.Das war jetzt ganz unqualifiziert, aber musste mal raus.
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Der GKV möchte Hausgeburten ab ET+1 zum Risiko erklären und damit nicht mehr bezahlen. Der DHV hat dem bisher noch nicht zugestimmt.
Mit der Stellungnahme haben wir jetzt - wenn es dazu kommt - Ansatzpunkte für eine Klage.Die GKV ist die gesetzliche Krankenversicherung?
Hey, ab ET+1 ? Die spinnen doch
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Sorry, GKV-SV. Der Spitzenverband des Bundes der Krankenkassen. Also deren Gesamtvertretung.
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Es fühlt sich so dermaßen beschissen an, als RISIKO bezeichnet zu werden, wenn man im Grunde seines Herzens weiß, dass doch eigentlich alles fein ist.
Der Arzt hat bei mir so lange gesucht, er „wollte was finden“. Natürlich nur zu seiner Absicherung (was ich im Grunde auch verstehen würde). Und wenn ich ein CTG in der 30. Woche ablehne gelte ICH als verantwortungslos. Ihr müsstet mal die Blicke der ArzthelferInnen sehen. Da wurde mir ganz bang.
Sorry, OT. -
Was ich krass finde - und das geht jetzt nicht gegen Konterfei und Elli Blume, sondern gegen den Informationsfluss -, ist, dass es soooooo viele Menschen gibt, die das noch nicht mitbekommen haben. Menschen, die eigentlich interessiert wären, aber nicht aktiv suchen, weil sie gar nicht auf die Idee kommen, dass es was zu suchen gäbe.
Ich verstehe nicht, dass dieses wichtige Thema keinerlei Resonanz in den "großen Medien" findet.
On Topic: Ich hoffe, dass diese juristische Einschätzung was nützt. Wer ist denn der Schreiber? Jemand, der auch ernst genommen wird, oder ein "nobody"? (Ich kenne ihn nicht).
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Medien: Das ist Absicht. Es ist medial weiterhin ein Hebammenmosern, kein Elternaufschrei.
Das ist erstmal nur eine Stellungnahme, nichts bindendes. Aber es klärt die Frage, ob wir dagegen vorgehen können.
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Hella,
ich bekomme durch das Babyim Moment kaum was mit. Und wenn dann fehlt mir die Zeit für eine fundierte Recherche.
Ich bin schon froh, das ich hier einfach doof nachfragen kann ohne als der letzte Blöd dazu stehen. -
Elli Blume - ich hoffe, du fühlst dich nicht angegriffen. ("blöd dastehen"). Du musst dich gar nicht rechtfertigen! Ich meine wirklich nicht die, die es nicht mitbekommen haben, sondern die, die es nicht laut genug sagen...
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8I
Jetzt spinnen sie aber total, oder? Was kommt als nächstes? Risiko, wenn das Kind an einem Donnerstag gezeugt wurde? Sind die bescheuert?
Ich hab davon auch nichts mitbekommen, dabei versuche ich mich eigentlich schon zu informieren...