U7a verpennt - was jetzt?

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  • Nein, in Bayern ist mit der U9 Schluß mit der Pflicht.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Ist in Bayern die J1 auch Pflicht?

    In meinem Link auf der ersten Seite steht "bis J1".


    Zitat: "Durch die Einfügung des Art. 14 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz werden die Eltern verpflichtet, die Teilnahme ihrer Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen ("U-Untersuchungen" U1 bis U9, J1) sicherzustellen. "

    Einmal editiert, zuletzt von Rhododendron ()

  • In meinem Link auf der ersten Seite steht "bis J1".
    Zitat: "Durch die Einfügung des Art. 14 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz werden die Eltern verpflichtet, die Teilnahme ihrer Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen ("U-Untersuchungen" U1 bis U9, J1) sicherzustellen. "

    Das habe ich auch gelesen, nur frage ich mich, was Eltern tun sollen, wenn das Kind verweigert zur J1 zu gehen.

  • Genau die hatte ich bei meiner mittleren Tochter auch vergessen... Man hat glaub ich bis 8 Wochen nach dem Geburtstag noch Zeit, dann übernimmt es die Kasse nicht mehr.


    Vor lauter schlechtem Gewissen hab ich die dann privat bezahlt (war nicht die Welt, 60€ glaub ich)

    Echt? Ich habe einen Termin einen Tag nachdem ich die "Erinnerung" von diesem Amt den Termin gehabt. Und das war mindestens 8 Wochen später.


    Aber wir sind privat versichert.

    Unsere Boygroup: Flitzekind 09/2011, Flitzebaby 02/2013 und Robinson Freitag 08/2014 #herz

    Einmal editiert, zuletzt von Flitzpiepe ()

  • Ich hab die U7a damals auch verschwitzt. Wir sind da umgezogen und irgendwie ist es dadurchgegangen. Dann kam der Brief vom Jugendamt. Ich hab die KIÄ angesprochen und die hat die Vorsorge dann nachgeholt. Problematisch ist das lediglich, weil die Ärzte das dann u.U. nicht mehr zu Lasten der Krankenkasse abrechnen können. Die Fristen sind aber deutlich länger, als es im U-Heft steht! Also da ist noch ein bisschen Spiel drin und bei uns passte das dann so gerade noch damals.
    Ich würde mich also möglichst zügig mit den Arzthelferinnen unterhalten, damit ihr rasch einen Nachholtermin bekommt.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

  • Wir hatten auch mal eine U verpasst und mussten dann irgend einen Schein im Rathaus holen und beim Arzt abgeben, damit das über die KK abgerechnet werden konnte.

    Liebe Grüße
    Silke mit dem Großen 06/2006 und der Kleinen 06/2009

  • also mein Sohn hat am 3.7. Geburtstag und die U zum 1. Oder 2. Geburtstag hatten wir irgendwann im Oktober, weil es vorher schlicht niemandem passte. Das war gar kein Problem.

    You never know how strong you are until being strong is the only choice you have

    .



  • ich habe noch mal mit dem Arzt telefoniert und die aussage War unvollständig. Also, sie können das nur in den Zeitraum plus ein bißchen Toleranz bis zum Quartalsende über die Krankenkasse abrechnen. Jetzt muss das über das Gesundheitsamt abgerechnet werden. Ist etwas aufwändiger, geht aber schon. Also haben wir jetzt Termin. Uff.

    Immer auf Fettnäpfchensuche...


    Chaosqueen mit Chaosprinzessin ( #female 3/13)

  • Sagt mal, woher habt ihr denn die Info von wegen Pflicht?
    Ich lese hier https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kindervorsorgeuntersuchung nur, dass die Krankenkasse das verpflichtend bezahlen muss und dass es in einigen Bundesländern ein Meldewesen gibt, dass die Teilnahme sicherstellen soll (dort im Artikel ist auch ein Erinnerungsservice via Email verlinkt)
    Aber verpflichtend in BaWü wäre mir neu.
    Korrektur: habe das Gesetz soeben gefunden und werde mal flugs den Erinnerungsservice nutzen :)

    Einmal editiert, zuletzt von kristallblau ()

  • Hallo,


    Was bedeutet genau "Pflicht"?


    Eine Pflicht müsste ja auch eine Konsequenz bei Nichterfüllung haben. Welche wird denn da beschrieben?


    Ich weiß, daß es gerne so dargestellt wird und daß man dann einen Besuch vom JA angedroht bekommt - aber selbst wenn man die nicht reinlässt, kommt ganz sicher keiner daher und nimmt einem wegen einer verpassten U das Kind weg.


    Wenn ich sehe, wie wir beruflich bei echter Kindswohlgefährdung rudern und NICHTS passiert, frag ich mich, was die Konsequenz bei solchen Lapalien sein soll.

  • (sag ich ja ...)Die Datenschützer von Sachsen und Schleswig Holstein haben ja auch sehr deutlich gemacht, dass man das nicht machen muss. Eben weil es gegen den Datenschut verstößt.
    Es gibt keine Pflicht, man kann niemand zwingen zum Arzt zu gehen, man kann niemanden zwingen zu impfen. Man kann das diskutieren, aber darum gehts hier nicht.

  • Ist uns bei der U8 auch passiert. Termin einmal vergessen (stimmt gar nicht, wir waren da. Angeblich eine Stunde zu spät und kamen dann nicht mehr dran. Meiner Meinung nach hatte die Praxis sich da die falsche Zeit aufgeschrieben...), dann verschoben und in der Zwischenzeit kam schon der Brief vom Amt...
    Ruf mal bei deiner Krankenkasse an!
    Bei uns war die Frist, in der sie die Untersuchung noch übernehmen, länger, als ich angenommen hatte.
    Auf der Homepage der Kassenärtzlichen Vereinigung hatte ich dann später auch die Angabe gefunden, dass die nachträgliche U8 z.B. bis zum 57. Lebensmonat noch abgerechnet werden kann. Für die U7a steht da: bis zum 47. Monat. Weiß aber nicht, ob das überall gilt.

    "Eigentlich weiß man nur, wenn man wenig weiß. Mit dem Wissen wächst der Zweifel." (Goethe)

    3 Mal editiert, zuletzt von bärin ()

  • In Bayern ist die einzige Konsequenz soweit mir bekannt ist, dass es ohne vollständige U-Liste (bis zum Antragsdatum natürlich) kein Landeserziehungsgeld gibt.
    Könnte auch sein, Betreuungsgeld auch noch dran gekoppelt ist - weiß ich aber nicht, weil nicht betroffen.


    Eine verpasste U9 darf gleich bei der Schuleingangsuntersuchung nachgeholt werden - na, da geh ich dann lieber zum bekannten Arzt.


    Davon erfahren habe ich durch einen Erinnerungsbrief der KK.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)