Frühschwangerschaft und Arbeitsfähigkeit

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  • Hallo liebe Raben,


    ich bin recht frisch schwanger (8. Woche) und gestern ist mein erster richtiger Arbeitstag nach dem Weihnachtsurlaub gewesen.


    Was soll ich sagen - ich habe es nicht geschafft :( Mittags hat mich ein Kollege heimgefahren.


    Ich fühle mich vom Zustand her so halb und halb: mir ist 24h am Tag schlecht (schlecht, nicht nur ein bisschen flau) und mein Kreislauf ist ziemlich am Boden. Alles ist deutlich anstrengender und ich habe gestern festgestellt, dass ich auf keinen Fall Vollzeit arbeiten kann, solange es mir so geht. Ich musste mich gestern sofort hinlegen, hatte auch leichte Bauchkrämpfe - und hätte einfach Angst, ich schade dem Baby, wenn ich jetzt auf Biegen und Brechen versuche, arbeiten zu gehen.


    Andererseits habe ich aber auch ein schlechtes Gewissen, denn sooooooo schlecht geht es mir auch nicht, verglichen mit meiner ersten Schwangerschaft, bei der ich zwei Monate lang nur zwischen Bett und Klo gependelt bin, geht es mir echt Zucker...


    Ich könnte nun schon vorübergehend Stunden reduzieren, das wäre vom Arbeitgeber her kein Problem, das geht aber finanziell nicht. Ich bin die Hauptverdienerin, daher können wir uns weder jetzt sofort, noch später beim Elterngeld diese Einbuße leisten.


    Wie geh ich denn jetzt vor? Lass ich mich krank schreiben? Lasse ich mir ein vorübergehendes Berufsverbot geben (geht das überhaupt?)? Oder gibt es eine Möglichkeit, mich vom Arzt eingeschränkt arbeitsfähig schreiben zu lassen, so dass ich nur die Hälfte arbeiten muss, aber trotzdem das volle Gehalt bekomme?


    Habt ihr Tipps?

  • Mh, also besser wäre natürlich ein Beschäftigungsverbot, dann bekommst du das volle Geld, bei ner Krankschrift ja nach 6 Wochen Krankengeld. Ein Beschäftigungsverbot kriegst du, wenn Kind oder Mutter gefährdet sind und ich denke auch bei schwangerschaftsbedingten Beschwerden. Es gibt auch die Möglichkeit, dass der Arzt nur erlaubt z.B. 4 oder 6 Stunden am Tag zu arbeiten.

    Wer ein Kind sieht, hat Gott auf frischer Tat ertappt.

  • Ich würde mich erstmal krank schreiben lassen. Kann ja gut sein, dass es Dir nach der 12. Woche wieder besser geht. Also abwarten ... Besprich Dich einfach mit Deinen Frauenarzt.
    Und natürlich gute Besserung!!!

  • Mein Frauenarzt hat mir damals ein teilweises Beschäftigungsverbot ausgestellt: Ich durfte nur noch maximal 4 Stunden am Tag unterrichten. Das hab ich damals dann gut gepackt und bis zum Mutterschutz durchgehalten.


    Mein Chef hat dann meinen Stundenplan entrümpelt: Betreuungsstunden, Förderunterricht etc. sind weggefallen, eine Klasse hat ein Kollege übernommen, der eh Minusstunden hatte. Meine Abiklasse hab ich behalten und noch durch's Abi begleitet. Die Schulleitung war da kooperativ - aber die Alternative wäre mein Totalausfall gewesen.


    Mein Frauenarzt war da übrigens nicht wirklich willig mich krank zu schreiben oder das BEschäftigungsverbot auszustellen, ich musste da schon hartnäckig sein...

    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…

  • Hallo und herzlichen Glückwunsch!


    Mir war seit Schwangerschaftbeginn heftig dauer-schlecht, so dass ich (damals auch Vollzeit) mich zwei Monate lang abwechselnd habe krank schreiben lassen, ab und zu mal einen Tag voll durchgehalten habe und ansonsten oft schon vorzeitig gegangen bin - ich hatte ein total schlechtes Gewissen und habe mir wegen der Arbeit unheimlich Druck gemacht. Im anschließenden Sommerurlaub war die Übelkeit plötzlich ganz weg, es ging mir super. Und ich habe mich gefreut, danach bei der Arbeit wieder voll da zu sein. Aber: Nach dem Urlaub fing schon am zweiten Arbeitstag die Übelkeit schlimm wieder an, ich war echt fertig, so dass mir ein lieber Kollege den Tipp gab, mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen zu lassen.


    Meine Frauenärztin, die ja mitbekommen hatte, wie es mir ging, hat mir ein halbes BV vorgeschlagen (das Gehalt wird ja weiter voll ausgezahlt), und damit kam ich gut klar.


    Alles Gute und hoffentlich geht´s Dir bald besser! :)


    Marion

  • herzlichen glückwunsch :)


    mir ging es anfangs auch so ähnlich wie dir...
    ich war zunächst krankgeschrieben, dann gings ne weile gut, irgendwann hatte ich wieder total kreislaufprobleme, bekam dann teilweises beschäftigungsverbot ( hab die hälfte der std gearbeitet), als das auch nicht mehr ging komplettes beschäftigungsverbot bis zum mutterschutz.


    beim beschäftigungsverbot ist es ja so, dass du nicht krank bist in dem sinne, es aber quasi würdest, bzw dich oder dein baby gefährdest, wenn du weiter arbeitest...


    das beschäftigungsverbot kann je nach arbeitsplatz auch der arbeitgeber selbst ausfüllen!


    wie du es beschriebst, würd ich mich erstmal krankschreiben lassen und hoffen, dass es nach der 12 woche besser wird #ja

  • Herzlichen Glückwünsch! Auch wenn ich Dir wünsche, dass die Übelkeitsphase schnell vorüber geht, ist das ja nicht absehbar. Deshalb würde ich den Gynäkologen um ein teilweises und zeitlich befristetes Beschäftigungsverbot bitten. Bei einer langen Krankschreibung gibt es sonst ja irgendwann keine Lohnfortzahlung mehr.

  • Danke für eure Antworten!


    Also gibt es das wirklich, ein teilweises Beschäftigungsverbot. Damit komme ich vielleicht über die Runden.


    Nur krank schreiben lassen ist finanziell ja auch riskant, ich glaube nach 6 Wochen bekommt man dann das Geld von der KK, das sind aber nur 80% vom Nettolohn, soweit ich weiß. Und ich kann leider nicht unbedingt davon ausgehen, dass es ab der 12. Woche vorbei ist: Beim letzten Mal hat es bis zur 17. gedauert ....


    Ich werde das mal mit meiner FÄ besprechen

  • die FÄ stellen das BV halt sehr ungern aus, deshalb wär erstmal krankschreiben ein kompromiss, und dann das BV wenns wirklich nicht besser wird :)

  • Ein BV kann halt auch nicht in jedem Beruf ausgestellt werden, sondern nur, wenn die Arbeit ein Risiko für Mutter oder Kind darstellt.


    Das wird auch ein bisschen komisch gehandhabt meiner Meinung nach: Erzieherinnen im Kindergarten bekommen das BV reihenweise und standartmäßig. Bei anderen Jobs, bei denen man auch viel Kontakt mit Menschen hat, wird es oft abgelehnt...


    Mir ging es anfangs auch sehr schlecht, ich hätte aber kein BV bekommen. Die Ärztin sagte mir aber, dass es dann die Möglichkeit gibt, jedes Mal wegen einer anderen Krankheit krankzuschreiben, dann würde man nicht ins Krankengeld rutschen. Das fand ich aber unfair, denn dann müsste ja die ganze Zeit der AG weiter zahlen. BV zahlt die Krankenkasse.


    Letztlich habe ich mich dann mit Urlaub und Überstunden- abfeiern gerettet. Das war mir dann auch am Liebsten so, weil ich noch gar nicht wollte, dass mein Chef so früh von der Schwangerschaft erfährt (bin ein gebranntes Kind durch Fehlgeburten...)

  • Ein BV kann halt auch nicht in jedem Beruf ausgestellt werden, sondern nur, wenn die Arbeit ein Risiko für Mutter oder Kind darstellt.


    das stimmt so nicht.
    ich hab das teilweise beschäftigungsverbot zwar bekommen, weil ich die andere hälfte sachen machen konnte, die mir nicht schaden.
    aber das komplette BV hab ich bekommen, weil ich schlichtweg nicht mehr mit dem auto zur arbeit fahren konnte.
    auch ein bürojob kann die schwangerschaft gefährden, es kommt sehr drauf an, was du für beschwerden hast.


    was die finanzierung betrifft...
    Krankschreibung: 6 wochen zahlt der AG dann die KK
    beim BV wird sofort aus einem Topf gezahlt, der wohl leider recht leer ist. deshalb schauen sie den ärzten genau auf die finger, warum sie es verschreiben, und es wurden wohl sogar schon ärzte verklagt. letztere schreibens deshalb inzwischen eher ungern auf....

  • Deinem Arbeitgeber gegenüber brauchst Du auch kein schlechtes Gewissen haben. der zahlt zwar Deinen Lohn weiter, holt sich das über die Umlage wieder zurück.
    Ein Berufsverbot, auch teilweise, wirst Du jetzt schwer bekommen.
    Allerdings kann auch dein Arbeitgeber ein Berufsverbot aussprechen. Das ist, wenn Ihr Euch einig seid, wohl der einfachste Weg. Er müsste dazuangeben, dass es nicht möglich ist den Arbeitsplatz So umzugestalten, dass Du gefahrlos arbeiten kannst. Aber wie genau das geht, weiß ich auch nicht .


  • Allerdings kann auch dein Arbeitgeber ein Berufsverbot aussprechen. Das ist, wenn Ihr Euch einig seid, wohl der einfachste Weg. Er müsste dazuangeben, dass es nicht möglich ist den Arbeitsplatz So umzugestalten, dass Du gefahrlos arbeiten kannst. Aber wie genau das geht, weiß ich auch nicht .


    das geht dann aber nur, wenn es wirklich am arbeitsplatz liegt, dass sie nicht arbeiten kann, und nicht an ihrem zustand ansich.
    das wäre zum beispiel regelmäßig 5kg heben oder abundzu 10kg. da gibts noch ein paar andere regelungen die man zB im Mutterschutzgeset findet...


    ich hab mich da unfreiwillig sehr intensiv mit auseinander gesetzt #augen


    hier ist ein thread dazu:
    Frage zu Beschäftigungsverbot


    ich hab auch irgendwo im netz eine super verständliche übersicht gefunden, hab sie aber glaub ich nirgens gespeichert #gruebel

  • Falls Dein Gynäkologe zögert, ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, könnte das auch Dein Hausarzt machen. Im übrigen zögern meiner Erfahrung nach nicht alle Gynäkologen mit der Bescheinigung eines Beschäftigungsverbotes, meiner wollte z. B. eins aussprechen, als ich noch arbeiten wollte.


  • das stimmt so nicht.
    ich hab das teilweise beschäftigungsverbot zwar bekommen, weil ich die andere hälfte sachen machen konnte, die mir nicht schaden.
    aber das komplette BV hab ich bekommen, weil ich schlichtweg nicht mehr mit dem auto zur arbeit fahren konnte.

    Hallo, das mit dem Auto interessiert mich. Ich habe gelesen, dass BVs aufgrund Gefährdung auf dem arbeitsweg (Autofahrt) nicht ausgesprochen werden dürfen, da z.B. Pendeln zur persönlichen Lebensgestaltung des Arbeitnehmers zählt. Ich Pendel selbst täglich ~170km einfache Strecke und meine FA hat mir (ebenfalls Bürojob) kein BV gegeben, allerdings am Anfang der Schwangerschaft wegen massiver Übelkeit Krankschreibungen. Jetzt bei 18+5 wird mir das Autofahren, Gurt usw. Immer unangenehmer, aber ich fürchte für ne Krankschreibung ist das net schlimm genug, es geht ja alles wenn ich mich zusammenreiße, hab nur bissi Sorge wie gut das fürs Kleine ist.

  • beim BV wird sofort aus einem Topf gezahlt, der wohl leider recht leer ist. deshalb schauen sie den ärzten genau auf die finger, warum sie es verschreiben, und es wurden wohl sogar schon ärzte verklagt. letztere schreibens deshalb inzwischen eher ungern auf....

    Na ja, aber die U2 wird ja automatisch bei jedem Arbeitnehmer abgeführt, wie kann denn da der Pott leer sein? Das läuft doch über die KK...

  • Also meine Frauenärztin hat mir jetzt - ohne dass ich das selber erwähnt habe - erst mal ein Berufsverbot gegeben!


    Da bin ich jetzt schon sehr froh drum - und hoffe, dass ich diese elende Übelkeit so nach und nach wieder in den Griff kriege

  • Hallo, das mit dem Auto interessiert mich. Ich habe gelesen, dass BVs aufgrund Gefährdung auf dem arbeitsweg (Autofahrt) nicht ausgesprochen werden dürfen, da z.B. Pendeln zur persönlichen Lebensgestaltung des Arbeitnehmers zählt. Ich Pendel selbst täglich ~170km einfache Strecke und meine FA hat mir (ebenfalls Bürojob) kein BV gegeben, allerdings am Anfang der Schwangerschaft wegen massiver Übelkeit Krankschreibungen. Jetzt bei 18+5 wird mir das Autofahren, Gurt usw. Immer unangenehmer, aber ich fürchte für ne Krankschreibung ist das net schlimm genug, es geht ja alles wenn ich mich zusammenreiße, hab nur bissi Sorge wie gut das fürs Kleine ist.


    ich hab mich von Anfang an ungut gefühlt beim Autufahren, ich glaube auch nicht, dass das als grund gilt....
    das Problem bei mir war das Vena Cava Syndrom, das bei den meisten Frauen in Rückenlage eintritt. bei mir im Sitzen ( nach 10-15 minuten wirds mir übel, dan schwindelig und schwarz vor Augen, beim Autofahren eher kontraproduktiv ^^) Lageveränderung ist ja im Auto auch nur eingeschränkt möglich, ausserdem brauchte ich ne Weile wirklich Veränderung also hinlegen oder laufen.... bei nem Fahrtweg von 40km einfache Strecke wär da nicht viel Arbeitszeit übrig geblieben, davon abgesehen, dass auch am Arbeitsplatz einiges nicht mit dem Muschugesetz kompatibel war...



    Na ja, aber die U2 wird ja automatisch bei jedem Arbeitnehmer abgeführt, wie kann denn da der Pott leer sein? Das läuft doch über die KK...


    das BV läuft aber nicht über die KK ( ich kenne 2 frauen, die wurden nach mehrmaligem krankschreiben in der schwangerschaft angreufen von der kk, ob nicht ein BV sinnvoller wäre 8I )
    das mit dem pott hat mir meine FÄ (glaub ich) erzählt...
    sie hat sich aber nicht geweigert in meinem fall es auszustellen, war ja auch gerechtfertigt...