Rechtsfrage zu Kitabesuch II

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  • Ich hätt da mal eine ganz konkrete Frage. Sohn geht in den Hort, wir geben eine Zeit an, zu der er gehen darf. Bisher war das 14:00. Nun findet er es aber schade, dass er dann manchmal aus dem Spiel gerissen wird und direkt gehen muss.
    Also haben wir einen Brief geschrieben, dass er zwischen 14:00 und 15:00 Uhr selber entscheiden darf, wann er geht.


    Das macht die Kita nicht mit (obwohl vorher besprochen, dass es so geht), mit der Begründung, dass sie dann Probleme mit der Aufsichtspflicht hätten. Um ganz auf der sicheren Seite zu sein, schicken sie die Kinder immer nur zu festen Uhrzeiten los.


    Das verstehe ich nicht. Kann mir das jemand erklären?


    Meiner Meinung nach ist das Problem doch ganz bei mir: Ich sage, bis 14:00 ist das Kind im Hort, danach kann es sein, wo es will. Solange es sich bis 15:00 Uhr im Hort befindet, gehe ich natürlich davon aus, dass die Erzieherinnen dort die Aufsicht haben. Aber wenn er, sagen wir, um 14:28 den Hort verlässt und auf den Spielplatz entschwindet, d.h., wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt nach 14:00Uhr außerhalb des Horts was anstellt/sich verletzt, ist der Hort durch mein Schreiben doch aus dem Schneider? Wo ist das Problem?


    Gibt es ein tatsächlich ein rechtliches Problem für den Hort, wenn sie (im Fall eines Unfalls/einer Entführung/eines Horrorszenarios) nicht genau die Uhrzeit nennen können, zu der das Kind den Hort verlassen hat, wenn ich als Mutter ihnen schriftlich gegeben habe, dass alles nach 14:00 Uhr okay ist?


    [im Moment ärgere ich mich sehr über die Unflexibilität; aber vielleicht zu unrecht?]

  • Ich weiß nicht, ob sich da was geändert hat, aber ich durfte das auch als Hortkind, also innerhalb eines Zeitrahmens selbst entscheiden, wann ich nach Hause gehe. Vielleicht haben sie ja auch Angst, dass er vergisst, sich zu verabschieden, wenn er einfach irgendwann losgehen darf?

  • Ganz wirchtig ist, dass er nicht alleine entscheidet und dann einfach geht, sondern dass er im Hort Bescheid sagt, dass er jetzt gehen möchte. Sollte er sich aber z.B. um 14:15 mit seinem besten Freund ganz fürchterlich zerstreiten und dann wutentbrannt beschließen: Jetzt gehe ich - und das auch sagen, dann ist der Hort berechtigt zu sagen: Nein, so wütend gehst du nicht. (Aus Sorge, dass er z.B. nicht heimgeht oder eine Straßenregel nicht beachtet).
    Und unser Hort möchte sicher sien, dass jmd. zu Hause ist. Bei "zwischen zwei und drei" könntest ja auch du auf die Idee kommen, dass er ja immer um drei erst geht und fährst noch schnell was erledigen - und vermutlich ist dann genau an dem Tag dein Sohn schon um zwei gegangen.
    Für den Heimweg vom Hort hat der Hort die Aufsichtspflicht und muss Sorge tragen, dass dein Kind gut daheim ankommt.


    LG, gaagii

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    Wenn ich mir einen Krankenwagen im Ballettröckchen tätowieren lasse, habe ich Tatütatatütütattoo! #blume
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  • Das hätte unser Kindergarten früher aber auch nicht mitgemacht, weil sie dann ja immer festhalten müssten, wann das Kind gegangen ist. Würde dein Sohn auf dem Weg nach hause entführt, würde man ja wissen wollen wann genau er wo war.
    So wie ich das kenne, ist dein Kind auch eigentlich verpflichtet den direkten Weg nach hause zu gehen, aber das hat dann nur den Grund, dass der Kindergarten eine Unfallversicherung für dein Kind hat und die nur auf direktem Wege greift. Dieses Argument überzeugt mich allerdings auch nicht vollends, denn wenn dein Kind dann von zuhause aus wieder losmarschiert, hat es ja auch keine Versicherung. Lediglich die Unsicherheit, wer nun zuständig ist im Falle eines Unfalls (also normale Krankenversicherung oder eben die oft bessere Unfallversicherung) sehe ich da als Argument noch ein. Ich hatte als Kind z.B. mal einen Wegeunfall und es war gut, dass ich da mal auf direktem Heimweg war, denn ich bekam meine Zahnkrone seinerzeit umsonst und dies gilt wohl auch für die Zukunft noch, falls sie mal kaputt gehen sollte. Ein Kassenpatient muss das ja überwiegend selbst bezahlen.


    Insgesamt ist es schon entgegenkommend, wenn dein Kind überhaupt alleine gehen darf. In unserem Kiga durften das nur Kinder, die direkt gegenüber wohnen und das auch nur sehr ungerne und nur auf direktem Weg (also kein Spielplatz danach). Die Eltern hätte man sonst immer anrufen müssen, ob sie auch wirklich zuhause sind etc.


    Inzwischen gehen meine Kinder in die Ganztagsbetreuung. Da dürfen die Grundschüler auch nur entweder um 15 Uhr oder um 16 Uhr gehen/geholt werden. Da ist der Grund mehr organisatorischer Art, weil die Erzieherinnen nicht den halben Nachmittag damit verbringen wollen Kinder loszuschicken, sondern dies wird eben 2x nachmitttags gemacht und dazwischen möchten sie mit den Kindern auch andere Dinge machen und nicht ständig auf die Uhr gucken und überlegen, ob noch jemand los muss. MIch ärgert diese Unflexibilität auch ziemlich, denn sie macht mir oft das Leben unnötig schwer, aber ein kleines bisschen nachvollziehen kann ich es dann doch.


    Zur Rechtslage kann ich dir nichts sagen, aber ich befürchte, dass der Kiga das so machen kann und diese Regeln aufstellen.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

    Einmal editiert, zuletzt von Miriam ()

  • @ Miriam: Es geht um den Hort. Von der Schule würde er ja auch alleine heimgehen, das ist nicht das Problem.


    Dass er sich abmelden muss ist klar und dass er auf direktem Weg heim muss, auch (wenn er dann trotzdem auf den Spielplatz gehen sollte, wäre das aber das gleiche Problem, egal ob er "Punkt 14:00" oder "zwischen 14 und 15 Uhr" geht) . Aber jetzt beginne ich das Problem zu sehen. Es scheint um die Frage "Wegeunfall oder kein Wegeunfall" zu gehen. D.h. obwohl er u.U. um 14:15 daheim wäre, könnte ich betrügerischer Weise versuchen, einen um 15:15 geschehenen Unfall als Wegeunfall zu verkaufen.
    ?? Das ist das Problem? Sie haben Angst vor kriminellem Potenzial?
    Wo ist aber ihr rechtliches Problem? Welchen Vorwurf könnte man dem Hort machen?

    Und unser Hort möchte sicher sien, dass jmd. zu Hause ist. Bei "zwischen zwei und drei" könntest ja auch du auf die Idee kommen, dass er ja immer um drei erst geht und fährst noch schnell was erledigen - und vermutlich ist dann genau an dem Tag dein Sohn schon um zwei gegangen.


    Das haben wir ausdrücklich gesagt, dass in diesem Zeitraum sicher jemand daheim ist.


  • Und unser Hort möchte sicher sien, dass jmd. zu Hause ist. Bei "zwischen zwei und drei" könntest ja auch du auf die Idee kommen, dass er ja immer um drei erst geht und fährst noch schnell was erledigen - und vermutlich ist dann genau an dem Tag dein Sohn schon um zwei gegangen.
    Für den Heimweg vom Hort hat der Hort die Aufsichtspflicht und muss Sorge tragen, dass dein Kind gut daheim ankommt.


    LG, gaagii


    Das finde ich strange. Bei uns ist es schon seit einiger Zeit so, dass sowieso niemand zu Hause ist, wenn das Kind kommt. Das kann ja auch bei einer festen Zeit nicht unbedingt gewährleistet sein #weissnicht die Kinder sind nach dem heimkommen noch bis zu 1,5 Std alleine (selten länger). Anders geht es halt nicht. Wir haben nur vereinbart, dass sie mir schreiben, wenn sie angekommen sind.


    Allerdings möchte der Hort hier auch gerne eine feste Zeit haben, einfach um den Überblick zu behalten, wer wann weg muss. Ich denke das kann schon leicht verwirrend werden. Allerdings kann ich problemlos morgens einen kurzen Zweizeiler mitgeben, dass sie bitte eher/später gehen soll. Vielleicht kann die Kita dir nochmal erläutern was das exakte Problem ist und haben vielleicht eine Idee wie man es lösen kann

    We must accept finite disappointment, but never lose infinite hope.

    Martin Luther King, Jr.

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    ebura mit S (*04), E (*05) und I (*12/21)

  • Es ist weder von Kiga noch von der Schule oder dem Hort ein Entgegenkommen, wenn Kinder alleine nach Hause gehen dürfen. Das entscheiden die Eltern. Die Einrichtung muss das gar nicht gut finden oder überhaupt bewerten, sondern lediglich zur Kenntnis nehmen. Ich teile die Auffassung, dass die Threadstarterin ihrem Sohn gestatten kann, zwischen 14 und 15 Uhr den Hort zu verlassen, wenn er Bescheid gibt, bevor er geht. Wie die Einrichtung das findet, ist nicht relevant. Es muss auch niemand zu Hause sein, wenn das Kind kommt, Kinder dürfen auch eine Zeit lang alleine sein. Der Hort hätte auch gar keinen Handlungsspielraum, er kann schließlich das Kind nicht zwingen zu bleiben, wenn die Eltern (sogar schriftlich) festgelegt haben, dass es gehen darf.

  • Okay, nach dem Hort muss natürlich keiner zuhause sein. Meine Kinder haben auch öfter mal einen Schlüssel dabei und meine Kinder gehen auch durchaus direkt zu Freunden. Das ist dann ja eben meine Sache, wenn man auf die Unfallversicherung verzichtet. Das interessiert auch keinen an unserer Schule.


    Ich würde dann wirklich davon ausgehen, dass denen das organisatorisch aufstößt. Also es lästig ist, wenn die Kinder frei gehen (bei uns wird um 15 Uhr und um 16 Uhr auf einer Liste abgehackt, ob wirklich alle Kinder gegangen sind, die gehen sollen und nur die Kinder, die dran sind, dürfen auch gehen). Bei uns kann angeblich der Betreungsvertrage gekündigt werden, wenn man die Regeln, die die OGS aufgestellt hat, nicht einhalten will. Ich hatte jetzt vermutet, dass das auch stimmt, denn einen Rechtsanspruch hat man ja nicht auf Hort/OGS Betreuung.


    Ich glaube, ich würde beim Jugendamt (oder wer sonst für eure Elternbeiträge und Betreuungsplätze zuständig ist) anrufen und fragen, wie eure Regeln da sind. Auf diese Weise habe ich vor kurzem erfahren, dass unsere OGS nicht festlegen darf, dass man immer an allen 5 Tagen die gleiche Uhrzeit wählen muss, sondern das sie sich auch auf Montag 15 Uhr, Dienstag 16 Uhr etc, einlassen müssten. Dazwischen abholen/gehen dürfen sie hier aber angeblich verbieten, weil die Kinder auch entsprechend versichert werden müssen (also für die Betruung vor Ort).

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

    Einmal editiert, zuletzt von Miriam ()

  • Es ist weder von Kiga noch von der Schule oder dem Hort ein Entgegenkommen, wenn Kinder alleine nach Hause gehen dürfen. Das entscheiden die Eltern. Die Einrichtung muss das gar nicht gut finden oder überhaupt bewerten, sondern lediglich zur Kenntnis nehmen. Ich teile die Auffassung, dass die Threadstarterin ihrem Sohn gestatten kann, zwischen 14 und 15 Uhr den Hort zu verlassen, wenn er Bescheid gibt, bevor er geht. Wie die Einrichtung das findet, ist nicht relevant. Es muss auch niemand zu Hause sein, wenn das Kind kommt, Kinder dürfen auch eine Zeit lang alleine sein. Der Hort hätte auch gar keinen Handlungsspielraum, er kann schließlich das Kind nicht zwingen zu bleiben, wenn die Eltern (sogar schriftlich) festgelegt haben, dass es gehen darf.


    Zumindest im Kiga können die Erzieher das alleine heimgehen von Kindern verweigern - das ist nicht allein rechtliche Situation "Abholen vom Kiga"Sache der Eltern. Wenn die Kinder alleine gehen, liegt die Aufsichtspflicht noch bei der Einrichtung.


    LG, gaagii
    Aber Kiga ist hier ja nicht Thema - das hatten wir hier mal ausführlich:

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  • Hella,


    als meine Kinder im Hort waren ging zwischen Uhrzeit X und Y auch nicht. Was aber machbar war, und auch gemacht wurde: Kind knnte sich entscheiden ob es zur Uhrzeit X oder Y gehen will. Also es wurde um X Uhr gefragt ob es jetzt gehen will oder noch ne Stunde bleiben.
    Vielleicht ist das organisatorisch einfacher für die Erzieher.

  • Bei uns im Hort gibt es die Angabe "flexibel". In die Hortkarte wird eine Zeitspanne eingetragen und das Kind entscheidet selbst. Beim Gehen muss es sich abmelden und die Hortkarte abholen. Dann trägt der Hortner auch ein, wann das Kind los ist.

    Sepia mit Tochter 09/2006 + Sohn 07/2010

  • Bei uns ist das überhaupt kein Problem. Unser Sohn geht zwischen 14:00 und 16:00 Uhr wann es ihm passt. Er muss sich nur abmelden. Und das seit Mitte der 1.Klasse. Hier kam auch noch niemand auf die Idee zu fragen, ob dann jemand zu Hause sei. #confused

  • Danke für all eure Beiträge!


    Miriam - du meinst, das müsste also stadtweit gleich sein? Wenn das so wäre, hätte der Hort ja tatsächlich keinen Handlungsspielraum.


    Ich hab jetzt für den Moment halt wieder ein Schreiben mitgegeben, dass er um 14:00 gehen soll. Und ärgere mich eben, dass die so unflexibel sind, dass er dann z.B. nicht mal das Kartenspiel zu Ende spielen kann, das er grade spielt (denn darum ging es uns ja eigentlich).
    Auf Konfrontation hab ich keine Lust, ich will ja noch 4 Jahre (und länger mit dem anderen Kind) ein gutes Verhältnis haben... In 2 Wochen ist Elternabend, vielleicht ergibt sich da ein Gespräch am Rande oder die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren.


    Das mit den Hortkarten finde ich eine gute Idee. Ich denke, das Problem ist, dass er, obwohl 1.-Klässler, einer der GANZ wenigen (wenn nicht der einzige? Aber das weiß ich nicht) ist, der nicht abgeholt wird. Das kennen die so nicht, glaub ich. Und für einen Einzelnen immer die Uhrzeit aufzuschreiben, fühlt sich für die ein bisschen nach "Extrawurst" an (und nicht nach "individuellem Eingehen auf den Einzelnen" ;) )

  • Also hier ist es kein Problem. Bei unserem Großen ist im An-/Abmeldehefter vermerkt, dass er ab 14:30 und bis spätestens 15:30 gehen kann. Abmelden (austragen lassen) müssen sie sich ohnehin alleine, auch wenn sie zu einer festen Zeit gehen #weissnicht


    Ich kenne mich da rechtlich leider nicht aus, aber eine Garantie, dass jemand zu Hause ist, gibt es ja sowieso nicht - da dürften ja dann Schlüsselkinder überhaupt nicht gehen #gruebel

    Räubermutter mit Räubersohn (01/2006), Rumpelkind (06/2013) und Räuberhund (09/2011)



    “We don’t stop playing because we grow old; we grow old because we stop playing.” (G.B. Shaw)
    G.B. Shaw
  • Hella,


    als meine Kinder im Hort waren ging zwischen Uhrzeit X und Y auch nicht. Was aber machbar war, und auch gemacht wurde: Kind knnte sich entscheiden ob es zur Uhrzeit X oder Y gehen will. Also es wurde um X Uhr gefragt ob es jetzt gehen will oder noch ne Stunde bleiben.
    Vielleicht ist das organisatorisch einfacher für die Erzieher.

    Ja, so ist das bei uns auch möglich. Ansonsten nur zur vorllen Stunde, was ich auch verstehen kann aus Übersichtsgründen.

    Liebe Grüße von Kris (1974) mit großem Sohn (1/2002) und kleinem Sohn (5/2007)

  • Mein Sohn geht in einen kleinen Hort (20 Kinder) und die Erzieherinnen sind sehr flexibel.


    5 Minuten entfernt gibt es allerdings auch einen Hort, wo man die Kinder nur zur vollen Stunde abholen kann.
    Kann ich auch verstehen, weil sie immer stundenweise "Projekte" anbieten, 80 - 100 Kinder dahaben, aber mich würde das ordentlich einschränken.


    Wäre es vielleicht möglich, wenn du deinen Sohn bis 15 Uhr anmeldest und wenn er früher heim möchte, kann er anrufen und du sagst den Erzieherinnen, dass sie ihn bitte losschicken?
    Oder nochmal mit den Erzieherinnen sprechen, ob zwischen 14 und 15 Uhr nicht doch möglich ist, wenn dein Sohn vorher kurz anruft und sagt, dass er jetzt losgeht. Dann sind sie rechtlich auf jeden Fall abgesichert.

  • Hmh, mein Rat sich beim Jugendamt zu erkundigen, begründete darauf, dass die vielleicht Richtlinien dafür haben, an die sich die Einrichtung halten muss. Aber ich habe schwer den Eindruck, dass diese Richtlinien nun wiederum stark unterschiedlich sind. Es könnte also ja auch sein, dass dein Ort eben keine Richtlinien hat oder dies auf die einzelnen Horte überträgt, während es in meiner Stadt scheinbar doch Richtlinien gibt, die meine OGS aber nicht so gerne einhalten möchte. Da kann man sich eben nur mal unverbindlich erkundigen.


    Aber dein Plan wirklich nochmal in aller Ruhe mit denen ins Gespräch zu kommen, hört sich wirklich am vernünftigsten an. Denn wenn man mit Richtlinien der Stadt kommt, freuen die sich nicht gerade und wenn ihr noch so viele Jahre dort habt... Bei mir sieht das etwas anders aus, mein jüngeres Kind hat jetzt nur noch knapp 2 Jahre und die Damen kennen mich schon ganz gut, da könnte man eher schon mal auf Richtlinien pochen, um den Hort in seiner Entwicklung voran zu bringen. Irgendwie kommts ja immer auch drauf an, wie man etwas dann vorbringt. Für so richtig Ärger machen, wäre es mir das Thema nicht wert. Da kommen sicher noch schwerwiegendere Sachen mal.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)