Ist die Teilnahme an Klassenfahrten verpflichtend?

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  • Hallo,


    ist die Teilnahme an Klassenfahrten (2. Klasse, städt. Grundschule) verpflichtend oder kann das Kind alternativ in der Zeit auch in eine andere Klasse gehen?

    Fiawin mit d9be21343ykoa.gif

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    Eigentlich bin ich ganz anders. Ich komme nur so selten dazu.


    Lass die Hoffnungswaschmaschine laufen!


    Whatever you want, it isn't me.

    Other people's ambitions are not my specialty.

    Sometimes I can see from here clear to the ocean.

    Sometimes I'm blind.

    Als die Vielfalt ging, entzündete die Einfalt ein Freudenfeuer.

  • unsere tochter wollte in der 2. klasse nicht mitfahren, weil sie lieber in der parallelklasse schule machen wollte. das ging nach absprache mit dem klassenlehrer, auch wenn er nicht begeistert war.

  • ich meine das im schulrecht für niedersachsen steht das die teilnahme an mehrtägigen klassenveranstaltungen nicht verpflichtend ist, da schulpflich besteht geht das kind solange in eine andere klasse.
    vielleicht kannst du nach eurem bundesland und schulrecht googlen, das für niedersachsen kann ich online einsehen und immer mal schnell was nachschauen, wenn ich unsicher bin. (also nicht das ich das im normalen schulalltag brauchen würde aber ich habe diverse ämter an der schule meines einen kindes #kreischen )

  • Für NRW gilt:


    "4.2 Schulfahrten sind Schulveranstaltungen. Sie werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet. Auf behinderte Schülerinnen und Schüler ist bei der Gestaltung Rücksicht zu nehmen, damit auch für sie die Teilnahme möglich und zumut- bar ist. In besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 3 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern schriftlich zu begründen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Befreiung erteilt, wenn die Eltern auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben."
    Siehe: http://www.schulministerium.nr…ien-fuer-Schulfahrten.pdf

    LG
    rotesPesto mit ♂ Frühling '10, ♂ Sommer '06 und ♂ Herbst '12

    Einmal editiert, zuletzt von rotesPesto ()

  • So eine Scheiße.

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  • könntest du vielleicht als betreuungsperson mitfahren? so hat das eine befreundete mutter bei uns gemacht, deren sohn sonst nicht mitkommen wollte.

    Trillian grüßt






    “Isn't it enough to see that a garden is beautiful without having to believe that there are fairies at the bottom of it too?“ (Douglas Adams)

  • Zur Zeit ist es so, dass sie nicht mit mag.


    Es würde einiges entspannen, wenn ich ihr sicher sagen könnte, dass sie nicht muss, wenn sie nicht mag. Sie würde auch problemlos in eine andere Klasse gehen, was bei Montessori auch sehr unspektakulär ist.


    Es wäre einfacher für mich, wenn die Rechtslage auch so wäre, dass sie nicht muss, anstatt mit der Lehrerin das Ganze erörtern zu müssen, wobei ich vermute, dass sie unsere Tochter auch nicht zwingen würde. Trotzdem braucht ich gerade nicht noch eine Diskussionsbaustelle oder irgendwas, auf das man aufmerksam und fördend schauen muss oder sowas. Naja, nu isses nicht so. Zum Glück sind bald Elternsprechtage, da werde ich es ansprechen.


    Danke für Eure Antworten, ich hatte den Gesetzestext nämlich nicht finden können.

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  • könntest du vielleicht als betreuungsperson mitfahren? so hat das eine befreundete mutter bei uns gemacht, deren sohn sonst nicht mitkommen wollte.


    #kreischen



    Nein, das wäre keine Option für mich.

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  • Ich würde das glaube ich nochmal überlegen ... fährt die Klasse denn weit weg?
    Wenn es nicht so weit ist, könnte man sie ja notfalls erstmal mitschicken und dann abends abholen oder so, falls es gar nicht geht.
    Denn es könnte ja auch sein, dass deine Tochter die Klassenfahrt trotz ihrer jetzigen Bedenken toll findet, wenn sie denn erstmal losgefahren ist. Falls es ihre erste Klassenfahrt ist, weiß sie ja vermutlich noch gar nicht, wie es ist, auf Klassenfahrt zu sein - von daher kann sie das ja eigentlich kaum beurteilen.
    Bei meinem Sohn war das bei der ersten Klassenfahrt so. Er wollte partout nicht mit, hatte große Angst - wir haben ihn quasi gezwungen, aber mit der Option, ihn abzuholen, falls es ganz schlimm wird - und als er da war, fand er es supertoll. Von Abholen keine Rede mehr.
    Wenn das Kind nicht mitfährt, kann es irgendwie auch blöd sein - die anderen erleben etwas tolles zusammen, so eine Klassenfahrt kann noch mal ein ganz neues Zusammengehörigkeitsgefühl schaffen - und das eigene Kind ist nicht dabei. Das kann dann auch blöd sein, wenn die Klasse wiederkommt.
    Hagendeel

  • Hagendeel, danke für Deine lieben Worte, aber darum geht es nicht.


    Es geht darum, den Druck rauszunehmen, indem ich meiner Tochter sicher sagen kann: Du MUSST nicht mit.


    Sodass beide Möglichkeiten gegeben sind. Mitfahren können aber nicht müssen.


    Es geht ALLEIN darum ihr sagen zu können: Wenn Du nicht willst, kannst Du sicher sein nicht zu müssen.


    Und zwar so, dass ich für mich auch weiß, dass das stimmt und nicht mit Kämpfen verbunden sein muss.


    Die anderen Modelle sind ja gar nicht ausgeschlossen, aber darum geht es halt gerade nicht.

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  • Oh, das ist natürlich was anderes - dann hoffe ich mal, dass das für euch so möglich ist, ihr das offenzuhalten.
    Ich würde glaube ich noch fragen, ob es irgendwelche Fristen gibt, nach denen man nicht mehr mitdarf (Termin für die verbindliche Anmeldung, bei der auch das Geld überwiesen werden muss oder so).


    Hagendeel

  • Ich würde meiner Tochter vermutlich sagen, dass ich sie bitte, es auszuprobieren, aber mit dem festen Versprechen, dass ich sie jederzeit abhole, wenn sie das möchte.

  • Ja, mag sein, Myrte, aber darum geht es hier nicht.


    Wie wir damit mit ihr zusammen umgehen, habe ich hier gar nicht erläutert. Und auch nichts zu den Gründen gesagt, warum sie nicht mitmöchte.


    Es geht mir lediglich darum zu wissen, wie die Rechtslage ist. Wie wir das behandeln und letzten Endes lösen, hat damit direkt gar nichts zu tun. :)

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  • Hallo,
    und wenn du sie einfach krank meldest wenn sie wirklich dann nicht mit möchte. #angst
    Nicht tuppern bitte. Bei uns kann ich mein Kind bis zu drei Tage ohne ärztliches Atest krank melden. Und wenn es ihr da seelisch nicht gut geht, finde ich es schon richtig sie krank zu melden.
    So könntest du ihr ja sagen, das du sie erstmal anmeldest, sie aber nicht fahren muß.
    Unsere Tochter wollte in der Grundschule(Bayern) auch nicht mit zur Klassenfahrt. Wir haben einfach ein Schreiben an die Klassenlehrerin mitgegeben und sie ist dann in die Parallelklasse gegangen. Es waren glaube ich 4 oder 5 Kinder aus ihrer Klasse nicht mitgefahren.
    LG Sabine

    Wir bieten ein gutes neues zu Hause für Pokemonsachen.
    Wenn ihr euch davon trennen wollt, meldet euch doch bitte bei uns.

  • Hallo,


    Danke für Eure Tipps, Erfahrungen und Gedanken.


    Momentan geht es mir nicht um mögliche Lösungen oder Tipps zum Umgang mit meiner Tochter, es ging allein um die Rechtslage.


    Alles andere läuft problemlos. :) Wenn ich doch noch Gedanken dazu brauche, melde ich mich.


    Gruß,

    Fiawin mit d9be21343ykoa.gif

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  • Aber die Gesetzlage in NRW sagt doch ganz klar, dass sie nicht muss - wenn du es beantragst und in einem Gespräch begründest. #weissnicht


    "Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Befreiung erteilt, wenn die
    Eltern auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt
    aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag
    bleiben."

    Es gibt überall auch Gutes in der Welt.
    Selbst RTL hat Ninja Warrior!

    Einmal editiert, zuletzt von Ohnezahn ()

  • Fia,


    meist ist sowas wirklich recht unproblematisch, wenn man der Lehrerin sagt was los ist. Die haben da auch Verständnis. Es gibt viele Kinder, die diese Option in dem Alter noch brauchen.


    Ich würde an eurer Stelle noch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen wg. der Kosten. Dann braucht man zwar ein ärtzliches Attest, aber auch das ist ja meist kein Problem.
    Kröti bräuchte diese Sicherheit auch aber hier wüßte ich, dass die Lehrerin da keine Probleme machen würde.