Minijob und Vermietung

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  • Hallo liebe Raben,

    ich brauche mal Infos...im Netz finde ich nix Genaues dazu. Oder nennt mir kompetente Ansprechpartner :)

    Bisher war ich angestellt und selbst krankenversichert. Auch die Kinder sind bei mir mitversichert.

    Nun habe ich mein Arbeitsverhältniss gelöst und werde einen Minijob annehmen (ca. 275€/Monat).
    Gleichzeitig vermiete ich schon seit 7 Jahren unsere kleine Einliegerwohnung (200€/Monat).

    Kann ich mit diesen Einkommen in die Familienversicherung meines Mannes wechseln? Oder ist das zuviel Einkommen? #gruebel

    Ich blicke nicht durch. #angst

  • Guck mal auf der Seite von der Minijobzentrale.
    Die beraten auch ganz gut telefonisch.

    Für die Krankenversicherung ist ja das Erwerbseinkommen wichtig. Mieteinnahmen sind meines Wissens nur Steuern.

    M.E. gehts also mit der Familienversicherung.

  • Meines Erachtens liegst du damit 25€ über der Grenze. Du kannst bis zu einem Einkommen von 450€ in der Familienversicherung versichert sein.
    Du wärst mit der Vermietung bei 475€. Inwieweit die Vermietung als Einkommen zählt, müsste man noch herausfinden, also ob die Grenze nur anhand von Arbeitslohn berechnet wird oder aber anhand von Einkommen jeglicher Art.

    Diesen Link lass ich dir noch da:
    http://www.lohn-info.de/krankenversich…rsicherung.html

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    -Leonard Cohen-

  • Das bezieht sich aber auf freiwillig versicherte.
    Campari geht es um die Familienversicherung. Würde sie 451€ verdienen, wäre sie selbst versichert, die Kinder bei dem Partner mit dem höheren Einkommen.
    Da sie aber unterhalb von 450€ als Minijobberin arbeiten wird, müsste sie in die Familienversicherung kommen.
    Hier ist ab Frage 56 auch nur von Arbeitseinkommen die Rede.

  • Ich weiß, dass die Aussagen dort sich auf freiwillig VersichertE beziehen. Ich wollte nur zeigen, dass es möglich ist, dass das Einkommen aus Vermietung zur Berechnung hinzugezogen wird.
    Im Minijobheft geht es ja eben nur um diesen. Die Frage, ob Vermietungseinnahmen dazu gehören oder nicht, muss Campari bei ihrer KK in Erfahrung bringen, würde ich sagen. Und meine Vermutung ist ja, es gehört dazu.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Mandelbaum (21. Februar 2015 um 11:44)

  • Tut zwar hier nicht ganz was zur Sache, habe aber letztens hier in der kk einen fall mitbekomme
    wo ich nie gedacht hab das das auch was zur sache tut.

    Frau hatte minijob und Mann und Frau haben auf ihrem gemeinsamen Haus eine Photovoltaikanlage, und die Einnahme aus der Anlage werden zur hälfte der Frau zugerechnet und damit kam sie drüber
    und konnte nicht in der Familienversicherung bleiben, und somit blieb ihr unterm Strich weniger wie wenn sie nicht arbeiten würde.

    Mama5

  • Keine Ahnung, ob das von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt wird.
    Aber weil ich gerade mal wieder den Fragebogen der TK diesbezüglich ausgefüllt habe, kann ich dir zumindest sagen, was ich auf deren Website zu dem Thema gefunden habe.

    Da heißt es


    Quelle (Hervorhebungen von mir)

    Demnach bist du wohl drüber, wenn dir die Wohnung bzw. das Haus alleine gehört.

  • ich musste mich freiwillig versichern, weil ich wegen der Mieteinnahmen nicht über meinen Mann in in die Familienversicherung konnte. Und zu dem Zeitpunkt hatte ich NUR die Mieteinnahmen als Einkommen, allerdings lagen die über der Grenze (obwohl mein Anteil ja nur 50% war, da die Wohnung und der Mietvertrag auf uns beide liefen) . Zum Glück kündigte der Mieter bald und den neuen Mietvertrag haben wir nur auf meinen Mann laufen lassen. So waren meine Einnahmen plötzlich weg und ich konnte wieder in die Familienversicherung.

    Es zählen also definitiv die Mienteinnahmen als Einkommen und sind nicht nur steuerlich relevant. Dabei ist nicht relevant, wem die Immobilie gehört, sondern wer im Mietvertrag als Vermieter steht.

    Basia mit Schlumpf (08.2007) & kleiner Maus (08.2009) & Kröti (12.2016)

    Einmal editiert, zuletzt von Basia (21. Februar 2015 um 21:00)

  • Aber es wäre ja wohl vermutlich juristisch anfechtbar, wenn man den Ehemann als Vermieter einträgt, obwohl Haus/Wohnung der Ehefrau alleine gehören? #gruebel

  • laut KK war es so in Ordnung.Ich habe nix vertuscht oder verheimlicht. Für die war es auch nicht relevant, auf wen die Immobilie läuft, sondern nur auf wen der Mietvertrag läuft. Und auch, dass wir ein Haushalt sind und ein Konto führen, war unerheblich.

    Basia mit Schlumpf (08.2007) & kleiner Maus (08.2009) & Kröti (12.2016)

  • Antwort der minijobzentrale:
    "Mieteinnahmen lassen die geringfügige Beschäftigung unberücksichtigt. Sollte sich Ihre Anfrage auf eine eventuelle Familienversicherung beziehen,
    so wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Krankenkasse."

  • Antwort der Krankenkasse (TBK)
    " Eine Familienversicherung ist für Sie möglich, wenn Sie mit Ihrem Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung und Ihren Einkünften aus der Vermietung (nach Abzug sämtlicher Aufwendungen) ein monatliches Gesamteinkommen von 450,00 € nicht überschreiten."

    ....nach Abzug sämtlicher Aufwendungen... #gruebel
    Gibt es da eine Pauschale?
    Wieder neu suchen geh...

  • Ich könnte mir vorstellten, dass mit "nach Abzug sämtlicher Aufwendungen" gemeint ist, dass Du entstandene Kosten wie Wohngebäudeversicherung, Reparaturen, Renovierungen etc abziehen kannst, sofern dass nicht auf den Mieter umgelegt wird. Müsst Ihr nicht dringend z.B. die Fensterrahmen neu streichen lassen oder ähnliches? Euer Mieter freut sich und Ihr erhaltet den Wert der Wohnung :D

    Ist aber nur eine Vermutung, im Zweifel würde ich die Krankenkasse nochmal nerven.

  • ich musste mich freiwillig versichern, weil ich wegen der Mieteinnahmen nicht über meinen Mann in in die Familienversicherung konnte. Und zu dem Zeitpunkt hatte ich NUR die Mieteinnahmen als Einkommen, allerdings lagen die über der Grenze (obwohl mein Anteil ja nur 50% war, da die Wohnung und der Mietvertrag auf uns beide liefen) . Zum Glück kündigte der Mieter bald und den neuen Mietvertrag haben wir nur auf meinen Mann laufen lassen. So waren meine Einnahmen plötzlich weg und ich konnte wieder in die Familienversicherung.

    Es zählen also definitiv die Mienteinnahmen als Einkommen und sind nicht nur steuerlich relevant. Dabei ist nicht relevant, wem die Immobilie gehört, sondern wer im Mietvertrag als Vermieter steht.

    da habe ich andere Infos und auch andere Nachweise bringen müssen.

    laut KK war es so in Ordnung.Ich habe nix vertuscht oder verheimlicht. Für die war es auch nicht relevant, auf wen die Immobilie läuft, sondern nur auf wen der Mietvertrag läuft. Und auch, dass wir ein Haushalt sind und ein Konto führen, war unerheblich.

    Hier nicht.

    Antwort der Krankenkasse (TBK)
    " Eine Familienversicherung ist für Sie möglich, wenn Sie mit Ihrem Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung und Ihren Einkünften aus der Vermietung (nach Abzug sämtlicher Aufwendungen) ein monatliches Gesamteinkommen von 450,00 € nicht überschreiten."

    ....nach Abzug sämtlicher Aufwendungen... #gruebel
    Gibt es da eine Pauschale?
    Wieder neu suchen geh...

    Nein.

    Bei uns lief es so:
    Ich musste den letzten Steuerbescheid vorlegen.
    Gehälter des Mannes, letztendliche Steuersummen, Versicherungen etc. durften geschwärzt werden.
    Für mein Einkommen gilt bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung folgendes:
    Ohne Minijob, durften meine Einnahmen lt. Steuerbescheid 405€ pro Monat nicht übersteigen.
    Einnahmen aus Vermietung, Kapitalerträge etc. wurden halbiert.
    Mit Minijob war die Grenze bei 450€.

    Gehört die Immobilie mit den Mieteinnahmen euch beiden? Und wie siehts da steuerlich aus, da kommt javermutlich die AfA dazu, Reparaturkosten, ggf. Zinsen, so dass das zu versteuernde Einkommen ggf. ja deutlich unter 2400€ (und dann ggf. noch die Hälfte!) liegt.
    Und dann noch die Kapitalerträge (ggf. halbiert) dazu.

    Was macht ihr eigentlich, ihr flinken Sekundenhorter, mit all der Zeit, die ihr spart, wenn ihr "lg" tippt statt lieb zu grüßen?

    - aus einer Berliner S-Bahn-Station -