als Vorstand in Eltern-Ini persönlich haftbar?

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  • Liebe Raben
    Ich brauche bitte mal eure Erfahrungen und euren Rat.
    Als Vorstand in einer Eltern-Ini, wäre ich da persönlich haftbar für Dinge die vielleicht schon im Vorfeld oder in der Vergangenheit schlecht gelaufen sind?
    In den meisten Eltern-Inis sind ja viele Vorstände nur ein oder zwei Jahre im Amt. Was ist dann? Steht man gerade, wenn was schief laufen sollte, selbst wenn das vor Jahren in die Wege geleitet wurde?
    Ich will mich gern ehrenamtlich engagieren, habe nur die Sorge, dass ich im Falle eines Falles persönlich dran bin. Ist ja schon eine große Verantwortung.....
    1000 Dank für euren Rat und Unterstützung......
    M

  • du haftest für das was du tatsächlich selber grob fahrlässig verbockt hast. Stellst du beispielsweise einen Antrag falsch den du ja nicht allein durchwinkst sondern die anderen Teile des Vorstandes auch und euch geht beispielsweise Geld deshalb verloren tut das arg weh aber deine Ini wird dich vermutlich deshalb nicht verklagen. Bestellst du aber zum beispiel im namen der Initiative dir privat neue Möbel wirst du mit Sicherheit auffliegen und deutlich Ärger bekommen. Man bringt sich ein, so gut als das man kann und wenn was schief läuft, einfach weil man das beruflich eben nicht macht (also professionell) wird dir niemand einen Strick drehen und es gibt immer kompetente Ansprechpartner, die einem da helfen können.Du darfst nur eben nicht wissentlich bewusst versuchen, dir Vorteile zu ziehen oder aus welchen auch immer mir nicht nachvollziebaren Gründen den Karren in den Sand fahren

    Glück kann man nicht kaufen, Glück wird geboren

  • Ich kann dir leider selbst keinen fachkundigen Rat erteilen, aber ich würde mich auf jeden Fall vorher von geeigneter Stelle rechtlich beraten lassen (Anwalt für Vereinsrecht oder so).

  • Es gibt D&O-Versicherungen für sowas. Ziemlich teuer, aber für Vereine, wo es um viel Geld geht (Z.B Träger von Schulen) ziemlich wichtig.
    In welchen Fällen der Vorstand genau haftet, weiß ich aber nicht.

  • Wenn es sich um einen Verein handelt, haftet wohl der Vorstand.


    Wir haben uns im Vorfeld beraten lassen. Es wurde auch zu einer Versicherung geraten. Und es sind immer nur 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam unerschriftberechtigt.

  • Gehört Eure Eltern-Ini evtl. einem Dachverband an? Dann könntest Du Dich dort beraten lassen, manchmal werden dort auch spezielle Fortbildungen angeboten. So ist das zumindest bei uns, sehr hilfreich, weil die auch auf häufig wechselnde Vorstände eingestellt sind. Und schau mal in die Vereinssatzung. Manchmal ist dort enthalten, dass Geldgeschäfte jenseits einer bestimmten Summe der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen, dann bist Du persönlich schon mal dadurch besser abgesichert.

  • Ich bin selbst bei einem e. V. angestellt (allerdings keine Eltern-Ini) und meines Wissens wurde so eine Vorstandshaftpflichtversicherung abgeschlossen, weil sonst im schlimmsten Fall die Vorstandsmitglieder mit ihrem Privatvermögen haften, sollte der Verein komplett den Bach runtergehen. Keine Ahnung, wie teuer das ist, aber ich selbst würde vermutlich nur bei einem e.V. Vorstandsmitglied werden, wenn sowas gemacht wird - oder klar ist, dass der Verein immer nur mit sehr kleinen Summen hantiert.


    LG
    Imbabura

    "Wer A sagt, … muss noch lange nicht B sagen; es könnte nämlich sein, dass er erkannt hat, dass A falsch war." (Berthold Brecht)

  • Vielen Dank für euren Rat.
    Ich werde mich ausführlich beraten lassen und dann entscheiden.
    Die Eltern-Ini ist ein e.V. aber wie bereits geschrieben wurde, wechseln die Vorstände da über die Jahre häufig. Da kann ja immer mal was schief gelaufen sein.
    Viele Grüsse und vielen Dank noch einmal für eure Hilfe
    M

  • Im e. V. haftet der (unentgeltlich arbeitende) Vorstand nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, § 31 BGB.



    Den Vorschlag, sich bei einer Dachorganisation zu erkundigen, finde ich gut. Und wenn ihr zu keiner gehört, wäre es ja evtl. überlegenswert, das zu ändern. Einfach, um mit der Arbeit weniger "alleine" zu sein.

  • Wenn ich mich richtig erinnere, ist bei uns so, dass nur der geschäftsführende Vorstand haftbar gemacht werden kann, bei uns sind das die unterschriftberechtigten Vorstandsmitglieder und nur drei von sieben. Als wir dem mal im Detail nachgegangen sind, wurde auch eine entsprechende Versicherung abgeschlossen.