Hallo Ihr Raben,
wir möchten an der Schule unseres Sohnes Therapien (Ergo, Logo,...) in den Tagesablauf der Schule integrieren.
Die Schule hat von 7:30 bis 15:30 offen. Die Kinder, die eine Therapie besuchen, müssen diese anschließend legen bzw. auf den Nachmittag verzichten. Die Eltern müssen fahren usw.
Geplant ist, das wir Therapeuten finden wollen, die ein mal die Woche an der Schule Ihre Dienste anbieten. Z.B. Montags gibt es nach dem Mittagessen Logo, Dienstags Ergo.
Dies ist zum einen als Service für die Eltern gedacht, die dann nicht noch mal fahren müssen, aber auch damit die Kinder mehr Freizeit behalten und die Therapeuten sich auf dem kurzen Weg mit der Schule austauschen können, so die Sinnvoll ist.
Jetzt wurde der Einwand erhoben, dass die Therapeuten die Stunden nicht mit der KK abrechnen könnten, da diese entweder nur in der Praxis oder bei den Patienten zuhause (wenn verordnet) arbeiten dürften.
Stimmt das?
Und wenn ja, wie machen das andere?
Könnte man den Therapeuten einen Raum für einen Symbolischen Betrag vermieten, damit dieser während der Mietzeit "Ihre Praxis" ist?
Dürfte ein dritter diese Miete tatsächlich zahlen, oder müsste das wirklich der Therapeut tun?
Bitte um Input
Danke