Keine Inklusion?

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  • Unsere Grundschule liegt in einem sehr beliebten, bürgerlichem Stadtteil von H.annover und wird von ca 500 Kindern besucht.
    Wir haben dieses Jahr auch eine 2tägige Fortbildung der Lehrer zum Thema Inklusion gehabt. Auf der Schule gibt es aber keine ausgebildeteten Sonderpädagogen sondern eine Lehrerin hat sich in dem Bereich fortgebildet und ist nun die Ansprechpartnerin in der Schule.
    Ich bin Elternsprecherin einer 1. Klasse, in unserer Klasse war ein kleiner Junge, der vom KiA den Verdacht auf Asperger Autismus hatte - das wurde der Schule auch mitgeteilt, die Eltern haben auch angeboten, die Diagnose im SpZ zu überprüfen und sich um eine Schulebegleitung zu bemühen - die Lehrerinnen für Mathe (Klassenleitung) und Deutsch teilten den Eltern aber mit, dass eine Schulbegleitung nicht erwünscht sei und dass das Kind nur mehr Regeln bräuchte (und eine besser Erziehung durch die Eltern) und dann würde das schon funktionieren.
    Als die Eltern darum baten einen Schulpsychologen hinzuzuziehen, wurde Ihnen von der Schulleitung mitgeteilt, so etwas gäbe es nicht für unsere Schule.
    Letztendlich war der Zustand so unglücklich für das Kind, - das zum Beispiel für Fehlverhalten bestraft wurde, indem es die ganze Sportstunde auf der Bank sitzen musste, nicht mit in die Hofpause durfte, im Kunstunterricht statt malen Mathe machen musste, - das die Eltern die Notbremse gezogen haben und der Junge auf eine andere Grundschule gewechselt ist. An dieser neuen Schule hat die Schulleitung den Eltern sofort erklärt, wie sie sich an das SpZ wenden können und die Schule hat selber einen Schulbegleiter für den Jungen angestellt, - aufgrund des Schulbegleiters funktioniert das nun an der neuen Schule ganz wunderbar. Ich finde es aber unheimlich schade, dass der Familie diese Möglichkeit an unserer Schule verwehrt blieb. Das Kind leidet auch nach wie vor sehr unter dem Schulwechsel und der Trennung von den Freunden, die er in seiner Klasse trotz allem gefunden hatte.


    Ich habe einmal nachgefragt und gefragt, wie viele Kinder derzeit auf unserer Schule sind, die als I-Kinder gelten - es sind 4, 2 davon weil sie an Diabetis erkrankt sind, 1 weil es ein Hörgerät hat und ein Junge mit ADHS, - angesichts von 500 Kindern halte ich das für eine sehr niedrige Quote, die sicherlich auch damit begründet ist, dass unsere Schule in diesem Bereich offensichtlich nicht gut aufgestellt ist. Dies scheint zudem auch für andere Formen des Förderbedarfs zu gelten.


    Ich habe von der Vertreterin in der Fachkonferenz Deutsch erfahren, dass dort letztes Jahr ein Kind, mit einer diagnostizierten Dyskalkulie, in der 2. Klasse wegen Mathe sitzengelassen wurde - die Eltern haben daraufhin die Schule gewechselt. Dieses Jahr teilte die Lehrerin (die oben beschriebene Sonderpädagogin) mit, dass ein Kind (3. Klasse) mit diagnostizierter Legasthenie nicht nur eine schlechte Note wegen mangelnder Rechtschreibung in Deutsch erhält - sondern den Hinweis im Zeugnis bekommt, es möge sich in der Rechtschreibung mehr anstrengen, da ansonsten das Klassenziel nicht erreicht werden würde. Auf den Einwand, das Kind habe sowohl einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (und somit eine andere Note) als auch, dass dieser Hinweis angesichts der Legasthenie unmöglich sei - sagte die Lehrerin, sie brauche keine Belehrung in der sache, sie habe erst letztens ein Buch zum Thema gelesen und schließlich hätten auch andere Kinder Gründe dafür, warum sie schlecht in Rechtschreibung seien.
    ??? Die Eltern wollen das Kind auch von der Schule nehmen.


    Es nützt nichts, wenn man nun den Lehrern oder der Schulleitung Vorwürfe macht - aber vielleicht würde es etwas nützen, wenn man konkrete Vorschläge macht, diese Situation zu verbessern. Hat jemand eine Idee, wie ich das angehen könnte?

  • So kann man sich auch de Arbeit vom Hals halten. Man macht es den Kindern so unbequem wie irgend möglich, dann ziehen die Eltern schon die Notbremes und man hat den Störenfried los. #flop


    Ich befürchte, dass das nix wird.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Die Schule hat ja eine klare Position: Kinder mitFörderbedarf müssen weg. Ich glaube, du kannst dir deinen Vorschläge sparen... Im Grund müsste hier das Schulamt tätig werden.


    Ich kann die Eltern verstehen, die ihre Kinder von der Schule nehmen bei so einer Art von Mobbing...

  • Ne Freundin von mir ist freie Journalistin. Die würde in so einem Fall dann mal ne nette Presseanfrage schicken... #pfeif Sorgt garantiert dafür, dass das nicht so weggebügelt wird.

  • Nicht jede Schule hat einen Schulpsychologen ja, aber es gibt zumindest in unserem Bundesland zuständige Schulpsychologen die kommen bei Bedarf vorbei, auch auf Elternwunsch und ohne dass die Schule oder Lehrer damit einverstanden sein müssen.

  • Hmmmm. Die Beschwerde müsste an die Landesschulbehörde gehen - eine dienstaufsichtsbeschwerde ist schwer möglich, da ich nicht unmittelbar betroffen bin - die Landesschulbehörde würde die Beschwerde an für Schule weiterleiten mit der Aufforderung Stellung zu nehmen - daraufhin würde die Schulleitung argumentieren, dass sie dieses Jahr eine Fortbildung gemacht haben, dass die Schule gerne Sonderpädagogen einstellen würde, es aber keine gibt und dass die Vorwürfe im Einzelfall geprüft werden (was dann in letzter Konsequenz nichts bringt, denn zwei der Kimder sind ja nicht mehr auf der Schule). Zur Folge hätte das ganze, dass sich nichts ändert, weil die Schulleitung sauer wäre, dass ich zur Landesschulbehörde gehe, anstatt das Thema in den Gremien anzusprechen - ich bin ja auch Elternvertreterin im Schulvorstand, - allerdings halt noch ganz neu.


    Für die Presse bräuchte man Gesichter und Namen, die brauchen eine Story zum Verkaufen - dazu müsste man die betroffenen Familien bekommen - und das dürfte schwierig sein. Es ist tatsächlich so, dass eine betroffene Familie ebenfalls im hiesigen m.a.dsackkonzern arbeitet.


    Ehrlich gesagt, befürchte ich, dass ihr Recht habt mit eurem Pessimismus - das bedeutet aber, das weitere Kinder dieser Situation ausgesetzt sein werden. Das einzige was ich entgegenhalten könnte wäre, dass ich nicht glaube, dass die Lehrer das aus Boshaftigkeit machen, sondern wirklich deshalb, weil sie mit der Situation überfordert sind. Mein großer ist ja in der gleichen Klasse, wie der kleine Junge, und er fühlt sich dort sehr wohl - und mir sind die Lehrerinnen auch bisher nur positiv begegnet. Was aber dort mit dem Kind gelaufen ist, das ist wirklich schlimm. Wobei man auch sagen muss, es sind relativ große Klassen, zwei Flüchtlingskinder - andererseits, man hätte sich ja Hilfe suchen können #weissnicht

  • Die Grundschule meiner Kinder arbeitet auch so.
    Sie machen Inklusions-Fortbildungen, weil sie müssen; mehr Einsatz kommt nicht.


    Ich arbeite selbst an einer Schule.
    Wenn ich mir überlege, was wir alles ermöglichen und wie wir uns überall reinhängen und kreative Lösungen suchen, kriege ich bzgl. der uns zugewiesenen Grundschule das kalte Grausen.


    Zu Anfang habe ich mich reingehängt als Elternvertretung.
    Das hat nichts geändert, mich aber sehr viele Nerven gekostet und mir den Ruf einer unangenehmen Person eingebracht (auch bei den anderen Eltern, btw; "was sollen die armen Lehrerinnen denn NOCH alles machen?", "die Kinder sind aber auch WIRKLICH anstrengend", "Jetzt lass die Lehrerinnen mal in Ruhe, die werden schon wissen, was sie tun" usw.).
    Ich würde heute nichts mehr unternehmen.


    Ganz, ganz viel von dem, was (nicht) passiert, ist eine Frage der Haltung. Und die verändern die Eltern nicht, wenn die Profis das nicht wollen, unabhängig davon, ob es um Inklusion, Differenzierung oder Lesenächte geht.

  • Ich habe den Eindruck, dass die nicht stattfindende Inklusion nicht unbedingt nur der Einzelschule anzulasten ist, sondern dass dies auch politisch so gewollt ist. Sonderpädagogische Förderung scheint in deiner Stadt vor allem an Förderschulen oder an Modellschulen stattzufinden. Möglicherweise ist dies langfristig auch sinnvoll, wenn Schüler mit einem Förderschwerpunkt von den Kompetenzen und Erfahrungen an wenigen Grundschulen profitieren. Wenn Inklusion flächendeckend an jeder Schule stattfindet, dann kann die Qualität sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Und leider habe ich schon einige Male gehört, dass es dann manchmal nur eins ist: ein Sparmodell.


    Abgesehen davon geht die Vorgehensweise der Schule gar nicht.

  • @Lina2, an meiner Dienststelle ist Inklusion definitiv ein Sparmodell.
    Wir bzw. die Kinder haben Anspruch auf ~80 Wochenstunden Inklusion.


    Wir haben derzeit 27 Wochenstunden von einer Realschullehrerin, die nach dem Referendariat keine Anstellung bekommen hat, und einer Gymnasiallehrerin mit 10 Stunden, die nach dem Ref. ebenfalls keine Stelle bekommen hat.


    Bei uns sind also weniger als 50% besetzt, und das nur von fachfremdem Personal...

  • Nachtrag: Diese Unterbesetzung ist kein Wunsch unsererseits. Das Bildungsministerium hat keine Leute mehr und nimmt alles, was nicht bei 3 auf den Bäumen ist, als I-Lehrer in den Dienst.

  • Das steht und fällt mit der Schulleitung. Wenn die nicht will dann wird das nie was.


    wir haben genau so an der ersten Grundschule beim Knirps erlebt und sind jetzt an einer Grundschule wo es sehr viel besser läuft.

    Die langweiligsten Frauen haben die ordentlichsten Haushalte...

  • Das steht und fällt mit der Schulleitung. Wenn die nicht will dann wird das nie was.

    ...und selbst wenn...


    Dyskalkulie z.B. ist - soweit ich weiß - in keinem Bundesland eine anerkannte Lernschwäche und deshalb besteht auch kein Anspruch auf Nachteilsausgleich. Das ist unfair und es wird auch seitens des Bundesverbandes Dyskalkulie dafür gekämpft - aber es gibt keinen Anspruch.


    Bei nachgewiesener Legasthenie dagegen besteht Anspruch auf Nachteilsausgleich, allerdings muss man oft selbst herausfinden, dass man als Eltern diesen Antrag - möglichst zu Schuljahresbeginn - stellen muss (und dann alle Jahre wieder). Ohne Antrag - kein Nachteilsausgleich.


    Bei (noch) nicht diagnostizierter Autismus-Spektrum-Störung ist es wie bei Dyskalkulie - kein Anspruch auf gar nichts. Den gibt es erst mit vorliegender Diagnose, genau wie einen Lernbegleiter, den üblicherweise Sozial- oder Jugendamt stellen und dessen Beantragung abhängig vom Landkreis besser oder schlechter funktioniert. Ich staune, wenn eine Schule da einen "auf eigene Faust" anstellt.


    Unabhängig davon: solange man nicht direkt selbst betroffen ist, ist es schwer, gegen solche Ungerechtigkeiten vorzugehen, man könnte aber als Elternsprecherin - sofern die Eltern betroffener Kinder sich bei einem melden - diese ermutigen, sich zu wehren und auf ihren Rechten bzw. denen ihres Kindes zu bestehen. Allerdings verbessert derlei erfahrungsgemäß nicht die Stimmung zwischen Schüler und Lehrer...

  • In Niedersachsen gibt es einen Erlass, der den Nachteilsausgleich auch beim Rechnen gewährleistet - für Rechtschreibung gilt der auch - dass die Eltern einen Antrag stellen müssen ist hier m.W. nicht so. http://www.mk.niedersachsen.de…ben-und-rechnen-6411.html


    Die andere Grundschule hat tatsächlich innerhalb von vierzehn Tagen und trotz Weihnachten und Neujahr den Schulwechsel möglich gemacht und einen Schulbegleiter für den Jungen angestellt - die Diagnostik des Jungen läuft gerade noch - es hat ihnen wohl ausgereicht, dass Kind zwei Tage in der Schule als Besuch zu sehen und den Hinweis auf den Asperger Verdacht vom Kinderarzt zu haben. Ich muss aber auch sagen, dass es bei diesem Jungen wirklich ganz schnell klar ist, dass er besonders ist - es ist ein unglaublich sprachbegabtes und sympathisches Kind, dass aber in seinem sozialen Verhalten in jeder Hinsicht auffällig ist. Ich könnte mir vorstellen, dass Niedersachsen grundsätzlich relativ viele Möglichkeiten und Fördertöpfe für die Inklusion bietet, da wir eine rot-grüne Landesregierung haben - deshalb kann die Schule eben eigene Schulbegleiter anstellen und bestimmten Kindern auch ohne feststehende Diagnose bei Bedarf an die Seite stellen. Ich finde das ehrlich gesagt auch sehr sinnvoll, denn ansonsten ist die Beschulung manchmal einfach nicht möglich.

  • die anderen Eltern hatte ich ermutigt - kann aber auch verstehen, dass sie eine schnelle Lösung mit dem Schulwechsel gewählt haben - für das Kind war das sicher die beste Entscheidung.


    Hmm, aber wenn ich das richtig sehe, muss ich das wohl ersteinmal so hinnehmen. Ich danke euch auf jeden Fall für eure Gedanken :)

  • Den Nachteilsausgleich gibt es mittlerweile in einigen Ländern auch für Dyskalkulie, da stimme ich @Stadtkaninchen zu!


    Bei uns z.B. haben die Kinder ein Recht auf mehr Zeit und veranschaulichendes Material, also z.B. Rechenstäbchen, Hunderterfeld, durchnummerierter Zahlenstrahl u.ä.

  • In Niedersachsen gibt es einen Erlass, der den Nachteilsausgleich auch beim Rechnen gewährleistet - für Rechtschreibung gilt der auch - dass die Eltern einen Antrag stellen müssen ist hier m.W. nicht so. http://www.mk.niedersachsen.de…ben-und-rechnen-6411.html

    Doch, die Eltern müssen für den Nachteilsausgleich einen Antrag stellen und die Klassenkonferenz beschließt dann darüber.

  • Wir sind in Bayern. Mein Sohn hat Dyskalkulie. Hier gibt es keinerlei Nachteilsausgleich. Das finde ich sehr schade. Wir sind jetzt im Übertrittsjahr und eine Realschulempfehlung wird höchstwahrscheinlich an seiner Mathenote scheitern.

  • Hakt doch auch mal bei den Elternsprechern/ Schulelternsprecher bzw Landeselternrat oder Kreiselternrat


    die Lternsprecher helfen gern :)

    #blume Nimm dir Zeit und veschwende sie mit tollen Momenten #blume

    Das Schwierige dauert etwas, das Unmögliche etwas länger
    Manchmal ist das Glück am größten, wenn es ganz klein ist

    ...und es ist immer gut sich auf etwas Neues zu freuen...

    Das Leben ist zu kurz, um den Bauch einzuziehen

    Schnuff 09 & Schlumpl 11 & Augustmädchen 16 #herz #herz #herz