Antwort auf Bewerbung per WhatsApp - Fake?

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  • Dann drück ich dir die Daumen für das Gespräch.

    (Vielleicht ist der Geschäftsführer nicht 100% neurotypisch? ;) - soll bitte auf keinen Fall eine Ferndiagnose sein, war nur meine erste Assoziation)

  • Dann drück ich dir die Daumen für das Gespräch.

    (Vielleicht ist der Geschäftsführer nicht 100% neurotypisch? ;) - soll bitte auf keinen Fall eine Ferndiagnose sein, war nur meine erste Assoziation)

    Niemand hier hat den GF jemals gesehen, dass einzige was man erzählt bekommen hat, ist, dass er eine etwas schräge WhatsApp geschrieben hat. Kann man sich solche Mutmaßungen dann nicht einfach sparen? Zumal ich auch nicht weiß, wer oder was 100% neurotypisch ist.

    Liebe Grüße
    Silke mit dem Großen 06/2006 und der Kleinen 06/2009

  • Jetzt hat es sich ja schon aufgelöst.


    Aber ich wollte schreiben, dass es entweder ein Selbständiger (= Chef)* oder ein außertariflich** Angestellter in Leitungsposition sein kann.


    * = Selbst und ständig

    ** = Für AT gilt die Arbeitszeitbegrenzung nicht wie bei "normal" Angestellten und es wird ggf auch am WE gearbeitet.

    Liebe Grüße
    Martina


    Tochter 05/2004
    Sohn 04/2015

    Tochter 01/2019

  • Ich kenne auch viele Tarifangestellte - mich eingeschlossen - die am WE oder ausserhalb der Arbeitszeitbegrenzung arbeiten. Da hat aich die letzten Jahre und dank Laptop statt Desktop doch viel geändert…

    mit zwei Jungs (2010 und 2012) schon lange nicht mehr mit tapatalk unterwegs aber endlich wieder mit laptop im Forum

  • Sowohl die einen als auch die anderen wissen aber gewöhnlich, dass man am Wochenende keine Leute kontaktiert, die man nicht kennt, dass auf eine korrekte Anrede zu achten ist und WhatsApp in einem Bewerbungsverfahren per Mail der falsche Kanal ist. Ich wollte nicht bei einem Unternehmen mit einem Geschäftsführer arbeiten, der solche Basics nicht lebt.

  • Das ist offiziell aber nicht erlaubt und daher werden diese Personen auch ehr nicht nachweisbar so arbeiten.*

    Denn der AG muss Arbeitszeitverstößen nachgehen, wenn er sie erfährt. D.h. im schlimmsten Fall kann man abgemahnt werden dafür, dass man "zu viel" bzw " zu flexibel" arbeitet.**


    (* Ich weiß, es gilt, wo kein Kläger, da kein Richter. Die Arbeitsschutzgesetze gelten aber nun einmal nicht aus Spaß. Nicht jede/r AN kann wirklich eine gute Work-life-balance hinbekommen. Und nicht jeder AG geht gut mit den Angestellten um und leitet aus so etwas keine Forderungen ab.


    ** Insbesondere größere AGs, mit aktivem Betriebsrat und Sicherheitsbeauftragten, die wirklich hinschauen, sind hier diejenigen, die etwas unternehmen.

    Liebe Grüße
    Martina


    Tochter 05/2004
    Sohn 04/2015

    Tochter 01/2019

  • Ich habe mal nach Mitternacht bei einer Hausverwaltung angerufen, um eine Nachricht auf dem AB zu hinterlassen und mich fürchterlich erschrocken, als die Sachbearbeiterin ranging! #freu


    Sie war ob meines Entschuldigungs-Gestammels etwas genervt und sagte nur: Nun sagen Sie doch schon, was Sie möchten! Wenn ich rangehe, dann bin ich offensichtlich bei der Arbeit!

    (War dann eine Wohnungszusage und die Frau blieb schräg, hat aber einen super Job gemacht!)

  • So- ich kann berichten.

    Das Gespräch lief eigentlich ganz gut für mich. Die Firma sucht händeringend nach Fachkräften. Das hatte schon fast was von Verzweiflung. Gleichzeitig war mein Gesprächspartner aber total überheblich und einfach nur unsympathisch. Mal schauen, hab einen Termin für ein persönliches Gespräch….aber das ist dann wieder eine andere Geschichte. ^^