Ich kann Myrte nur beipflichten. Es ist sogar so, dass das nicht nur nicht bundeseinheitlich geregelt ist, sondern von Stadt zu Stadt und Träger zu Träger unterschiedlich sein kann. Das hängt damit zusammen, dass die Eingruppierung bei den Kommunen z.B. Sache der jeweiligen Kommune ist. So kann es theoretisch sogar vorkommen, dass eine Erzieherin für die tatsächlich gleiche Tätigkeit in der einen Stadt S6 und in der anderen S7 bekommt- je nachdem, wie findig und willig die Personalverantwortlichen bei der Durchsetzung einer höheren Eingruppierung sind.
Hier im Umkreis geht das auch bis S8. Dem Fachkraftmangel sei Dank.