Masern in der Schule / Gesundheitsamt

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Gestern kam meine Tochter mit einem Zettel vom Bezirksamt (Gesundheitsamt) aus der Schule zurück.

    An unserer Schule ist ein Masernfall aufgetreten, weshalb (heute) das Gesundheitsamt in die Klassen kommt und die Impfbücher der Kinder kontrollieren. Wenn keine Masernimpfung gemacht wurde, muss das Kind die nächsten zwei Wochen zuhause bleiben (weder darf es in die Schule noch an Schulveranstalgungen außerhalb mitmachen).

    Ich war daraufhin gestern abend noch mit Imogen beim Kinderarzt und hab die zweite Masernimpfung machen lassen. Die erste hatte sie bereits vor gut drei Jahren bekommen. Die gestrige Impfung war die MMR-Impfung, wobei ich eigentlich nur Masern impfen lassen wollte. Den Einzelimpfstoff gibt es aber derzeit nicht.

    Da habe ich dann in den sauren Apfel gebissen und die Dreifachimpfung machen lassen.

    Hätte ich mal vorher den Immunstatus bei Imogen prüfen lassen... vielleicht wäre sie schon nach der ersten Impfung ausreichend gegen Masern geschützt gewesen.

    Ich bin ein bisschen sauer über die Nichtmöglichkeit, als Eltern selbst entscheiden zu können, dass nur eine Einzelimpfung gemacht werden kann. Nein, wenn - dann geht nur noch die 3fach... Ich selbst bin gegen Röteln immun, hab aber bewusst nie Röteln gehabt. Bei Imogen wollte ich auch erst im 12. Lebensjahr testen lassen (ich wurde damals in der Schule getestet, bei einem Reihentest) und dann ggf. impfen lassen.

    Unser Kinderarzt meinte noch, dass in Berlin das Seuchengesetzt höher stünde als der Entscheidungswillen der Eltern - im Falle einer Seuche könnten ungeimpfte Kinder den Eltern weggenommen und isoliert werden. Bisher wäre das aber noch nie gemacht worden.

    Ich fühle mich da echt machtlos, wenn es uns bei den Masern nun auch nicht mehr betrifft. Aber allein der Gedanke daran... da steckt in meinen Augen schon ein Zwang dahinter, gewissermaßen... "Wenn dein Kind nicht gegen Röteln, Windpocken... geimpft ist, dann...."

  • Das ist krass...
    Scheint aber zu stimmen; folgendes ( bzgl Berlin ) habe ich gefunden:

    Maßnahmen des Gesundheitsamtes beim Auftreten eines Maserfalles in einer Kindergemeinschaftseinrichtung

    Wegen der hohen Ansteckungsfähigkeit der Masern gelten beim Auftreten eines Masernfalles in einer Kindergemeinschaftseinrichtung alle Kinder und Erzieher der Einrichtung als ansteckungsverdächtig. Das heißt, sie dürfen die Einrichtung nur besuchen, wenn sie eine Masernimpfung nachweisen können bzw. der Arzt bescheinigt, dass sie eine Masernerkrankung bereits durchgemacht haben. Die Impfbücher und Atteste werden durch das Gesundheitsamt kontrolliert, das auch die erforderlichen Besuchsverbote nach §§ 28 und 34 (9) IfSG ausspricht.

    Personen, die nur eine einmalige Impfdosis erhalten haben und Nichtgeimpfte, gesunde Kontaktpersonen, müssen innerhalb von drei Tagen geimpft werden. Sie können dann die Einrichtung besuchen.

  • Das ist in Berlin nicht anders als anderswo in D. Es gibt keine Impfpflicht, aber die Gesundheitsbehörden haben die Pflicht, eine Weiterverbreitung von ansteckenden Krankheiten zu verhindern, dafür sind diese Behörden da. Es wird nur der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen ausgeschlossen, was sinnvoll ist, nicht mehr und nicht weniger. Ich würde das nicht so ideologisch sehen.

  • ''Personen, die nur eine einmalige Impfdosis erhalten haben und Nichtgeimpfte, gesunde Kontaktpersonen, müssen innerhalb von drei Tagen geimpft werden. Sie können dann die Einrichtung besuchen. ''

    Steht weiter oben.

    Wie ist das wenn man den Schutz gegen Masern nachweisen kann (ob nun wg. durchgemachter Krankheit oder wg. Titerbestimmung nach der ersten Impfung)?

  • bifi, das ist mW. bundesweit gesetzlich so geregelt.
    Ein Impftiter reicht auch, wird nur von offizieller Seite aus Kostengründen nicht gemacht. Wenn Du einen hast, ist es okay, kein Ausschluß.

    • Offizieller Beitrag

    Naja, wenn das Kind Masern bekommt, dann fehlt es garantiert länger als zwei Wochen in der Schule...

    Und ich schliesse mich Hanna an - natürlich muss die Gesundheitsbehörde den grossen Rahmen im Auge behalten und für die ist die Ausbreitung von Masern nunmal keine Lapalie. (Und mal ehrlich, Du glaubst nicht wirklich, dass sie bei Windpocken mit Kindesentzug drohen würden? Ich denke, den Menschen dort ist die unterschiedliche Gefährlichkeit diverser Krankheiten schon bewusst...)

    Ich finde das Vorgehen also völlig in Ordnung so.

    Liebe Grüsse

    Talpa

  • Hier ist das auch gerade aktuell. Nicht an der Schule, aber in der Stadt eine deutliche Häufung an frisch Masernerkrankten und allen nach 1970 geborenen wird die Impfung ans Herz gelegt.

    Mein Impfpass ist etwas kryptisch. In der Spalte, die ich für die Masern-Einzelimpfung halte, steht bei Erfolg: negativ. Ha, ob da nochmal impfen hilft?

  • Talpa, ich meinte eine vorangegangene Masernerkrankung keine zeitgleich zum aktuellen Fall.
    Grundsätzlich halte ich das Vorgehen der Gesundheitsämter auch für sinnvoll.

    Cashew - ich hab einen Masern''Werbespots'' im Kino gesehen die Tage!

    • Offizieller Beitrag

    Kirmesbunt, naja der Nachweis einer durchgemachten Masernerkrankung sollte ja sehr einfach sein - ich hoffe doch, dass niemand meint, er/sie könne das unbegleitet durch einen Hausarzt/Kinderarzt machen. Also ist die Erkrankung dann eh gemeldet, bzw. in den Akten, denn soviel ich weiss, gehört sie zu den meldepflichtigen Erkrankungen in Deutschland, nicht?

    Liebe Grüsse

    Talpa

  • Jo, da heißt es noch "nach 1975", wenn ich mich nicht täusche. Ich kriege gerade etwa wöchentlich Emails vom Gesundheitsreferat für den Kindergarten. Das wird schon sehr ernst genommen.

    Und ehrlich: ich möchte keine Masern bekommen und werde mich nächste Woche um eine titer-Bestimmung kümmern.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin ja selbst in ein "Impfloch" gefallen - ungeimpft, aber durch den Umzug nur von geimpften Kindern umgeben in meiner Kindheit... Ich habe mich vor einigen Jahren impfen lassen. (Wir haben den Vorteil, den Einzelimpfstoff zu bekommen - ich hätte aber auch MMR geimpft, hauptsache die Masern wären abgedeckt gewesen).

    Liebe Grüsse

    Talpa

  • Das ist aber bekannt, dass im Falle einer Masernerkrankung Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, keine Gemeinschaftseinrichtungen besuchen dürfen - ich halte es durchaus für vernünftig.

    Für weniger vernünftig halte ich Empfehlung, noch schnell gegen Masern zu impfen, wenn Masern schon im Umlauf sind. In eine Masernerkrankung im Anfangsstadium reinzuimpfen, erhöht nur die Komplikationswahrscheinlichkeit.

  • Naja, bloß weil in einer Millionenstadt 170 Fälle seit Mitte April gemeldet wurden, muss ich ja noch keinen Kontakt gehabt haben. Bei uns waren jetzt Ferien, mit Schulanfang gibt's natürlich wieder mehr ansteckungsmöglichkeiten.


  • An unserer Schule ist ein Masernfall aufgetreten, weshalb (heute) das Gesundheitsamt in die Klassen kommt und die Impfbücher der Kinder kontrollieren. Wenn keine Masernimpfung gemacht wurde, muss das Kind die nächsten zwei Wochen zuhause bleiben

    Unser Kinderarzt meinte noch, dass in Berlin das Seuchengesetzt höher stünde als der Entscheidungswillen der Eltern

    Ich fühle mich da echt machtlos, wenn es uns bei den Masern nun auch nicht mehr betrifft. Aber allein der Gedanke daran... da steckt in meinen Augen schon ein Zwang dahinter, gewissermaßen... "Wenn dein Kind nicht gegen Röteln, Windpocken... geimpft ist, dann...."

    Wir hatten ähnliches letztens mit Mumps.
    Allerdings gab es auch die Möglichkeit einen ausreichenden Titer nachzuweisen.
    Es gab also 3 Möglichkeiten:
    -Impfungen nachweisen
    -Titer nachweisen
    -zuhause bleiben

    Das fand ich ok und sinnvoll.
    (Betraf übrigens alle in der Schule, LehrereInnen, SozialarbeiterInnen, Putzkräfte, SchülerInnnen...)
    Die Entscheidungsfreiheit fand ich damit auch ausreichend gewährt.

    "Über besorgte Bürger wusste er Bescheid. Wo auch immer se sich aufhielten: Sie sprachen immer die gleiche private Sprache in der "traditionelle Werte" und ähnliche Ausdrücke auf "jemanden lynchen" hinaus lief." Terry Pratchett: Die volle Wahrheit
    LG Bryn mit Svanhild (*01), Arfst (*02), Singefried (*09) und Isebrand (*12)