Kita-Platz erst ab dem Geburtstag nutzen dürfen?

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  • Ihr Lieben,


    ich bin gerade etwas sprachlos und aufgebracht - und wüsste von euch gerne, wo ich 1. dazu die rechtlichen Grundlagen finde (NRW) und 2. ob ihr das auch so kennt. Mit der Leitung der Einrichtung und dem Jugendamt werde ich morgen reden, heute ist das zu spät dazu... Im KiBiz habe ich auf die Schnelle nichts gefunden.


    Fakt ist: Das Kindergartenjahr beginnt ab 1.August und ich werde ab diesem Zeitpunkt Kitabeiträge für unseren Jüngsten zahlen. Geburtstag hat er erst Mitte Oktober und erst ab diesem Tag darf er in der Kita eingewöhnt werden. #gruebel Das finde ich ... ähm... skurril. Klar, er hat einen Platz für Einjährige (der Stichtag bei der Anmeldung ist der 1.11.) - aber wenn ein Kind im Oktober erst drei wird, darf es auch erst ab seinem Geburtstag in eine Ü3 Gruppe? Ich habe das so noch nie gehört....


    Mal ganz abgesehen davon, dass wir den Platz ab September dringend brauchen würden...


    Ach ja, und ein bisschen Forumsmagie benötige ich auch noch - vielleicht lässt sich das alles doch noch irgendwie regeln. Die Gruppenleitung findet das auch ziemlich unsinnig so..,

    LG
    rotesPesto mit ♂ Frühling '10, ♂ Sommer '06 und ♂ Herbst '12

  • ich kenne die rechtlichen Grundlagen in NRW nicht.


    Hier ist es so (Bayern): wenn ein Kind in der Gruppe jünger ist, als der Betreuungsschlüssel es vorsieht, müsste die Einrichtung eigentlich mehr Betreuungspersonal zur Verfügung stellen. Also, nur so aus der Luft gegriffen: die Einrichtung müsste 3 Std./Wo mehr Personal einstellen, weil Dein Kind in der Gruppe ist und noch nicht 1 ist, also einen höheren Betreuungsschlüssel braucht. Erfüllt die Einrichtung diese Auflage nicht (weil sowieso schon alle Vollzeit arbeiten z.B. und es ein enormer finanzieller Aufwand ist, für zwei Monate eine 3-Stunden-Kraft einzustellen), muss sie Zuschüsse an das Jugendamt zurückzahlen.


    So ist das bei uns. Wir mussten deshalb auch einen Monat länger warten und der Platz war verwaist. Der Erzieherinnen fanden es total unsinnig, aber meinte, sie müssten einen hohen Betrag an das Jugendamt zahlen, wenn sie mein Kind vor dem Monat, in dem es seinen 3. Geburtstag hat, aufnimmt.


    LG


    navete

  • Hallo,


    bei uns ist es auch so:der Spielkreis ist ab 2 Jahren.


    Die Kinder die jünger sind,wurden agemeldet,dürfen aber wirkliche erst ab dem 2. Geburtstag kommen.


    allerdings wird in unserer Einrichtung auch erst ab dann gezahlt.



    Liebe Grüße


    Marla

  • Hallo,


    wie es bei euch rechtlich ist, weiß ich nicht.


    Hier ist es so, daß die Kindergärten ind er Betriebserlaubnis nur bestimmte Zulassungen bekommen, wer keine U3-(oder halt U1) Zulassung hat, darf keine U3/U1 Kinder nehmen. Auch nicht eine Woche vorher. das hat wie gesagt mit der Betriebserlaubnis zu tun (die möchte keiner entzogen bekommen), mit dem Personalschlüssel und mit versicherungsrechtlichen Dingen.


    Allerdings kenne ich es auch nicht so, daß man den Platz vorher schon bezahlen müsste, man zahlt ab der Aufnahme bzw. ist in der Regel der erste Monat (Eingewöhnung) sogar noch beitragsfrei.

  • Bei uns ist es so: Wer den Gutschein hat, hat Recht sein Kind in der Kita abzugeben, egal wie alt es ist. Die Kita würde ja sonst Geld für ein Kind bekommen, das gar nicht da ist. Der Erzieherschlüssel wird ja auch nun nicht monatlich angepasst und ich kenne es auch, dass man mehr Kinder aufgenommen hat, als man Erzieher hatte, weil die Mutter sonst nicht hätte arbeiten gehen können.

    Wer ein Kind sieht, hat Gott auf frischer Tat ertappt.

  • Meine Tochter wurde im Oktober 2 und ist auch erst ab Oktober eingewöhnt worden in einer Gruppe von 2-6, allerdings musste ich auch erst ab Oktober bezahlen.

    Liebe Grüße Gini und Töchter (*2006, *2008 und *2012)


  • Fakt ist: Das Kindergartenjahr beginnt ab 1.August und ich werde ab diesem Zeitpunkt Kitabeiträge für unseren Jüngsten zahlen. Geburtstag hat er erst Mitte Oktober und erst ab diesem Tag darf er in der Kita eingewöhnt werden.


    Asgrim kam letzen Sommer in eine Ü3 Gruppe.
    Das KiGajahr fing am 1. August an, Eingewöhnung wurde am 14. August gestartet. (Aus terminlichen Gründen, er hätte auch eher anfangen können, aber wir mußten zunähst noch ein Baby bekommen)
    Am 9. September hatte er Geburtstags und wurde 3 Jahre alt.
    Er ging also mit 2 Jahren bereits in eine Ü3 Gruppe.


    Städtische KiTa in NRW.



    Ich wünsche Euch viel Erfolg!

    "Über besorgte Bürger wusste er Bescheid. Wo auch immer se sich aufhielten: Sie sprachen immer die gleiche private Sprache in der "traditionelle Werte" und ähnliche Ausdrücke auf "jemanden lynchen" hinaus lief." Terry Pratchett: Die volle Wahrheit
    LG Bryn mit Svanhild (*01), Arfst (*02), Singefried (*09) und Isebrand (*12)

  • Huhu du,


    die Kitas bzw. die Träger dürfen das wohl selber entscheiden. Unsere Kita hat früher, als sie noch städtisch war, Kinder auch im laufenden Kita-Jahr aufgenommen. Jetzt nur noch zum 1.8. und hier ist der Stichtag der 15.11. Wer bis dahin 2 Jahre alt ist, darf als U3-Kind kommen und zwar ab dem 1.8. Und wer bis dahin 3 Jahre alt ist, ist ein Ü3-Kind.

    Liebe Grüße
    Sinsiria mit Timon 03/08 + Pumbaa 07/11 + Simba 06/13
    ___________________________________________________________________________________________________________________

    Be calm, be a unicorn



    Mitglied im Reboarder-Verein

  • Danke, Bryn, für die Wünsche. Ich bin inzwischen wieder etwas ruhiger, aber vorhin hat mich das wirklich wie ein Schlag getroffen. Und das, wo ich sowieso grade extrem ferienreif und überlastet bin.


    Es ist ja eine Erzieherin für die zwei Einjährigen da, eine für die vier Zweijährigen und eine Erzieherin plus Praktikant im 3. Jahr für die Ü3-jährigen... und die finden es auch ehr ungeschickt, wenn die zwei ganz jungen Kinder im Abstand von gut sechs Wochen eingewöhnt werden.
    Mal schauen.... wäre auch einfach geschickter gewesen, wenn man das bei der Anmeldung schon mal gesagt hätte und nicht am Kennenlern-Nachmittag.

    LG
    rotesPesto mit ♂ Frühling '10, ♂ Sommer '06 und ♂ Herbst '12

  • Edit: Ich habe gerade im Vertrag nachgelesen: "Das oben genannte Kind wird ab dem 01.08.2013 aufgenommen." - Das ist für mich deutlich und verbindlich. Eingeschränkt wird es nur durch den Wunsch der Absprache zwischen Erziehern und Eltern bezüglich des ersten Tages, damit nicht alle Kinder an einem Tag eingewöhnt werden. - Auf den 12 Seiten steht nichts von einer späteren Aufnahme, wenn das Kind ein bestimmtes Alter nicht erreicht hat.

    LG
    rotesPesto mit ♂ Frühling '10, ♂ Sommer '06 und ♂ Herbst '12

  • Der Vertrag hört sich da ja wirklich eindeutig an. Oder hat da jemand nicht aufgepasst??


    Ich kenne es jedenfalls auch nur so, dass das Kind erst ab dem 1. (oder 3.) Geburtstag eingewöhnt werden darf und nicht vorher. Da bekommt der Kindergarten Probleme mit der Erlaubnis, dem Betreuungsschlüssel, etc. Selten gibt es Ausnahmen wenn es z.B. um 1 Monat früher geht, das muss dann extra beim JA beantragt werden. Wird aber nur extrem selten genehmigt und nur im Ausnahmefall. August finde ich schon ziemlich früh, wenn dein Kind erst im Oktober Geburtstag hat.


    Nicht ok ist, dass ihr den Platz dann schon ab August bezahlen müsst. Hat sicher den Hintergrund, dass der Kindergarten ja so 2-3 Monate einen leeren Platz hat, also kein Geld bekommt, das aber braucht um die trotzdem laufenden Kosten zu decken. Und sie halten ihn dir ja extra so lange frei.
    Gemacht wird das hier nicht, allerdings bekommt man deswegen halt während des laufenden Jahres auch keinen Platz. Die werden alle im August besetzt, wenn die Schulkinder (oder älteren Kinder) weg sind. Wenn ein Kind noch nicht das Alter erreicht hat, bekommt es halt keinen Platz und muss bis zum nächsten August warten. Und ja, auch Kinder, die erst im September oder Oktober Geburtstag haben werden dann nicht mehr aufgenommen, die haben halt Pech. Gibt hier auch viiiel zu wenig Plätze.

  • Hi Anne,


    was fürn Mist.


    Die einzige logische Begründung wäre für mich, wenn sie wirklich keine U1-Kinder aufnehmen dürften. Aber das dürfen sie, oder?


    Außerdem habt ihr vermutlich Glück gehabt, denn in hier in der Stadt wurden im letzten Jahr nur sehr wenige Plätze an Kinder vergeben die noch nicht 1 sind, weil z.B. die städtischen Kitas zunächst nur den Rechtsanspruch erfüllen und daher alle Plätze nur an Kinder die vor dem 1.8. Geburtstag haben vergeben werden 8I .
    Dieser Rechtsanspruch ist echt ne Last geworden.


    Müsst ihr denn den Jugendamtsbeitrag zahlen oder nur den Vereinsbeitrag.


    LG, Katinki


    mit J. (3/2008) und G. (1/2011)



    2.321 Beiträge!

    Einmal editiert, zuletzt von Katinki ()

  • Bei uns ist es wegen der Betriebserlaubnis auch so, dass erst ab dem Geburtstag aufgenommen wird. Das ist grade bei Ü1/U1 wichtig, weil die meisten Kitas hier ne Betriebserlaubnis haben für Kinder ab 1 Jahr. Aber vorher muss man nicht zahlen.


    Bei Ü3/U3 ist es bißchen einfacher, wenn die Kita eine Betriebserlaubnis hat für Kinder ab 2 Jahren (das gibts hier auch). Dann nämlich gibts Übergangsregelungen, das ein Kind bis zu 3 Monate vor dem 3. geburtstag bereits in eine Ü3-Gruppe gehen darf, ohne dass der Betreuungsschlüssel angepasst werden muss. Aber das ist eben begrenzt auf 3 Monate, und geht eben nur bei der 3er-Grenze.


    (Deswegen konnte mein Sohn schon im März problemlos von der U3-Krippengruppe in die Ü3-Kindergartengruppe wechseln).

  • Ich vermute und befürchte, dass sie nicht U1 betreuen dürfen. Das hätte meiner Meinung nach aber irgendwo im Vertrag drinstehen müssen.


    Wegen des Beitrages: Beides sollen wir zahlen, an die Stadt und den Förderverein. Hatte heute sogar auch von der Kita die Nachricht, dass wir Essensgeld ab August zahlen sollen. Von der Stadt kam neulich der Schrieb: Da ab 1.8. nun auch ihr drittes Kind....


    Ich werde nachfragen und berichten. Da die Kita Ende August drei Wochen Ferienschließung hat und sich die neu zusammengesetzte Gruppe (fast kompletter hausinterner Erzieherwechsel plus neu als altersgemischte Gruppe mit U3) auch erst mit den 9 bekannten Ü3 Kindern eine Woche lang "finden" will, wäre der Eingewöhnungsbeginn sowieso erst ab 9. September. Das verstehe ich ja noch alles.


    Ich werde jedenfalls nachforschen und berichten.

    LG
    rotesPesto mit ♂ Frühling '10, ♂ Sommer '06 und ♂ Herbst '12

    Einmal editiert, zuletzt von rotesPesto ()

  • Hier wird's bei Sursulapitschi nach den Ferien genauso laufen, wie Bryn geschrieben hat - Geburtstag am 6.9., Eingewöhnung fangen wir direkt in der letzten Ferienwoche an, da gibt's schon eine Feriengruppe. Das ist dann glaube ich der 26.8.


    Ich denke auch, das hätte im Vertrag drinstehen müssen, wenn sie U1 nicht dürfen. Ansonsten würde ich bis zum Zeitpunkt, wo er tatsächlich geht, die Zahlung verweigern wegen Nichterfüllbarkeit der Leistung (oder so).

    Das Sams (05/2005) + Don Blech (01/2008 )



    mit dabei seit 6.9.2004

  • Örgs, ich drücke die Daumen, finde den wortlaut im Vertrag auch ziemlich eindeutig.
    Für die Anecdata-Sammlung: unser Kind wird Ende Oktober 3, Eingewöhnung im Kindergarten startet am 1.8.
    Alles andere hätte uns auch das Genick gebrochen (hey, vielleicht hätte ich ja den Krippenplatz behalten und parallel beide bezahlen dürfen ;P).

  • Bei uns wird die Eingewöhnung im Monatstakt gemacht.
    Es kommen drei Kinder neu.
    August, September , Oktober.
    Gezahlt wird bei uns ab Eingewöhnung.
    ABER U1 Kinder werden nicht betreut. Die werden dann eben nach Alter sortiert aufgenommen.
    Die jüngsten bekommen den spätesten Eingewöhnungszeitpunkt.


    Finde es okay, wenn ihr den Platz vorher nicht nutzen könnt, aber sonderbar , dass dann bezahlt werden soll. Könnte ja sein, dass ihr für die Überbrückung noch ne Tagesmutter oder so braucht
    Drücke euch die Daumen, dass ihr erst ab Beginn zahlen müsst