Schuluntersuchung zur Einschulung umgehbar?!

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  • Hallo!


    In ein paar Tagen "müssen" wir zu dieser Untersuchung ins Gesundheitsamt. Uff! Ich will das nicht, mein Kind ist erst 4,5 J alt und kommt erst mit 7 in die Schule! Und dann auch noch Waldorf, gar nich staatlich... Muss ich dieser Pflicht nachkommen, oder gibt´s da einen Kniff?!?! Meine Untersuchung hab ich damals als sehr übergriffig und sogar traumatisierend empfunden... Und die verlangen ja auch noch dass die Knirpse ohne Eltern da rein gehen :D die spinnen total, never ever!


    Also wer hat hier irgendwelche nützlichen §e parat oder Erfahrungswerte oder sonst was.......


    Danke!

  • Also bei uns war ich bei allen drei Kindern bei den Untersuchungen dabei, das würde ich mir auch nicht nehmen lassen.


    Und ich glaube nicht das man sich davor drücken kann.

  • Was ist denn das für eine schuluntersuchung?


    Hier in Berlin wird die Schuleingangsuntersuchung im Herbst - Frühling vor der Beginn der Schulpflicht gemacht.
    Das Duracellmädchen durfte den Test erst im Frühling machen, weil die Kinder zwingend fünf sein müssen.
    Auch waren wir Eltern die ganze Zeit dabei

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Wo lebst du denn, dass die Schuluntersuchung 2 1/2 Jahre vor der Einschulung stattfindet?


    Edit: Habe gerade nachgelsesn, dass das in Stuttgart wohl neu ist, mit der zweigeteilten frühen Schuluntersuchung. Aber in der Info-Broschüre steht doch deutlich drin, dass Eltern immer dabei sind http://www.stuttgart.de/img/mdb/item/291491/84203.pdf

    LG
    rotesPesto mit ♂ Frühling '10, ♂ Sommer '06 und ♂ Herbst '12

    Einmal editiert, zuletzt von rotesPesto ()

  • Bei uns muss da kein Kind alleine rein. Die Frau, die mit meinem Sohn gesprochen und Tests gemacht hat war sehr nett und nicht übergriffig.
    Die Fragen der anderen habe ich beantwortet oder gesagt, dass ich das nicht möchte (Fragen zum Schwangerschaftsverlauf z.B.). War alles kein Problem.


    Die Kinder müssen dort auch gar nicht mitmachen. Das habe ich meinem Sohn auch so gesagt, als er auf dem Weg dorthin auf einmal nicht mehr wollte. Ich habe ihm gesagt, wir gehen rein und schauen mal, ob die nett sind. Wenn er es aber doof findet, macht er eben nicht und wir gehen.

  • Hier kommt jährlich der Schularzt, einmal konnte mein Sohn nicht teilnehmen, da konnte das dann unser Kinderarzt machen (natürlich nach Absprache und "Erlaubnis" mit Klassenlehrer und Schularzt) und in das Büchlein eintragen, vielleicht geht das ja bei Euch auch?!
    Was macht Ihr denn in der Zeit zwischen Kindergarten und Einschulung mit 7? Wenn die Einschulung erst in 2-3 Jahren stattfinden soll, macht ja eine Untersuchung zur Feststellung der Schulreife gar keinen richtigen Sinn #gruebel
    Auf keinen Fall würde ich mir verbieten lassen, mit reinzugehen. ODER geht die ganze Klasse mit der Erzieherin hin? Selbst dann geht die eigtl. mit rein - hm- #finger


    Nachtrag @ Pelikan: sag mal, ist das eigtl. seit Neuestem "Trend", dass man zum Schwangerschaftsverlauf befragt wird? Ich bin das jetzt auch schon mehrfach gefragt worden und habe immer gedacht, ich hör nicht recht - was BITTE soll das? Ts -

  • Oh, ich glaube du sollst zur Sprachstandsfeststellung, kann das sein?


    Da wird nur geschaut/-hört, ob dein Kind vielleicht bis zur Schule noch Sprachförderung kriegen sollte. Das ist nun wirklich nur ein Gespräch. Da habe ich das meiste gesagt, mein Sohn hatte keine Lust. :)

  • Oh, ich glaube du sollst zur Sprachstandsfeststellung, kann das sein?


    Da wird nur geschaut/-hört, ob dein Kind vielleicht bis zur Schule noch Sprachförderung kriegen sollte. Das ist nun wirklich nur ein Gespräch. Da habe ich das meiste gesagt, mein Sohn hatte keine Lust. :)


    Ich glaube das ist, wie alles was mit Schule zu tun hat, länderverschieden. Bei uns war die Sprachstandsfeststellung ein einstündiger Test der im Kindergarten von speziell geschulter Erzieherin durchgeführt wurde. Ohne Elternbeteiligung und 4 Bausteine, richtiges Abfragen/ Testen.


  • In ein paar Tagen "müssen" wir zu dieser Untersuchung ins Gesundheitsamt. Uff! Ich will das nicht, mein Kind ist erst 4,5 J alt und kommt erst mit 7 in die Schule!



    Zur Einschulungsuntersuchung war ich mit, da waren meine Kinder nicht ohne Elternteil, das war aber auch erst viiiel später.


    In NRW gibt es noch Delfin4 zur Sprachstandserhebung, das findet gut 2 Jahre vor der Einschulung statt.
    Delfin4 gibt es m.W. aber nur in NRW, was der Einschulung mit 7 widerspricht. In NRW käme Dein September 2009 geborenes Kind mit 5 fast 6 Jahren zur Schule.
    Nun bin ich neugierig, in welchem Bundesland lebt Ihr?

    "Über besorgte Bürger wusste er Bescheid. Wo auch immer se sich aufhielten: Sie sprachen immer die gleiche private Sprache in der "traditionelle Werte" und ähnliche Ausdrücke auf "jemanden lynchen" hinaus lief." Terry Pratchett: Die volle Wahrheit
    LG Bryn mit Svanhild (*01), Arfst (*02), Singefried (*09) und Isebrand (*12)

  • Ja, tatsächlich in Stuttgart! Weil er wohl ab nächsten Herbst ein "Kann-Kind" ist (mit frischen 5). Die spinnen total! Ich möcht das komplett umgehen! Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Waldi-Eltern das mitmachen!

  • Zitat von Patchamama

    Muss ich dieser Pflicht nachkommen, oder gibt´s da einen Kniff?!?!


    Schau mal hier: http://www.stuttgart.de/einschulungsuntersuchungen
    "Die Einschulungsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben. Alle Kinder werden 15 bis 24 Monate vor der Einschulung untersucht. Dies geschieht in Anwesenheit ihrer Eltern in den Außenstellen des Gesundheitsamts."


    Also: du musst hin, aber es wird alles in deinem Beisein gemacht. Falls es dich beruhigt: etwas wirklich Doofes bezüglich des Umgangs mit den Kindern habe ich von diesen Untersuchungen noch nie gehört. Da muss man sich meines Erachtens nicht davor fürchten. Es geht darum, rechtzeitig Förderbedarf, v.a. bezüglich Sprache, zu ermitteln, so dass vor Schulbeginn noch Zeit genug für Fördermaßnahmen ist.


    Das Umstrittene war eigentlich der Fragebogen, den die Erziehungsberechtigten ausfüllen sollten. Weil nicht wirklich klar war, wer den zu Gesicht bekommt, haben wir den damals einfach nicht ausgefüllt. Aber da bin nicht auf dem aktuellen Stand.

    LG
    AnneL

    Einmal editiert, zuletzt von AnneL ()

  • Zitat

    In NRW gibt es noch Delfin4 zur Sprachstandserhebung, das findet gut 2 Jahre vor der Einschulung statt.
    Delfin4 gibt es m.W. aber nur in NRW, was der Einschulung mit 7 widerspricht. In NRW käme Dein September 2009 geborenes Kind mit 5 fast 6 Jahren zur Schule.


    Sprachstandsfeststellungen mit 4 gibt es in allen Bundesländern. Die heißen überall anders. In NRW eben Delfin4.
    Gerade hat sich herausgestellt, dass die nur in wenigen Bundesländern wirklich funktionieren (ach). NRW gehört zum mauen Mittelfeld und lässt den Test jetzt konsequenterweise auslaufen. Was danach kommt? Weiß der Geier.


    Den schlechtesten Test Angebot hat übrigens Bayern. #stumm

  • Mit meiner Tochter musste ich auch mit knapp 4,5 jahren zur Einschulungsuntersuchung. Auch Baden-Württemberg.
    Und es war ganz klar dass das mit Eltern ist.
    Ich habe die Untersuchung nicht negativ oder übergriffig empfunden!
    Die körperliche Untersuchung beschränkte sich auf messen und (bekleidet) wiegen. Dann noch Hörtest, Sehtest, ein paar sprachliche Tests (Sätze nachsprechen etc), ein "Spiel" zur Mengenergassung, auf einem Bein durchs Zimmer hüpfen, ein Männchen malen, geometrische Formen nachzeichnen, den Namen schreiben, ein bisschen plaudern (weißt du in welchem Ort du wohnst, wie heißt du denn mit vollem Namen etc.) und fertig.
    Die Frau war auch ganz nett und sehr um eine gute Atmosphäre bemüht.

    Einmal editiert, zuletzt von Lotta ()

  • Den schlechtesten Test Angebot hat übrigens Bayern. #stumm


    Bist Du Dir da so sicher? In Bayern in unserem Kiga gab es jedes Jahr Bewertungsbögen. Da wurden die Kinder über mehrere Wochen auf alles mögliche hin von der Erzieherin getestet.
    Bei den 3-Jährigen wurde z.B. die Aussprache verschiedenster Laute getestet. Wie sie malen. Auch, wie gut sie mit einer Schere schneiden können. ....und überhaupt viele viele Dinge (von denen ich dachte, bis zur Schule sei noch ein wenig Zeit).


    Ich war richtig erstaunt, als ich sah, dass es in NRW im Kiga nur so "Beobachtungsbögen" gibt, wo solche Sachen gar nicht vorkommen. #weissnicht


    #weissnicht Ich vermute mal, dass eine Erzieherin im Kiga über Wochen hinweg u.U. aussagekräftiger testen kann, als eine unbekannte Fachkraft im Gesundheitsamt, die 20 min Zeit hat.



  • ...auf einem Bein durchs Zimmer hüpfen, ein Männchen malen, geometrische Formen nachzeichnen, den Namen schreiben,...


    :D Und das sollen Kinder mit 4,5 Jahren können?! Vor allen Dingen nett finde ichs ja dass Kinder vor fremden Leuten auf einem Bein durchs Zimmer hüpfen sollen...
    Danke, dass du deine Erfahrung geteilt hast, aber beruhigter bin ich jetzt nicht! Wir kennens ja alle, mussten wir auch durch...


    Ich bin immernoch auf der Suche nach einem Weg diese "Pflicht" nicht wahrnehmen zu müssen! Es muss doch EINE Familie geben, die sich dem widersetzt hat?!

  • Ich hab was gefunden auf ner evang. Seite aus Ba-Wü...


    "Wenn Eltern die Untersuchung verweigern, wohl wissend, dass sie nach dem Schulgesetz verpflichtend ist,
    mit welchen Konsequenzen müssen sie rechnen? Ist das eine Ordnungswidrigkeit oder gibt es Zwangstests?
    Das Gesundheitsamt hat keine polizeiliche Funktion, es werden also keine - wie Sie sagen "Zwangstests" - durchgeführt. Bei der alten Einschulungsuntersuchung wurde nach mehrmaliger vergeblicher Einladung durch das Gesundheitsamt die zuständige Schule informiert, die im Rahmen ihres gestzlichen Auftrags, die Schulpflicht (hierzu gehörte auch die Einschulungsuntersuchung) bei den Eltern einzufordern, entweder das Ordnungsamt oder das Jugendamt beauftragte.
    Bei der neuen Einschulungsuntersuchung bestehen hierzu bislang keine Vorgaben oder landeseinheitlichen Vorgehensweisen. Grundsätzlich versuchen wir, die Eltern von unserer Untersuchung zu überzeugen. Die Erfahrung des letzten halben Jahres zeigt uns auch, dass wir auf die Unterstützung durch die Kindertagesstätten bauen können, so dass Verweigerungen durch die Eltern so gut wie nicht vorgekommen sind. "

  • Interessant, was ich noch gefunden habe bei den Landesbeauftragten für den Datenschutz in Ba-Wü


    "Einschulungsuntersuchung – ESU


    Alle Kinder, die in Baden-Württemberg eingeschult werden, müssen an einer Einschulungsuntersuchung (ESU) teilnehmen (§ 91 des Schulgesetzes).


    Basierend auf dem Ministerratsbeschluss vom 12. April 2005 wurde die ESU neu konzipiert und in der ersten Jahreshälfte 2009 in Baden-Württemberg flächendeckend eingeführt. Die ESU soll helfen, gesundheitliche Einschränkungen und mögliche Entwicklungsverzögerungen des Kindes frühzeitig zu erkennen. Damit soll sichergestellt werden, Kinder bei Bedarf rechtzeitig fördern und/oder gezielt behandeln zu können.


    Die neue ESU stieß bei Erzieherinnen, Eltern und Gesundheitsämtern auf massive Kritik. Diese betraf neben fachlichen vor allem auch datenschutzrechtliche Bedenken, die von uns geteilt wurden (Einzelheiten hierzu unter: 29. Tätigkeitsbericht, 5. Teil, 1. Abschnitt, Nr. 1).


    Mit der Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung schulärztlicher Untersuchungen sowie zielgruppenspezifischer Untersuchungen und Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen (Schuluntersuchungsverordnung) vom 8. Dezember 2011 und der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung der Einschulungsuntersuchung und der Jugendzahnpflege (VwV ESU und Jugendzahnpflege) vom 8. Dezember 2011 hat das Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die ESU auch unter datenschutzrechtlichen Aspekten einer Überprüfung unterzogen und den von uns geäußerten Bedenken teilweise Rechnung getragen (siehe hierzu: 30. Tätigkeitsbericht, 4. Teil, 1. Abschnitt, Nr. 7).


    Eingaben besorgter Eltern zeigen allerdings, dass nach wie vor Ängste hinsichtlich des Umgangs mit den personenbezogenen Daten ihrer Kinder bestehen. Nicht zuletzt werden Nachteile befürchtet, wenn das Ausfüllen des Elternfragebogens unterbleibt und die Eltern auch nicht in die Verwendung des Erzieherinnenfragebogens und/oder die Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit dem Kindergarten, dem Kinderarzt sowie der Kooperationslehrkraft einwilligen. Dazu ist zu sagen, dass daraus weder den betroffenen Kindern noch den Eltern Nachteile erwachsen dürfen. Eine Rechtsvorschrift, die an eine solche Verweigerung (rechtliche) Konsequenzen knüpft, existiert nicht. Es wäre daher unzulässig, die Durchführung der Einschulungsuntersuchung oder gar die Einschulung eines Kindes allein deshalb abzulehnen, weil Fragen nicht oder nicht vollständig beantwortet sowie die Verwendung des Erzieherinnenfragebogens und der Informationsaustausch mit anderen beteiligten Personen/Stellen abgelehnt wurden. Ein entsprechender Vorgang ist bislang auch nicht bekannt geworden. Denkbar ist allerdings, dass sich das Gesundheitsamt im Einzelfall nicht in der Lage sieht, die Schulfähigkeit bzw. den Förderbedarf des Kindes zutreffend zu beurteilen.


    Entsprechendes gilt für die Pflicht, Impfbuch und Früherkennungsheft vorzulegen. Weder die VwV ESU und Jugendzahnpflege noch die Schuluntersuchungsverordnung oder eine andere Rechtsvorschrift sehen – nachteilige – Regelungen bei Nichtvorlage dieser Unterlagen vor."

  • NUR UM MAL EIN ANDERES LICHT AUF DIE SITUATION ZU WERFEN, WEIL SO VIELE POSITIVES ZU BERICHTEN HABEN: DAS NETZ IST VOLL VON BERICHTEN ÜBER VERÄNGSTIGTE TRAUMATISIERTE KINDER DURCH DIE ESU!