Kennt sich hier jemand mit dem Mutterschutzgesetz aus?

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  • Ich habe zwei relativ dringende Frage. Bin in der neunten Woche schwanger, aber bei mir auf der Arbeit weiß es noch niemand und eigentlich wollte ich es auch noch nicht sagen. Nun ist es aber so, dass ich öfter und auch gerne Überstunden und auch Abend- und Wochenenddienste mache, die ich auch gerne mache und mir dadurch auch hin- und wieder einen freien Tag extra nehmen kann. Darf ich das dann nach Mutterschutzgesetz nicht, selbst wenn ich es ausdrücklich will? Wir machen nämlich morgen die Dienstplaneinteilung für die nächsten drei Monate...


    Und in 2 Monaten ist eine 3-wöchige Dienstreise für mich auf einen anderen Kontinent geplant, auf die ich mich schon sehr freue. Darf ich die dann überhaupt unternehmen, bzw. darf mein Arbeitgeber sie mir bewilligen, wenn ich ihn jetzt doch von der Schwangerschaft unterrichte?


    Vielleicht kann mir ja jemand helfen, ich hab da leider überhaupt keine Ahnung, da ich beim letzten Kind noch studiert habe und bei der Arbeit kann ich ja schlecht jemanden fragen.
    Herzliche Grüße
    Ndanu

  • Uberstunden und we-arbeit darfst du nicht mehr, auch wenn du willst. Ich habe das damals mit gleizeit geregelt. Sonn- und feiertag gings dann aber nicht. Also nichts angeordnetes. Je nachdem wie fit euer Betriebsrat ist, kommt man damit aber nicht immer durch.
    Gegen dienstreisen spricht ja nichts, wenn du deine Arbeitszeit ten ansonsten einhalst.

    Life is a mountain - ride it like a wave

  • das haengt von der riskobereitschaft des arbeitgebers ab. wenn du sagst, du willst und er denkt sich, dass schon nix passieren wird, dann kannst du weiter arbeiten. wenn der ag sich davor sorgt, bei evtl auftretenden schaeden gegen das mutterschutzgesetzt verstossen zu haben, wird ers dir wohl nicht zugestehen.


    warum behaeltst du deine schwangerschaft nicht einfach fuer dich?

  • Ich durfte nur noch max. 8,5 h pro Tag arbeiten. Fand ich blöd, da ich auch öfters mit Überstundenausgleich frei machen konnte, bevor ich offiziell schwanger war. Eine potentielle weitere Schwangerschaft würde ich deshalb erst spät überhaupt melden und auch dann möglichst nur inoffiziell. Die offizielle Meldung würde ich so spät machen, wie mein direkter Chef es eben mitmachen würde.


    Würde dir das Mutterschutzgesetz an anderer Stelle helfen??

  • ich habe das damals so gehandhabt das ich niemandem bescheid gesagt habe und meinem direkten virgesetzten nur durch die blume. weil ich eben auch sonntags... war halt gerade so eine projektphase.


    als die vorbei war hab ich es dann offiziell gesagt. wir haben aber keine stechuhr. mit offizieller bekanntgabe greift dann das muschu gesetz.
    vorher kann der ag ja nicht verantwortlich gemacht werden.

    Nur eines nimm von dem, was ich erfahren:
    Wer du auch seist, nur eines – sei es ganz!
    (mascha kaleko)

  • Im Gesetz steht, dass du zwischen 20 und 6 Uhr nicht mehr arbeiten darfst und nicht an Sonn- und Feiertagen. Es gibt für einzelne Berufsfelder Ausnahmen.

  • Genau, in meinem Beruf konnte ich auch sonntags arbeiten.

    Liebe Grüße
    Anja mit großer Tochter (09/05), Sternentochter (12/13 still geboren in der 39.SSW) und Minitochter (09/15)

  • Ich habe es auch schon gesagt da ich oft in der Pflege einspringen muss und auch einige agressive Bewohner haben-mit denen habe ich ansonsten nichts zu tun aber man springt halt mal ein. Ich muss auch um 20 Uhr Feierabend machen also meine normale Schicht bis 22 Uhr ist nicht mehr. Sonntags darf ich arbeiten aber ich bekomme dann einen freien Tag dafür als Ausgleich.


    Wenn ich es nicht gesagt hätte wäre ich an den WE oft alleine im Dienst gewesen das mache ich nicht mehr weil man da eben auch schwer heben muss oder so.

  • Ich arbeite im kulturellen Bereich, da könnte es sogar sein das Wochenendarbeit erlaubt ist. Mir würde das Mutterschutzgesetz keine Vorteile bringen. Aber einfach nichts sagen wird ja auch schwierig, denn man wird es mir ja auch bald ansehen....Vielleicht finde ich auch einen Weg es irgendwie inoffiziel zu sagen.
    Am liebsten würde ich es noch so lange wie möglich für mich behalten, habe aber wegen der Dienstreise ein schlechtes Gewissen. Nicht das die jetzt alles für mich buchen und dann darf ich am Ende nicht mitfahren und die sagen, das hätte ich ja auch mal eher sagen können...
    Die Dienstreise geht wie geschrieben 3 Wochen lang: also auch über 2 Wochenenden - stellt das dann kein Problem dar?


    Vielen Dank schonmal für eure schnellen Antworten!

  • Ich hab auch sonntags gearbeitet, und samstags und feiertags. Es gibt Ausnahmen. Das steht explizit drin. Lies doch ma direkt im Gesetz
    Edit. Hat sich überschnitten. Hier auch Kultur :D ja, genau dafür gibt's Ausnahmen. Die hätten mir was gehustet, wenn ich die ganzen Dienste nicht gespielt hätte.


    Ach ja: Glückwunsch übrigens #blume

    Mit einem Osterhäschen reich beschenkt ❤️

    2 Mal editiert, zuletzt von Ludowica ()

  • Erstmal herzlichen Glückwunsch! #herzen


    Das Mutterschutzgesetz ist ein Gesetz, das schwangere Arbeitnehmerinnen schützen soll. Der Arbeitgeber wird dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dich zum Beispiel nicht mehr sonntags arbeiten zu lassen. Das kann er natürlich nur machen, wenn er von deiner Schwangerschaft weiß. Solange er nichts weiß, kann er sich auch nicht gesetzeskonform verhalten...
    Wenn du freiwillig arbeiten möchtest, kannst du das natürlich tun. Eine Schwangere, die selbstständig ist, hat zum Beispiel ja auch nichts vom Schutz durch das MuSchG, da sie nicht angestellt ist....
    Und selbst wenn du dich jetzt entscheidest, mal sonntags zu arbeiten, kannst du beim nächsten Mal auch wieder Nein sagen.


    Eine schöne Dienstreise:-)

    Manchmal ist das Kleinste das Größte #herz

  • Danke für eure Antworten. Ich habe jetzt bei der Arbeit mit den wenigen, die mit der Wochenendarbeit und der Dienstreise verantwortlich zu tun haben gesprochen, aber offiziell noch nirgendwo etwas gesagt. Wir lassen das jetzt erstmal alles so weiterlaufen und sie informieren sich, ob es irgendwelche Beschränkungen gäbe oder ob es ok ist, wenn ich erkläre, dass ich das freiwillig mache.
    Und Punkt 6 in dem verlinkten Gesetz spricht ja dafür, dass Ausnahmen möglich sind.

  • Hier auch 'kultureller Beruf': für mich wurde eine Genehmigung angefordert (mit meiner Zustimmung natürlich), dass ich anstatt bis 20 Ugr bis 24 Uhr arbeiten darf. Auch wenn ich nach 24 Uhr arbeiten wollen würde-hätte ich nicht gedurft!
    Bei Dienstreisen zählen wahrscheinlich auch die Uhrzeiten. Mit der Reisedauer weiss ich nicht so genau-ich musste dann immer zuhause bleiben.