Ich trage mich mit dem Gedanken selbstständig zu werden. Möchte Kurse geben. (Genaueres mag ich hier öffentlich nicht schreiben)
Jetzt rechne ich gerade rum, was ich verlangen muss, damit für mich was überbleibt. Das ist aber schwer....
Weiß jemand, was ich alles wegrechnen muss? Raumkosten und Material. Das schaff ich und kann ich einschätzen. Aber dann....
Steuer... wieviel? Rentenversicherung...?
Und dann die zweite Problematik. Ich bin in Elternzeit bis Mai 2018. Zu meinem Arbeitgeber will ich definitiv nicht mehr zurück. Ich mag aber jetzt nicht kündigen. Wäre ja schön doof! Jetzt in Elternzeit. Kann ich selbstständig arbeiten, bis die Elternzeit um ist? Nicht mehr als 30 Stunden, das ist klar. Mehr will ich auch nicht, eher weniger...
Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz heißt es:
"§ 15 Anspruch auf Elternzeit
(4) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit
nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Eine im Sinne des §
23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch geeignete Tagespflegeperson kann
bis zu fünf Kinder in Tagespflege betreuen, auch wenn die wöchentliche
Betreuungszeit 30 Stunden übersteigt. Teilzeitarbeit bei einem anderen
Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der
Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier
Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen."
Müsste also gehen, oder?
Ich stell mir vor, im Schutz der Elternzeit zu probieren, ob es läuft mit der Selbstständigkeit und wenn ja, dann sehen wir danach weiter. Wenn nein, dann hab ich nix verloren, weil in Elternzeit. Da steht dann auch im Lebenslauf nur "Elternzeit"
Freu mich über Erfahrungswerte, Input, Ideen...?