Wie soll denn ein Nachweis über eine durchgemachte Masernerkrankung zu erbringen sein? Eine schriftliche Erklärung der Eltern darüber wird wohl kaum ausreichen, und auf Unterlagen von z. B. Anfang der 1970er Jahre praktizierender Kinderärzte wird sich nicht mehr zurückgreifen lassen.
Na, über den Titer halt.