Die Begründung des BAG ist ja, dass eine Abmahnung ausgereicht hätte. Die außerordentliche fristlose Kündigung ist das so genannte "letzte Mittel". Hm.
Grobe Beleidigungen können an sich schon ein Kündigungsgrund sein. Von daher finde ich das Urteil auch eher zweifelhaft. Mal schauen, wie die Urteilsbegründung im Einzelnen aussieht.