Wann ist ein Kinderwagen ein Kindewagen?

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  • moin,


    mich interessiert eure Meinung. Ich bin jetzt schon diverse Male Bahn/Bus gefahren mit dem Ulfbo (ein faltbarer Bollerwagen) oder dem Fahrradanhänger (Kidcar Bikebuggy) jeweils zum Transport meiner Kinder eingesetzt. Nun ist es ja so, das die meisten Verkehrsverbünde, Kinderwagen kostenlos transportieren. Bzw. sogar alles kostenlos transportieren, was eine andere Form des Gehens darstellt (Rollstühle, Roller, Inliner, Laufräder, Kinderwagen usw.).


    Nun habe ich zweimal auf einer Strecke der Nordwestbahn einen Schaffner (denselben) erwischt, der der Meinung war ich müßte für den Ulfbo und jetzt eben auch für den Fahrradanhänger ein Fahrradticket kaufen. Auf meinen Einwand hin, das ich für einen Zwillingsjogger ja auch nicht bezahlen muss und es für diese ja auch eine Fahrraddeichsel gäbe, man also aus dem Kinderwagen einen Hänger macht. Meinte er, er wäre ja selbst Vater und sowas würde es überhaupt nicht geben. Kool Stride und TFK bieten sowas z.b. an. Aber das wollte er gar nicht hören. Beim letzten mal hat er mir gedroht, wenn ich die 5€ für den Ulfbo nicht zahle kann ich am nächsten Bahnof aussteigen, diesmal wollte er uns (wir waren zwei Frauen, 7 Kinder und zwei Fahrradanhänger) jedem ein Ticket wegen schwarzfahren geben. Eine andere mitreisende Dame hat dann auch noch auf ihn eingeredet und dann ist er einfach gegangen, ohne das wir ein Ticket kaufen mussten oder einen Strafzettel bekamen.


    Ich finde das total unverschämt, denn den Ulfbo kann man ja überhaupt nicht am Fahrrad anbringen und den Fahrradanhänger kann man auch nur mit entsprechendem Zubehör am Fahrrad anbringen (welches ich natürlich gar nicht dabei hatte, wozu auch, ein Fahrrad hatte ich ja auch nicht mit). Der Kidcar Bikebuggy ist auch nicht größer als ein TKF-Zwillingsjogger, sind beide gleich breit/lang.


    Also wie würdet ihr einen Kinderwagen definieren? Das ist wohl das Problem, das die Bahn keine eindeutige Regelung hat, wie ein Kindewagen auszusehen hat.


    Ich denke ja: 3 bis 4 Räder, einen Sitzplatz für jedes Kind, eine Bremse und ein Griff, macht aus einem Gefährt einen Kinderwagen.



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    Was mich ja nun auch interessieren würde, zahlt man für einen Krippenwagen dann auch extra? Der ist ja auch kein handelsüblicher Kinderwagen. Vorrausgesetzt der passt überhaupt in die Bahn. Oder zahlt jemand für einen Kinderwagen, wenn er ihn als Gepäckesel einsetzt und gar kein Kind mit hat, auch extra? Oder jemand der einen Kinderwagen für Hunde hat? Oder brauchen die nicht zahlen, weil es ja wie ein Kinderwagen aussieht?

  • Ein Kinderwagen ist für mich ein Wagen (egal welcher), der dafür vorgesehen ist, Kinder zu transportieren. Und an deiner Stelle würde ich mich beschweren! Das geht ja gar nicht, was der da macht.

    You never forget a person who came to you with a torch in the dark.

  • finde ich völlig jenseits. geht gar nicht. ist hier auch nicht üblich. anhänger und ulfbo wären hier kostenlos.


    und der ulfbo, der könnt doch auch einfach mit gepäck beladen sein, und die koffer darf man ja auch kostenlos mitnehmen.


    ein einziges mal bin ich aus einem bus herauskomplimentiert worden, und da hatte ich zwei stühle dabei, und der gatte einen tisch (tisch konnte ich verstehen, stühle nicht)

    mit elfchen 04/09 und minielfchen 03/12


    quand ta thèse te pousse à bout et que tu veux tout arrêter kannste vergessen.


    #rose 49,7

  • Dem schließe ich mich ganz klar an. Ich würde schriftlich einfordern, dass du damit fahren darfst. Und das immer mitführen, damit ein Schaffner, der keine Ahnung hat, nichts von dir verlangen kann.

  • Völlig OT: Hier wurde mal eine Frau mit einem Säugling unter 1 Jahr aus dem Zug geworfen, weil sie im Zug gestillt hatte. Der Schaffner hat behauptet, das dürfe sie nicht und hat die Polizei gerufen. Die haben ihn dann wohl rund gemacht:cool:


    Was ich damit sagen will: auch wenn sie vielleicht so tun, können Schaffner sehr wohl im Unrecht sein. Frag also mal bei der Bahn nach:)

  • Paragraph 1: Der Schaffner hat immer Recht!
    Paragraph 2: Sollte er einmal nicht im Recht sein tritt Paragraph 1 in Kraft!
    Paragraph 3: Du sollst nie von Schaffnern erwarten, dass sie logisch denken wollen. Viele tun das - die anderen... siehe Paragraph 1!


    Mein Mann hat vor Jahren seine Jahreskarte zum Schutz vor unserem sabbernden, alles anknabberndem Kleinkind laminiert. Die Schaffner im ICE hat das nie interessiert. Ein Schaffner in der Regionalbahn wollte die Jahreskarte (mit Lichtbild und aufgedruckter Gültigkeitsdauer, bezahlt per Bankeinzug!) unbedingt zwicken. weil das nicht ging hat er ein Schwarzfahrerticket ausgestellt. Alle versuche die Bahn zur Rücknahme zu bewegen schlugen fehl. Die haben sich sowas von hinter ihren Mitarbeiter gestellt. Eine laminierte Fahrkarte ist eine unkenntlich gemachte Karte! Das hat uns 70 Euro gekostet (40 Euro Schwarzfahren, mit gültiger, bezahlter Karte! + 30 Euro für eine Ersatzkarte, damit der gnädige Herr was zum zwicken hat) Die haben sich nichtmal auf den Deal eingelassen nur eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen, da die Karte ja nachweislich bezahlt war - die fahrt mit einer ungültig gemachten Fahrkarte (eine laminierte Karte könnte ja gefälscht sein) ist eine Schwarzfahrt. Punkt.


    Möglicherweise hätte ein Rechtsanwalt da was machen können, aber wenn der auch nicht durchgekommen wäre, dann wären die Kosten sehr viel höher gewesen.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

    • Offizieller Beitrag

    bei der österreichischen bahn muss man für ein fahrrad ein fahrradticket lösen, kostet so um die 5 euro, egal wie weit man fährt.


    in den öffis in wien muss man für alles, was gröser als 1m³ ist eine halbpreiskarte lösen, auch für fahrrad. für kinderwagen nicht, aber ich glaube, einen ulfbo oder fahrradanhänger ohne fahrrad müsste man auch extra zahlen.


    ich komm immer mehr drauf, dass österreich einfach unverschämt teuer ist.

  • ne, Fahrkarten Laminieren ist definitiv nicht erlaubt, weil auch das Material des Fahrscheins ein Echtheitszeichen ist. Wenn man die Karte laminiert kann man das nichtmehr prüfen. Ich kenn das Problem mit Semestertickets in dieversen Verkehrsverbünden. Das muss man im ertsen Semester immer wieder sehr deutlich sagen. Also ein Anwalt hätt da sicher nichts gebracht. Aber was ich ja erwartet hätte, wäre etwas mehr Kulanz in urem Fall 8I


    Zum Thema, Ich seh das mit den Kinderwagen genauso. Alles was zum Kindertransport genutzt wird ist auch ein "Kinderwagen". Solange man das Gefährt ohne Hilfe und große Umstände rein und raus bekommt und es keine Fluchtwege versperrt weils so sperrig ist (ulfbo? Ich kenn die Dinger nicht). Das sind übrigends auch die Regulierungen für Gepäck, deswegen sind Tisch und Stühle wohl auch nicht ok gewesen (ich hatte da auch schon den einen oder anderen zweifelhaften Ikeaausflug #pfeif ).
    Wir nutzen unseren Fahrradanhänger auch zusätzlich als Kinderwagen und er ist sogar extraso konfiguriert (hat eine zusätzliche Schiebestange und zwei Zusatzräder für vorn im Buggybetrieb).Wegen dem Schaffner würde ich auch Beschwerde einlegen und es im Zweifelsfall drauf ankommen lassen, dass er eben die Polizei ruft. Also freiwillig würd ich auch im nächsten Bahnhof nicht aussteigen.


    Soweit ich weiß, gilt Stillen auch nicht als Erregung Öffentlichen Ärgenisses. Sachen gibts, manman. Ich habe zum Glück bisher nur nette Stillgeschichten im Zug erlebt (also abgesehen von pikiert dreinschauenden alten Damen). Ich durfte einmal, weils so voll war (ich hatte schon Platz, aber alle anderen Plätze waren eben auch besetzt), in die Erste Klasse weil wir da zum Stillen mehr Ruhe hatten. Aber ich glaube blöde Schaffner gibts immer

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es zum Transport von Kindern genutzt wird, ist ein Vehikel ein Kinderwagen. Und wenn das ein Bollerwagen ist, oder ein Fahrradanhänger oder oder oder.
    Und wenn es Räder dran hat, oder Kufen, oder auf einem Luftkissen fährt. Das ist doch vollkommen wurscht.


    Ich würd' bei allen Unverschämtheiten, inklusive der Nummer mit der laminierten Fahrkarte, echt richtig Rabatz machen, zur Presse latschen und so, wenn die sich querstellen. Das geht ja mal gaaaar nicht! :evil:

  • Wir haben selbst den ulfbo und ich find den im Vergleich zu einem KiWa schon recht groß, ehrlich gesagt:o. Aber da er ja vorwiegend zum Transport von Kindern gedacht ist, hätte ich auch gedacht, dass er als KiWa durch geht.

  • Also ein Fahrradanhänger wie Charot geht hier als Kinderwagen durch. Ein Ulfbo kann ich nicht sagen, weil den hier eher die wenigsten bis keienr besitzt. Hier dürfen sogar diese riesigen Elektrorollis die halbe Autos sind ohne zusätzliche Fahrkarte in Bus udn Bahn. Ich denke da ist das beim Ulfbo genauso.


    Ich hätte auch die Verkehrsbetriebe angeschrieben.


    Ich mache das regelmäßig einmal im Frühjhr um mich über einen anmaßenden Busfahrer zu beschweren, danach scheint es wieder en Rundmail zu geben mit dem text: unsere fahrgäste dürfen barfuß die ÖNV benutzen.....

  • aber sie hat ihn doch als buggy genutzt und nicht als gespann mit fahrrad.
    im grunde ist es ein zwillingswagen in etwas anderer form.


    ich denke, dass jegliche zur beförderung von kindern gedachte fahrzeuge/kinderwagen/anhänger eben nichts kosten sollten, denn für kinder bis zu einem gewissen alter zahlt man auch nichts und diese nutzen dann auch noch einen sitzplatz. versteht ihr was ich meine?

  • Manchmal haben die einfach Langeweile.
    Ich war mal mit drei Kindern unter drei im Bus, hatte eines im Tuch, eines im Buggy und eines fuhr das winzige Puky-Laufrad. Die Kinder saßen, das Laufrad hatte ich auf den Buggy gelegt und verhakt, es nahm also null Platz weg. Der Kontrolleur wollte mich mit allen drei Kindern durch den vollen Bus nach vorne zum Fahrer schicken, um ein Zusatzticket für das Laufrädchen (!) zu kaufen.
    Lange Diskussion, da ich das ziemlich lächerlich fand. Eine ältere Dame überreichte uns dann eine Plastiktüte und meinte: "Stecken Sie das Rädchen dort rein, für eine Tüte werden Sie sicher keine 2 Euro zahlen müssen, so bescheuert kann nicht mal der Kerl hier sein."


    Auf einer anderen Fahrt mit dem Zug hatten wir mal Freude mit einem kleinen Hund: Ich fuhr mit einer Freundin zum Züchter um ihren kleinen Welpen (Dackel, also winzig!) abzuholen. Für Kleinsthunde gilt, dass sie umsonst fahren, solange sie in einer Tasche transportiert werden. Die erste Schaffnerin kam, Hund wurde wach, sie war ganz begeistert, wollte mal knuddeln und meinte, wir könnten ihn ruhig auch rausnehmen. Der zweite Schaffner sah, dass die Tasche geöffnet war - der Hund saß drin, wurde nur durch die Öffnung gekrault, damit er ruhig war - und wollte für den Umstand "Tasche offen" ein Kinderticket kassieren, wodurch das Hundchen teurer gefahren wäre, als wir mit unseren Spartickets zusammen.
    Hat meine Freundin natürlich nicht gezahlt, nach einer Diskussion mit Kollegen musste sie es auch nicht mehr. #hammer

    Es gibt überall auch Gutes in der Welt.
    Selbst RTL hat Ninja Warrior!

  • Zur Ausgangsfrage: Ich fänd es angemessen, wenn man für das Gefährt das Fahrradanhängerticket kaufen muss, wenn man ein Fahrrad dabei hat und das Ding auch daran angebracht war, um damit zum Bahnhof/Haltestelle zu kommen usw.


    In diesem Fall muss ich aber nur EIN Fahrradtickt kaufen, für das gesamte Gespann. Pro Fahrrad ein Ticket, egal ob ein Anhänger dranhängt oder nicht. Oder andersherum: Der Anhänger fährt immer umsonst mit - entweder über mein Ticket oder über das Fahrradticket.