moin,
mich interessiert eure Meinung. Ich bin jetzt schon diverse Male Bahn/Bus gefahren mit dem Ulfbo (ein faltbarer Bollerwagen) oder dem Fahrradanhänger (Kidcar Bikebuggy) jeweils zum Transport meiner Kinder eingesetzt. Nun ist es ja so, das die meisten Verkehrsverbünde, Kinderwagen kostenlos transportieren. Bzw. sogar alles kostenlos transportieren, was eine andere Form des Gehens darstellt (Rollstühle, Roller, Inliner, Laufräder, Kinderwagen usw.).
Nun habe ich zweimal auf einer Strecke der Nordwestbahn einen Schaffner (denselben) erwischt, der der Meinung war ich müßte für den Ulfbo und jetzt eben auch für den Fahrradanhänger ein Fahrradticket kaufen. Auf meinen Einwand hin, das ich für einen Zwillingsjogger ja auch nicht bezahlen muss und es für diese ja auch eine Fahrraddeichsel gäbe, man also aus dem Kinderwagen einen Hänger macht. Meinte er, er wäre ja selbst Vater und sowas würde es überhaupt nicht geben. Kool Stride und TFK bieten sowas z.b. an. Aber das wollte er gar nicht hören. Beim letzten mal hat er mir gedroht, wenn ich die 5€ für den Ulfbo nicht zahle kann ich am nächsten Bahnof aussteigen, diesmal wollte er uns (wir waren zwei Frauen, 7 Kinder und zwei Fahrradanhänger) jedem ein Ticket wegen schwarzfahren geben. Eine andere mitreisende Dame hat dann auch noch auf ihn eingeredet und dann ist er einfach gegangen, ohne das wir ein Ticket kaufen mussten oder einen Strafzettel bekamen.
Ich finde das total unverschämt, denn den Ulfbo kann man ja überhaupt nicht am Fahrrad anbringen und den Fahrradanhänger kann man auch nur mit entsprechendem Zubehör am Fahrrad anbringen (welches ich natürlich gar nicht dabei hatte, wozu auch, ein Fahrrad hatte ich ja auch nicht mit). Der Kidcar Bikebuggy ist auch nicht größer als ein TKF-Zwillingsjogger, sind beide gleich breit/lang.
Also wie würdet ihr einen Kinderwagen definieren? Das ist wohl das Problem, das die Bahn keine eindeutige Regelung hat, wie ein Kindewagen auszusehen hat.
Ich denke ja: 3 bis 4 Räder, einen Sitzplatz für jedes Kind, eine Bremse und ein Griff, macht aus einem Gefährt einen Kinderwagen.
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Was mich ja nun auch interessieren würde, zahlt man für einen Krippenwagen dann auch extra? Der ist ja auch kein handelsüblicher Kinderwagen. Vorrausgesetzt der passt überhaupt in die Bahn. Oder zahlt jemand für einen Kinderwagen, wenn er ihn als Gepäckesel einsetzt und gar kein Kind mit hat, auch extra? Oder jemand der einen Kinderwagen für Hunde hat? Oder brauchen die nicht zahlen, weil es ja wie ein Kinderwagen aussieht?