Läuseverdacht oder krank, muss die Kita/der kiga das Kind nehmen?

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • öhm ja. Ich denke auch unsere Erzieher erkennen das sicherlich allesamt. Ich für mich kann das leider oder gott sei dank nicht sagen ob ich das kann weil ich noch nie Läuse selber gesehen habe. Ich hatte nur als Kind selber einmal welche, meine Lütten waren bislang verschont, daher hab ich ehrlich gesagt keine Ahnung wie genau man das sieht oder untersuchen muss. Und auch null Ahnung von der Behandlung. Ich erinnere mich schwach, dass wir damals als Kinder ziemlich ekliges Shampoo auf dem Kopf bekam und auch daran dass meine mama fürchterlich geflucht hat als sie sämtliche Textilien bearbeitet hat, waschen, einfrieren, Bürsten enthaaren, teils entsorgen.

    Und wie ist dass dann mit der Behandlung? Muss man nicht schon Läusefrei sein um wieder umgangstauglich zu sein? Und ist man Läusefrei nach einer behandlung?

    Schau mal hier:
    http://www.pediculosis-gesellschaft.de/

  • Echt, eine Erzieherin darf nicht näher nachschauen? OK, das mit Lampe und Stuhl ist vielleicht extrem, das wäre ja schon unangenehm für das Kind - aber wenn ich bei einem Kind etwas hab krabbeln sehen oder dachte, das könnten Nissen sein, dann habe ich das Kind immer gebeten ob ich mal in seinen Haaren etwas gucken darf.


    Soweit ich weiß, dürfen sie das nicht, also gezielt, mit Hilfsmitteln. Finde ich aber auch sinnvoll. Bei Verdacht mal drüberschauen ist ja was anderes. Eine Diagnose wird von den Erzieherinnen ja sowieso nicht gestellt.

  • Danke für die vielen Infos, für mich in jedem Fall sehr lehrreich. Und was empfehlen die Raben nun für morgen? Wenn ein Attest kommt, klar ist das Thema erledigt wobei..also habe ich richtig verstanden, shampoo krams drauf, zum Doc, alles tot=Attest. Funktioniert theoretisch also an einem Tag? Falls aber kein Attest morgen mitgewandert kommt würdet ihr das Kind aber in keinem Fall annehmen ohne mal genau auf den Kopf zu schauen?

    Glück kann man nicht kaufen, Glück wird geboren

  • Das Attest bestätigt auch nur, dass man beim Arzt war und sich ein Rezept abgeholt hat. Ob die Behandlung sorgfältig durchgeführt wurde und auch wiederholt wird ist nochmal eine andere Sache. Unser Kindergarten hat auch keins verlangt, allerdings eine von den Eltern unterschriebene Bestätigung (war ein Formbrief vom Gesundheitsamt), dass die Behandlung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

    Alle anderen Eltern der betroffenen Gruppe haben denselben Formbrief bekommen und mussten unterschreiben, dass sie ihr Kind untersucht (nass auskämmen mit Läusekamm) und nichts (oder doch was und behandelt) gefunden haben. Kinder ohne die entsprechende Bestätigung wurden am Folgetag zurückgewiesen. Das Problem ist ja auch, dass man die Verbreitung eindämmen muss.

  • ne ich meien ein Attest in dem steht, dass das Kind Läusefrei ist. Nicht eins in dem steht, dass es da war oder so. Sowas gibts doch, genauso wie nach diversen Erkrankungen ist hier üblich, dass mein ein Attest ausstellen lässt, in dem steht, das kind hat dies und das eben nicht (mehr)

    Glück kann man nicht kaufen, Glück wird geboren

  • Das Attest ist nicht unbedingt aussagekräftig, auch da in der eigenen Gruppe erlebt: Ein Junge hatte DEFINITIV Läuse, wir haben die Mutter also zum Arzt geschickt und um Behandlung gebeten.
    Kind am nächsten Tag wieder da, mit Attest, aber auch DEFINITIV mit Krabbelgetier im Haar.
    Die Mutter hat gesagt, doch die war beim Arzt - wir dürften da auch anrufen. Und der Arzt meinte dann, da sei er sich jetzt nicht sicher, ob der A. oder sein Brunder B. (ein Jahr jüger) da gewesen wären, aber der Junge, den er untersucht hätte, der hätte keine Läuse gehabt.
    A hatte Läuse, wir haben ihn dann wieder heimgeschickt, da kann mir die Mutter 3 Atteste geben, wenn ich sehe das es krabbelt, bleibt das Kind nicht in der Kita und sitzt auch bis zum Abholen mit Beschäftigung getrennt von den Anderen.
    Nicht als Strafe für das kind sondern als Infektionsschutz, im Büro mit Puzzle, Büchern etc.......

    Gruß, gaagii

    --------------------------------------------------
    Wenn ich mir einen Krankenwagen im Ballettröckchen tätowieren lasse, habe ich Tatütatatütütattoo! #blume
    --------------------------------------------------
    .png

  • WHAAAAAAAAT???? Ui das ist mal ne Hausnummer. Ok betreffendes Kind ist Einzelkind aber daran, dass man theoretisch jeden zum Doc schleppen kann daran habe ich noch gar nicht gedacht. Also dann doch eher annahme nach abgesprochener Untersuchung des Kopfes durch das Personal? Ui ich bin gerade echt baff.

    Glück kann man nicht kaufen, Glück wird geboren

  • Ich würde morgen früh beim Gesundheitsamt anrufen und mich dort informieren.
    Die Länder dürfen eigene Vorschriften erlassen wie die Verbreitung von Läusen bekämpft wird.
    Da kenn ich mich so gar nicht aus.

    Auf Nachschauen dürft ihr nicht bestehen, das ist absolutes no go, Erzieherinnen sind dafür gar nicht qualifiziert.
    Man kann höchsten die Eltern um Erlaubnis bitten und ihnen, wenn sie mitmachen die Läuse zeigen.

    Läuse sind nicht mehr im Infektionsschutzgesetzt gelistet.
    Wurde im November bei meiner letzten Belehrung so gesagt und ich konnte eben beim Nachlesen auch nichts finden.
    Es ist kein Attest mehr erforderlich und eine Behandlung reicht aus.
    Also nichtmal einen Tag zu Hause bleiben....

    Wir geben, wenn es in unserer Einrichtung aktuell ist, jedem Kind einen Brief und eine Info Broschüre in Muttersprache mit nach Hause. Wenn die Eltern wissen wie sie richtig behandeln müssen klappt das richtig gut bei uns.

  • Läuse sind nicht mehr im Infektionsschutzgesetzt gelistet.

    Ich habe folgende Stelle im Infektionsschutzgesetz gefunden:

    Zitat

    § 34 Abs. 5 Satz 2

    Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes

    (1) Personen, die an (....)

    erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen in den in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Satz 1 gilt entsprechend für die in der Gemeinschaftseinrichtung Betreuten mit der Maßgabe, dass sie die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen.

    Liebe Grüße von nivanna

    Einmal editiert, zuletzt von nivanna (18. März 2014 um 22:59)

  • *nochmal lesen geh*
    Ich hatte nach Läusen gesucht und §33 und §34 gelesen, aber das ist mir wohl durch gewitscht.
    Jetzt müsste ich nur nochmal in mich gehen, warum unsre HWL das mit den Läusen gesagt hat und warum wir Kinder mit (behandelten) Läusen annehmen... #yoga

  • Sehr beruhigend zu wissen!
    Ich muss da echt mal ganz genau nachhaken warum wir das nicht mehr so handhaben.
    Sry, dass ich hier Mist erzählt hab, aber wenigstens weiß ich es jetzt besser #schäm

    Ich hoffe sehr, dass das morgen nicht all zu blöd für das Kind läuft.
    Aber ohne Bescheinigung würd ich mit der Gesetzesgrundlage Eltern mit Kind wieder heimschicken.

  • Googelt mal nach den Info-Blättern zu den jeweiligen Krankheiten eures jeweiligen Gesundheitsamtes. Die sind detaillierter als das Infektionsschutzgesetz. Die der Stadt Bonn sind ganz gut und übersichtlich strukturiert, finde ich.

    Dort gibt es 2 Atteste:
    - Attest 1: der "normale" Fall: Familie bestätigt mit Unterschrift, dass sie mit der Lausbehandlung vorschriftsmäßig begonnen hat. DAnn darf das Kind am nächsten Tag wieder kommen. (Die Behandlung muss dann natürlich auch vorschriftsgemäß abgeschlossen werden, also noch mal nachbehandelt, je nach Mittel).
    - Attest 2: bei wiederkehrendem Auftreten von Läusen (oder einem Fall wie eurem): Attest vom Arzt

    Bei uns muss man Läuse übrigens auch beim Gesundheitsamt melden. Wir hatten neulich einen Fall - betraf aber nur ein Kind und war noch ganz am Anfang. Da hab ich angerufen beim Gesundheitsamt, gemeldet, sie hat gefragt, ob wir alle entsprechenden Maßnahmen getroffen haben und das wars dann. Wir hatten schnell reagiert - ansonsten hätte sie uns zu den weiteren Schritten beraten.

    Wir haben übrigens in der Kita eine Einverständniserklärung unterschrieben, dass die Erzieher beim Verdacht auf Läuse den Kopf unseres Kindes untersuchen dürfen.

  • Läuse sind in Berlin meldepflichtig....

    Ein Verdacht muss ärztlich abgeklärt werden.
    Tritt in der Kita ein läusebefall auf, dann sind einige Dinge zu tun. Erzieherinnen würden sich hüten, Läuse zu schreien, wo keine sind

    Sämtliche kitatextilien, die in Kontakt mit kinderköpfen kommen müssen gewaschen werden oder für sechs Wochen in Quarantäne (das Puppenzimmer sieht dann immer total traurig aus, mit den nackten Puppen und ohne kuscheltiere usw.)
    Für die Eltern gibt es elternbriefe mit - gesondert - die Eltern wo ein begründeter Verdacht besteht und die Eltern, wo auf läusebefall in der Kita hingewiesen wird.
    Alle Köpfe sollten durchgesucht werden - auch die der Erzieherinnen....


    Leslie

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Es gibt im übrigen auch Kinderärzte, die Kinder sichten, Läuse feststellen, Lausfrei Attest aushändigen mit Behandlungsempfehlung.
    Ob dann tatsächlich behandelt wird, wissen nur die Eltern. So kamen bei uns immer wieder verlauste Kinder in die Einrichtung.
    In der Schule gibt es einen Infobrief an alle Eltern und für die Betroffenen die von mangobaum erwähnten Atteste.
    Das funktioniert besser.

    Wenn Smileys fehlen, kommt's von tapatalk!
    #sorry

  • Sämtliche kitatextilien, die in Kontakt mit kinderköpfen kommen müssen gewaschen werden oder für sechs Wochen in Quarantäne (das Puppenzimmer sieht dann immer total traurig aus, mit den nackten Puppen und ohne kuscheltiere usw.)

    Leslie, ich glaube, 6 Wochen gilt für Krätze, bei Läuse genügen mindestens 3 Tage in Plastik. Oder waschen bei mindestens 60 Grad.


    Hier noch mal auszugsweise aus dem Info-Schreiben des Gesundheitsamts Berlin:

    "Die Rückmeldungen der Eltern zur durchgeführten Behandlung sollten registriert werden. Kinder, die in den ersten 3 Tagen nach Bekanntwerden des Kopflausbefalls keine elterliche Rückmeldung vorgelegt haben, sollten durch sachkundiges Personal oder Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes untersucht werden. Das Einverständnis der Eltern muss nicht eingeholt werden.

    Übertragung:
    Kopfläuse können weder springen noch fliegen. Sie werden in der Regel bei direktem Haar-zu- Haar-Kontakt übertragen; der indirekte Weg über gemeinsam benutzte Kämme, Bürsten und Textilien ist eher die Aus-nahme. Kopfläuse müssen alle 2-3 Stunden Blut saugen, sonst trocknen sie aus und verenden spätestens nach 55 Stunden.

    Durchzuführende Maßnahmen:
    Feststellung des Befalls
    Die Haare Ihres Kindes sind gründlich auf das Vorhandensein von Kopfläusen zu untersuchen. Dazu emp-fiehlt es sich, das Haar mit Wasser (und ggf. Pflegespülung) anzufeuchten und bei guten Lichtverhältnissen systematisch mit einem Läuse- bzw. Nissenkamm (vorzugsweise aus Metall) durchzukämmen. Es werden die lebenden Läuse bzw. die Nissen gefunden. Sie zeigen an, dass auf diesem Kopf Läuse waren oder noch sind. Beweisend für einen Kopflausbefall ist das Auffinden lebender Läuse.

    Hygienemaßnahmen im Haushalt, wie das Waschen der Leib- und Bettwäsche bei mindestens 60°C. Sonstige hitzeempfindliche Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein könnten, sind durch abschließen in einem Plastiksack für 3 Tage zu entlausen."

  • Normalerweise schreibt der Arzt ein Läusemittel auf und drückt gleichzeitig den Wisch für Kiga oder Schule in die Hand...

    Bei uns dto. Ich bin mit Kind in die Arztpraxis und habe von der Helferin Rezept + Bescheinigung ausgehändigt bekommen. Außerdem hat sie nachgefragt, ob ich mich mit Läusen auskenne oder noch weitere Infos benötige. Auf den Kinderkopf hat keiner geschaut.

  • Wichtig finde ich, dass man derart pikierten Mamas klar macht, das ein Kopflausbefall NICHTS mit mangelnder Hygiene zu tun hat.

    Manche schämen sich und verschließen deshalb die Augen oder werden aggressiv. Was nicht sein kann und darf das ist halt dann einfach nicht.

    Auf Kopflaus.ch findet man gut aufbereitete Vorgehensweisen und Informationen, damit die Kopflaus ihren schrecken verliert.

    Ich habe aus der Erzählung den Eindruck, dass diese Mama sich persönlich angegriffen fühlt und leider schlecht bis gar nicht über Kopfläuse informiert ist - das könntet ihr nachholen.

    Bei uns schickt übrigens jede Betreuungsperson ein krankes/ verlaustes Kind wieder heim. Nicht nur die Gruppenleitung. Bei schweren Fällen wird natürlich die komplette Hierarchieleiter ausgenutzt - ohne Erfolg!

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Die Mutter hat gesagt, doch die war beim Arzt - wir dürften da auch anrufen. Und der Arzt meinte dann, da sei er sich jetzt nicht sicher, ob der A. oder sein Brunder B. (ein Jahr jüger) da gewesen wären, aber der Junge, den er untersucht hätte, der hätte keine Läuse gehabt.

    Unfassbar, da tun sich für mich ja ganz neue Abgründe der Egozentrik auf... 8I  

    Es gibt im übrigen auch Kinderärzte, die Kinder sichten, Läuse feststellen, Lausfrei Attest aushändigen mit Behandlungsempfehlung.
    Ob dann tatsächlich behandelt wird, wissen nur die Eltern.

    Das wäre auch meine Befürchtung... Dürfen die Ärzte das eigentlich?

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

  • Unfassbar, da tun sich für mich ja ganz neue Abgründe der Egozentrik auf... 8I  

    Das wäre auch meine Befürchtung... Dürfen die Ärzte das eigentlich?


    Unser KiA läßt die Eltern zweimal antanzen und kontrolliert den erfolg der ersten und auch der der zweiten Behandlung.

    Ein Attest stellt er nicht ohne Untersuchung aus. Er sagt, er macht sich nicht der Urkundenfälschung schuldig, bloß weil die Eltern ihre Kinder nicht daheim lassen wollen.

    Ich weiß aber nicht, wie die anderen Ärzte das so händeln.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)