Darf die Schule ein ärztliches Läuse-Attest verlangen?

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  • Unsere Schule hat ein echtes Läuse-Problem, das sie seit Jahren nicht in den Griff bekommt.


    Der Grund liegt in meinen Augen u.a. auch daran, dass die Schule ein ärtzliches Attest über Läusefreiheit verlangt, solange dürfe das Kind die Schule nicht besuchen. Beschlossen auf irgendeiner Schulkonferenz aus dem Jahre 2007


    Also, was machen nun die Eltern? Bingo, sie verschweigen die Läuse und behandeln das Kind (wenn überhaupt) still und heimlich.
    So und nun, ich war mal wieder so ehrlich und habe unseren Befall der Schule gemeldet, samt der Info, dass mein Kind behandelt wurde und bekomme trotzdem prompt die Aufforderung nach einem Attest.
    Schon beim letzten Mal hat sich unser KiA sehr über das Attest gewundert, er hielt es für nicht notwendig, hat aber trotzdem erstellt.


    So langsam ärgere ich mich. Ich weigere mich, mit meinem gesunden und läusefreien Kind zum Arzt zu gehen, einen halben Tag Arbeitszeit zu opfern und nur damit sie 2 Wochen später wieder Läuse hat. Weil andere Eltern eben nichts melden.


    Ist so ein Attest überhaupt rechtens?
    Was passiert, wenn ich nichts einreiche? Wird mein Kind von der Schule gewiesen?

  • Hier wird es auch verlangt.
    Und wenn immer wieder Läuse in der Schule auftreten,dann kommt oft jemand vom Gesundheitsamt vorbei und schaut bei den Kindern nach. Wird was entdeckt, müssen die Eltern das Kind sofort holen und erst nach Attest darf dann wieder die Schule betreten werden.


    Ich habe einmal die Einverständnis Erklärung,dass der Kopf meines Kindes untersucht wird ,nicht gegeben. Soll ja nicht jeder mein Kind befummeln...Ich musste dann auch mit Attest die Läusefreiheit bestätigen und extra zum Arzt fahren..

    Unsichtbar





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  • Hier wird es auch verlangt.
    Und wenn immer wieder Läuse in der Schule auftreten,dann kommt oft jemand vom Gesundheitsamt vorbei und schaut bei den Kindern nach. Wird was entdeckt, müssen die Eltern das Kind sofort holen und erst nach Attest darf dann wieder die Schule betreten werden.


    Das finde ich auch ok. Nur habe ich das hier in unseren 3 Schuljahren und mit mehr oder weniger ständigem Läusebefall noch nicht erlebt. Es müssen alle Kinder auf einmal kontrolliert werden. Alles andere macht keinen Sinn.


    Diese Attestpflicht für denjenigen, der meldet, sorgt doch nur dafür, dass die Dunkelziffer steigt. Komplett kontraproduktiv.

  • Ich kann dir nur empfeheln da mal beim Gesudnheitsamt vorzusprechen.


    Als meine beiden Großen in die Schule kamen, hatten wir auch ein massives Problem im 2.Jahr. Ich hatte nach 2 Wochen sowas von die Schnauze voll, meine Kinder jeden Tag kontrolliert behandelt, extra noch nen Tag zu Hause gelassen (Nyda usw. waren noch nicht aufm MArkt, es gab nur Goldgeist oder du hast selber tief in die Tasche gegriffen um sowas ähnliches zu kaufen) um dann sofort wieder die Viecher zu hause zu haben.
    Ich bin dann zum Direktor udn habe ihm mitgeteilt: Sollte er das Problem nicht in den Griff bekommen, informiere ich das Gesundheitsmat, weil ich auch meinem Chef nicht länger erklären kann, wieso ich grad permanent mal nen Tag arbeite und plötzlich wieder kind krank habe.


    Das hat gewirkt. Ab da wurde rigeros durchgegriffen, es kam jemand vom Gesundheitsamt, die betroffenen Kinder mußten abgeholt werden und bevor sie wieder zur Schule durften, mußten sie zum Gesundheitsamt um ein Attest zu bekommen.

  • Bei uns hat es gereicht, den Zettel auszufüllen und zu unterschreiben, der dem Nyda beiliegt. Normalerweise ist das Kind ja nach der Behandlung läusefrei und nicht mehr ansteckend.


    Einer Attestpflicht würde ich mich wohl auch verweigern und lieber gar nichts sagen. Das ist doch totaler Quatsch. Da ist es doch besser, alle Freundinnen anzurufen, damit dort auch geschaut wird.


    Das hört sich ja grauenhaft an, dass die das über Jahre schon nicht in den Griff kriegen. Muss das Gesundheitsamt bei Läusebefall nicht sowieso informiert werden? Die sollten doch also darüber Bescheid wissen - und tun nichts?

  • Danke, ich glaube so mache ich das auch.


    Ich unterschreibe einen Wisch, dass mein Kind mit einem zugelassenen Medikament behandelt wurde und sollte die Schule mach "mehr" verlangen, verlange ich im Gegenzug, dass das Gesundheitsamt eingeschaltet wird.


    Langsam habe ich echt die Faxen dicke. Die ehrlichen werden bestraft und sonst passiert gar nichts.


    Edit: warum das Gesundheitsamt nicht reagiert, weiß ich nicht. Das wird meine erste Frage an die Schule sein. Ich habe den Verdacht, da wird gar nichts gemeldet, sondern die Verantwortung auf die Eltern (genauer gesagt, an die Dummen, die die Läuse melden) abgewälzt.

  • Ich hatte es hier schon mal erzählt. Meine Große hatte im Kindergarten Würmer. Ich hatte es auf unsere Katzen geschoben.


    Ich bin damit in der Einrichtung offen umgegangen und dann war richtig, richtig was los. Angeblich hatte in 17 Jahren noch NIE ein Kind Würmer in diesem Kindergarten... Uns wurde durch die Blume vermittelt, dass wir absolute Drecksschweine seien.


    Der Kinderarzt fragte dann, in welchem Kiga M. ist und teilte mir um neun Uhr morgens mit, dass an diesem Tag bereits etliche andere Kinder aus dem Kiga von ihm ein Wurmmittel bekommen hätten. Nicht ein einziges Elternteil - außer mir blödem Schaf - hat etwas gesagt.


    Mittlerweile bin ich mir sicher, dass sie sich die Würmer nicht von unseren Katzen, sondern auf der Kiga-Toilette geholt hat.


    Tja. Der Ehrliche ist der Dumme.


    Insofern bin ich da auch etwas traumatisiert.


    Aber beim ersten und einzigen Läusebefall, den wir an einem Sonntagabend festgestellt haben, konnte ich mich dann dennoch dazu durchringen, die Mutter der Freundin anzurufen, mit der meine Große am Vortag noch gespielt hatte. Die hatten das aber selbst schon festgestellt (und NICHT angerufen...).

  • Maja, das hört sich aber unschön an.


    Ich wusste auch gar nicht, dass Würmer meldepflichtig sind. Außerdem können die Kinder doch die Viecher ständig und überall holen. Hat auch mit "Dreckigsein" genauso wenig zu tun, wie Läuse mit ungewaschenen Haaren.
    Da finde ich die Reaktion in eurem Kindergarten ziemlich daneben.


    "In 17 Jahren keine Würmer erlebt". Wo leben die denn?

  • Ich unterschreibe einen Wisch, dass mein Kind mit einem zugelassenen Medikament behandelt wurde und sollte die Schule mach "mehr" verlangen, verlange ich im Gegenzug, dass das Gesundheitsamt eingeschaltet wird.


    genauso würde ich es machen. an unserer grundschule gibt es einen vordruck, der über diverse läuseschutz-tipps gibt und auf dem zu unterschreiben ist, dass man behandelt hat mit mittel x, die behandlung im vorgesehenen zeitraum wiederholen wird. das muss man unterschrieben abgeben.


    in heißen lausphasen gab's auch schon mal die richtlinie, dass bei befall ALLE familien unterschreiben müssen, dass sie den kopf des kindes untersucht haben.


    ich denke außerdem, vielen eltern ist das primär nicht mal so bewusst, dass das verschweigen zu dieser ansteckungsspirale führt. die denken, wenn sie behandelt haben, ist doch alles gut. aber dass die banknachbarin unwissend infiziert ist und zurückansteckt, haben nicht alle auf dem schirm.
    (weiß ich von mir, ich hatte auch mal so eine wochenende-übernachtungs-situation, erfuhr am folgetag, dass meine tochter am nachmittag davor mit einem betroffenen kind zusammen war. und es dauerte ein bisschen, bis bei mir durchsickerte, dass ich dann sehr wohl auch die ganze truppe von der abendübernachtung informieren muss, da ja evtl ...).


    abgesehen von allem anderen würde ich der klassenlehrerin oder besser noch der schulleitung sagen, was du vom prozedere hältst, welch sinnloser aufwand das ist, bzw. was der arzt dazu sagt und dass du vermutest, dass das mit zur verbreitung beiträgt. denen ist das schlicht nicht bewusst, behaupte ich mal, und sie denken, "attest" klingt professionell, das kann nur gut sein...

  • Unsere Grundschule untersucht e i n m a l p r o W o c h e jedes Kind auf Läuse. Mit Einverständnis der Eltern und es melden sich freiwillig immer Eltern zum Helfen. Die Schule schwört, dass sie seit Jahren keine Läuse mehr hatten.


    btw: Würmer sind nicht meldepflichtig (vom Gesundheitsamt) her, wohl aber Läuse. Die Kita kann jedoch intern fordern, dass ein Befall gemeldet wird und ein ärztliches Attest fordern. Wir hatten Würmer #augen haben immer den Befall in der Kita gemeldet, aber nicht jeder war so ehrlich. Als die Kita ein Attest forderte, hat mir die KiÄ einen Vogel gezeigt, weil man nach Einnahme des Mittels (Pyrcon) recht flott wurmfrei ist. Sie meinte, dass man am nächsten Tag in die Kita kann, aber ich habe lieber ein paar Tage gewartet.

    Studiosa mit Erstgeborenem 10/06 und Zweitsohn 4/11 - im Doppelpack machen sie doppelt Spaß!

  • Würmer sind nicht meldepflichtig. Und ob du sie dem Kiga mitteilst ist deine Entscheidung. Kind mit Vermox behandeln und gut ist. Zu Hause noch Bettwäsche wechseln und Unterwäsche waschen aber man steckt sich da nicht so einfach dran an. die viecher sind in der Regel als eier im Sandkasten und co. Kinder stopfen sich das in den Mund und schwupps hast du den Befall.
    So etwas diskutiere ich nicht mit dden Erzieherinnen, denen fehlt da die Kompetenz das einzuordnen. Ich würde es auch nicht an die grosse Glocke hängen um mein Kind nicht zu stigmatisieren.
    Läuse hatten wir in der Schule, wir sind bisher verschont geblieben. mal sehen wie lange noch.
    schoko

    Schokojunkie mit Töchtern (5/07 und7/09)

  • Ich bin so sauer.


    Heute hatte mein Kind einen von der Rektorin persönlich unterzeichneten Brief mitgebracht. Mit der Aufforderung nach einem Arztattest :stupid:


    Ich gehe morgen in die Schule und bin richtig kampflustig.


    Ich würde gern wissen, auf welcher Rechtsgrundlage ein Attest von mir verlangt wird und auf welcher Rechtsgrundlage mein Kind beim nicht vorlegen des Letzten von der Schule gewiesen wird.


    Ich habe mir extra ein Merkblatt des Gesundheitsministeriums ausgdruckt.
    Dort steht nämlich:


    "Erfolgt die Behandlung des Kopflausbefalls mit einem vom RKI empfohlenen Mittel
    unmittelbar und entsprechend den Angaben im Beipackzettel, können die
    betroffenen Kinder, je nach Befall, bereits am Tag nach der Erstbehandlung die
    Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen, wenn die Eltern mit dem Rückant-
    wortschreiben die korrekte Durchführung dieser Maßnahme bestätigen oder ein Arzt
    eine Weiterverbreitung der Kopfläuse mit hoher Sicherheit ausschließen kann."


    Ich habe eine schriftliche Erklärung abgegeben.


    Und vor allem will ich wissen, welche konkrete Schritte die Schule zur Eindämmung des Läusebefalls plant (außer Diskriminierug ehrlicher Eltern mit ihren zu dem Zeitpunkt bereits läusefreien Kindern) #motz

  • Noch keine Ergebnisse, da Termin bei der Schulleitung erst in 2 Tagen .


    Habe aber heute nochmal mit dem KiA gesprochen.
    Er führt grundsätzlich keine Läusekontrollen durch.
    Zumindest nicht bei Erstansteckung, lediglich nur wenn innerhalb kurzer Zeit erneute Ansteckung erfolgt ist.
    Was wohl normalerweise kaum der Fall ist.


    Ich verstehe immer weniger, warum die Schule diese Atteste verlangt.

  • Wenn ich überlege, wie schwer es ist, auf den Köpfen meiner (afrodeutschen) Kinder Läuse zu finden, da wäre eine Kinderarztpraxis zeitlich völlig überfordert. Zumindest solange noch nicht so viele Läuse da sind. Als mein Sohn damals Läuse hatte, hat mir seine Lehrerin gesagt, dass sie kein Attest verlangen dürfen, seitdem die kostenpflichtig sind.

  • Als ich noch mein letztes Attest in Frühjahr geholt habe, haben wir insgesamt ca. 1 Stunde in der Praxis verbracht.
    Und die arme Arzthelferin, die mein Kind durchsuchen musste, war sichtbar unglücklich darüber, dass wir sie dadurch von deutlich wichtigeren Sachen abhalten.

  • Bei uns reicht es auch, wenn die Eltern schriftlich bestätigen, dass das Kind läusefrei und behandelt ist.
    Wenn diese Bestätigung nicht vorliegt, wird das Kind sofort wieder nach Hause geschickt.
    Ich würde auch das Gesundheitsamt einschalten, wenn die Schule das Problem nicht in den Griff bekommt.
    Alle Kinder müssen untersucht werden, gleichzeitig möglichst. Das Gesundheitsamt macht das auch, das ist doch bei ständigem Befall sinnvoll.
    Hagendeel

  • Und wie war's bei der Schulleitung?


    Hier ist da nämlich auch gerade Thema. Die Läuse scheinen hier auch eine Runde nach der anderen zu drehen....

  • Du brauchst kein ärztliches Attest:

    Zitat

    Das Gesetz sagt dazu in §34(2): ... bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung ... der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist. Dieses ärztliche Urteil liefert das RKI in seinem Merkblatt:
    Eltern sind gemäß § 34 Abs. 5 IfSG verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, Mitteilung über einen beobachteten Kopflausbefall, auch nach dessen Behandlung, zu machen. Den Eltern sollte bewusst sein, dass das rasche Erkennen und Behandeln eines Kopflausbefalls und die pflichtgemäße Mitteilung darüber eine Voraussetzung für die erfolgreiche Verhütung und Bekämpfung in der Einrichtung sind.
    Die Erziehungsberechtigten sollten auch die Durchführung der Behandlung bestätigen (ob diese elterliche Rückmeldung mündlich oder schriftlich erfolgen soll, richtet sich nach den örtlichen Regelungen).
    Ein ärztliches Attest der Bestätigung des Behandlungserfolges ist bei Kopflausbefall zur Wiederzulassung nicht erforderlich.


    Ohnehin wäre der Haupteffekt einer Attestpflicht eine höhere Dunkelziffer bei den gemeldeten Fällen und damit ist niemandem geholfen.


    Gefunden auf: *klick*

    "Erstens, ich wollte dich nicht wegschicken, sondern töten. Zweitens, weißt Du, wie man Kaffee kocht?" Simon, TWD