Teilzeit arbeiten- in Elternzeit bleiben oder nicht ?

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  • Hallo, vllt kennt sich jmd von euch aus und kann mir kurz helfen.
    Ich bin gerade im 12 Monat in Elternzeit (mein Elterngeld läuft also jetzt aus) und werde anschließend für eine Zeit noch Landeserziehungsgeld bekommen. Ich bleibe also weiterhin in Elternzeit. Bei meiner Arbeit haben wir vereinbart das ich ab Oktober wieder einsteigen könnte - mit 15h die Woche. Soweit also alles supi. Meine Frage ist: Ich darf ja sowohl wenn ich Landeserziehungsgeld beziehe und auch in Elternzeit bin Teilzeit arbeiten - mit den Stunden würde das passen. Ist das irgendwie günstiger für mich in Elternzeit zu bleiben oder ist es außer formal eigentlich egal ? Würde mich sehr freuen wenn jmd was dazu wüsste.

  • Du hast in der Elternzeit besonderen Kündigungsschutz. Außerdem sind die 15 Stunden dann auf die Elternzeit begrenzt und du kannst gegebenenfalls nach der Elternzeit wieder Vollzeit oder mit einer höheren Stundenzahl anfangen.

    Liebe Grüße
    Silke mit dem Großen 06/2006 und der Kleinen 06/2009

  • Außerdem erwirbst du trotz Teilzeit volle Rentenansprüche für diesen Zeitraum.


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    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…

    • Offizieller Beitrag

    Außerdem erwirbst du trotz Teilzeit volle Rentenansprüche für diesen Zeitraum.


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    Das kommt allerdings auf den Verdienst an, oder? Bei den Erziehungszeiten für die Rente wird der deutsche Durchschnittsverdienst (ca. 35.000 € Jahresbrutto) zugrunde gelegt. Kann also auch sein, dass einen das auch bei Teilzeit schlechter stellt.


    Edit: Ich würde allerdings auch ermpfehlen in Elternzeit zu bleiben aus o.g. Gründen.

  • Außerdem verfällt dann das dritte Jahr Elternzeit nicht und du könntest es unter Umständen mit Einwilligung des Arbeitgebers noch später nehmen.

  • Das kommt allerdings auf den Verdienst an, oder? Bei den Erziehungszeiten für die Rente wird der deutsche Durchschnittsverdienst (ca. 35.000 € Jahresbrutto) zugrunde gelegt. Kann also auch sein, dass einen das auch bei Teilzeit schlechter stellt.
    Edit: Ich würde allerdings auch ermpfehlen in Elternzeit zu bleiben aus o.g. Gründen.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Rentenansprüche (3 Jahre Durchschnittseinkommen pro Kind) nichts mit dem Nehmen oder nicht-Nehmen der Elternzeit zu tun haben. Die gibt's auf jeden Fall.

  • Puh, Xenia, Danke für dein Post, ich bekam gerade schon Angst...

  • Du hast in der Elternzeit besonderen Kündigungsschutz. Außerdem sind die 15 Stunden dann auf die Elternzeit begrenzt und du kannst gegebenenfalls nach der Elternzeit wieder Vollzeit oder mit einer höheren Stundenzahl anfangen.

    Also sind dies die einzigen Vorteile, Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten?


    Macht es Sinn die kompletten drei Jahre Elternzeit dafür auszuschöpfen oder könnte man die später noch einmal (wofür?) brauchen?


    Für ein zweites Kind, hat man doch wieder neue drei Jahre Elternzeit Anspruch, oder?

    Liebe Grüße, Foxxy #yoga



    <3 Voller Vorfreude wartend auf unser kleines Wunder im Dezember <3



    12. Juni 2013 --> erster pillenfreier Tag, abgesetzt nach ca. 15 Jahre durchgängiger Einnahme --> Verhütung mit Kondom+NFP

  • Also sind dies die einzigen Vorteile, Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten?
    Macht es Sinn die kompletten drei Jahre Elternzeit dafür auszuschöpfen oder könnte man die später noch einmal (wofür?) brauchen?


    Für ein zweites Kind, hat man doch wieder neue drei Jahre Elternzeit Anspruch, oder?

    Könnte ja sein, dass kein weiteres Kind folgt und du aber später aus irgendeinem Grund nochmal die Möglichkeit haben willst, mehr Zeit für dein Kind zu haben.

    "Warum haben Sie das getan?" frage ich.

    "Um die neue Welt schneller anfangen zu lassen, denn die alte muss geschubst werden, damit sie schneller umfällt..."

  • Mir wurde immer das Beispiel genannt, dass das Kind in die Schule kommt und da aus irgendeinem Grund Schwierigkeiten hat und betreut werden muss...

  • Mir wurde immer das Beispiel genannt, dass das Kind in die Schule kommt und da aus irgendeinem Grund Schwierigkeiten hat und betreut werden muss...

    Aber kann man die drei Jahre nicht nur bis das Kind sechs ist nehmen? Und bis es acht ist, wenn es ein Kind mit besonderen Bedürfnissen ist? Hatte ich mir mal so gemerkt. In ersterem Fall wäre das mit dem Schuleintritt ja dann zu spät.

    "Warum haben Sie das getan?" frage ich.

    "Um die neue Welt schneller anfangen zu lassen, denn die alte muss geschubst werden, damit sie schneller umfällt..."

  • Macht es Sinn die kompletten drei Jahre Elternzeit dafür auszuschöpfen oder könnte man die später noch einmal (wofür?) brauchen?

    Ich habe schon oft gehört, dass Eltern das dritte Jahr aufsparen und erst nehmen, wenn das Kind zur Schule kommt. Ich glaube, bis zum 10. Lebensjahr darf man es nehmen, aber das ist grad nur so gaaaanz dunkel aus der Erinnerung. Aber das kann man ja auf den entsprechenden Seiten der Regierung suchen. Zur Elternzeit steht ja viel online, auch mit Beispielen.

    zertifizierte Beraterin für Natürliche Empfängnisregelung

  • Man kann das dritte Jahr aufsparen und bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres nehmen, also maximal bis zum 8. Geburtstag. Das erste Schuljahr wäre also i. d. R. abgedeckt.


    Allerdings ist die Zustimmung der Arbeitgebers erforderlich. Bei meinen Kindern war das so, dass ich mich zunächst für die ersten beiden Jahre festgelegt habe und dann - unter Fristwahrung - erklärt habe, dass ich das dritte Jahr aufsparen möchte. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann man dieses dritte Jahr aber nicht mitnehmen und firmenintern ist es bei uns auch so geregelt, dass man bei selbst initiiertem Abteilungswechsel keinen automatischen Anspruch ggü. dem neuen Manager hat.