Wahlen in Deutschland - Auslandsdeutsche

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  • Hallo mit-auslandsdeutsche Raben,


    bald sind wieder Wahlen, ich hab den entsprechenden Antrag/Webseite schon rausgesucht klick und sitze jetzt irgendwie doch davor und weiss nicht recht, wie es geht. Ausserdem überlege ich die ganze Zeit, wie das denn in 10 Jahren wird, wenn ich 25 Jahre nicht mehr in D gewohnt habe. Oder wie das in 4 Jahren für meine Tochter wird, die noch nie in D gewohnt hat und dann eventuell ihre persönliche und unmittelbare Vetrautheit mit den politischen Verhältnissen und ihre Betroffenheit davon darstellen soll.... wie begründet man denn so was am besten? Und vor allem, wer wertet dann, dass die Begründung ausreichend ist oder nicht? Und wie kann man in Zeiten von vereintem Europa NICHT von den politischen Verhältnissen des Heimatlandes betroffen sein? Und vor allem WahlRECHT, wenn nicht im Heimatland, wo denn sonst, wenn man keine andere Staatsbürgerschaft hat, dann darf man sich ja nirgendwo politisch ausdrücken? Ich glaube, ich hatte da schon mal mit Anja im mehrsprachige Erziehugns-Thread drüber geredet, aber ich weiss nicht mehr zu welcher Konklusion wir gekommen waren?


    Wer weiss, wie es geht?

    LG Heike


    Der richtige Mensch ist nicht der, mit dem immer alles toll ist, sondern der, ohne den alles blöd ist.

  • Ja genau, die Diskussion hatten wir nachdem ich mit Schrecken festgestellt hatte, dass das realistische Risiko besteht dass keins meiner Kinder irgendwo wahlberechtigt sein wird #sauer Ich rege mich da immernoch drüber auf.


    Ich selbst werde wieder Briefwählen, als ich letzte Woche geschaut habe waren die Anträge nocht nicht online - jetzt ja?

    Edit: Ja, ich seh's - hätte auch gleich mal dem Link folgen können #schäm

    Danke!


    Du kriegst dann doch die Papiere nach Hause geschickt, oder hat sich das verändert?


    Edit2: Die Konklusion war meines Wissens dass die Kinder halt nur die Wahl (haha) haben zwischen nicht wahlberechtigt sein, oder sich einen Wohnsitz zurechtschummeln der sie dann wieder wahlberechtigt macht.

    • Offizieller Beitrag

    Ist es für euch denn vorstellbar, dass die Kinder sich eines Tages auch in dem Land einbürgern lassen, wo sie leben?


    Ich denke, es ist doch auch sinnvoll, wenn man sich dort politisch ausdrücken kann, wo man auch lebt. Tagtäglich.


    Für meinen Mann war das schon mit ein Grund für seine Einbürgerung.

  • Ja, natürlich, wenn sie das wollen.


    Ich habe das Thema damals (ist ein paar Monate her) auch mit den Kindern besprochen. Meine Tochter sagte eigentlich recht schnell, dass ihre beiden Heimatländer doch aber nicht das Land ist in dem sie lebt. Also zu dem Zeitpunkt hätte sie das offenbar als eine gekünstelte Lösung empfunden.


    Die deutsche Regelung ist auch wirklich recht extrem *find*

    Wer zB in Deutschland geboren ist, zwei deutsche Eltern hat und bis zum 13. Lebensjahr in D gelebt hat, ist mit 18 auch nicht wahlberechtigt wenn zu dem Zeitpunkt im Ausland gemeldet.


    Das Land des Vaters ist da deutlich flexibler, aber auch dort erfüllen sie die Bedingungen nicht.



    Edit:

    Bei uns kommt wohl dazu dass eben, anders als bei euch Daroan , keiner von uns Eltern von hier kommt. Und auf lange Sicht wollen wir nicht unbedingt hierbleiben. Wir sind für den Job hergekommen und das war ein großes Glück, denn wir haben es hier allgemein sehr gut getroffen. Aber irgendwie sehe ich mich hier nicht alt werden. Wir haben zB beide unsere Familien nicht hier sondern 600-1000 km entfernt.

  • Für die Einbürgerung in Norwegen müssen die Kinder ihre deutsche Staatsbürerschaft aufgeben (wir Erwachsenen auch). Ich weiss nicht, ob sie das wollen? Ich würde meine Staatsbürgerschaft ungern wechseln, wenn eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich wäre, dann würde ich das schon tun.


    Ich hab jetzt einfach mal per Kontaktformular an den Bundeswahlleiter geschrieben und ihn gefragt, wie das denn ist mit den Kindern oder wenn man mehr als 25 Jahre nicht in D gelebt hat. Und wer denn das beigelegte Schreiben denn beurteilt, ob das dann ausreichend begründet ist oder nicht.


    ich muss jetzt wohl für mich erst mal rausfinden, von wann bis wann ich wo gelebt habe und wann ich mich abgemeldet habe. Sehe ich das richtig, dass ich, wenn ich die Seite 3 ausfülle, auch gleichzeitig die Zweitausfertigung mitausfülle und dass das alles ist, was ich ausfüllen muss? Oder muss ich da noch auf weitere Sachen achten? Schickt man das am besten per Einschreiben?

    LG Heike


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  • Ja ich hätte jetzt einfach alles ausgefüllt und mit normaler Post verschickt. Aber da ich sehe dass man keine Eingangsbestätigung bekommt, und es steht auch nirgends wann man die Unterlagen bekommt, ist Einschreiben vielleicht nicht so dumm. Ich weiß gar nicht mehr wie ich das letztes Mal gemacht habe...

    • Offizieller Beitrag

    Meine Kinder werden ja im Heimatland des Vaters auch nicht wahlberechtigt sein (und ich denke, im momentanigen Setting ist das auch ok für sie) - ich selbst fiebere in einem meiner Heimatländer, in dem ich auch nicht wahlberechtigt bin, immer noch sehr mit politisch und würde sicherlich mitwählen, wenn ich dürfte.


    Liebe Grüsse


    Talpa

  • Ist ja lustig!

    Bei mir sind auch sämtlich tabs mit "wählen für auslandsdeutsche" offen, aber ich habs auch noch nicht durchschaut.


    Ich weiß, dass ich den Antrag stellen muss. Bei dem Bürgeramt, wo ich als letzten eingeschrieben war.

    Mach langem Suchen kam mir dieses Wahlverzeichnis über den Weg gelaufen.

    Und damit bin ich gestoppt.

    Ich wollte immer mal anrufen, aber soweit kam noch nicht.


    Ich habe einmal aus dem Ausland gewählt und meinen Wahlumschlag aus dem tiefsten Nirgendwo in Amerika nach D geschickt... das empfand ich einfacher als für bei dieser Wahl.

    ?

  • Hier die Antwort:


    Sehr geehrte Frau ...,



    vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Mai 2017 und Ihr damit gezeigtes Interesse an Wahlthemen.



    Zuständig für die Entscheidung über die Eintragung ins Wählerverzeichnis sind die Gemeinden. Es handelt sich nicht um eine Ermessensentscheidung. Vielmehr trifft die Behörde eine rechtlich gebundene Verwaltungsentscheidung für den von Ihnen glaubhaft gemachten Sachverhalt durch Subsumtion unter den Tatbestand des § 12 Absatz 2 Nr. 2 Bundeswahlgesetz.



    Mit dem ausgefüllten Antragsformular geben Sie Ihrer zuständigen Gemeindebehörde gegenüber eine Versicherung an Eides statt ab und können ggf. auf einem gesonderten Blatt die persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der BRD und Ihre (derzeitige) Betroffenheit hiervon darlegen. Als Anhaltspunkte für die Entscheidungsfindung der Gemeinden hat das zuständige Bundesministerium des Innern Anwendungshinweise mit Beispielen herausgegeben, die wir auf unserer Internetseite mit weiteren Beispielen aus der Gesetzesbegründung zusammengeführt sowie daneben auch unmittelbar veröffentlicht haben.



    https://www.bundeswahlleiter.d…ndungshinweise_12_bwg.pdf



    Die dort genannten Beispiele können Ihnen Anhaltspunkte geben, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden, die Wahlberechtigung für den Fall, dass der Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt, anerkennen werden. Am besten führen Sie alle für Sie geltenden Gründe, die für die von Gesetzes wegen verlangte Vertrautheit und Betroffenheit sprechen, auf (wie möglicherweise auch regelmäßige Teilnahme an Wahlen).



    Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.





    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag



    Brigitte Gisart



    Hm, hilft mir irgendwie so gar nicht, denn all das wusste ich ja schon und ich erfülle die ganzen Voraussetzungen nicht, ausser regelmässige Teilnahme an Wahlen, aber das gilt ja dann für meine Kinder nicht...

    LG Heike


    Der richtige Mensch ist nicht der, mit dem immer alles toll ist, sondern der, ohne den alles blöd ist.

  • Das wusste ich gar nicht, deswegen Verwirrte mich das Problem mit der Türkei so. Bei uns kommt das Problem gar nicht auf, Auslanddeutsche dürfen eh nicht wählen?! Spannend und krass, gleichzeitig ein guter Schutz muss ich ehrlich sagen.

  • Klar. Aber eben nur wenn man noch nicht 25 Jahre in D abgemeldet ist.

    Bei mir sinds erst 10 und solange ich einen deutschen Pass habe wird gewählt.

  • Könnt ihr mich aufklären?


    Durch die Diskussionen mit der Türkei habe ich geglaubt:


    Jeder Deutscher Staatsbürger darf bei deutschen Wählen teilnehmen, egal wo er auf diesem Planeten lebt....


    Krass! Dass das nicht so ist...


    Meine Horizonterweiterung des Tages

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

    • Offizieller Beitrag

    grundsätzlich würde ich jetzt meinen, dass man als staatsbürger durchaus interesse an den politischen verhältnissen im herkunftsland hat, da das land ja auch gewisse berechtigungen gegenüber der eigenen person hat. ich brauche einen pass meines "heimat"-landes, die politischen vertreter beschliessen gesetze, die sehr wohl auch für mich gültigkeit haben können, sei es erbschaftsrecht, wahlrecht(!), bestimmungen über auslandsaufenthalte. die politischen vertreter vertreten auch mich im ausland.


    ich habe nachgelesen, wie es in österreich ist. da muss man sich bei der gemeinde des letzten hauptwohnsitzes per formular ins wählerverzeichnis eintragen lassen. alle zehn jahre muss das erneuert werden und dann darf man bei bundesweiten wahlen, volksabstimmungen und volksbefragungen mitmachen.

  • *abo* und merk, das Thema hatte ich schon wieder verdrängt :( momentan fiebern wir erstmal Sonntag entgegen, wenn es hier in Frankreich wohl auch hoffentlich eindeutig ausgehen mag.


    Bis wann ist die Frist für die Bundestagswahl?

  • Ich bin mittlerweile um die 16 Jahre nicht mehr in Deutschland gemeldet, aber so lange ich die 25 Jahre nicht voll habe werdeich in Deutschland auch waehlen. Ich glaube nicht, dass meine Kinder mal Interesse haben werden in Deutschland zu waehlen, die beiden sind einfach zu weit weg vom Land.

    Regina (9/75) mit L. (3/03) und K. (12/04) und einem Sternchen das ueber uns wacht.


    The only thing worth stealing is the kiss of a sleeping child.


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  • Reggie aber deine Kinder haben die doppelte Staatsbürgerschaft, oder? Meine nicht und das bedeutet für sie, sie dürfen nirgendwo wählen.

    LG Heike


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  • Ja, meine Kinder und auch ich haben doppelte Staatsbuergerschaft, das bedeutet, dass sie wenn sie 18 sind hier in Australien waehlen muessen (Wahlpflicht) aber nicht in DEutschland waehlen koennen. Das nirgendwo waehlen duerfen ist doof, besonders wenn man sein ganzes Leben in einem Land gelebt hat, dort aber nicht die Staatsbuergerschaft hat. Ich hoffe, dass wird irgendwann bald geeandert.

    Regina (9/75) mit L. (3/03) und K. (12/04) und einem Sternchen das ueber uns wacht.


    The only thing worth stealing is the kiss of a sleeping child.


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    • Offizieller Beitrag

    Meine Kinder werden wohl auch nirgendwo waehlen duerfen. Ich selbst habe noch einige Jahre Frist bevor ich nicht mehr waehlen darf.


    Fuer mich selbst ist es unheimlich frustrierend irgendwann nicht waehlen zu dürfen und somit nur indirekt Einfluss auf das politische Geschehen zu haben. Meinen Mann hingegen stört es gar nicht weiter.


    Ich überlege ob ich es organisiere meine Kinder mal für 3 Monate auf einen Auslandsaufenthalt nach Deutschland zu schicken. Also ob 14. die Regeln sind so streng und willkürlich und dann aber Reihen 3 Monate gemeldet sein für 25 Jahre wahlberechtigung. Oder eine Ferienwohnung, oder regelmäßiger urlaubbin Deutschland. Wenn wir Zeit und Geld gehabt hätten dann sicherlich schon, aber das geht halt nicht so einfach. Also ein bisschen schon je wohlhabender desto mehr Wahlrecht. irgendwie erscheint es mir willkürlich und macht mich hilflos.

  • noch mal nachgefragt:


    wenn ich mit anfang 20 nach Spanien England ziehe, dort studiere und arbeite und dann dort bleibe, dann dar ich nach 25 Jahren nicht mehr in Deutschland wählen? richtig?

    und ich darf aber auch nicht in England wählen, weil ich ja kein britischer Staatsbürger bin, richtig?


    Ähm, wie ist das mit dem vereinten Europa zu vereinbaren?

    Ich meine, die EU regelt doch in vielen Belangen solche Sachen. wieso unterstützt die EU da nicht?


    und junge Menschen, die nicht die Staatsbürgerschaft haben, von dem Land, in dem sie leben, müssen sich entweder einbürgern lassen oder ihr Lebensmittelpunkt verlagern?


    wenn also menschen aufgrund dieser Tatsache nicht wahlberechtigt sind, wie ist das mit Europawahlen? dürfen sie zumindest da wählen?

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"