Wie sag ich es der Leitung?

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  • Wenn das Verhältnis so gut war, wundert es mich allerdings trotzdem, dass du da nicht schon im Vorfeld hast anklingen lassen, dass du versuchst, einen Studienplatz zu bekommen.


    Dann hätte man zumindest nicht ganz fest mit dir gerechnet und schon eine Alternative überlegen können für den Fall des Falles.


    Also ich würde da glaube ich jetzt nichts per WhatsApp vorab verkünden, sondern um ein persönliches Gespräch bitten. Und schon damit rechnen, dass die Leitung mindestens angesäuert ist.

    Viele Grüße von Ina mit großer Miss (02/03) und und inzwischen 1,96 m Kerlchen (04/06) #blume

  • Das Verhältnis ist nicht super. Ich habe einfach eine nette Leitung. Rein beruflich und sachlich. Für uns war es noch nicht klar, ob das privat hier wirklich alles jetzt schon passt mit dem Studium. Deshalb habe ich meiner Leitung vorher nichts gesagt.

    Natürlich wird sie sauer sein und enttäuscht. Das verstehe ich. Deshalb mag ich es ihr so schnell wie möglich mitteilen. Hier sind noch Ferien. Deshalb per WhatsApp.

    Um eine Alternative hätte man sich nicht kümmern können. Der Personalmangel in Berlin ist so groß, dass bis jetzt viele Klassen noch ohne Pädagogen sind.

  • Personalrat ins Boot holen, am besten vorgestern angerufehnn haben. So einfach kommst du aus dem ÖD ja nicht raus, und drinbleiben und trotzdem was anderes tun braucht lange Vorlaufzeit. das kann deine Leitung auch nicht allein entscheiden, du solltest dich schleunigst beraten lassen!

  • Machst du ein Studium mit dem du an deiner Schule später weiterarbeiten kannst/möchtest?

    Nicht an meiner Schule direkt aber beim Senat.

    Personalrat ins Boot holen, am besten vorgestern angerufehnn haben. So einfach kommst du aus dem ÖD ja nicht raus, und drinbleiben und trotzdem was anderes tun braucht lange Vorlaufzeit. das kann deine Leitung auch nicht allein entscheiden, du solltest dich schleunigst beraten lassen!

    Das habe ich vor Monaten gemacht. Die haben das mit der Freistellung gesagt und ich soll das mit meiner Leitung besprechen. Die hätte alle Formulare und wüsste wie das geht.

    Allerdings musste meine damalige Kollegin auch kündigen. Sie konnte für 3 Jahre in einem Projekt zur Lehrerausbildung forschen, in Zusammenarbeit mit der Schule und wäre danach wieder zurück als Lehrerin an die Schule. Das wollte der Senat nicht wegen Personalnot. Hat sie halt gekündigt.

  • Ich glaub du musst doch eher kündigen, du willst ja auch gar nicht dorthin zurück sondern auf eine andere Stelle. Die Stelle nimmst du ja nicht mit wenn du ganz woanders dann arbeitest.

  • So wie ich es verstanden habe _kann_ der AG beurlauben, muss aber nicht. Es dürfte auch einen Unterschied machen, wie lange du freigestellt werden möchtest. Für ein paar Wochen, um z. B. eine Abschlussarbeit zu schreiben oder für das komplette Studium über mehrere Jahre. Letzteres halte ich für deutlich schwieriger. Zumal du ja auch zu befürchten ist, dass du für deinen Job dann "überqualifiziert" bist.


    Besteht denn die Möglichkeit, dass du deine Tätigkeit in kleinem Umfang weiterführst? Dann würdest du formal nur Stunden reduzieren.

  • Das Verhältnis ist nicht super. Ich habe einfach eine nette Leitung. Rein beruflich und sachlich. Für uns war es noch nicht klar, ob das privat hier wirklich alles jetzt schon passt mit dem Studium. Deshalb habe ich meiner Leitung vorher nichts gesagt.

    Find ich enorm unglücklich. Da hängen viele Leute dran, die das jetzt unmittelbar betreffen wird. Auch wenn deine Leitung keinen Ersatz gefunden hätte, wäre es nur fair gewesen, hättest du zumindest deine Pläne kommuniziert.

    Nutzt jetzt nichts, ich weiß.


    Ich hoffe, es geschieht ein kleines Wunder und es wird ein Ersatz gefunden.


    Dir wünsche ich, trotz meiner kritischen Worte, ein erfolgreiches und gutes Studium! #rose

  • Ich glaub du musst doch eher kündigen, du willst ja auch gar nicht dorthin zurück sondern auf eine andere Stelle. Die Stelle nimmst du ja nicht mit wenn du ganz woanders dann arbeitest.

    Ich bin beim Land angestellt. Wir haben niemals eine Garantie auf eine bestimmte Schule. Man kann auch mitten im Jahr einfach abgezogen werden, weil woanders Erzieher fehlen.

    So wie ich es verstanden habe _kann_ der AG beurlauben, muss aber nicht. Es dürfte auch einen Unterschied machen, wie lange du freigestellt werden möchtest. Für ein paar Wochen, um z. B. eine Abschlussarbeit zu schreiben oder für das komplette Studium über mehrere Jahre. Letzteres halte ich für deutlich schwieriger. Zumal du ja auch zu befürchten ist, dass du für deinen Job dann "überqualifiziert" bist.


    Besteht denn die Möglichkeit, dass du deine Tätigkeit in kleinem Umfang weiterführst? Dann würdest du formal nur Stunden reduzieren.

    Der TVÖD gibt es rechtlich her, dass man beurlaubt wird. Es sollen nur nicht mehr als 6 Jahre sein. Weiterführen darf ich meinen Job nicht. Der Senat erlaubt kein berufsbegleitendes Studium.


    @Meerkat Ich verstehe was du meinst. Aber man hätte keinen Ersatz vorher suchen können. Ich kann mich ohne Zusage vom Studium nicht beurlauben lassen. Damit bin ich im Stellenpool. Wäre nur nett gewesen es zu sagen. Ich wusste allerdings nicht, ob ich angenommen werde. Deshalb habe ich nichts gesagt. Am Ende wissen wir nie wie viel Personal kommt und dann auch bleibt. Gerade die frisch ausgebildeten gehen doch manchmal noch weg oder kommen erst gar nicht.

  • Hier wäre dein Vorgehen völlig im üblichen Rahmen. Sobald man es weiß, schnell mitteilen. Dann wird man freigestellt oder muss kündigen, um sich dann doch auf die Freistellung zu einigen.

    #hammer bescheuert aber so ist es.

  • Ich kenne mich im Öffentlichen Dienst gar nicht aus - aber ich würde mich jetzt auch nicht bekloppt machen. Der Arbeitgeber setzt den rechtlichen Rahmen und es ist nicht dein Job da überzuerfüllen. Wenn der rechtliche Rahmen die Aufnahme eines Studiums durch Freistellung möglich macht, dann ist das die Basis. Man kann auch andere Verträge machen, wenn man sicherstellen will, das sowas nicht passiert.


    Es ist nicht dein Job, dich besonders nett oder störungsfrei zu verhalten. Du kannst dein Bedauern äußern und dann um Verständnis bitten. Und wenn die Verantwortliche einen konstruktiven Umgang damit findet super - und wenn nicht, ist das halt so.

  • Es ist halt auch Selbstverschulden durch den Senat, wenn er sich derart unflexibel verhält dann bleibt die nichts anderes übrig.


    Wie kann der Senat eigentlich ein Teilzeitstudium verbieten, das ist doch eigentlich deine Privatangelegenheit?

  • Es ist halt auch Selbstverschulden durch den Senat, wenn er sich derart unflexibel verhält dann bleibt die nichts anderes übrig.


    Wie kann der Senat eigentlich ein Teilzeitstudium verbieten, das ist doch eigentlich deine Privatangelegenheit?

    Ich müsste ja dann Stunden rausarbeiten oder wäre an bestimmten Tagen nicht anwesend. So flexibel ist der ÖD leider nicht.

  • Arbeitest du denn aktuell Vollzeit? Du könntest doch auf Teilzeit reduzieren - gibt es eine Mindeststundenzahl? Auf die würde ich gehen und dann parallel studieren. Dass Teilzeitkräfte an bestimmten Tagen nicht anwesend sind ist doch durchaus üblich, denke ich.

  • Der Arbeitgeber muss dem Studium zustimmen. Also dem Teilzeitstudium. Das tut er nicht. Ich arbeite 25 Stunden und muss jeden Tag arbeiten.

  • Und auf z. B. fünf Stunden reduzieren geht nicht?


    Umgekehrt: Würde er zustimmen, wenn du zusätzlich zu den 25 Stunden bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten wolltest? Ich verstehe die Logik dahinter einfach nicht. Was du nach deiner Dienstzeit machst, ist doch egal. Die einen machen Sport, die anderen studieren eben. Was gibt es da zu genehmigen?

  • Bei einem anderen AG darf ich nicht arbeiten. Das musste ich unterschreiben. Ein Fernstudium könnte ich machen. Aber berufsbegleitend ist doch nochmal was anderes.

  • Meines Wissens kann dir der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nur verbieten, wenn er dich Vollzeit beschäftigt.

    25 Stunden ist aber Teilzeit.

    It all started with the big BANG!


    (Big Bang Theory)

  • Meines Wissens kann dir der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nur verbieten, wenn er dich Vollzeit beschäftigt.

    25 Stunden ist aber Teilzeit.

    Genau das war meine Überlegung. Denn: mit 25 Stunden kann man ja oftmals kein existenzssicherndes Einkommen erzielen / ohne Transferleistungen auskommen. Wen der AG eine Nebentätigkeit untersagen möchte, müsste er m. E. alternativ einen Vollzeitvertrag anbieten.