Strafe für Nichtantreten eines Jobs?

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  • Es ist irgendwie so seltsam/traurig/schräg, dass man nach Lücken sucht, eine Vereinbarung ungestraft zu brechen, das sagt echt was aus über jeden, der darüber nachdenkt.


    Warum schützen sich denn Firmen mit solchen Verträgen?

    Eben, um genau diese Leute fernzuhalten, die an drei Stellen zusagen und dann weiter suchen, ob es etwa eine vierte, noch bessere Stelle gibt.


    Im Kleinen gedacht reserviere ich mir in drei Restaurants einen Tisch um die selbe Zeit, ich kann ja dann mal schauen, ob ich Lust auf Pizza, chinesisch oder doch eher Griechisch haben werde.


    Versteht mich wer?


    Das gleiche Unding ist es, sich drei Kindergartenplätze zu reservieren um dann zu schauen, welcher der angenehmste ist.


    Das geht so einfach nicht.


    Weiss gar nicht, warum ich mich so drüber aufrege.

    Wahrscheinlich, weil ich die Kosten dahinter zu 100% verstehe.

    O.Mi-La , du solltest das grundsätzlich eigentlich auch verstehen. Ihr hattet im Betrieb sicher auch schon Probleme mit Mitarbeitern.


    Und so ein Satz am Telefon gesagt ist ja wohl was völlig anderes, als stünde er schriftlich irgendwo.


    Ich finde es zumindest gut, dass dein Sohn das jetzt bezahlen mag.

    Schriftlich abwickeln würde ich das allerdings auch.

    Er kriegt aber jetzt sicher einen Brief mit der neuen Vereinbarung.

    Mit vielen lieben Grüßen von Alexy und dem Rest von hier! 8)




    "Für die Welt bist du irgendjemand, aber für irgendjemand bist du die Welt."
    Erich Fried

  • Es ist irgendwie so seltsam/traurig/schräg, dass man nach Lücken sucht, eine Vereinbarung ungestraft zu brechen, das sagt echt was aus über jeden, der darüber nachdenkt.


    Warum schützen sich denn Firmen mit solchen Verträgen?

    Eben, um genau diese Leute fernzuhalten, die an drei Stellen zusagen und dann weiter suchen, ob es etwa eine vierte, noch bessere Stelle gibt.

    Du hast völlig Recht, dass das sehr unschön ist, zu unterschreiben und dann gleich wieder zu kündigen, weil man was besseres hat. Ich denke auch, die wollen mit der Vertragsklausel abschrecken und haben (bisher) gar keinen eingespielten Prozess, wie sie damit umgehen, wenn jemand trotzdem einfach gleich wieder kündigt.


    Trotzdem ist es nochmal eine andere Frage, ob die Forderung so rechtlich haltbar ist.

  • Du hast da sicherlich menschlich recht, wobei ich mich frage, was denen passiert ist, das so eine Klausel überhaupt drin steht.

    Wenn das öfters vorkommt, wird es Gründe haben, warum Menschen dann doch dort nicht anfangen und die ständig second best sind.


    Es herrscht Mangel an Personal und die Haltung hinter so einer Klausel, wäre für mich ein Grund dort nicht zu arbeiten.

    Life is a mountain - ride it like a wave

  • Es ist irgendwie so seltsam/traurig/schräg, dass man nach Lücken sucht, eine Vereinbarung ungestraft zu brechen, das sagt echt was aus über jeden, der darüber nachdenkt.


    Warum schützen sich denn Firmen mit solchen Verträgen?

    Eben, um genau diese Leute fernzuhalten, die an drei Stellen zusagen und dann weiter suchen, ob es etwa eine vierte, noch bessere Stelle gibt.

    Wie gesagt, die Nummer mit dem Zusagen und wieder Kündigen finde ich auch Scheiße.


    Aber noch beschissener finde ich es, wenn der/diejenige am "längeren Hebel" (und das ist ja zweifelsohne der/die AG*in) die Machtposition (die sich auch auch auf den gewohnten vs. ungewohnten Umgang mit Verträgen erstreckt) ausnutzt, um Klauseln in ihre Standardverträge reinzuschreiben, die einseitig den/die AN*in benachteiligen - so wie hier: zwar nur zwei Wochen Kündigungsfrist, aber ein Monatslohn Strafzahlung.


    Finde ich gut, dass das Bundesarbeitsgericht da einen Riegel vorgeschoben hat. Mit ausgeglichenen Strafzahlungen hätte ich kein Problem (sehr wohl aber mit dem Ansatz "ich schreibe erstmal das nicht Erlaubte rein, vielleicht klappt es dann ja, mich auf den eigentlich erlaubten Betrag runterhandeln zu lassen" - ich denke, auch das hat seinen Grund, dass das Bundesarbeitsgericht dann gleich gesagt hat: das geht so nicht, wenn das ungültig drinsteht, kann das auch nicht ermäßigt werden).


    Schon ulkig, ich habe hier im Forum und auch in der Presse immer das Gefühl, wenn es darum geht, zu beschränken, was Vermieter*innen fordern dürfen, sind alle immer ganz glücklich, auch wenn das Verhalten von Mieter*innen da manchmal zu Wünschen übrig lässt. Ich hätte eigentlich erwartet, dass die Solidarität mit AG*innen sich auf ähnlichem Niveau bewegen würde. Aber vielleicht liegt das auch daran, dass hier gerade überproportional viele AG*innen schreiben (wobei ich ja selber eine bin, aber mit HR zum Glück nichts am Hut habe).

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • huehnchen69 ,

    du hast vermutlich Recht, als AG kann man sich da nochmal mehr reinsteigern.


    Am längeren Hebel sitzt heutzutage nicht mehr der AG - und genau deshalb kommen solch experimentelle Verträge vermutlich überhaupt erst zustande.


    Es ist völlig legitim, so eine Firma bei der Arbeitssuche von vornherein auszuschliessen.

    Es ist auch möglich, Verträge nachzuverhandeln, solche Klauseln rausnehmen zu lassen.

    Und man kann einen Vertrag prüfen lassen, BEVOR man ihn unterschreibt.

    Letztlich haben wir nur davon gelesen, eben weil diese Klausel unterschrieben worden ist.


    So und anders wäre diese Firma in der Lage, in der sie jetzt ist.

    (Wobei ich ehrlicherweise zugeben muss, dass eine Kündigung acht (?) Wochen vor Arbeitsbeginn aus Kulanz angenommen werden sollte. Und ein 14tägiges Vertragsrücktrittsrecht gibt es ja auch?)

    Es gibt einfach sehr vieles, das wir hier gar nicht wissen und nur rumrätseln können.


    Fakt ist, dass es viele Möglichkeiten gibt, damit umzugehen.

    Sich hinterher irgendwie rauszuwurschteln aufgrund eines Präzedenzfalls ist aber die allerletzte.

    Mit vielen lieben Grüßen von Alexy und dem Rest von hier! 8)




    "Für die Welt bist du irgendjemand, aber für irgendjemand bist du die Welt."
    Erich Fried

  • Alexy ich versteh dich total - genau das ist die Mentalität dahinter

    Mittlerweile braucht man bei manchen Restaurants die Kreditkarte zum reservieren


    huehnchen69 du zitierst hier ständig das besagte Urteil das erstmal gar nix mit dem Fall hier zu tun hat und ein Sonderfall ist

    Ganz grundsätzlich ist das nämlich schon in Ordnung, in deinem Urteil halt nicht aus den angegebenen Gründen.

    Grüße von Claraluna


    Shoot for the moon. Even if you miss you will land among the stars.

  • Eine Personalsachbearbeiterin kann und darf keine arbeitsrechtlich Auskünfte geben, vielleicht wäre der RA teurer als das, was ggf. dabei rum kommt.

    Doch, können und dürfen sie. Das macht man als Personalerin quasi täglich. Personalfachkaufleute legen ja auch eine Prüfung in Arbeits- und Sozialrecht ab und sind im Fall einer Kündigung sogar verpflichtet den gekündigen Arbeitnehmer über dessen Rechte (u.a. auf die Frist die er einhalten muss wenn er gegen die Kündigung klagen möchte) aufzuklären.


    Der Anteil an Juristen im Personalbereich ist auch recht hoch (wenn es auch nicht alles Volljuristen sind sondern auch Wirtschaftsjuristen darunter, ist es zumindest bei uns in der Firma der häufigste Studienabschluss im Personalbereich, wir haben auch immer wieder Kollegen die ihr Berufsleben als angestellter Anwalt begonnen haben und dann in den Personalbereich wechseln).


    Was ich in dem Zusammenhang fragwürdig finde ist, dass er diese Info am Telefon bekommen hat. Das würde bei uns niemand so abwickeln.

  • Lach… ganz ehrlich.. in sehr vielen Firmen ist das alles outgesourced also oder wird über nearshore abgewickelt inkl. entsprechender Qualität sobald man den Standardprogramm verlässt

    Grüße von Claraluna


    Shoot for the moon. Even if you miss you will land among the stars.

  • Ah, o.k.-wieder was gelernt.


    Ich bin jetzt von meinem Bereich als Abrechnungsstelle ausgegangen, da dürfen wir definitiv keine Rechtsberatung durchführen.

    Viele Grüße aus dem schönen Bayern!#blume

  • huehnchen69 du zitierst hier ständig das besagte Urteil das erstmal gar nix mit dem Fall hier zu tun hat und ein Sonderfall ist

    Ganz grundsätzlich ist das nämlich schon in Ordnung, in deinem Urteil halt nicht aus den angegebenen Gründen.

    Inwiefern hat das nichts mit dem Fall hier zu tun? Mein Verständnis war, dass es hier ganz genauso ist: Zwei Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit, aber ein Monatsgehalt Strafzahlung. Und diese Kombination ist es, die im Urteil beanstandet wird (nicht das Vorsehen von Strafzahlungen bei Nichtantritt an sich).


    Worauf fußt deine Ansicht, dass "das besagte Urteil erstmal gar nix mit dem Fall hier zu tun hat"?

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • Wo stand denn etwas von der Kündigungsfrist?


    Nochmal nachgelesen.. du beziehst Dich da auf den letzten Satz im ersten Posting mit der Idee dass der Arbeitgeber kündigt wenn sich der Sohn krankmeldet?

    Die Idee fand ich so abgedreht, dass ich gar nicht auf die Idee gekommen bin dass das die Kündigungszeit sein könnte.


    Ich kenne andere Kündigungsfristen in der Probezeit.


    Wenn das wirklich so ist… ok… dann ändere ich meine Meinung und dann ist es ja einfach… freundlicher Brief mit Bezugnahme auf das Urteil


    Was mich wieder zu der Feststellung bringt, statt hier seitenlange Diskussionen zu führen, wäre es zielführender, dass sich der Sohn schlau macht und agiert und nicht wieder die Mama die Lösung sucht


    Und ich bin wieder ein bisschen schlauer beim Thema Arbeitsrecht…

    Grüße von Claraluna


    Shoot for the moon. Even if you miss you will land among the stars.

  • claraluna, ich hatte das eher hier rausgelesen: (war Posting #20 auf der ersten Seite), aber dann scheint das ja sogar konsistent an mehreren Stellen erwähnt zu sein:

    Ansonsten wird es eben uU darauf rauslaufen wenn die auf der Zahlung bestehen mit dem neuen AG sprechen und dann eben am ersten Tag die Kündigung abgeben und hoffen das man dort nicht zwei Wochen lang hinkommen muss.

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • Mein Sohn möchte ja auch nicht das ich mich einmische.

    Ihm ist nicht recht das ich das hier im Forum zum Thema gemacht hab ( ich hab ihm gesagt das ich hier darüber geschrieben hab)


    Aber mich reizt so was total da zumindest noch mal nachzubohren und im besten Fall die Forderung abzuwenden, vor allem wenn ich denke das das nicht zu 100% haltbar ist.


    Insgesamt war das alles eh ein bisschen schräg und Sohn sieht es als Lehrgeld, er ist sehr zufrieden damit die Entscheidung gegen dieses Institut getroffen zu haben und sich für die andere Option zu entscheiden und sieht das eben als den Preis an den er nun dafür zahlen muss.


    Natürlich hätte er nix dagegen wenn man die Forderung abwehren könnte, aber eben nicht wenn er da zum Anwalt müsste da er das ja auch abgeschlossen haben möchte.


    Er hat gestern noch gemeint ( aber eher nicht ganz ernst gemeint) das er es ein kleines bisschen bereuen würde nicht mit dem neuen AG den 16.1 vereinbart zu haben und beim 1. AG am 2.1 dort aufzukreuzen, in nicht angemessener Kleidung, und so nach dem Motto: Hach ja, dann schau mal halt mal wie des da wird.


    Dann wären die schnell froh gewesen wenn er nicht kommt und er würde sich das Geld sparen.

  • Ich verstehe das alles nicht. Er hatte den Vertrag mit diesen Konditionen unterschrieben. Warum hat er im Nachhinein das Bedürfnis, denen eins auszuwischen? Oder haben die sich irgendwie doof verhalten, und er hat deshalb ein anderes Angebot angenommen?

    Viele Gruesse vom andern Ende der Welt, Sarah




  • https://www.arbeitsvertrag.org…arte%20Bruttomonatsgehalt.


    huehnchen69 ok Danke.


    Dann war ich jetzt doch nochmal neugierig. Da oben wird das ganz einfach beschrieben und jetzt wissen wir auch wo die 2 Wochen Gehalt herkommt.


    Ich vermute war das erste Mal für das Institut dass dieser Fall eintritt und die haben jetzt auch gemerkt, dass das nicht passt :D

    Grüße von Claraluna


    Shoot for the moon. Even if you miss you will land among the stars.

  • Ich verstehe das alles nicht. Er hatte den Vertrag mit diesen Konditionen unterschrieben. Warum hat er im Nachhinein das Bedürfnis, denen eins auszuwischen? Oder haben die sich irgendwie doof verhalten, und er hat deshalb ein anderes Angebot angenommen?

    🙏

    Mit vielen lieben Grüßen von Alexy und dem Rest von hier! 8)




    "Für die Welt bist du irgendjemand, aber für irgendjemand bist du die Welt."
    Erich Fried

  • Du hast da sicherlich menschlich recht, wobei ich mich frage, was denen passiert ist, das so eine Klausel überhaupt drin steht.

    In den Arbeitsverträgen, die ich in meiner Buchhandlung anbiete, steht das auch ähnlich. Mir ist noch keine Bewerberin vor Arbeitsantritt "einfach so" verloren gegangen. Ich hatte eine, die sich den Job aus gesundheitlichen Gründen dann doch nicht vorstellen könnte. Natürlich hab ich da kein Geld verlangt.

    Aber die Vorstellung, dass eine neue Mitarbeiterin einfach nicht auftaucht oder ganz kurz vorher absagt, macht mir jedes Mal Sorgen. Dann muss ich nämlich innerhalb kurzer Zeit eine Angestellte ersetzen, die ich wirklich brauche, wahrscheinlich, während ich gerade die Stunden dieser Angestellten zusätzlich zu meinen eigenen im Laden stehe. Nicht schön.

    Ob ich die Klausel zur Anwendung bringen würde? Wahrscheinlich nicht. Ich schaue lieber, dass ich zwischen Vertragsschluss und Arbeitsbeginn Kontakt halte, aber wenn jemand offensichtlich nur "was Besseres gefunden" hat? Keine Ahnung.


    Corva
    mit Großtochter (5/2000),
    auch-schon-ganz-groß-Sohn (6/2004)

  • Ich kenne andere Kündigungsfristen in der Probezeit.

    Andere Kündigungsfristen in der Probezeit sind meist im Vertrag nicht rechtssicher. Die meisten Unternehmen behalten sich selbst das Recht vor innerhalb von 2 Wochen in der Probezeit zu kündigen und dann darf die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nicht länger sein.