Strafe für Nichtantreten eines Jobs?

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  • Jemand aus meinem Umfeld hat einen Vertrag unterschrieben für einen neuen Job, aber kurz danach die Zusage für einen viel besseren (?) Job bekommen und diesen auch zugesagt.


    Den anderen schriftlich gekündigt und die Kündigung persönlich, leider ohne Empfangsbestätigung, abgegeben.


    Nun kam ein aufhebungsvertrag, mit der Bitte diesen zu unterschreiben UND ein Bruttogehalt als Strafzahlung zu überweisen.


    Der Aufhebungsvertrag wurde nicht unterschrieben und eine Mail geschrieben das man die Forderung zurückweist.


    Ich bin der Meinung das man die Mail zusätzlich als Brief per Einschreiben schicken soll.


    Leider steht tatsächlich im

    Vertrag was drin das bei Nichtantritt der Stelle eine Strafzahlung fällig würde.

    (Hätte ich so nicht unterschrieben, aber was weiß denn ich von solchen Dingen….)


    Was nun wenn auf der Zahlung bestanden wird?


    Den neuen AG bitten den Arbeitsbeginn auf 15.1 zu legen und beim anderen AG sich am 2.1 krank melden, und hoffen das die einen dann mit zweiwöchiger Frist kündigen?

  • Gegenfrage:


    Ist diese Person volljährig, geschäftsfähig und in der Lage, sich selbst darum zu kümmern, diese Infos einzuholen?

    Hat diese Person Dich darum gebeten, diese Infos einzuholen?


    Willst Du Dir diesen Schuh anziehen? Also ist es Deine Verantwortung und dein Thema?

    Wenn nicht, wessen Thema ist es stattdessen, und wer könnte sich ansonsten kümmern?


    Kannst Du mit diesen Gegenfragen was anfangen? Wenn nicht, dann ignoriere das bitte (muss ja nicht passen, und ich hoffe, ich komme nicht irgendwie übergriffig rüber)

  • Ne, alles ok.


    Die Person ist so sauer auf sich das es mir leid tut, auch wenn ich am liebsten sagen würde: hab ich’s nicht gesagt….


    auch um das Geld was gefordert wird tut es mir leid, falls das gezahlt werden muss.

  • Die Person ist so sauer auf sich das es mir leid tut, auch wenn ich am liebsten sagen würde: hab ich’s nicht gesagt….

    Okay, du hast das Gefühl, dass diese Person sauer auf sich selbst ist.

    Hat diese Person dich um deine Meinung, Hilfe oder Unterstützung gebeten?


    Zitat

    auch um das Geld was gefordert wird tut es mir leid, falls das gezahlt werden muss.

    ist es Dein Geld?

    Traust Du der betreffenden Person zu, das Thema selbst zu regeln?

  • würde die betreffende Person überhaupt Ratschläge von Dir annehmen?

    Ich frag jetzt mal ganz doof und ganz platt, angenommen die betreffende Person würde hier mitlesen, und wir könnten die betreffende Person fragen, wie sie das findet, dass du hier für sie nachfragst, bzw. ob/was die betreffende Person sich von Dir wünscht, wie du sie unterstützen könntest... was denkst Du, würde die betreffende Person sagen oder schreiben?


    Was könnte schlimmstenfalls passieren, wenn Du Dich raus hältst?

  • Ich erlebe ja gerade, wie schwer es in manchen Branchen ist, Arbeitnehmer zu finden.

    Was das an Energie, Zeit und Geld kostet. Was alles dran hängt, wenn Stellen nicht besetzt werden bis hin zur Betriebsaufgabe.

    Muss bei dem AG alles gar nicht so sein, kann ein knausriges A**loch sein.

    Aber durch meine persönliche Brille:

    Lass die Person die Vertragsstrafe zahlen und noch ein Kilopaket Schokolade dahin senden. Vielleicht trifft man sich wieder im Leben.

  • Kanin


    Klar ist es doof für den AG, hier geht es um einen großen AG der deswegen nicht in Probleme gerät,

    Der AG ist nicht bekannt für „nett sein“ - auch wenn man es da vermuten könnte


    Meine Worte sind eigentlich auch immer:

    Man trifft sich mindestens zweimal im Leben.

    Und es ist der Person klar das sie in dieser Einrichtung nie wieder Fuß fassen könnte, aber das scheint eh nicht in frage zu kommen


    liddy ja, solange diese Person diese Forderung zurückweisen kann wird sie meinen Ratschlag annehmen.

    Ich denke das der Person nicht klar war das dieser AG das tatsächlich durchziehen würde.

    Und ja, ich soll mal schauen was „man machen könnte damit nicht bezahlt werden muss“

  • liddy ja, solange diese Person diese Forderung zurückweisen kann wird sie meinen Ratschlag annehmen.

    Ich denke das der Person nicht klar war das dieser AG das tatsächlich durchziehen würde.

    Und ja, ich soll mal schauen was „man machen könnte damit nicht bezahlt werden muss“

    okay, du sollst mal schauen, was man machen könnte...


    Schaut die Person auch selbst?


    Wo wären kompetente Ansprechpartner für die Person, die zuverlässig Auskunft geben könnten, was man machen könnte?


    Wie und wo könnte die Person Ansprechpartner finden?

  • Wie hoch wäre die Vertragsstrafe schlimmstenfalls?


    Was vermutest Du, warum sagt die Person, dass Du mal schauen sollst?

    Könnte die Person stattdessen selbst mal schauen?

  • Warum sollte die Vertragsstrafe nicht fällig sein, wenn sie doch vertraglich festgehalten ist? Die Person hat diesen Vertrag unterschrieben, und damit die Spielregeln anerkannt. Ist ärgerlich, aber warum sollte jetzt was anderes gelten, als unterschreiben?

    Viele Gruesse vom andern Ende der Welt, Sarah




  • Gibt es in dem Vertrag keine Probezeit? Das wundert mich etwas. Oder heißt Jobantritt nur, einmal dagewesen sein und dann könnte man mit Bezug auf Probezeit fristlos kündigen?

    Man verhaut es sich halt so oder so auf ewig mit diesem Arbeitgeber, aber wenn das akzeptabel ist...


    Und natürlich ist es doof für Arbeitgeber, wenn Leute noch vor Antritt der Stelle kündigen, aber solche Unannehmlichkeiten sind mmn die Kosten, ein Unternehmen zu führen.

    Kāhore taku toa i te toa takitahi, he toa takitini #knuddel


    Walks by sin too slowly.


  • Es gibt zwei Kernfragen

    Ist die Klausel wirksam?

    War die Kündigung wirksam?



    Ich fürchte, dazu braucht es eine Rechtsberatung, um in diesem konkreten Fall die Fragen zu beantworten. Das würde ich der Person raten und damit meine Verantwortung wieder zurückgeben

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Ich hab keine Ahnung.

    Ich weiß aber wenn man einen Job antritt und sich krank schreiben lässt, obwohl man nicht krank ist, ist das Sozialversicherungsbetrug.

  • Ich hab keine Ahnung.

    Ich weiß aber wenn man einen Job antritt und sich krank schreiben lässt, obwohl man nicht krank ist, ist das Sozialversicherungsbetrug.

    Und parallel zwei Arbeitsverträge zu unterschreiben, die sich ja quasi gegenseitig ausschließen, dürfte auch nicht in Ordnung sein.

    Liebe Grüße
    Silke mit dem Großen 06/2006 und der Kleinen 06/2009

  • Guten Morgen,

    Wie ist denn die Kündigungsfrist in der Probezeit? Beträgt diese 4 Wochen oder 2 Wochen? Je nachdem ist ein Bruttomonatsgehalt angemessen oder aber überhöht.

    Wie ist die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag?

    Grundsätzlich ist eine Vetragsstrafe nicht verboten.

    War eine Kündigungsmöglichkeit vor Arbeitsantritt vertraglich möglich ? Wenn ja wäre die Vetragsstrafe ungültig, weil es ein Alternativverhalten zum Arbeitsantritt gab.

    4 Jungs 2006-2013, 2 Hunde und 6 Schildis


    Für immer im #herz : Mani,Yaco,Emma, Fini,Bilbo und Dotti - meine allerbesten 4-Pfoten-Freunde #kerze

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    Eines Tages werde wir alle sterben - aber an allen anderen Tagen nicht #sonne

  • liddy

    Ich finde deine Fragen etwas irritierend- hier Fragen doch öfters Rabinnen für Freunde und Bekannte bzw Probleme, die sie nicht selbst betreffen. Was ist denn in diesem Fall so problematisch für Dich daran?

    4 Jungs 2006-2013, 2 Hunde und 6 Schildis


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  • Solche Vertragsstrafen sind in einigen Branchen üblich (und auch rechtlich möglich).


    Der einfachste Weg wäre, dass er den zweiten Vertrag auf einen späteren Zeitpunkt umdatieren lässt (das passiert durchaus ab und an mal - ist also nicht absolut unüblich) und den ersten direkt kündigt nachdem er ihn angetreten hat (normalerweise ist ja eine Probezeit vereinbart, dann hätte er eine Kündigungsfrist von 2 Wochen - diese Frist kann auch durch vertragliche Regelungen nicht zu seinem Ungunsten verändert werden).

  • Ich kenne es so wie Sakuko fragt - man muss erscheinen, kann aber am ersten Tag wg. Probezeit kündigen, muss dann (ich glaube) zwei Wochen erscheinen. - Und den AG vor Antritt fragen, ob er das wirklich möchte.

    Den neuen AG würde ich informieren über das Problem und um Änderung des Beginns bitten.

    Auf keinen Fall betrügen dabei.


    Oder schlucken, dem neuen AG nichts sagen, und zahlen.

  • Mit krank melden meinte ich keinen sozialbetrug, der AG ist zu Anfang nicht verpflichtet den Lohn zu bezahlen und wenn man sich nicht an die KK wenden würde wg lohnersatzleistung sehe ich hier keinen sozialbetrug.


    Ansonsten wird es eben uU darauf rauslaufen wenn die auf der Zahlung bestehen mit dem neuen AG sprechen und dann eben am ersten Tag die Kündigung abgeben und hoffen das man dort nicht zwei Wochen lang hinkommen muss.