Bitte mal Mitdenken - Befreiung vom Religionsunterricht von der Schule nicht vorgesehen

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  • Das damit doch garnichts zu tun. Ich vermute mal, dass die Schule von Fias Tochter so klein ist, dass sie bisher entweder keine oder nur wenig Erfahrung damit hat, wenn Eltern keinen Religionsunterricht wünschen.

    So meinte ich das auch nicht. Bei einer Waldorfschule z.B. rechne ich von vornherein mit der christlichen Orientierung und würde mich wenig über derartige Aussagen wundern.

  • Bei uns ist es so:

    Es wird Religion und/oder Lebenskunde für die Kinder angeboten. Alles freiwillig. Wir (staatlich, Montessori-GS) sind eine verlässliche Halbtagsschule, d. h. Betreuung ist zwischen 7.30 Uhr und 13.30 Uhr für alle Kinder gegeben, ob jetzt Unterricht ausfällt oder wenn Kinder an Wahlfächern nicht teilnehmen. Vor 7.30 und nach 13.30 Uhr gibt es die Möglichkeit der Hortbetreuung.

    In der Oberschule (ab 7. Klasse) muss entweder Religion oder Ethik als Wahlpflichtfach genommen werden.

    Religionsunterricht in der staatlichen Grundschule kenne ich nur als freiwilligen Unterricht (bei christlichen Schulträger ist das was anderes, denke ich).

  • Du hast ein Recht darauf dein Kind vom Religionsunterricht befreien zu lassen, zumindest an nicht konfessionell gebundenen Schulen:

    Das Grundgesetzt gilt meines Wissen nach wohl auch für Bayern...

  • Ich würde mal im Schulgesetz deines Bundeslandes nachsehen. Das Thema wird ja regional sehr unterschiedlich gehandhabt, Kein Vergleich z.B. Bayern vs. Berlin.
    Hier in BaWü, auch staatl. Monteschule, können Kinder befreit werden, haben aber keinen Anspruch auf Ersatzunterricht im Grundschulalter, sondern werden nur "irgendwie" beaufsichtigt oder bei Randstunden früher entlassen. Ethik gibt es erst an weiterführenden Schulen. Praktisch sitzen die Kinder dann in einer anderen Klasse oder müssen sich sonstwie still beschäftigen.

  • Gerade wenn das montessori-geschultes Personal ist, sollte denen doch was einfallen, wie Deine Tochter in dieser Zeit beschäftigt werden kann. #weissnicht

  • Ich kenne es so:

    wer nicht am Religionsunterricht teilnehmen möchte, kann während dieser Zeit an einem Deutsch-Förderunterricht teilnehmen. Wenn auch dies nicht gewünscht ist, weil das Kind die Förderung z.B. gar nicht nötig hätte, arbeitet das Kind an irgendwelchen Sachen wie Freiarbeitsmaterial oder Aufgaben aus dem Wochenplan, bei geöffneter Tür im Flur oder Nebenraum.

    "Man kann einen seligen, seligsten Tag haben, ohne etwas anderes dazu zu gebrauchen als blauen Himmel und grüne Erde." Jean Paul

  • huhu,

    bei uns wird sportförder-und deutsch Förderunterricht angeboten.

    ist ne normale Grundschule, und die Befreiung war kein Thema.
    ich habe einfach beim Einschulungsgespräch gesagt, das wir nicht möchten, das Paula zu Religion geht und gut war es.

    LG paulina mit paula (11.05)
    + paul (04.08)

  • An unserer Grundschule ist das explizit auch nicht vorgesehen, unsere Klassenlehrerin guckte auch etwas irritiert, als ich danach fragte. Grundsätzlich gibt es ja irgendein Urteil (das ich natürlich grade nicht finde), dass auch in der GS schon ein "gleichwertiger Ersatzunterricht" angeboten werden muss, aber im Endeffekt gibt es das so gut wie nie. Bei uns ist Reli immer in den letzten Stunden, so dass befreite Kinder halt früher nach Hause gehen könnten/würden, was Anderes ist da mWn nicht vorgesehen.
    Das Sams geht momentan noch hin (auf eigenen Wunsch, er wäre der einzige gewesen, der nicht hingeht), ich war selbst mal da, mal nicht. Schauen wir mal, wie wir das später handhaben.

    Das Sams (05/2005) + Don Blech (01/2008 )


    mit dabei seit 6.9.2004

  • Es DARF auch garkein Problem sein. Wenn es nicht eine konfessionsgebundene Schule ist darf kein Kind zur Teilnahme am Religionsunterricht verpflichtet werden!!! Meine Kinder gehen in den Reliunterricht, die mittlere ist auch auf ner Schule in katholischer Trägerschaft, aber ich finde es schon wichtig dass es rein rechtlich eben kein Zwang sein darf! Siehe Grundgesetz!

  • Mal vorweg: Ich bin katholisch und meine Kinder dürfen natürlich am Religionsunterricht teilnehmen (solange ich da nicht von irgendwelchen haarsträubenden Sachen Wind bekomme). Wäre ich nicht religiös, würde ich wohl auch nicht wollen, das mein Kind Religion in der Schule hat, und darum finde ich es immer wieder schlimm, wenn Schulen aus Bequemlichkeit so tun, als gäbe es keine Alternative.

    Ich hab jetzt aus Zeitmangel nur das Ausgangsposting gelesen...

    Ich hab ein ungetauftes Kind (beide Eltern gehören keiner Kirche an) an einer staatlichen Grundschule und dachte bis letztes Jahr auch immer, das Kind hätte dann halt einfach Freistunde.
    Musste mich dann aber belehren lassen, dass in Bayern Religion ein Pflichtfach sei und da Ethik nur ab einer bestimmten Schülerzahl angeboten werden muss (ich weiss nicht mehr wieviele Kinder, aber hier gab es noch nie Ethik, weil 99% katholisch sind). Wir hatten die Wahl zwischen kath. oder ev. Unterricht ODER wir hätten unsere Tochter auf eigene Kosten zur jeweiligen Ethikstunde in die 10km entfernte Grundschule im Nachbarort fahren müssen.


    Die Abmeldung vom Religionsunterricht ergibt sich aus dem Grundgesetz, welches auch für Bayern gilt. Die Schulordnung für Grund- und hauptschulen in Bayern sagt dazu:

    Zitat

    § 41
    Religiöse Erziehung, Religionsunterricht

    (1) 1 Die Schule unterstützt die Erziehungsberechtigten bei der religiösen Erziehung der Kinder. 2 Schulgebet, Schulgottesdienst und Schulandacht sind Möglichkeiten dieser Unterstützung; die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler ist zu ermöglichen und zu fördern. 3 Die Mitglieder der Schulgemeinschaft sind verpflichtet, die religiösen Empfindungen aller zu achten.

    (2) 1 Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss schriftlich und spätestens am letzten Unterrichtstag des Schuljahres mit Wirkung ab dem folgenden Schuljahr erfolgen; eine spätere Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. 2 Die Abmeldung gilt für die Zeit des Verbleibens an der betreffenden Schule, solange sie nicht widerrufen wird.

    (3) 1 Auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten lässt die Schule Schülerinnen und Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, zur Teilnahme am Religionsunterricht eines Bekenntnisses als Pflichtfach zu, wenn die Religionsgemeinschaft, für deren Bekenntnis der betreffende Religionsunterricht eingerichtet ist, zustimmt und zwingende schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen. 2 Dies gilt entsprechend für Schülerinnen und Schüler, für deren Religionsgemeinschaft Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach für die betreffende Schulart an öffentlichen Schulen in Bayern nicht eingerichtet ist; in diesem Fall ist dem Antrag die Zustimmung dieser Religionsgemeinschaft beizufügen. 3 Für den Zeitpunkt des Antrags und für die Abmeldung gilt Abs. 2 entsprechend. 4 Die Zulassung gilt für die Dauer des Besuchs der betreffenden Schulart, soweit nicht die Zustimmung einer beteiligten Religionsgemeinschaft widerrufen wird.
    Quelle: gesetze-bayern.de

    Dass für Ethik-Unterricht die Eltern das Kind in eine andere Schule karren müssen, steht da nichts, und ich denke, damit würde keine Schule durchkommen.

  • flummi
    Danke dir. Mal schauen, vielleicht versuchen wir es für's nächste Schuljahr nochmal. Dann geht nämlich der jetztige Rektor in Ruhestand und damit wird sich hoffentlich eh einiges ändern "was schon immer so war".
    Ich hab meiner Tochter auf jeden Fall mal gesagt, sie soll sich überlegen, ob sie nächstes Jahr weiter zum ev. Reli-Unterricht möchte oder ob wir nochmal versuchen sollen, dass sie gar nicht in Religion muss.

    Wobei der Reli-Unterricht wohl sehr gemütlich ist, weil er nur aus 7 Kindern (1.-4.Klasse gemischt) besteht und sie dort viel basteln, singen und Geschichten erzählen. Mit der Pfarrerin hatten wir uns letztes Jahr im Vorfeld unterhalten und sie ist echt eine ganz liebe und weltoffene Frau, die niemanden ihren Glauben aufzwingen und missionieren will. #top


    Edit:
    Weil ich mir die Paragraphen grad nochmal durchgelesen habe.
    Wir haben übrigens auch nie schriftlich zugestimmt, dass sie (als ungetauftes Kind) in den Religionsunterricht gehen darf. Ich hab lediglich kurz mit dem Rektor telefoniert, der mir mitteilte "dass man für ungetaufte und andersgläubige Kinder ja den ev. Religionsunterricht habe" und dass meine Tochter dann halt da hingehen muss. :evil:

  • Einen Rechtsanspruch auf eine Freistunde statt Religion hat man in NRW nicht. Die Schule müsste ein Ersatzfach anbieten, damit die Pflichtstundenzahl und die Bereichsbelegung erreicht wird. Das tun weiterführende Schulen in der Regel ab Klasse 9, manche ab 7.

  • Ich denke, das ist mal wieder eine länderspezifische Sache.
    Bei uns ist es so, dass die Schule kath. und evang. Religion anbieten muss. Ethik an der Grundschule darf es NICHT geben.
    Leider ist es (hier) NICHT so, dass die Kirchen diese Stunden selber finanzieren würden. Nein, der Schulträger (bei Privatschulen ) bzw das Land bei staatl. Schulen muss für die Kosten aufkommen und Lehrkräfte, die noch dazu die Missio bzw Vokatio haben müssen, dafür einstellen.
    Soll ein Kind nicht am Reliunterricht teilnehmen, müssen die Eltern das Kind abholen. Eine Betreuung muss nicht von der Schule gestellt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, das ist mal wieder eine länderspezifische Sache.
    Bei uns ist es so, dass die Schule kath. und evang. Religion anbieten muss. Ethik an der Grundschule darf es NICHT geben.

    Da bin ich jetzt neugierig: in welchem Bundesland lebst du denn? Hier in Bayern muss z.B. kein konfessioneller Unterricht angeboten werden, wenn weniger als x Schüler (ich glaube 8 waren es) dieses Glaubens an einer Grundschule sind und Ethik wird fast überall angeboten für Grundschulen, auch im Verbund - so lange sich eben genügend Schüler finden. Sprich, melone: welches Land ist noch rückständiger in der Hinsicht als wir?

  • Saarland ;)

    Allerdings ist es hier auch so, dass wenn z.B. nur wenige evangelische Schüler vorhanden sind (genaue Zahl ist nicht definiert, aber ca 8 ist auch hier eine gebräuchliche Zahl), diese in den katholischen Unterricht müssen.
    Ethik gibts hier nur an weiterführenden Schulen. Ethik darf hier nicht an Grundschulen angeboten werden (weiß ich deshalb genau, weil wir das bei der Privatschulgründung wollten, ging aber nicht)

    • Offizieller Beitrag

    Ich wollte das nicht in Zweifel ziehen. Ich wollte nur mal mit stolz geschwellter Brust sagen: "Ha! Hier ist Bayern mal regelrecht progressiv!" #ja So im Vergleich. :D

    Auch wenn die Qualität der Ausbildung der Ethiklehrer wohl unter aller Sau ist...

  • Tja, kann man mal sehen ;-).
    Ich finde es aber recht verwunderlich, weil ich davon ausging, dass die Regelung des Religionsunterrichtes von den Kirchen so gefordert wird und die Schulaufsicht das nur nach deren Willen so umsetzt. Aber dann müßte es doch bundesweit gleich sein????