Stillpausen lt Mutterschutzgesetz - nehmt Ihr die wirklich?

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  • Hallo,


    ich fange bald wieder an zu arbeiten und stille (Kind 03/13 geboren)...bestimmt noch mindestens ein Jahr... 8o
    Bei meinen anderen Kindern habe ich mich nicht getraut, beim Arbeitgeber auf Mutterschutzgesetz, Paragraph 7 (siehe unten) zu verweisen und die mir zustehenden Pausen zu nehmen.


    Meine Fragen: gibt es jmdn unter Euch, die diese Pausen eingefordert hat? Wenn ja, wie sind Deine Erfahrungen damit und bis zu welchem Alter des Kindes hast Du das durchgezogen?


    Danke für Feedback.



    Mutterschutzgesetz § 7 Stillzeit

    (1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir zwar nach Schweizer Recht - aber ja, die Zeiten habe ich mir genommen, zum Pumpen (vom 5ten bis zum 10ten Monat). War überhaupt kein Problem und ich hätte such noch länger dürfen, es hat nie jemand in Frage gestellt. Obwohl das in meinem Fall doch mit ziemlich Organisation verbunden war, weil ich abgelöst werden musste.


    Eine Kollegin hat auch fast bis 1 Jahr die Stillpause genutzt, sie wohnt nahe genug.


    Liebe Grüsse


    Talpa

  • Im ersten Lebensjahr auf jeden fall, da wurde mir mein Sohn auch immer zum Stillen gebracht. Jetzt im 2. fände ich es etwas seltsam.
    Worauf ich aber nie bestanden habe, war dieses "keine Arbeit nach 20 Uhr". Dann hätte ich ja nie einen Elternabend machen können...

  • Ich habe es bis zum 1. Geburtstag gemacht. Mein AG (ÖD) war nicht begeistert (fand das bei 4h täglicher Arbeitszeit unnötig) und ich habe ihm ein Schreiben meines Anwalts geschickt. Dann gings. Organisatorisch war es kein Problem. Ich bin nach 2h für 30 min zur Tagesmutter in naher Entfernung gegangen und habe dort eben gestillt und bin zurück.


    LG, Emma

    Signatur kommt, sobald ich Zeit zum Nachdenken hatte. Voraussichtlich in 2033.

  • Hier aehnlich wie Talpa: Nach Schweizer Recht bis zum Ende des 1. Lebensjahr. Ich habe jeweils 2x20min abgepumpt und dabei wiss. Paper gelesen (haette ich aber nicht muessen). Bei meinem Arbeitgeber (grosse Hochschule) kann man einen Schluessel fuer die Sanitaetszimmer beantragen und die benutzen. Mein Chef fand das gut, aber ich habe ihn nicht explizit gefragt, sondern einfach gesagt, dass mach ich so.

  • Hier genauso: auch nach Schweizer Recht, mehrfach am Tag abgepumpt und gestillt, wenn ihn mir jemand gebracht hat, was allerdings logistisch nur sehr selten möglich war. Ich habe auch nicht gefragt, sondern mitgeteilt. Es war aber für den Chef gar kein Problem, mein Kollege, mit dem ich mein Büro teile, fand es wahrscheinlich ein bisschen lästig, weil er in der Zeit des Abpumpens nicht ins Büro kommen wollte/durfte, da hing dann jeweils ein Zettel an der Tür. Gemault hat er allerdings nie...

  • beim grossen hab ich sie genommen (bis er ca. 1 war; mit 8 mon hatte ich wieder angefangen). Allerdings für mich sehr flexibel ausgelegt. Anstelle 7,5 h zu arbeiten, hab ich jeden Tag nur 6 gemacht, dh ich bin einfach früher heimgegangen. In der Mittagspause bin ich allerdings zum stillen immer heimgefahren.
    Gefragt hab ich damals auch nicht sondern nur mitgeteilt.

    Gruss izi mit Käfer 12/07 und Murmel 08/10

  • Ich mache das nicht, finde es aber auch nicht nötig, da ich erst wieder gearbeitet habe, da war das Kind schon über 1 und die Kitazeit hält er locker ohne Stillen durch und ich hätte es auch doof gefunden, da dann ein Thema draus zu machen.
    Bei einem kleineren Kind würde ich das aber schon machen. Gilt das dann eigentlich als bezahlte Arbeitszeit oder als unvergütete Pause wie zB auch die Mittagspause?

  • Habe wieder angefangen zu arbeiten, als das Kind 1 Jahr alt war, auch über Nacht.
    Es gibt wohl irgendwelche gerichtliche Entscheidungen, dass das Gesetz nur für bis einjährige Babys gilt, daher bin ich nicht auf die Idee gekommen, zu fragen.

    LG Froschine mit Fröschle (02/12) und Moppel (05/15)



    #pro #contra

  • bei meiner großen tochter nahm ichs in anspruch. ich war noch mitten in der ausbildung, als sie geboren istund hab nach 12 wochen wieder zu arbeiten angefangen :(
    wir wohnten aber keine 5 gehminuten vom krankenhaus entfernt, in dem ich arbeitete und so brachte mein mann die kleine dann immer zum stillen. war nie ein problem.
    an schultagen hatte ich sie sogar dabei

    liebe grüße Susi mit H(Juli04) N(Juni07) L(April10) K (April14) und T (Juni2016) #herzen

  • Ja, habe ich bei allen drei Kindern im ersten Lebensjahr in Anspruch genommen. Allerdings habe ich auch den Vorteil, dass ich verbeamtet bin...

    LG
    rotesPesto mit ♂ Frühling '10, ♂ Sommer '06 und ♂ Herbst '12

  • Habe wieder angefangen zu arbeiten, als das Kind 1 Jahr alt war, auch über Nacht.
    Es gibt wohl irgendwelche gerichtliche Entscheidungen, dass das Gesetz nur für bis einjährige Babys gilt, daher bin ich nicht auf die Idee gekommen, zu fragen.


    Hier genauso.

  • Ich wurde nach der Rückkehr aus der Elternzeit (Kind älter als 12 Monate) auf den entsprechenden Paragraphen und unseren Stillraum hingewiesen, den ich bei Bedarf gerne nutzen könne. Der Hinweis kam allerdings nicht von der Personalabteilung, sondern von meiner Chefin, die selbst Kleinkind-Mutter ist.

  • Ich wurde nach der Rückkehr aus der Elternzeit (Kind älter als 12 Monate) auf den entsprechenden Paragraphen und unseren Stillraum hingewiesen, den ich bei Bedarf gerne nutzen könne. Der Hinweis kam allerdings nicht von der Personalabteilung, sondern von meiner Chefin, die selbst Kleinkind-Mutter ist.


    Das find ich ja richtig toll! #super

    LG Froschine mit Fröschle (02/12) und Moppel (05/15)



    #pro #contra

  • Hmm, ich hätte die Möglichkeit gehabt mit dem Arbeiten wieder anzufangen, da war meine Tochter fast fünf Monate, wurde noch voll gestillt. Problem war, dass ich nicht ins Büro gedurft hätte, sondern neu für meinen eigentlich gelernten Beruf hätte eingestellt werden sollen. Und da sind Stillpausen einfach nicht möglich... Man ist ja unterwegs, hat Sicherheitsaufgaben, darf das Kind nicht mitnehmen... Wie würde das denn gehandhabt werden? In dem Falle müsste mich dann der Arbeitgeber in einen Bereich versetzen, wo es überhaupt möglich wäre, meine Tätigkeit zu unterbrechen, oder?