Hallo,
ich fange bald wieder an zu arbeiten und stille (Kind 03/13 geboren)...bestimmt noch mindestens ein Jahr...
Bei meinen anderen Kindern habe ich mich nicht getraut, beim Arbeitgeber auf Mutterschutzgesetz, Paragraph 7 (siehe unten) zu verweisen und die mir zustehenden Pausen zu nehmen.
Meine Fragen: gibt es jmdn unter Euch, die diese Pausen eingefordert hat? Wenn ja, wie sind Deine Erfahrungen damit und bis zu welchem Alter des Kindes hast Du das durchgezogen?
Danke für Feedback.
Mutterschutzgesetz § 7 Stillzeit
(1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.