Übermittlung Schulakte an Wechselschule - kann man verhindern dass Schriftwechsel weitergereicht wird

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  • Blöde Überschrift, aber es geht darum: Wir haben ja nun den Gastschulantrag (fast) durch, die neue Schule hat jetzt bewilligt und jetzt geht es nur noch an die alte Schule zurück und die bestätigt uns dann den Wechsel. Die Schulakte wird also demnächst auch übermittelt an die neue Schule. Auch wenn ich von einer Mutter gehört habe, dass die neue Schule irgendwelche Dinge, die blöd zwischen Eltern und Schule an der alten Institution gelaufen sind, nicht interessiert, macht es mir doch Bauchweh. Denn es gibt da einen ganz fiesen Brief von der Schule an uns, der voller letztlich nicht haltbarer Vorwürfe steckt, die wir mit einer schriftlichen Stellungnahme unsererseits und in einem Gespräch auch nicht wirklich entkräften konnten.


    Habe ich irgendeine Handhabe, um die Übermittlung dieses Schriftwechsels zu unterbinden? Könnte ich zumindest die jetzige Schule vor Übermittlung der Schulakte darum bitten, die Briefe rauszunehmen?


    By the way: Was ist denn außer den Anmeldeunterlagen, den Entschuldigungen für Fehlzeiten, dam Halbjahresbewertungsbogen noch so in einer Schulakte drin???

    Kinder *2006 und *2008


    #rose Die Stille ist nicht auf den Gipfeln der Berge, der Lärm nicht auf den Märkten der Städte. Beides ist in den Herzen der Menschen. #yoga (aus Indien)

  • Ich glaube da gibt es keinen Handlungsspielraum. Ich wollte auch nicht, dass alle Unterlagen an die weiterführende Schule übersandt werden, aber mein Vater (Schuldirektor) meinte, da hat man kein Mitspracherecht. Du kannst nur nach einem Gespräch verlangen und das erklären.

  • Im Schülerakt werden Atteste, Zeugniskopien, Notenbogen mit allen Einzelnoten und sämtlicher Schriftverkehr mit den Eltern abgelegt. Bei uns liegen allerdings keine Entschuldigungen für Fehltage mit drin, nur wenn am Sportunterricht längere Zeit nicht teilgenommen werden konnte.


    Insofern hast du da kein Recht zu fordern, dass Schriftverkehr aus der Akte genommen wird.




    Der Schülerakt ist so etwas wie die Personalakte. Da kann meines Wissens nach auch nicht einfach was entfernt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Der Schülerakt ist so etwas wie die Personalakte. Da kann meines Wissens nach auch nicht einfach was entfernt werden.


    Doch, das habe ich letztens gelernt.
    Wenn ein Betrieb übernommen wird, ist der alte Arbeitgeber verpflichtet persönliche Dinge (wie Krankschreibungen, ich meine sogar Abmahnungen) aus der Personalakte herauszunehmen, bevor er sie an den neuen weiterreicht.
    Hat eine Freundin, die im Betriebsrat ist noch gemeinsam mit den anderen Betriebsräten auf ihre persönliche Zeit gemacht, da ihr ehemaliger Arbeitgeber das nicht gemacht hatte (aber der war nicht nur diesbezüglich unfähig).

    Gras wächst auch nicht schneller, wenn man daran zieht!


    Aber es hilft ungemein, wenn man ihm im Rahmen seiner Möglichkeiten Wasser gibt, ab und an etwas Dünger und gute Erde zur Verfügung stellt und ihm Schatten spendet wo die Sonne zu stark scheint

  • Aber das gilt ja nicht bei "Abteilungswechsel" - oder?


    Verweise z.B. "zählen" ja auch nicht für die nächste Schule. Diese wären ja dann die Entsprechung zur Abmahnung.
    Entschuldigungen für Fehltage bei uns ja auch gar nicht in den Akt gelegt, die liegen im Archiv, gebündelt je Klasse.

  • Du hast ja das Recht auf einsichtnahme. Das würde ich erstmal in Anspruch nehmen und dann überlegen, was ich mit brisanten Infos mache. Es gibt zudem das Recht auf Löschung und Sperrung der weitergabe bestimmter Daten, aber da brauchts dann wahrscheinlich anwaltliche Unterstützung.

    Life is a mountain - ride it like a wave

    • Offizieller Beitrag

    Bei Abteilungswechsel nicht, aber einen Schulwechsel würde ich eher mit einem Arbeitgeberwechsel vergleichen. Außerdem wollte ich klugscheißen, dass die Personalakte gesäubert wird, nachdem ich das gerade gelernt habe ;) :D

  • Würde ein Brief nicht unter das Briefgeheimnis fallen? Und ich würde schauen, ob dieser Schriftwechsel das Kind betrifft, oder euch Eltern. Also, wenn z.B. das Kind Probleme hat sich in eine Klassengefüge einzu finden, dann mag das ja für die nächste Schule interessant sein. Wenn aber der Vater des Kindes seinen Frust gerne in doofen Briefen abläßt (nur als Beispiel), dann geht das die nächste Schule doch eigentlich nichts an, oder?

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    Wenn ich mir einen Krankenwagen im Ballettröckchen tätowieren lasse, habe ich Tatütatatütütattoo! #blume
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  • Ich bin sehr gespannt auf weitere Antworten bzw. auf die ultimative Antwort, da ich das gleiche Problem habe.


    Meine Tochter geht z. Zt. in die dritte Klasse und noch ist kein Schulwechsel geplant, aber sollten wir nicht demnächst umziehen wird sie logischer Weise zur 5. Klasse die Schule wechseln, da es nur eine Grundschule ist.


    Auch mir hat die Schule einen geradezu unverschämten Brief geschrieben mit Unwahrheiten ohne Ende und ich habe den Fehler gemacht (das kann man nun so und so sehen, ich befürchte, es war ein Fehler..) überhaupt nicht auf den Brief zu antworten. Was wiederum zur Folge hatte, daß ich ihn dann per Einschreiben/Rückschein bekommen habe und auch darauf nicht geantwortet habe.


    Letztendlich wurde auch nicht wirklich auf eine Antwort von mir gewartet, die Fragen waren eine üble Provokation der Direktorin.


    Tatsache ist, daß ich eine m. E. sachlich, richtige Antwort parat hatte welche auch schon fertig formuliert war, ich aber diese dann meiner Tochter zuliebe (von wegen GfK à la Rosenberg und so:) nicht abgeschickt hatte.


    Auf welche Schule auch immer meine Tochter gehen wird in der übernächsten Klasse, ich möchte NICHT daß dieser Brief in ihrer Schulakte bleibt. Es sind Unwahrheiten die die Direktorin nötig hatte, um vor dem Schulamt ihren guten Ruf zu wahren und um sich vor eine Lehrerin zu stellen, die falsch gehandelt hatte (oder sagen wir pädagogisch unklug und angreifbar).


    Wenn die Akte so bestehen bleibt wie jetzt, bin ich gezwungen eine Richtigstellung zu schreiben, was natürlich wiederum eine Endlosschleife nach sich zieht, wodurch meine Tochter dann erneut im Fokus stehen würde. Nicht unbedingt erstrebenswert.


    Ich hoffe sehr auf die Möglichkeit nicht nur Einblick in ihre Akte zu nehmen, sondern auch gewisse Aussagen (die nicht stimmen) entfernen zu können.

  • Ich würde erst einmal die Akte einsehen und dann weitersehen.


    Wenn ich mich recht entsinne, wird die Akte nicht automatisch weitergegeben (in RLP), sondern nur nach Anfrage der aufnehmenden Schule. Allerdings bin ich nicht ganz sicher, weil sich in letzter Zeit einiges geändert hat.

  • Du könntest dich auch einfach darauf verlassen, dass die neue Schule zwischenzeilig lesen kann und professionell mit so einem Schreiben umgeht. Ich glaube, wenn das klappen soll mit der neuen Schule, musst du jetzt alles an Zweifel und Angst da raus halten. Mach dich nicht verrückt! Schenk der Instiution Schule ein bisschen Vertrauen. Da gibt es auch kompetente Leute!!

  • Bezüglich der Weitergabe von Schülerakten von der Grund- an die weiterführende Schule:
    In Baden-Württemberg wird die Akte nicht weitergegeben. Die aufnehmenden Schulen fragen bei der Anmeldung einiges ab, aber die Auskunft durch die Eltern ist freiwillig.
    Einzige Ausnahme ist, wenn das Kind auf der Grund- und Hauptschule (oder wie auch immer es jetzt heißt) verbleibt, dann wird die Akte weitergeführt.
    Bei anderen Schulwechseln wird die Akte jedoch weiter gegeben. Ich guck aber als Klassenlehrer da nicht automatisch rein, wenn ich einen neuen Schüler bekomme - erst wenn dieser auffällig wird, dann schaut man sich das mal an. Ansonsten verwalten das die Sekretärinnen, als Lehrer bekommmt man die nur auf nachf

    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…

  • Nachfrage.
    Es wird ja sicher ein Aufnahmegespräch geben, da kannst du auch noch was klarstellen. Ansonsten kennen Lehrer und Schulleiter ja ihre Nachbarschulen und deren Eigenheiten und können das ein oder andere einordnen und interpretieren.

    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…

    Einmal editiert, zuletzt von moose ()

  • In Hessen wird die Akte weitergegeben. Ich gucke aber nur selten in Akten, nämlich wenn es einen Anlass gibt. Und dann bewerte ich meinen eigenen Eindruck grundsätzlich höher.

    Ja, so mache ich das auch. Selbst die Übergabegespräche nach Klassenleitungswechsel mache ich idR erst einige Zeit NACH Schulbeginn, um mir erst unvoreingenommen einen eigenen Eindruck bilden zu können.

  • Wie lange ist dieser Schriftwechsel denn her? Ich meine, dass in manchen Bundesländern nach einer gewissen Zeit die Dinge aus den Akten genommen werden (können? müssen?), die nicht Dokumente sind. Zeugnisse z.B. müssen natürlich drinbleiben, aber Aktennotizen über Fehlverhalten z.B. sind nicht für immer in Stein gemeißelt.
    Vielleicht kannst du mal den Elternbeirat befragen?

  • Huhu!


    Zwei Jahre verbleiben diese Dinge in der Akte, dann müssen sie aussortiert werden. Bei Schulwechsel: Die übernehmende Schule muss die Schriften aussortieren, die für die Beschulung des Kindes nicht von Belang sind. Andererseits gibts da diesen Erforderlichkeitsanspruch: Ich kann nicht sehen, warum es für den Bildungsauftrag unbedingt nötig ist dieses Schreiben überhaupt in die Akte zu heften.


    lg - roma

    Toleranz ist der Verdacht, dass der Andere Recht hat - Kurt Tucholsky

  • Also - da die Akte wohl in den nächsten Tagen (je nachdem wie die behördlichen Mühlen so mahlen) übermittelt werden wird, werde ich morgen einmal im Sekretariat anrufen, mich freundlichst danach erkundigen, ob dieser Schriftwechsel in der Schulakte überhaupt drin ist. Wenn nein - alles fein.


    Wenn ja - werde ich versuchen, die Konrektorin (das ist von allen noch so die ziemlich einzige Person mit der ich denke gut und einigermaßen stressfrei sprechen zu können) zu erwischen und die Bitte an sie richten, die Korrespondenz vor Abgabe der Akte rauszunehmen mit Hinweis auf Nicht-Relevanz für weitere Beschulung des Kindes. Sollte sie an dieser Stelle komisch werden und ablehnend reagieren oder uneindeutig, tja, hm, was dann? Vielleicht auf meine Persönlichkeitsrechte und Briefgeheimnis hinweisen? Ist ja schließlich eine Zwistigkeit zwischen uns als Eltern und der Lehrerin, in die sich dann die Schulleitung eingeschaltet hat.


    Was meint ihr?

    Kinder *2006 und *2008


    #rose Die Stille ist nicht auf den Gipfeln der Berge, der Lärm nicht auf den Märkten der Städte. Beides ist in den Herzen der Menschen. #yoga (aus Indien)

  • Bei Schulwechsel: Die übernehmende Schule muss die Schriften aussortieren, die für die Beschulung des Kindes nicht von Belang sind. Andererseits gibts da diesen Erforderlichkeitsanspruch: Ich kann nicht sehen, warum es für den Bildungsauftrag unbedingt nötig ist dieses Schreiben überhaupt in die Akte zu heften.


    lg - roma

    In welchem Gesetzestext steht das mit dem Aussortieren wegen Nicht-Belang für Beschulung? Kannst du das sagen?

    Kinder *2006 und *2008


    #rose Die Stille ist nicht auf den Gipfeln der Berge, der Lärm nicht auf den Märkten der Städte. Beides ist in den Herzen der Menschen. #yoga (aus Indien)

  • Schulordnung:


    § 17
    Wechsel der Grundschule
    Bei einem Wohnsitzwechsel oder einer Änderung des gewöhnlichen Aufenthaltes besucht die Schülerin oder der Schüler die für den neuen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zuständige Grundschule. § 12 Abs. 3 Satz 2 bis 4 und Abs. 4 gilt entsprechend. Die aufnehmende Grundschule bestätigt der zuletzt besuchten Schule die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers. Auf Anforderung der aufnehmenden Schule sind die Daten nach § 10 Abs. 6 und andere für die schulische Arbeit notwendige Daten der Schullaufbahn zu übermitteln.


    Allerdings meine ich, es gibt inzwischen noch eine Neuerung dazu. Muss mal bei uns an der Schule fragen.