Schulpflicht am Samstag...

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    • Offizieller Beitrag

    Huhu liebe Raben,
    ich bin gerade mächtig angekäst...

    An unserer Grundschule ist immer einmal im Herbst an einem Samstag Schule, das ist dann auch der Tag der offenen Tür und als Ausgleich ist im Frühjahr ein Brückentag frei.
    Leider wird das Datum erst recht knapp bekannt gegeben - und tadaa, dieses Jahr fällt es auf ein Wochenende, wo wir zu unserer Familie fahren wollten, mein Neffe wird getauft. Von uns dorthin sind es vier bis fünf Stunden Fahrt, deswegen wollten wir Freitag gleich nach der Schule los. Für Samstag hin-Sonntag nach der Kirche zurück ist es zu weit, finde ich, das ist blöd für alle, wir sehen uns eh so selten. :(
    Und die Patentante meines Großen aus Südamerika kommt genau an diesem Wochenende auch dorthin, Flüge sind schon gebucht, zwischen Arbeitsaufenthalt und einen Kongress geklemmt... sie sehen sich maximal einmal im Jahr.

    Also, es fällt grandios ungünstig, es ist in drei Wochen und wir haben es heute erst mitgeteilt bekommen. Nach Auskunft einer der Pädagoginnen, die wir auch über die Kita kennen, sollte man, wenn man den Samstag nicht ermöglichen kann/will, dass Kind krank melden, weil eine offizielle Bitte um Befreiung abgelehnt werden müsste. Nun haben wir aber zwei Kinder an der Schule, das wäre ja voll auffällig - und dass sie lügen sollten, will ich auch nicht.

    Weiß hier jemand, ob die Schule da einen Ermessenspielraum hat? Und ob das überhaupt zumutbar ist so relativ kurzfristig? In den letzten Jahren haben wir das immer hingekriegt, aber diesmal... (Mit “rechtzeitig informieren“ haben sie es eh nicht so. Einladung zum Elternabend einen ganzen Tag im voraus und so...)

    Würdet ihr versuchen, auf offiziellem Weg eine Befreiung vom Unterricht zu bekommen? Oder einfach fahren und am Montag eine Entschuldigung nachreichen?

  • Zur Sache kann ich Dir leider nichts schreiben, ich würde mich aber auch aufregen und finde das deutlich viel zu kurzfristig und damit nicht zumutbar. Als Familie muss man ja planen und so einfach mal schnell ein Wochenende in 3 Wochen zu entplanen finde ich eine .... #flop #stumm

  • Bei uns (aber das ist Schweiz...) gibt es pro Schuljahr eine gewisse Anzahl "Jokertage", da stellt men einen Antrag und die Kinder können fehlen.
    In Eurem Fall würde ich das so begründen, wie Du es schreibst. Es ist eine weite Fahrt (weiss ja keiner, ob an dem Samstag nicht auch schon was geplant ist...), Ihr seid alle eingeladen und habt zugesagt, die Tische im Restaurant und die Zimmer im Hotel sind reserviert etcpp und die Kinder sollen und müssen mit. Wenn Tag der offenen Tür ist, verpassen die ja eh keinen Unterricht...
    Wie sieht das denn sonst aus in ähnlichen Fällen bei Familienfeiern? Kann man die Kinder da nicht auch abmelden?
    Doof sowas, hofftl. klappt es!

  • Ach so, Elternbesuchstag - naja, wenn Ihr Eltern sowieso nicht könnt, hat es ja auch keinen Sinn, dass die Kinder da sind :D Nee, Spass beiseite - wenn sie sich komplett sturstellen, trotz freundlicher Bitte, würde ich einfach fahren...

    • Offizieller Beitrag

    Das ist ja interessant mit den freien Tagen... Das habe ich bisher bei uns nicht mitbekommen. Ist das länderabhängig?
    Montag statt dessen frei zu beantragen ist wegen der Flüge der Patentante keine Option. Das war schon viel zu Jonglieren, aber es ist natürlich auch unser Privatvergnügen.

  • Ganz ehrlich, ich würde da den Weg des geringsten Widerstandes gehen und irgendwas sagen von wegen "beide Kinder... Magen-Darm"... Ich finde das auch sehr kurzfristig, aber aus deinem Post liest sich das nicht so als würden die da wegen Familiensachen mit sich verhandeln lassen.

    Schatten löschen die Sonne nicht aus.
    (Franz Kafka)

  • Bei uns ist es so, dass die Einschulung (die hier immer Samstags ist) eine Pflichtveranstaltung ist. Es ist allerdings überhaupt kein Problem, diese abzusagen, wenn man nicht kann. (man soll nur rechtzeitig Bescheid geben)

    "Erstens, ich wollte dich nicht wegschicken, sondern töten. Zweitens, weißt Du, wie man Kaffee kocht?" Simon, TWD

    • Offizieller Beitrag

    An unserer Schule machen wir das auch so, der Termin steht aber schon früh fest. Bei uns (Hessen) ist das aber definitiv nicht rechtens. Den freien Tag an anderer Stelle finden alle toll, daher sagt keiner was und wir hoffen, es fällt keinem (Schulamt) auf. Solange es nur vereinzelte Schüler sind, stelle ich großzügig frei. Das liegt im Ermessen des KL und erfährt eigentlich auch niemand.

  • ist das echt so geregelt?
    ich habe von meiner mutter, genauso wie meine schulkollegen, etliche entschuldigungen für abwesenheit aus "familiären gründen" bekommen und das wurde anstandslos akzeptiert. allerdings in österreich.

    ich finde die deutsche schulpflicht echt ganz schön heftig 8I

    the nature of this flower is to bloom

    (alice walker)

  • Ich würde das der Schule so erklären, wie du es hier erklärt hast und um eine Beurlaubung bitten. Vielleicht kann das noch jemand aus Bayern einschätzen, aber in Ba-Wü würde das ganz sicher so durchgehen. Eine Taufe ist ja schon recht einmalig, und es ist ja auch nicht irgendein beliebig entfernter Verwandter.

  • Also ich habe solche Erfahrungen auch noch nie gemacht - die Angabe von familiären oder arbeitsbedingten Gründen hat bei uns immer unkompliziert ausgereicht, das habe ich nur mündlich mit der Lehrerin abgesprochen.

    Ich würde ganz selbstverständlich melden, dass ihr wegen einer Familienfeier abwesend seid, so wie wenn die Taufe an einem, sagen wir mal, Dienstag wäre. Gar nicht erst um Erlaubnis fragen. Schulpflicht heißt doch nicht, dass die Schule über jede Minute unseres Lebens während der Schulzeit bestimmen darf... #weissnicht

  • Bei uns kriegt man auch mal außer der Reihe frei, aber das nur am Rande.

    Also wenn sie schon angeben dass man notfalls krank melden soll, dann würde ich daa einfach machen. Das bedeutet vermutlich dass die Schule sich der Problematik bewusst ist, aber keinen Handlungsspielraum hat um euch 'legal' zu befreien. Die unterstehen ja auch einer Behörde (logisch) und müssen das im Zweifelsfall rechtfertigen.

    Also einfach Montag ne Entschuldigung für beide mitgeben #weissnicht Vermutlich kräht da kein Hahn nach dass es zwei Kinder betrifft.

    Einmal editiert, zuletzt von Anja (2. September 2014 um 18:35)

  • Zu Trauerfeiern, Hochzeiten und Taufen Verwandter ersten Grades kann man hier (Bayern) frei bekommen. Das ist aber Ermessenssache des Rektors und man hat da kein Recht drauf.

    bis zu 2 Tag im Jahr stellt die Klassenlehrerin frei, aber nicht vor und nach den Ferien, in NRW. Bei mehr Tagen muss es zu/r Rektor/in. Auch bei anderen Verwanden kein Problem.