Frist für Geburtsanmeldung beim Standesamt

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  • Vielleicht weiß ja eine von euch, wie das mit der Geburtsanmeldung beim Standesamt ist.


    Unsere Tochter wurde am Montag zuhause geboren. Leider habe ich immernoch nicht die Papiere für das Standesamt in der Hand und bekäme sie ohne groß Trara zu veranstalten auch erst gen Dienstag Abend. Dann ist aber die einwöchige Frist bereits verstrichen, die bei unserem Standesamt dafür angegeben ist. Die Geburtsanzeige wurde von meinen Hebammen zwar schon hingefaxt, aber angeblich hätten die das gern immer noch mal im Original.


    Die Anmeldung wäre also frühestens Donnerstag möglich (wg. der Öffnungszeiten). Kann ich da Ärger bekommen? In welcher Form? Bußgeld? Ein Rüffel? Wird das vielleicht garnicht so eng gesehen? Sollte ich "ohne Original" hingehen und die Geburtsurkunde verlangen?


    Hatte das schonmal jemand?

  • MMC,


    bleib entspannt.
    Geh Donnerstag hin, die reißen dir den Kopp nicht ab und mit irgendwelchen Strafen mußt du auch nicht rechnen.


    Die Frist ist mehr oder weniger dazu da, dass die nicht 6 Monate mit einer Geburtsanzeige beschäftigt sind.
    Ich hab einmal in Ch'burg und einmal hier bei mir, die Erfahrung gemacht, dass sie bei solchen Sachen sehr entspannt sidn. Die SB hier in meinem Bezirk meinte nur: Nächste Woche hätte auch gereicht. Denen ist durchaus klar, dass man in der ersten Woche anderes zu tun hat als aufs Standesamt zu rennen.

  • Wir haben die Kinder nach 2 Wochen angemeldet. Den dritten hier und das war völlig unkompliziert, da gab es keine Ansage. Beim ersten war klar, daß der Standesbeamte (gab nur einen) die Kinder gerne so aufnimmt, daß die Nummern mit der Reihenfolge der Geburtsdaten übereinstimmt :D. Die Hebamme wußte das und hat sich gekümmert, damit Herr M. seinen Frieden hat. :)

  • Da wir ja Alleingeburt hatten, war das mit der Geburtsbescheinigung durch die Hebi etwas komplizierter.
    Hat definitiv ein paar Tage gedauert....wir hatten nämlich erstmal beim Standesamt angerufen und gefragt, was gebraucht wird. Waren dann ganz in Ruhe dort, die wussten ja durch den Anruf schon Bescheid.


    Überhaupt mahlen da im Standesamt die Mühlen eh sehr langsam......bei meiner Großen hatte das Amt des Geburtsortes versäumt an das Amt unseres Wohnortes zu melden. Das kam erst einige Monate später raus.......

  • wir hatten angerufen um einen termin zu vereinbaren..der war dann schlussendlich 3 wochen nach der geburt..alles also halb so wild mit dieser "frist" ;)


    edit: und herzlichen glückwunsch!!! #luftballon

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    Einmal editiert, zuletzt von Lela ()

  • Nach der Geburt in Havelhöhe, mussten wir ja nach Spandau zum anmelden und die geben inzwischen Termine. Der Termin war 2 Wochen nach Geburt, kein Problem, auch da sie ja durch den Anruf zur Terminvereinabrung schon Bescheid wussten. Wenns Dir auf der Seele brennt ruf einfach an und schon sind alle Seiten zufrieden.

  • Kleine Anekdote aus dem Dorf hier, allerdings von anno dazumal:
    Ein frischgebackener Papa mußte zum Anmelden ins Nachbardorf laufen. Unterwegs wurde er angehalten, zum Stammhalter beglückwünscht und dann wurde ordnetlich "einer" drauf getrunken. Danach war der Vater nicht mehr in der Lage, zum Nachbardorf zu laufen. Er ging heim und versuchte es am nächten Tag wieder. Selbes Spiel. so ging das Tag um Tag. Bis er endlich im Nachbardorf im Rathaus ankam, war die Frist überschritten. Der Beamte meinte, das ginge nicht ohne Strafe. Es sei denn, der Vater würde ihm ein anderes Geburtsdatum nennen, das noch in der Frist liege... Gesagt, getan. So bekam das Kind ein anders Geburtsdatum in Papiere eingetragen und lief ein Lebtag mit falschem Geburtsdatum im Ausweis rum. :D


    Ich glaube aber, dass du diesbezüglich keine Angst haben mußt, zumal die Hebamme ja schon per Fax alles vorgeschickt hat.

  • Ich senfe auch noch mit. Die Anzeigefrist ist durch das Fax eingehalten, fertig aus. Klar wollen sie das Original sehen um die Geburtsurkunde dann rauszugeben, aber Du mußt keine Sorge vor Strafe oder Zwangs-Benamung oder so haben!!!


    Edit: Mein großer Sohn war 4 Wochen alt als er "offiziell" wurde, ich hatte es einfach nicht geblickt...

  • Ot. Ich dachte bei Alleingeburt ist die Anzeige auch mgl ohne Hebamme...? Ist nicht lt Gesetz jeder der v einer Geburt mitbekommt zur Anzeige verpflichtet?

  • Ach, das ist gut zu wissen! Ganz so lang will ich eigentlich nicht warten, die blöde Geburtsurkunde brauchen wir ja für alle möglichen Gelder und bis die durch sind dauert´s ja auch immer eine Ewigkeit *seufz*


    Jedenfalls kann ich jetzt beruhigt abwarten :) Danke für die Info.

  • MMC - ich habe meinen Sohn HEUTE angemeldet und er ist ja bereits am 19.11. geboren. Hat keiner was gesagt (es fehlte ständig irgendein Dokument und auch jetzt ist es so, dass die Vaterschaftsanerkennung nachgereicht werden muss, weil wir da erst im Februar einen Termin bekommen haben 8I ).

  • Wir hatten gedacht, dass das KH, in dem ich nach Verlegung aus dem GH ambulant entbunden habe, das für uns erledigt hätte. Hat es aber nicht, da ich ja aus'm GH kam und ambulant war.


    Das haben wir dann nach mehreren Monaten festgestellt, als wir von irgendeinem Amt irgendwas brauchten (zum Glück), und die festgestellt haben, dass es unsere Tochter offiziell gar nicht gab.


    Keine Ärger, kein gar nichts, man war im Gegenteil enorm erheitert.

    Fiawin mit d9be21343ykoa.gif

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    Eigentlich bin ich ganz anders. Ich komme nur so selten dazu.


    Lass die Hoffnungswaschmaschine laufen!


    Whatever you want, it isn't me.

    Other people's ambitions are not my specialty.

    Sometimes I can see from here clear to the ocean.

    Sometimes I'm blind.

    Als die Vielfalt ging, entzündete die Einfalt ein Freudenfeuer.

  • Ot. Ich dachte bei Alleingeburt ist die Anzeige auch mgl ohne Hebamme...? Ist nicht lt Gesetz jeder der v einer Geburt mitbekommt zur Anzeige verpflichtet?


    Ja, das ist so. Unser letztes Kind hat die Hebamme aus mir nicht mehr bekannten Gründen nicht angezeigt, das hat mein Mann dann persönlich im Standesamt gemacht. Man muss dann genauen Geburtszeitpunkt & die Maße des Kindes parat haben.

  • @alle, die erst spät angemeldet haben: Wie habt ihr dann eine Geburtsurkunde bekommen? Ohne die geht doch garnichts - weder Kindergeldbeantragung, noch Versicherung noch sonst irgendetwas, oder doch?

  • Wir haben die Geburtsurkunde unseres jüngsten Kindes erst 6 Wochen nach der Geburt bekommen. Irgendwas ist zwischen Gebursthaus und Standesamt schiefgelaufen. Als ich mich darum kümmern wollte, war die Urkunde genau an diesem Morgen im Briefkasten.
    Ich hab dann das Mutterschaftsgeld für April und Mai erst Ende Juni gekriegt, weil ich das nicht ohne Geburtsurkunde tun konnte. Für die KK konnte ich sie anmelden ohne irgendwas vorzulegen ... (aber die kriegen ja auch Geld und verteilen keins ;) )
    Man kann hier übrigens das Kind zur Not auch ohne Namen anmelden und hat dann 2 oder 3 Wochen Zeit um den Namen nachzureichen. Die Hebammen sind nämlich jeweils etwas panisch, weil sie das Kind innerhalb einer Woche melden müssen. Bis jetzt hats mit dem Namen immer auf den letzten Drücker noch geklappt, aber ich würde das auch anders durchziehen. (und kenne jemand ders getan hat)

  • Ja, das ist so. Unser letztes Kind hat die Hebamme aus mir nicht mehr bekannten Gründen nicht angezeigt, das hat mein Mann dann persönlich im Standesamt gemacht. Man muss dann genauen Geburtszeitpunkt & die Maße des Kindes parat haben.


    Okay, bei uns wollte die Standesbeamtin einen Schrieb der Hebamme. Hat dann die, die nach der Geburt zu uns kam auf unsere Nachfrage auch gemacht.