Was passiert denn bei Fahrerflucht?

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  • Das ist das ja ein Straftatbestand. Wird das automatisch von der Polizei weiterverfolgt, sind wir da irgendwie involviert?


    Mir wurde heute das Auto angefahren auf einem Parkplatz. Ich war im Laden, das Kind im Auto.

    Lt. Aussage vom Kind hat ein Opel versucht neben uns einzuparken, kam nicht rein, hat dann unsere linke hintere Ecke angefahren, was laut zu hören war und das Auto hat stark gewackelt. Der Fahrer hat dann unser Auto angeschaut ohne auszusteigen, ist gewendet und gefahren. Mein Sohn war so geistesgegenwärtig und hat das Nummerschild fotografiert und sich gemerkt, wie der Typ aussieht.

    Wir haben dann die Polizei geholt. Der Polizist meinte, sie hätten unterwegs schon gecheckt wer der Halter ist, älter Herr, kann schon mal passieren, dass man sowas nicht bemerkt.

    Die Polizistin hingegen hat meinen Sohn ausführlich befragt und speziell nochmal, ob der Typ Anzeichen gezeigt hat, dass er den Unfall bemerkt hat. Mein Sohn sagt, auf jeden Fall. Unsere hinteren Scheiben sind getönt, so daß der Mann ihn nicht gesehen hat.

    Nun hat vorhin die Polizei angerufen, der Halter habe nichts bemerkt und ist sich keiner Schuld bewußt und würde aber selbstverständlich für den Schaden aufkommen, das sei doch ganz toll und wir müssen halt unsere Aussage nochmal auf Papier bringen, er schickt uns da was zu. Der Fahrer hat auch noch angerufen und Namen und Versicherungsnummer durchgegeben, sich nicht wirklich entschuldigt, sondern nur immer beteuert, er habe nichts bemerkt.

    Mein Sohn findet es jetzt natürlich sehr spannend zu wissen, wie es weiter geht. Klar, wir bringen das Auto in die Werkstatt, die Versicherung zahlt den Schaden. Aber wie geht das mit der Fahrerflucht weiter? Weiß das jemand?

  • Ich weiß nur (aus eigener Erfahrung als Schadenverursacherin), dass man normalerweise sogar eine Strafe bezahlen muss, wenn man selbst (!) die Polizei holt, nachdem man einen Blechschaden beim Einparken verursacht hat. Es ist dann Ermessenssache der Polizei, einen stattdessen nur zu ermahnen. Insofern sollte das auf jeden Fall das Allermindeste sein, was passiert. Es klingt aber nicht wirklich danach, finde ich #hmpf


  • Hatten wir gerade in der Familie. Das Familienmitglied, auch betagt, hat beim Parken einen nicht gerade kleinen Schaden verursacht, erschreckenderweise nicht bemerkt, und ist arglos davongefahren. Jemand am Fenster hat es beobachtet.

    Noch am selben Tag kam die Polizei und hat den Führerschein eingezogen und Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet.

    (off-topic: Es ist übrigens auch Fahrerflucht, wenn man nur eine Tel. Nr. hinter die Scheibenwischer klemmt, ohne die Polizei zu benachrichtigen.)


    "Keine böse Absicht" hätte bei besagtem Familienmitglied nicht gereicht, der Betreffende hätte alternativ sicher den "Idiotentest" machen müssen. Anwalt meinte, in dem Alter sei es illusorisch, diesen zu bestehen. Letztendlich wurde das Verfahren eingestellt, nachdem der Führerschein "freiwillig" endgültig abgegeben wurde.


    Mich wundert, wenn die Polizei das lax sieht. Kenne auch noch andere Fälle, wo jmd. mit dem Vorwurf Fahrerflucht viel Ärger hatte - teils auch zu Unrecht, was aber erst mit Einschalten eines teuren Anwalts seinen Abschluss fand.

  • Alles weitere hängt davon ab: wie hoch ist der Schaden, war es der erste Schaden dieser Art, hat er den Schaden bemerkt.

    Das ganze geht von einstellen nach §170 (2) StPO, über einstellen nach §153 (1) StPO (der Unterschied ist grob gesagt "man kann nicht nachweisen, dass er es bemerkt bzw. verursacht hat" vs. "hat es wohl bemerkt, war aber kein großer Schaden und eine weitere strafrechtliche Verfolgung lohnt nicht"). Das zweite durchaus gekoppelt an Geldstrafen (abhängig vom Einkommen, an gemeinnützige Organisationen/Tierschutzvereine usw) und ggf. Fahrverbot.

    Selten geht das ganze vor Gericht.


    Hier wird es auf einstellen nach §153 (1) StPO rauslaufen. Das hat auf eure Ansprüche der Versicherung gegenüber keinen Einfluss und die Versicherung wird je nach Ermittlungsakte auch bis zu 2500 EUR von dem Herrn wiederholen wegen Obligenheitsverletzung. So ganz einfach kommt man also nicht davon ;)

    Strength doesn't come from what you can do. It comes from overcoming the things you once thought you couldn't.

    Einmal editiert, zuletzt von Mupfel ()

  • vor 11 Jahren hat ein alter Mann uns vorm Haus fast umgenietet, ein Kind im Jogger, das andere Kind auf dem BuggyBoard, das Auto traf einen Poller, der dann eher dem schiefen Turm von Pisa glich, der drehte noch mal eine Runde, stieg aus, guckte den Poller an, stieg wieder ein und fuhr weg. Polizei hat ihm (nach einem Anruf von einem Ladeninhaber) sofort den Führerschein abgenommen.

    Der fuhr dann aber noch mal mit einem anderen Auto: saftige Geldstrafe.

    Havanna + #male (*02.05) & #female (*02.03)
    Filzgleiter sind nur komprimierte Schafe

    --Ist Hotte S. noch im Amt und wenn ja, warum?--


    Wenn ich das Wort "Trottel" oder "Trotteln" schreibe, möge sich die geneigte Leserin dieses Wort in wienerisch denken.

  • Ich habe letztes Jahr einen Parkrempler verursacht, den ich nicht bemerkt habe (früher hätte ich bei dem Schadensbild gesagt: "Kann nicht sein. Sowas merkt man!")

    Erst als mein Mann daheim den Schaden sah und fragte, was das denn ist, wurde mir klar, dass das wohl nicht der Randstein war.

    Ich bin dann zur Polizei gefahren, dort wurde das Ganze aufgenommen und am nächsten Tag hatte ich einen Anruf vom geschädigten auf den AB. Ich habe ihn zurückgerufen und mich natürlich entschuldigt.

    Er hat sich gefreut, dass ich mich gemeldet habe und hat mir gesagt, dass jemand mein Missgeschick beobachtet hat und ihm einen Zettel an die Windschutzscheibe geklemmt hatte. Aber als er bei der Polizei ankam, sagten die "wissen wir schon, Frau igel hat schon Bescheid gesagt"

    Die Polizei hat mir erklärt, dass es sich um eine Fahrerflucht handelt. Da ich mich aber selbst gemeldet habe, kommt es darauf an, ob der geschädigte darauf besteht, dass die Fahrerflucht verfolgt wird.

    Hat er in meinem Fall nicht.

    Damit mußte ich bei der Polizei 35 Euro für die Ordnungswidrigkeit bezahlen (ich habe die Unfallstelle "zu früh" verlassen) und damit war gut.

    Den Rest hat die Autoversicherung erledigt.

    Dank Rabattretter war das nicht ganz so teuer.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Mir ist als Schülerin mal mein geparkter 50er Roller umgefahren worden, was aber von einem Nachbarn beobachtet worden war. Dieser hat mit einem Zettel mit dem Kennzeichen gegeben. Ich wollte bei der Polizei eigentlich nur nachfragen, wer das ist, um die Sache zu regeln, aber die haben das von sich aus verfolgt und die Dame kam vor Gericht, obwohl ich das gar nicht beabsichtigt hatte. Ich wurde dann noch über die Strafe informiert, ganz dunkel habe ich noch irgendwas mit Sozialstunden in Erinnerung. Ist aber auch schon gut 20 Jahre her...

  • Uns hat mal auf der Autobahn einer beim Überholen mit seinem Anhänger gerammt und ist weiter gefahren. Wir haben die Autonummer aufgeschrieben und sind dann direkt zur Autobahnpolizei. Wir sind nicht gefragt worden, ob wir auf Fahrerfluch bestehen oder nicht, da wurde unabhängig von uns ermittelt, wir mussten da auch als Zeigen zur Verhandlung. Allerdings hatte der Fahrer auch keine Fahrerlaubnis für den Anhänger, vielleicht wurde darum auch weiter ermittelt.

  • hab jetzt nur den eingangspost gelesen.

    hab selbst mal beim ausparken ein auto beschädigt und es nicht bemerkt (bzw. den ruckler auf eine andere ursache zurückgeführt). Die halterin hat anzeige gegen unbekannt gestellt, dass ich es war, ließ sich rasch rekonstruieren und war dann auch zweifelsfrei. ich habe mein bedauern polizeilich zu protokoll gegeben (richtig offizielles verhör auf der wache), auch dass ich es nicht bemerkt hab und sonst selbstverständlich nciht abgehauen wäre. genutzt hat mir das gar ncihts. ich wurde in abwesenheit (also nur nach aktenlage ohne weitere persönliche befragung) richterlich verurteilt. habe einige punkte in flensburg bekommen, dazu eine strafzahlung in höhe eines brutto-monatsgehalts und natürlich die reparatur des schadens am eigenen und fremden auto. und weil ich damals noch fahranfängerin war, musste ich obendrein in die nachschulung für punkte-sünder. - ich fand das etwas unverhältnismäßig, da es ja wenn schon fahrerflucht, dann nur an einem sachgegenstand war und ohne dass menschen zu schaden gekommen sind. ich wurde aber trotzdem behandelt, als hätte ich wen umgefahren und wäre dann abgehauen.

    von "keine konsequenzen" war das jedenfalls meilenweit entfernt.

    zertifizierte Beraterin für Natürliche Empfängnisregelung

  • Krass, dass das so unterschiedlich ist! Drama: Du liebe Zeit, die haben dich ja schon mit einem Bein in den Knast gestellt!

    Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben: Die Sterne der Nacht, die Blumen des Tages und die Augen der Kinder.
    Dante Alighieri

    Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.

  • Naja, vielleicht auch daran ob er einem glaubt, nichts gemerkt zu haben. Das ist bei drei Kratzern in der Stoßstange eben weitaus wahrscheinlicher als wenn eine Tür komplett verbogen ist.

  • Ich denke, mein Glück war, dass ich mich VOR dem Geschädigten bei der Polizei gemeldet habe.

    Das war ja quasi eine Selbstanzeige. Mildernde Umstände könnte man vielleicht auch dazu sagen.


    Trifft aber ja auf Jaelles Schadenverursacher nicht zu!

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Mich hat geärgert, dass er sich nicht mal entschuldigt hat. Ich hab rigentlich keine Zeit für Werkstatt und so einen Mist. Und mein

    Kind war im Auto. Und kann bezeugen dass er es sehr wohl gemerkt hat, sein Verhalten war so.

    Unsere Polizei ist hier ziemlich gechillt, was ja auch was Gutes hat, normalerweise.

  • Krass, dass das so unterschiedlich ist! Drama: Du liebe Zeit, die haben dich ja schon mit einem Bein in den Knast gestellt!

    Gefängnisstrafe bei Unfallflucht ist extrem unwahrscheinlich, wenn es sich um den ersten Verstoß und einen Sachschaden handelt.


    Was Drama beschreibt, hört sich für mich nach einem Strafbefehl an. Den kann man hinnehmen, kann aber auch eine Verhandlung verlangen. Ist halt die Frage ob die Richterin oder der Richter einem dann glaubt, dass man nichts mitbekommen hat.