Nicht explizit. Die STVO sagt:
Zitat§21 (3) StVO: Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch die Radverkleidung oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.
Aber es gibt sicher Leute, die argumentieren würden, dass es sich bei TT und Komforttragen umd "besondere Sitze" handelt...