Nein, im Bayern gilt am Schluss nach Probeunterricht der Elternwille! Das Problem liegt eher darin, eine aufnehmende Schule zu finden. Aber die Schulempfehlung ist in Bayern durch den Elternwillen ausgehebelt, sogar nach dem Probeunterricht.
Ja, der Elternwille zählt in letzter Instanz, aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Als bestanden gilt der Probeunterricht (der in den Fächern Mathe und Deutsch stattfindet), wenn man in einem Fach die Note 4 erreicht wird, im anderen eine 3. Bei 2x 4 zählt der Elternwille.
Hat das Kind im Probeunterricht in einem oder beiden Fächern eine 5 oder 6 hilft auch der Elternwille nichts. Dann ist der Probeunterricht nicht bestanden und ein Übertritt an die Schulform, für die der Probeunterricht statt fand, nicht möglich.
Der Probeunterricht stellt für viele Kinder eine extreme Prüfungssituation dar. 2 Prüfungen in Mathe, 4 in Deutsch, das an 2 Tagen. Am dritten Tag wird die mündliche Mitarbeit geprüft. Drum machen den auch nur sehr wenige jedes Jahr.
Genau. Der Elternwille zählt nur uneingeschränkt, wenn dieser Wille abwärts geht. Ansonsten sind Hürden, wie der zu bestehende Probenunterricht zu überwinden. Und wenn mein Kind Pech hat und eine Lehrkraft erwischt, die leider keinen guten Job macht und das Kind dann schlechte Noten schreibt. Dann geht es evtl. auf die Mittelschule obwohl es das Potential für die Realschule hätte. Klar, kann es nach der 5. Klasse auf die Realschule wechseln. Und jetzt kommt das große ABER wenn der Notendurchschnitt besser als 2,5 ist, wechselt das Kind dann in die 5. Klasse der Realschule. D.h. hätte es in der Grundschule schon sein Potential ausschöpfen können und einen Notendurchschnitt von 2,66 und besser erreicht, hätte es gleich auf die Realschule gekonnt und kein Jahr verschenkt.
Freda Das stimmt eine objektive Beurteilung des Potentials der Schüler wäre wichtig. Aber das findet ja leider nicht statt. Das Zeigen ja auch die unterschiedlichen Empfehlungen bei den Landkreisen. Wenn das Kind in Landskreis A zur Schule geht, dann sind mehr Gymnasialempfehlungen und im Landkreis B weniger. Aber d.h. ja nicht, dass die Kinder im Landkreis A alle intelligenter und im Landkreis B weniger intelligent sind.