angeregt durch den busfahrerthread hab ich mal (entrüstet) recherchiert und tatsache, der (ansehnliche) Busgeldkatalog für Wildpinkeln schließt Kinder mit ein 8I
Das ist doch nicht zu fassen! Berlin ist mit 20 euro noch günstig. Mal abgesehen von der Tatsache in meinem Titel, sträuben sich die meisten kleinen Kinder doch eine öffentliche Toilette überhaupt zu betreten oder auch auf fremden Klos zu pinkeln, so ein Baum dagegen, kein problem...
Kann man da was machen? Also gibt es eine zuständige stelle, an die -was weiss ich- 10000 briefe/unterschriften gehen müssen, um sowas abzuändern?
Und rein rechtlich würde mich das auch interessieren: also, erstmal ist es ja eine ordnungswidrigkeit, bei wiederholung zahlt man aber schon 150€. Wird das irgendwann strafrechtlich relevant? Das ist im öffentlichen dienst ja z.b. nicht ohne...
Was denkt ihr?
Edit: ist das in Österreich und der Schweiz auch so?