Ich frage für meine Tochter, die im nächsten Monat ein Baby bekommt
Sie ist seit dem 3. Monat im Beschäftigungsverbot, bekommt demnach ihr normales Gehalt weiter. Nun hatte sie vor dem Beschäftigungsverbot monatlich allerdings an die 500€ mehr durch Zuschläge (Sonntags- und Feiertagsarbeit).
Bemisst sich das Elterngeld nun an den letzten 12 Monaten inkl. Beschäftigungsverbot oder an den 12 Monaten VOR dem Beschäftigungsverbot?
Wir sind da irgendwie zu dösig, eine genaue Aussagen zu bekommen.