Kinderschutz vs. Schulpflicht - weißt einer, wie das rechtlich aussieht?

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  • Heyda,


    es gibt hier am Ort eine Festwoche, bei der verschiedene Umzüge der SchülerInnen stattfinden und die jedes Jahr im Sommer stattfindet und außerhalb der Ferien eine Pflichtveranstaltung darstellt.

    Die Umzüge beinhalten, dass die Kinder eine Stunde lange in der Sonne auf dem Marktplatz stehen (zwischen 12-14 Uhr) und dannach noch knapp ne Stunde durch die Stadt laufen.

    Es soll bärisch heiß werden.

    Und es fallen regelmäßig Kinder um wegen des ja häufig sehr warmen Wetters.

    Ich habe also, "dumm" wie ich bin, die Direktorin der Grundschule gefragt, wie das denn ist: Gibt es ein Hitzeschutzkonzept?

    Nein, gibt es nicht. Es war ihr nicht mal wirklich peinlich.

    Vielleicht (!!) gibt es was zu trinken während die Kinder stehen und aufs loslaufen warten. Selbst etwas mitnehmen geht eigentlich nicht wegen der Kleidervorschriften, die keine Taschen vorsehen (und keine Hüte).

    Sie hoffe jedenfalls, es werde nicht so heiß.

    Am Ende des Umzugs gibt es ein 200 ml Trinkpäckchen mit mehr Zucker als Saft.

    Es geht in meinen Kopf nicht rein.


    Nun hat meiner Meinung nach die Schule die Fürsorgepflicht für die Kinder, da es sich um eine Pflichtveranstaltung handelt, von der ich ein Grundschulkind nicht abmelden darf und sie kommen dieser Fürsorgepflicht nicht nach und riskierend wissentlich, dass bei mehreren Kindern der Kreislauf zusammenbricht und sie sich im Zweifelsfall beim Sturz noch verletzen (ich erspare mir die Aufzählung, was da alles passieren kann, das ist ja nun wirklich nicht lustig!)

    Also denke ich, muss ich der Fürsorgepflicht für mein Kind nachkommen und werde es bei Temperaturen jenseits des Punktes, bei dem es sonst Verkürzten Unterricht gäbe, als gesundheitlich unpässlich abmelden.

    Aber das ist irgendwie eine unbefriedigende Lösung.


    Wie sieht das rechtlich aus? Darf ich die Teilnahme verweigern, wenn es offensichtlich das Kindeswohl gefährdet?

    An wen wendet man sich da, um dauerhaft die Kinder und nicht nur meines zu schützen?


    Die Direktorin ist bald weg, aber zumindest von ihrer Seite sah es keiner Weise so aus, als bestünde die Chance, dass sie freiwillig etwas ändert. Wer und wann danach jmd den Posten beansprucht - keine Ahnung, ich seh da ehrlich gesagt aus Gründen wenig Chancen.

    (Sie) glaubte an das gefährlichste aller Märchen, an das, in dem der Prinz kommen und sie retten würde.

  • Puh, das ist wieder so ein "das haben wir schon immer so gemacht und die Kinder sollen sich nicht so anstellen!" Thema, da ist es glaube ich schwierig, etwas zu ändern.


    Kannst du mal beim Jugendamt nach fragen? Wenn du die im Boot hättest, wäre das vielleicht eher möglich.


    Ich würde nicht mit Verletzungen bei Stürzen argumentieren, das finde ich zu abstrakt, sondern auf den fehlenden Sonnenschutz und die Gesundheit, wenn die Kinder bei Hitze nichts zu trinken bekommen.


    Oder versuchen, die Teilnahmepflicht von innen heraus abzuschaffen, über die Schulpflegschaft. Aber das ist ungewiss und für dieses Jahr zu spät.

  • Du darfst dein Kind auch präventiv abmelden, wenn du gesundheitliche Risiken siehst. Wenn das mehr als 2 Kinder pro Klasse machen, wird die Schule umdenken müssen.


    Politisch könntest Du bei der Schulaufsicht nachfragen, wer für die Erstellung der Hitzeschutzkonzepte zuständig ist.



    Solltest du dein Kind da hinschicken, würde ich sonnenschutzkleidung und ausreichen Trinken zur Pflicht machen.

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Niederschwellig würde ich zunächst beim Elternbeirat vorstellig werden. So kannst du herausfinden, ob du die einzige bist, die das Problem als ein solches sieht, oder noch Mitstreiterinnen hast.


    (Nicht das das falsch rüberkommt: Ich hätte persönlich ebenfalls ein großes Problem damit.)


    Halt uns gern auf dem Laufenden, wie es weiterging.

  • Puh, natürlich hat die Schule bei Schulveranstaltungen eine Fürsorgepflicht. Was sind wir immer dran bei unserem Ehrenamt, das die Kinder Kopfbedeckung auf haben, im Schatten sind und trinken, trinken, trinken.

    Eine Stunde mittags in der Sonne stehen geht meiner Meinung nach gar nicht.

    Da es ja eine Hitzefreiregelung gibt würde ich mich wohl ans Schulamt wenden. Was sagen die dazu?

    Das es kein Konzept gibt ist spätestens (eigentlich schon vorher) seit dem das erste Kind kollabiert ist wohl angesagt gewesen. #blink #flop

    Die Schule oder das Amt sollen sich mal vorstellen, was wohl passiert, wenn die ersten Eltern eines solchen Kindes Anzeige erstatten.


    Es fühlt sich so an, als wenn das Fest einen sehr wichtigen und hohen Stellenwert im Ort hat. Wer organisiert das denn? Sonst vielleicht auch da ansetzten?

  • Definitiv ist ein Hitzeschutzkonzept Pflicht.


    Schulaufsicht, Jugendamt oder Stadt müssen sich kümmern wenns die Schule nicht macht.


    Zumindest Kopfbedeckung und ausreichend Trinken ist Pflicht.


    Muss ja schon bei Erwachsenen wegen Arbeitsschutz, das kann man bei Kindern erst recht nicht aushebeln

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • und riskierend wissentlich, dass bei mehreren Kindern der Kreislauf zusammenbricht und sie sich im Zweifelsfall beim Sturz noch verletzen (ich erspare mir die Aufzählung, was da alles passieren kann, das ist ja nun wirklich nicht lustig!)

    Und ich möchte aus eigener Erfahrung noch beisteuern: Dabei sind sie dann noch nicht mal versichert.


    Q ist ja mal bei einem Referat in der 6. Klasse vor Aufregung ohnmächtig geworden. Da es seine erste (und bisher einzige) Ohnmacht war, wusste er offenbar noch nicht, wie ihm geschieht, und ist wie ein gefällter Baum umgefallen und hat sich zwei (bleibende) Schneidezähne abgebrochen. Selbstverständlich ging ich davon aus, dass die Schul-Versicherung für langfristige Schäden aufkommen würde (akut hat das natürlich die Krankenkasse gezahlt). Hat sie nicht. Für Ohnmacht zahlt sie grundsätzlich nicht. Die einzige Ausnahme ist wohl, wenn man sich dann beim Sturz an Schulgegenständen (außer dem Fußboden) verletzt.


    Das Argument ist wohl, dass die Ohnmacht ja auch so passiert wäre, und die Verletzung nichts mit der Schule zu tun hat. Mein Argument, dass er natürlich deshalb ohnmächtig wurde, weil er wegen des Referats so aufgeregt war, und das im Privatleben noch nie passiert ist, haben sie als nicht nachweisbar abgebügelt.


    Ich würde annehmen, dass dieses Argument auch gilt, wenn Kinder in der Hitze rumstehen und ohnmächtig werden. Hätte ihnen zu Hause ja auch passieren können #flop


    Ich würde mich wohl an das Schulamt wenden und fordern, dass nicht nur dieses Jahr, sondern immer, wenn das bei Hitze stattfindet, dafür gesorgt wird, dass die Kinder sich in Wartezeiten im Schatten aufhalten und dort Wasser trinken können.


    An Qs weiterführender Schule gab es im Juli ein Sportfest, bei dem Teambuilding-Spiele an mehreren Stationen gemacht wurden. Die Infomail vorher war sehr eindringlich, was den Hinweis auf Getränke angeht. eine Baseballkappe und Sonnencreme wurde erwartet, und selbstverständlich haben sie da auch Pavillons aufgestellt oder andere Schattenplätze eingerichtet und Wasser bereitgehalten.


    Wie eine Leitung einer Grundschule das dann einfach so weglächeln kann, insbesondere wenn es in früheren Jahren regelmäßig zu Ohnmachten kam, ist mir ein Rätsel.


    Wenn die Planung sich nicht ändert, würde ich mein Kind nicht hinschicken. Wenn mein Kind darauf bestünde, würde ich wohl auf die Schnelle einen einigermaßen kostümkompatiblen Kopfschutz und Beutel für eine Wasserflasche improvisieren.

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • Ringelblume

    Ich verorte dich in Sachsen, ist das richtig

    Ich ruf bei so viel uneinsichtigkeit gerne mal bei der Lasub an (Landesamt für Schule u Bildung Referat 13)

    Und ich würde mein Kind nicht dahin schicken, egal ob verpflichtend oder freiwillig





    Meine beiden grossen waren dieses Jahr zum Sportfest, Sportplatz von früh bis Abends in der Sonne, sie kamen mit Sonnenstich u Brand wieder #rolleyes

    ( da ist die Direktorin sehr gesprächsbereit u wir haben Lösungen gefunden, auch wenn das heisst:' Liebe Eltern wir suchen freiwillige die uns bei der Durchführung des Sportfest unterstützen...".)

    #blume Nimm dir Zeit und veschwende sie mit tollen Momenten #blume

    Das Schwierige dauert etwas, das Unmögliche etwas länger
    Manchmal ist das Glück am größten, wenn es ganz klein ist

    ...und es ist immer gut sich auf etwas Neues zu freuen...

    Das Leben ist zu kurz, um den Bauch einzuziehen

    Schnuff 09 & Schlumpl 11 & Augustmädchen 16 #herz #herz #herz

  • Wir haben auch Umzüge zur heißesten Zeit des Jahres. 37 °C waren es dieses Mal und wir sind in der prallen Sonne schier zerflossen. Allerdings sind diese Umzüge nicht verpflichtend - es will nur fast jeder freiwillig mitmachen.


    Wir tragen streng genommen Tracht ohne Kopfbedeckung und Taschen. Nicht wenige Erwachsene hatten dieses Jahr für die Wartezeit vor dem Rathaus jedoch einen Schirm zum Schutz vor der Sonne dabei und kleine, relativ unauffällige Rucksäcke passend für ein zwei kleine Getränkeflaschen. Die Kinder hatten teils Sonnenhüte/Kappies auf und diese Sportbeutel zum Umhängen mit Trinken drin.


    Ich habe gefühlt die blassesten Kinder der Welt - ohne Sonnenschutz gehen die mir bei einem mehrstündigen Umzug in praller Sonne um die Mittagszeit nirgendwo hin. Pflicht hin oder her.


    Nächstes Jahr werden es bestimmt noch weit mehr der Teilnehmenden so machen. Wenn erstmal ein paar Leute damit anfangen, kann es sehr schnell gehen, dass die Kleiderschriften aufgeweicht werden. Ich würde das vorab mit einigen Eltern besprechen, damit die eigenen Kinder nicht die einzigen sind, die Sonnenhut und Trinken dabei haben.

    Das Wissen von heute ist der Irrtum von morgen.

  • Für dieses Jahr würde ich ganz pragmatisch Kopfbedeckung und Wasser mitgeben, auch wenn das der "Kleiderordnung" widerspricht. Und darauf bestehen, dass beides benutzt wird. Notfalls per schriftlicher Notiz an die aufsichtsführenden Lehrkräfte. Ansonsten das Kind aus gesundheitlichen Gründen daheim behalten.


    Für künftige Veranstaltungen kannst du das Problem über die Klassen- bzw. Schulpflegschaft thematisieren. Und parallel versuchen, Infos vom Jugend- und Schulamt zu bekommen.

  • Danke für eure Bestätigung!


    Ich hab erstmal den Elternsprecher angesprochen und gebeten, das als Thema mitzunehmen - mit der bitte um Diskretion, da wir gerade sehr auf den Goodwill der Schule angewiesen sind in anderen Bereichen. Ich schau mal, was bei raus kommt und frag anfang nächsten Jahres noch mal nach, wenn wir den guten Willen hoffentlich nicht mehr so sehr brauchen wie aktuell - und unternehm dann richtung LASuB was, wenn sich nichts ändert.


    Manchmal denk ich ja schon, ich stell mich an...


    "Das war schon immer so" ist hier ein großes Thema. Es war auch schon immer so, dass man am Schmuckelement, das die Kinder teils schleppen müssen (meine Tochter hat einen 5-7 Kilo schweren Blumenkranz an einer Stande tragen) erkennt, wie gut das betreffende Kind in der Schule ist. Die Klassenbesten werden vor allen vorgeführt und die nachfolgenden 6 sind ebenfalls öffentlich erkennbar.

    Datenschutz und so... alles egal.

    "Dein Kind war ja nicht vorn mit dabei!" möchte doch nun wirklich keiner hören (und das Kind doch erst recht nicht).

    (Sie) glaubte an das gefährlichste aller Märchen, an das, in dem der Prinz kommen und sie retten würde.

  • "Das war schon immer so" ist hier ein großes Thema. Es war auch schon immer so, dass man am Schmuckelement, das die Kinder teils schleppen müssen (meine Tochter hat einen 5-7 Kilo schweren Blumenkranz an einer Stande tragen) erkennt, wie gut das betreffende Kind in der Schule ist. Die Klassenbesten werden vor allen vorgeführt und die nachfolgenden 6 sind ebenfalls öffentlich erkennbar.

    Datenschutz und so... alles egal.

    "Dein Kind war ja nicht vorn mit dabei!" möchte doch nun wirklich keiner hören (und das Kind doch erst recht nicht).

    #kreischen

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • Bei einem Schulausflug in den Zoo hatte Möpp cappy in der Schule vergessen und nicht genug getrunken (max. 250 ml)

    Und er hatte dann am Abend einen Sonnenstich, mit dem er letztendlich etwa 3 Tage zuhause bleiben musste, wegen Kopfschmerzen und Übelkeit.

    Und die Schule sagte nur "ja, es war wirklich warm. Aber den Sonnenstich hat er bestimmt vom Nachmittag. In 3 Stunden passiert sowas ja nicht."


    Also, ich würde dort auf der Matte stehen und erwarten, dass es eine gute Lösung gibt, oder das Kind zuhause lassen. Es sieht etwas müde aus und hat vielleicht sogar geniest. Oder so.


    Und zu dem ganzen anderen Punkten möchte ich nichts sagen, da reg ich mich nur wieder auf

  • Wenn Du derzeit auf Goodwill angewiesen bist, würde ich den Ball flachhalten. Und Kind mit trinken (kleine Flasche am Gürtel) und Kopftuch / Käppi ausstatten oder zu Hause behalten - selbstverständlich entscheidest Du das als Sorgepflichtige für Dein Kind. Dadurch hebelst Du ja die Schulpflicht nicht aus oder unterläufst sie.


    Sonst (oder später) würde ich den Elternbeirat und die Klassenelternvertretung hinzuziehen. Evtl. den Förderverein - vielleicht mögen die ja zwei Kästen Wasser spenden und bereitstellen und einen Pavillon für die Wartezeit aufbauen?

    Sonst vielleicht noch das Gesundheitsamt und das Schulamt - neben den schon genannten.

  • Hier fehlen auch regelmäßig die Hitzeschutzkonzepte, gefühlt.


    Meine Kinder befreien ich von solchen Sachen mittlerweile regelmäßig und die LuL wissen das auch.


    Nachdem meine ganz große Tochter mal von einem Sportfest (ohne Schatten) krebsrot an allen unbedeckten Stellen und mit Sonnenstich heim kam. ich hatte vorher schriftlich drauf hingewiesen, dass das Kind Schatten braucht auf Grund seiner Haut und mindestens 1x nachgecremt werden muss (LSF 50). Es hat niemanden interessiert. Mich ab dann auch nicht mehr ob es freiwillig war oder nicht. Kind blieb zu Hause.

    achja, sie hatte den KL angesprochen aber der hatte nur mit den Achultern geguckt.

  • Nach amtlicher Wetterwarnung und unerträglicher Schwüle hab ich sie krank gemeldet. Es gab wohl was zu trinken und die Rede war verkürzt, daher werde ich sie wohl am Donnerstag hin schicken (da ist der Umzug kürzer)

    Ma gucken..

    (Sie) glaubte an das gefährlichste aller Märchen, an das, in dem der Prinz kommen und sie retten würde.

  • Ja, und unglaublich, dass keiner aufmuckt.

    Ich habe Lehrer von der Grundschule klagen hören, sie würden lieber Unterricht machen und gerade die Herren waren gezwängt in Anzüge und Krawatten, die müssen unglaublich geschwitzt und gekocht haben da drin.

    Und trotzdem nagt das schlechte Gewissen, es ist gar nicht meins, mich vor Verpflichtung zu drücken, und ich fühl mich trotz der Sinnhaftigkeit schlecht, sie unter Vorwand entschuldigt zu haben.

    (Sie) glaubte an das gefährlichste aller Märchen, an das, in dem der Prinz kommen und sie retten würde.

  • Ich „durfte“ diese Jahr auch schon an zwei dieser Umzüge teilnehmen. Nachdem ich nach dem ersten am Abend einen Sonnenstich mit Schüttelfrost und Kopfschmerzen des Todes hatte (trotz Hut, aber vermutlich zu wenig trinken), bin ich beim zweiten mit Schirm und Blumensprüher gelaufen. Da war mir dann die Optik auch herzlich egal.


    Die Rektorin unserer Grundschule ist das Gegenteil von eurer. Sie wollte den Umzug am liebsten absagen, was nicht „erlaubt“ wurde. Als Kompromiss wurde er verkürzt. Das hat im Dorf für mächtig Aufruhr gesorgt #rolleyes Außerdem hat sie den Elternbeirat (in dem ich auch bin) gebeten irgendwie Schatten für die Wartezeit während der Rede und der Aufführungen der Kita-Kinder zu organisieren, weil die Stadt als Veranstalter das nicht für nötig befunden hatte. Wir haben dann also privat Pavillons und Wasser für die Kinder organisiert. Während des Umzugs sind zwei Kinder umgekippt und bei den Aufführungen eine ältere Frau. Es war wirklich glühend heiß.


    Wir Eltern waren echt sauer auf die Veranstaltung. Nur die Alten haben das schon immer so gemacht und das ja wohl früher auch überlebt.


    Die Frage ist ja, wer der Veranstalter ist. Bei uns ist es die Stadt. Die Lehrer*innen (Beamte) können nur von der Schulleitung angewiesen werden daran teilzunehmen, wobei denen dann ein zeitlicher Ausgleich zusteht. Deshalb wird das oft nicht angewiesen, sondern an das Gewissen appelliert, was denn der Schulträger alles großartiges leiste und man dann doch auch mal Samstag oder Sonntag etwas Zeit opfern könne. Den Schüler*innen gegenüber gibt es eine Fürsorgepflicht der Schulleitung. Die kriegt richtig ein Problem, wenn da fahrlässig gehandelt wird. Da wird die BG sehr genau hinschauen, warum sich ein Kind bei 38 Grad an einem Samstag verletzt hat und es auch noch zu Folgeschäden kommt…


    Bei uns hätte die Stadt als gleichzeitiger AG der Erzieherinnen der Kitas laut Arbeitsschutz ihren Angestellten die Teilnahme untersagen müssen- ab 35 Grad ist außer in notwendigen Ausnahmefällen ein Arbeitsplatz nicht mehr zumutbar.


    Hier wird es im September eine Nachbesprechung geben. So etwas darf sich echt nicht wiederholen, auch wenn man das früher auch überlebt hat.

  • Was sind das denn für Veranstaltungen, sowas kenne ich überhaupt nicht..

    k. (*1979) mit p. (*02/2006), k. (*09/2008), h. (*12/2010) und f. (*09/2015)